So wird gerechnet
365 Kalendertage − 104 Wochenendtage − Feiertage − Urlaubstage = effektive Arbeitstage. Arbeitstage × tägliche Arbeitszeit = Jahresarbeitsstunden. Jahresgehalt ÷ Jahresarbeitsstunden = Stundenlohn.
Feiertage nach Bundesland
Bayern: 13, BaWü: 12, NRW/Hessen/Saarland: 11, Berlin/Hamburg/Bremen: 9-10. Standard: 11 Tage.
Rechenbeispiel: 4.000 € brutto bei 40 Stunden
365 Tage − 104 Wochenendtage − 11 Feiertage − 30 Urlaubstage = 220 Arbeitstage. Bei 40 Wochenstunden sind das 8 Stunden am Tag, also 1.760 Jahresarbeitsstunden. 48.000 € ÷ 1.760 = 27,27 € brutto pro Stunde. Die verbreitete Faustformel „Monatsgehalt ÷ (Wochenstunden × 4,33)" liefert dagegen 23,09 € – sie ignoriert, dass Urlaub und Feiertage bezahlt werden, obwohl nicht gearbeitet wird. Für den Vergleich mit einem Minijob oder einem Freelancer-Satz ist der Wert je tatsächlich gearbeiteter Stunde der ehrlichere.
Warum die Wochenstunden mehr wiegen als das Gehalt
4.000 € bei 50 Wochenstunden ergeben 21,82 €/Stunde; 3.000 € bei 38 Stunden ergeben 21,53 €/Stunde – praktisch dasselbe, obwohl ein Drittel Gehaltsunterschied dazwischenliegt. Wer eine 50-Stunden-Stelle mit „mehr Geld" annimmt, verkauft oft schlicht mehr Zeit zum gleichen Preis. Auch 10 Urlaubstage mehr sind bares Geld: Bei 50.000 € Jahresgehalt steigt der Stundenlohn von 27,17 € (20 Tage) auf 28,41 € (30 Tage).
Vom Stundenlohn zum Netto
Der Rechner arbeitet brutto. Was davon übrig bleibt, hängt von Steuerklasse, Kirchensteuer und Krankenkasse ab – als Größenordnung bleiben in Steuerklasse I bei 4.000 € brutto rund 2.600 € netto, also etwa 65 %. Den genauen Wert liefert der Brutto-Netto-Ratgeber 2026. Wer als Selbständiger den umgekehrten Weg geht und aus dem Wunsch-Netto einen Stundensatz ableiten will, findet die Rechnung beim Handwerker-Stundensatz: Dort kommen Sozialversicherung, unproduktive Zeiten und Betriebskosten obendrauf.