Handwerker-Stundensätze nach Gewerk
Stundensätze lassen sich nur innerhalb des gleichen Gewerks sinnvoll vergleichen. Typische Spannen für den Verrechnungssatz eines Gesellen/Monteurs, brutto inklusive 19 % Umsatzsteuer. Netto ist der Satz jeweils rund ein Sechstel niedriger (brutto ÷ 1,19).
| Gewerk | Stundensatz (brutto) |
|---|---|
| Elektriker | ~55 – 85 €/h |
| Heizung / Sanitär (SHK) | ~60 – 90 €/h |
| Maler / Lackierer | ~45 – 65 €/h |
| Fliesenleger | ~45 – 68 €/h |
| Dachdecker | ~55 – 82 €/h |
| Zimmerer | ~52 – 80 €/h |
| Schreiner / Tischler | ~50 – 78 €/h |
| Garten- / Landschaftsbau | ~40 – 65 €/h |
| KFZ-Werkstatt | ~80 – 150 €/h |
Die Spannen entstehen durch Region, Betriebsgröße und Qualifikation (Geselle vs. Meister). Süddeutschland und Ballungsräume liegen spürbar über dem ländlichen Osten. Genau deshalb hilft die Einordnung nach Ihrer Region.
Herkunft der Zahlen: Die Spannen sind Richtwerte, Erfahrungswerte des Betreibers, Stand 29.09.2026, abgeglichen mit Stundensätzen, die einzelne Betriebe auf ihren Websites veröffentlichen. Sie entsprechen der mittleren Hälfte der Vergleichswerte im Stundensatz-Check (ohne regionale Anpassung). Eine repräsentative Erhebung ist das nicht.
Warum der Stundensatz so hoch wirkt
Der Satz ist nicht der Lohn. Vom Verrechnungssatz gehen Sozialabgaben, Urlaub, Fahrzeug, Werkzeug, Werkstattmiete, Versicherung und Verwaltung ab. Dem Handwerker bleibt nur ein Bruchteil.
Anfahrt & Kleinmaterial kommen oft extra dazu – fragen Sie vorab, was im Satz enthalten ist.
Zuschläge: Notdienst, Wochenende und Nacht können 50–150 % aufschlagen. Diese gehören nicht in den Vergleich des regulären Satzes.
So prüfen Sie, ob Ihr Satz fair ist
1. Gleiches Gewerk vergleichen. Ein KFZ-Meister kostet anders als ein Maler – nie quer vergleichen.
2. Brutto gegen brutto. Achten Sie darauf, ob ein Satz „netto“ (ohne Umsatzsteuer) oder als „Endpreis brutto“ (mit 19 % Umsatzsteuer) angegeben ist, sonst vergleichen Sie Äpfel mit Birnen.
3. Region berücksichtigen. Der faire Satz in München ist ein anderer als in Sachsen.
4. Regional einordnen. Der kostenlose Stundensatz-Check zeigt in 30 Sekunden Ihre Position zum regionalen Vergleichswert.
Stundensatz kalkulieren: der Rechenweg in vier Schritten
Für einen Betrieb stellt sich die Frage anders als für den Kunden: nicht, ob ein Satz fair ist, sondern wie er zustande kommt. Vier Größen bestimmen ihn. Wer eine davon schätzt, arbeitet am Ende für weniger, als er denkt.
1. Produktive Stunden. Nicht jede bezahlte Stunde ist eine verrechenbare Stunde. Von 260 Werktagen mit je 8 Stunden (2.080 Stunden) gehen Urlaub, Feiertage und Krankheitstage ab. Vom Rest sind Rüstzeit, Lager, Aufmaß, Reklamation und unbezahlte Fahrten nicht abrechenbar – in vielen Betrieben ein Fünftel. Übrig bleiben rund 1.300 bis 1.400 Stunden im Jahr.
2. Personalkosten. Zum Bruttolohn kommen der Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung, Berufsgenossenschaft und Umlagen. Rechnen Sie mit der Jahressumme, nicht mit dem Monatslohn.
3. Gemeinkosten. Werkstatt oder Halle, Fahrzeuge, Werkzeug, Versicherungen, Software, Buchhaltung, Telefon, Ihre eigene Verwaltungszeit. Diese Summe wird auf die produktiven Stunden aller Monteure umgelegt.
4. Gewinn- und Wagniszuschlag. Der Aufschlag auf die Selbstkosten – für Gewährleistung, Ausfälle und Investitionen. Ohne ihn arbeitet der Betrieb kostendeckend, aber ohne Rücklage.
Eine Beispielrechnung für einen Monteur mit 1.350 produktiven Stunden im Jahr. Die Beträge sind Annahmen zur Veranschaulichung des Rechenwegs, keine Erhebung:
| Position | je produktive Stunde |
|---|---|
| Personalkosten (Jahressumme ÷ 1.350 h) | 39 € |
| Umgelegte Gemeinkosten | 20 € |
| Selbstkosten | 59 € |
| Gewinn- und Wagniszuschlag (10 %) | 6 € |
| Stundensatz netto | 65 € |
| zuzüglich 19 % Umsatzsteuer | 12 € |
| Stundensatz brutto | 77 € |
Zwei Zahlen entscheiden über das Ergebnis: die produktiven Stunden und die Gemeinkosten. Rechnet ein Betrieb mit 1.700 statt 1.350 Stunden, sinkt der errechnete Satz um rund ein Fünftel – und die Differenz fehlt am Jahresende, ohne dass eine einzelne Rechnung zu niedrig aussah.
Stundensatz erhöhen: Zeitpunkt, Höhe, Ankündigung
Die häufigste Erhöhung ist die, die zu lange aufgeschoben wurde. Steigen Löhne, Versicherungen und Fahrzeugkosten jedes Jahr, der Satz aber alle fünf Jahre, dann ist der Nachholbedarf irgendwann so groß, dass er Kunden verschreckt. Jährlich in kleinen Schritten fällt weniger auf als ein Sprung von zehn Euro.
Der Zeitpunkt. Günstig ist er, wenn die Auftragsbücher mehrere Wochen voll sind: Wer ausgelastet ist, kann den Verlust einzelner Preisverhandlungen verkraften. Ungünstig ist er mitten in einem laufenden Projekt oder direkt nach einer Reklamation.
Die Höhe. Rechnen Sie nicht in Prozent, sondern rückwärts aus den gestiegenen Kosten: Jahresmehrkosten geteilt durch die produktiven Stunden ergibt den Betrag, den der Satz braucht, um denselben Gewinn zu halten. Was ein Aufschlag je Monteur im Jahr einbringt, bei 1.350 produktiven Stunden:
| Erhöhung je Stunde (netto) | Mehrumsatz je Monteur und Jahr |
|---|---|
| + 2 € | 2.700 € |
| + 5 € | 6.750 € |
| + 8 € | 10.800 € |
| + 10 € | 13.500 € |
Die Ankündigung. Bei Neuangeboten steht der neue Satz einfach im Angebot, ohne Erklärung und ohne Entschuldigung. Ein Festpreis, den der Kunde angenommen hat, bleibt dagegen der Festpreis – dort gilt der vereinbarte Satz bis zum Ende des Auftrags.
Das Gespräch. Kunden fragen nach dem Warum. Nützlich ist, was sie bekommen: verbindliche Termine, saubere Dokumentation, Gewährleistung, erreichbares Telefon. Wenig nützlich ist der Verweis auf eigene Kosten – die interessieren niemanden außerhalb des Betriebs.
Die Preisuntergrenze: ab wann ein Auftrag nichts mehr trägt
Kurzfristig kann ein Auftrag unter dem kalkulierten Satz sinnvoll sein, solange er mehr einbringt als er unmittelbar kostet – Lohn, Material, Fahrt. Was darüber liegt, trägt zur Deckung der Fixkosten bei. Halle, Fahrzeuge und Verwaltung laufen ohnehin weiter.
Die langfristige Grenze liegt bei den Selbstkosten: Deckt der Satz sie nicht, trägt der Auftrag seinen Anteil an Halle, Fahrzeugen und Verwaltung nicht mehr – rechnerisch zahlt der Betrieb drauf. Und was dauerhaft unter Selbstkosten läuft, ist keine Auslastung, sondern ein langsamer Substanzverlust. Sinnvoll ist deshalb eine notierte Untergrenze, unter die kein Angebot geht – auch nicht bei einem guten Kunden.