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AfA-Rechner Immobilie

Als Vermieter schreibst du dein Gebäude jährlich ab – das senkt deine Steuer spürbar. Hier erfährst du, welcher AfA-Satz für dich gilt, wie du den Bodenanteil herausrechnest und wie viel Abschreibung noch übrig ist. Plus ein kostenloser Rechner, der AfA pro Jahr und Restbuchwert ermittelt.

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AfA & Restbuchwert sofort sehen

VermieterHeld berechnet aus Kaufpreis, Bodenanteil und Satz die jährliche AfA, zeigt den Restbuchwert und wie viele Jahre Abschreibung noch offen sind – kostenlos.

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Was ist die AfA?

AfA steht für „Absetzung für Abnutzung". Weil sich ein Gebäude über die Jahre abnutzt, darfst du seinen Wert nach § 7 EStG steuerlich verteilt abschreiben. Die jährliche AfA mindert deine Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung – und damit deine Einkommensteuer. Wichtig: Nur das Gebäude wird abgeschrieben, nicht der Grund und Boden.

Welcher AfA-Satz gilt für dich?

GebäudeSatzDauer
Baujahr ab 19252 % linear50 Jahre
Baujahr vor 19252,5 % linear40 Jahre
Wohngebäude, Fertigstellung ab 20233 % linear~33 Jahre
Neubau Wohngebäude, ab 10/20235 % degressiv (optional)fallend vom Restwert

Die degressive AfA schreibt jedes Jahr 5 % des verbleibenden Restwerts ab – anfangs deutlich mehr als linear, was den Steuervorteil nach vorne zieht. Ein Wechsel zur linearen AfA ist später möglich.

Bodenanteil herausrechnen

Da Grund und Boden nicht abnutzbar ist, musst du ihn aus dem Kaufpreis herausrechnen. Maßgeblich ist meist die Aufteilung im Kaufvertrag oder das Verhältnis aus dem örtlichen Bodenrichtwert. Beispiel: Kaufpreis 400.000 €, Bodenanteil 25 % = 100.000 € → Bemessungsgrundlage für die AfA = 300.000 €. Anteilige Kaufnebenkosten (Notar, Grunderwerbsteuer, Makler) erhöhen die Bemessungsgrundlage.

Rechenbeispiel

Gebäudewert 300.000 €, 2 % linear → 6.000 € AfA pro Jahr. Bei 42 % Grenzsteuersatz spart das jährlich rund 2.520 € Steuern. Nach 10 Jahren ist der Restbuchwert auf 240.000 € gesunken – die übrigen 240.000 € lassen sich über die Restlaufzeit weiter abschreiben.

Behalte AfA & Restwert im Blick

Im Immobilien-Tracker von VermieterHeld siehst du pro Objekt AfA, Restbuchwert, verbleibende Jahre, Finanzierung und Rendite auf einen Blick – inklusive „wann zuletzt saniert".

Kostenlos zum Tracker →

Häufige Fragen

Kann ich Grund und Boden abschreiben?

Nein. Boden nutzt sich nicht ab und ist von der AfA ausgenommen. Nur der Gebäudeanteil (plus anteilige Nebenkosten) wird abgeschrieben.

Was ist degressive AfA?

Eine fallende Abschreibung: 5 % jährlich vom jeweiligen Restwert, möglich für ab Oktober 2023 angeschaffte/hergestellte Wohngebäude. Anfangs höher als die lineare AfA.

Wie finde ich den Bodenanteil?

Aus der Aufteilung im Kaufvertrag oder über den Bodenrichtwert (Gutachterausschuss). Das Finanzamt akzeptiert sachgerechte Aufteilungen.

Kostet der Rechner etwas?

Nein. Der AfA- und Immobilien-Tracker von VermieterHeld ist kostenlos nutzbar.

Orientierung nach § 7 EStG. Ohne Gewähr; ersetzt keine Steuerberatung.