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CO₂-Kostenaufteilung berechnen

Seit 2023 zahlst du als Vermieter einen Teil der CO₂-Kosten selbst – je schlechter das Gebäude gedämmt ist, desto mehr. Hier das 10-Stufen-Modell des CO2KostAufG einfach erklärt, plus ein kostenloser Rechner, der deinen Anteil ermittelt und für die Heizkostenabrechnung aufbereitet.

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CO₂-Anteil in Sekunden berechnen

VermieterHeld ermittelt aus Verbrauch und Wohnfläche die richtige Stufe, teilt die Kosten korrekt auf und übernimmt den Mieteranteil direkt in die Heizkostenabrechnung.

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Worum geht es beim CO2KostAufG?

Auf fossile Brennstoffe wie Erdgas und Heizöl wird ein CO₂-Preis erhoben. Bis Ende 2022 zahlte diesen Aufschlag allein der Mieter über die Heizkosten. Seit dem 1. Januar 2023 regelt das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG), dass sich Vermieter und Mieter diese Kosten teilen. Die Idee: Wer für die Dämmung verantwortlich ist – der Vermieter – soll einen Anreiz haben, energetisch zu sanieren.

Das 10-Stufen-Modell

Maßgeblich ist der CO₂-Ausstoß des Gebäudes pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr. Je höher dieser Wert (also je schlechter die energetische Qualität), desto größer der Anteil des Vermieters:

CO₂-Ausstoß (kg/m²/Jahr)MieterVermieter
< 12 (sehr effizient)100 %0 %
12 bis < 1790 %10 %
17 bis < 2280 %20 %
22 bis < 2770 %30 %
27 bis < 3260 %40 %
32 bis < 3750 %50 %
37 bis < 4240 %60 %
42 bis < 4730 %70 %
47 bis < 5220 %80 %
≥ 52 (sehr ineffizient)5 %95 %

Für Nichtwohngebäude gilt vorerst eine pauschale 50/50-Teilung.

So berechnest du deinen Anteil – Schritt für Schritt

1. CO₂-Menge und -Kosten ablesen. Dein Brennstofflieferant muss in der Rechnung den CO₂-Ausstoß (in kg) und die darauf entfallenden Kosten (in €) ausweisen.

2. Emission pro m² ermitteln. Teile die jährliche CO₂-Menge durch die beheizte Wohnfläche. Beispiel: 3.000 kg CO₂ ÷ 100 m² = 30 kg/m²/Jahr → Stufe „27 bis < 32" → Vermieter 40 %, Mieter 60 %.

3. Kosten aufteilen. Betragen die CO₂-Kosten z. B. 240 €, trägt der Vermieter 96 € und der Mieter 144 €.

4. In die Abrechnung übernehmen. Der Mieteranteil erscheint in der Heizkostenabrechnung; deinen Vermieteranteil schreibst du dem Mieter gut.

Häufige Fehler

Vermieteranteil vergessen. Weist du den Anteil nicht aus, darf der Mieter seinen Teil um 3 % kürzen.

Falsche Fläche. Es zählt die beheizte Wohnfläche – nicht die Gesamtfläche inklusive unbeheizter Keller.

Verbrauch statt CO₂. Maßgeblich ist die CO₂-Menge laut Lieferantenrechnung, nicht der reine kWh-Verbrauch.

Lass das Tool rechnen

Einfach Verbrauch, Brennstoff und Wohnfläche eingeben – VermieterHeld bestimmt die Stufe, teilt die Kosten und liefert den Wert direkt für die Abrechnung. Kostenlos.

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Häufige Fragen

Seit wann müssen Vermieter CO₂-Kosten mittragen?

Seit dem 1. Januar 2023 durch das CO2KostAufG. Für Abrechnungszeiträume ab 2023 ist die Aufteilung Pflicht.

Wie hoch ist der Vermieteranteil?

Zwischen 0 % (sehr effizientes Gebäude, < 12 kg CO₂/m²/Jahr) und 95 % (sehr ineffizient, ≥ 52 kg). Maßgeblich ist die Emission pro Quadratmeter.

Was passiert, wenn ich die Aufteilung nicht vornehme?

Der Mieter darf seinen Anteil an den CO₂-Kosten um 3 % kürzen, wenn der Vermieter die gesetzlich vorgeschriebene Aufteilung unterlässt.

Kostet der Rechner etwas?

Nein. Die CO₂-Aufteilung in VermieterHeld ist kostenlos – wie der gesamte Vermieter-Rechner.

Orientierung nach CO2KostAufG. Ohne Gewähr; ersetzt keine Rechtsberatung.