Worum geht es beim CO2KostAufG?
Auf fossile Brennstoffe wie Erdgas und Heizöl wird ein CO₂-Preis erhoben. Bis Ende 2022 zahlte diesen Aufschlag allein der Mieter über die Heizkosten. Seit dem 1. Januar 2023 regelt das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG), dass sich Vermieter und Mieter diese Kosten teilen. Die Idee: Wer für die Dämmung verantwortlich ist – der Vermieter – soll einen Anreiz haben, energetisch zu sanieren.
Das 10-Stufen-Modell
Maßgeblich ist der CO₂-Ausstoß des Gebäudes pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr. Je höher dieser Wert (also je schlechter die energetische Qualität), desto größer der Anteil des Vermieters:
| CO₂-Ausstoß (kg/m²/Jahr) | Mieter | Vermieter |
|---|---|---|
| < 12 (sehr effizient) | 100 % | 0 % |
| 12 bis < 17 | 90 % | 10 % |
| 17 bis < 22 | 80 % | 20 % |
| 22 bis < 27 | 70 % | 30 % |
| 27 bis < 32 | 60 % | 40 % |
| 32 bis < 37 | 50 % | 50 % |
| 37 bis < 42 | 40 % | 60 % |
| 42 bis < 47 | 30 % | 70 % |
| 47 bis < 52 | 20 % | 80 % |
| ≥ 52 (sehr ineffizient) | 5 % | 95 % |
Für Nichtwohngebäude gilt vorerst eine pauschale 50/50-Teilung.
So berechnest du deinen Anteil – Schritt für Schritt
1. CO₂-Menge und -Kosten ablesen. Dein Brennstofflieferant muss in der Rechnung den CO₂-Ausstoß (in kg) und die darauf entfallenden Kosten (in €) ausweisen.
2. Emission pro m² ermitteln. Teile die jährliche CO₂-Menge durch die beheizte Wohnfläche. Beispiel: 3.000 kg CO₂ ÷ 100 m² = 30 kg/m²/Jahr → Stufe „27 bis < 32" → Vermieter 40 %, Mieter 60 %.
3. Kosten aufteilen. Betragen die CO₂-Kosten z. B. 240 €, trägt der Vermieter 96 € und der Mieter 144 €.
4. In die Abrechnung übernehmen. Der Mieteranteil erscheint in der Heizkostenabrechnung; deinen Vermieteranteil schreibst du dem Mieter gut.
Häufige Fehler
Vermieteranteil vergessen. Weist du den Anteil nicht aus, darf der Mieter seinen Teil um 3 % kürzen.
Falsche Fläche. Es zählt die beheizte Wohnfläche – nicht die Gesamtfläche inklusive unbeheizter Keller.
Verbrauch statt CO₂. Maßgeblich ist die CO₂-Menge laut Lieferantenrechnung, nicht der reine kWh-Verbrauch.