So wird gerechnet
Stundenlohn laut Vertrag: Monatslohn ÷ (Wochenstunden × 52 ÷ 12). Ein Jahr hat 52 Wochen, geteilt durch 12 Monate sind das im Schnitt 4,333 Wochen je Monat. Urlaub und gesetzliche Feiertage werden bezahlt (§ 1 und § 11 BUrlG, § 2 EFZG) und zählen deshalb als bezahlte Stunden mit. Mit diesem Wert wird der Mindestlohn geprüft (§ 1 MiLoV5: 13,90 € ab 2026, 14,60 € ab 2027).
Wert je tatsächlich gearbeiteter Stunde: 365 Kalendertage − 104 Wochenendtage − Feiertage − Urlaubstage = tatsächliche Arbeitstage. Arbeitstage × tägliche Arbeitszeit = gearbeitete Stunden im Jahr. Jahresgehalt ÷ gearbeitete Stunden = Wert je gearbeiteter Stunde. Diese Zahl taugt zum Vergleich mit Freelancer-Sätzen, nicht für die Mindestlohnfrage.
Feiertage nach Bundesland
Bayern: 13, BaWü: 12, NRW/Hessen/Saarland: 11, Berlin/Hamburg/Bremen: 9-10. Standard: 11 Tage.
Rechenbeispiel: 4.000 € brutto bei 40 Stunden
365 Tage − 104 Wochenendtage − 11 Feiertage − 30 Urlaubstage = 220 Arbeitstage. Bei 40 Wochenstunden sind das 8 Stunden am Tag, also 1.760 Jahresarbeitsstunden. 48.000 € ÷ 1.760 = 27,27 € je tatsächlich gearbeiteter Stunde. Der Stundenlohn laut Vertrag ist dagegen 4.000 € ÷ (40 × 52 ÷ 12 = 173,33 Stunden) = 23,08 €. Beide Zahlen stimmen, sie beantworten nur verschiedene Fragen: 23,08 € ist der Lohn für jede bezahlte Stunde, Urlaub und Feiertage eingeschlossen. 27,27 € zeigt, was eine Stunde echter Arbeit wert ist, und eignet sich für den Vergleich mit einem Freelancer-Satz.
Warum die Wochenstunden mehr wiegen als das Gehalt
4.000 € bei 50 Wochenstunden ergeben 18,46 € je bezahlter Stunde; 3.000 € bei 38 Stunden ergeben 18,22 € – praktisch dasselbe, obwohl ein Drittel Gehaltsunterschied dazwischenliegt. Wer eine 50-Stunden-Stelle mit „mehr Geld" annimmt, verkauft oft schlicht mehr Zeit zum gleichen Preis. Auch 10 Urlaubstage mehr sind bares Geld: Bei 50.000 € Jahresgehalt bleibt der Vertrags-Stundenlohn zwar bei 24,04 €, der Wert je gearbeiteter Stunde steigt aber von 27,17 € (20 Tage) auf 28,41 € (30 Tage).
Vom Stundenlohn zum Netto
Der Rechner arbeitet brutto. Was davon übrig bleibt, hängt von Steuerklasse, Kirchensteuer und Krankenkasse ab – als Größenordnung bleiben in Steuerklasse I bei 4.000 € brutto rund 2.600 € netto, also etwa 65 %. Den genauen Wert liefert der Brutto-Netto-Ratgeber 2026. Wer als Selbständiger den umgekehrten Weg geht und aus dem Wunsch-Netto einen Stundensatz ableiten will, findet die Rechnung beim Handwerker-Stundensatz: Dort kommen Sozialversicherung, unproduktive Zeiten und Betriebskosten obendrauf.
Stundenlohn als Vergleichsmaß
Der Brutto-Stundenlohn ist die ehrlichste Kennzahl, um Job-Angebote zu vergleichen. Ein 4.000 €-Monatsbrutto klingt erstmal nach 23 €/Stunde – aber 4.000 € bei 50-Stunden-Woche sind nur ~18 €/Stunde, also weniger als ein 3.000 €-Job mit 38-Stunden-Woche (~19 €/Stunde). Auch für Überstundenvergütung ist der Stundenlohn die Basis.
Typische Anwendungsfälle
Job-Vergleich: zwei Angebote gegeneinander stellen – nicht das Monatsbrutto, sondern Stundenlohn. Überstunden-Berechnung: für Mehrarbeit wird oft 25-50 % Aufschlag auf den Stundenlohn vereinbart. Tarifverträge prüfen: vom Stundenlohn lassen sich Mindestlöhne in Branchen-Tarifverträgen ableiten. Selbständige Stundensätze: was muss ein Solo-Selbständiger mindestens verlangen, um aufs gleiche Netto wie ein Angestellter zu kommen? Der Handwerker-Stundensatz rechnet das mit Sozialversicherung und unproduktiven Zeiten durch.
Was im Stundenlohn nicht abgebildet ist
Urlaubs- und Krankheitstage sind im Vollzeit-Brutto enthalten – aber Selbständige tragen das selbst. 13./14. Monatsgehalt: aufs Jahr gerechnet ergibt das einen höheren Effektiv-Stundenlohn. Sachbezüge (Dienstwagen, Tankkarte, Essenszuschuss) sind oft 100-300 €/Monat wert – gehen in keinen Stundenlohn ein. Pensionszusagen: Bei Beamten und manchen Konzern-Verträgen ist die Altersvorsorge ein massiver geldwerter Vorteil.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Mindestlohn 2026?
Der gesetzliche Mindestlohn beträgt seit dem 1. Januar 2026 13,90 € brutto pro Stunde; zum 1. Januar 2027 steigt er auf 14,60 €. Für Minijobs ergibt sich daraus 2026 eine Verdienstgrenze von 603 € im Monat.
Was ist ein guter Stundenlohn?
Das hängt stark von Branche, Region und Ausbildung ab. Die untere Grenze ist der gesetzliche Mindestlohn von 13,90 € (2026). Für den eigenen Beruf sind Tarifverträge und die Verdiensterhebung des Statistischen Bundesamts der bessere Maßstab als ein bundesweiter Durchschnitt.
Warum sind die Arbeitstage wichtig?
Für den Stundenlohn laut Vertrag gar nicht: Urlaub und Feiertage sind bezahlt (§ 1 BUrlG, § 2 EFZG), der Monatslohn bleibt gleich. Sie ändern nur den Wert je tatsächlich gearbeiteter Stunde. Bei 50.000 € Jahresgehalt und 40 Wochenstunden bleibt der Vertrags-Stundenlohn bei 24,04 €, je gearbeiteter Stunde sind es 27,17 € (20 Urlaubstage) oder 28,41 € (30 Urlaubstage).
Wie rechne ich vom Stundenlohn zurück aufs Monatsgehalt?
Stundenlohn × Wochenstunden × 52 ÷ 12. Bei 20 € und 40 Stunden: 20 × 40 × 52 ÷ 12 = 3.466,67 € brutto im Monat.
Zählen Überstunden im Stundenlohn mit?
Nur wenn sie bezahlt werden. Unbezahlte Überstunden senken den tatsächlichen Stundenlohn: 4.000 € bei vertraglich 40, faktisch 45 Wochenstunden sind statt 27,27 € nur noch 24,24 € je gearbeiteter Stunde.
Brutto-Berechnung. Netto-Werte hängen von Steuerklasse und Abzügen ab.