Eigentümer-Tool · WEG-Jahresabrechnung

Ihre WEG-Abrechnung.
In Minuten geprüft.

Laden Sie Ihre Hausgeldabrechnung hoch – die KI prüft Miteigentumsanteil, Verteilerschlüssel, Abrechnungsspitze (§ 28 WEG) und die Erhaltungsrücklage. Vermieten Sie, sehen Sie zusätzlich, welche Summe nach BetrKV typischerweise als umlagefähig gilt.

DSGVO · deutscher Server Dauerhaft kostenlos Keine Anmeldung
Von · PDF wird spätestens am Folgetag automatisch gelöscht
Von · · Methodik

Abrechnung prüfen

WEG-Jahresabrechnung (PDF) hierher ziehen oder Datei auswählen
Max. 20 MB, nur PDF. Ihre Datei wird auf unserem Server in Deutschland analysiert und spätestens am Folgetag automatisch gelöscht.

Optionale Zusatzangaben (verbessern die Prüfung)

Wird gestartet... 0,0 s
Beim ersten Aufruf muss das KI-Modell in den Speicher geladen werden – das kann bis zu 60 Sekunden dauern. Danach läuft jede Prüfung deutlich schneller.

So funktioniert's

In drei Schritten zur geprüften Hausgeldabrechnung – ohne Anmeldung, komplett auf deutschem Server.

📄
Schritt 1

Abrechnung hochladen

PDF Ihrer WEG-Jahresabrechnung hochladen – optional Miteigentumsanteil angeben.

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Schritt 2

KI prüft rechnerisch

Verteilerschlüssel, Ihr Anteil, Abrechnungsspitze (§ 28 WEG) und Erhaltungsrücklage – Position für Position.

Schritt 3

Klartext-Ergebnis

Auffälligkeiten auf einen Blick – und beim Verwaltungsbeirat gezielt nachhaken.

Hinweis

Ihr Dokument geht an unseren Server in Deutschland; dort liest es eine KI auf unserem eigenen Rechner, kein fremder Dienst. Wir löschen es spätestens am Folgetag. Die KI kann Stellen übersehen oder falsch einordnen. Was die KI meldet, ist ein Hinweis und keine rechtliche Bewertung; Ihren Einzelfall prüft das Werkzeug nicht. Gleichen Sie das Ergebnis mit Ihren Unterlagen ab. Läuft eine Frist oder geht es um mehr als 1.000 Euro, lassen Sie sich beraten, etwa von einer Anwältin, Ihrer Gewerkschaft, einem Sozialverband oder der Verbraucherzentrale. Für das Ergebnis übernehmen wir keine Gewähr; Grundlage sind die auf dieser Seite genannten Vorschriften.

Ist Ihre Hausgeldabrechnung korrekt?

Als Wohnungseigentümer zahlen Sie über das Hausgeld alle Kosten der Gemeinschaft mit – von der Verwaltung über Versicherungen bis zur Zuführung in die Erhaltungsrücklage. Anders als beim Mieter gibt es hier keine „nicht umlagefähigen" Kosten: Sie tragen grundsätzlich alles. Entscheidend ist deshalb der richtige Verteilerschlüssel und die rechnerische Korrektheit Ihres Anteils.

Was der Checker prüft

Miteigentumsanteil (MEA): Kosten werden grundsätzlich nach § 16 Abs. 2 WEG nach Miteigentumsanteilen verteilt, soweit die Gemeinschaft nichts anderes beschlossen hat. Verteilerschlüssel: Heizung und Wasser meist nach Verbrauch, manche Kosten nach Einheiten – das Tool prüft die Plausibilität je Position. Abrechnungsspitze: Ihr Anteil minus gezahlte Vorschüsse ergibt Nachzahlung oder Guthaben (§ 28 WEG). Erhaltungsrücklage: muss separat mit Zuführung, Entnahme und Stand ausgewiesen sein.

Bei Auffälligkeiten

Sprechen Sie zunächst den Verwaltungsbeirat oder die Hausverwaltung auf konkrete Positionen an – häufig klärt sich eine Abweichung durch einen abweichenden Verteilungsbeschluss. Bleibt es strittig, kann ein Fachanwalt für WEG-Recht die Jahresabrechnung prüfen. Beschlüsse über die Jahresabrechnung sind fristgebunden anfechtbar – die genaue Frist erfahren Sie beim Anwalt.

Häufige Fragen

Ist das eine rechtliche Prüfung?

Nein. Der Hausgeld-Checker führt eine rechnerische Plausibilitätsprüfung durch und vergleicht die Abrechnung mit den üblichen WEG-Standards. Er gibt keine Rechtsberatung und ersetzt keine Prüfung durch den Verwaltungsbeirat oder einen Fachanwalt für WEG-Recht.

Was wird geprüft?

Verteilerschlüssel je Position (Miteigentumsanteil, Wohnfläche, Verbrauch, Einheiten), die rechnerische Korrektheit Ihres Anteils, die Abrechnungsspitze nach § 28 WEG (Anteil minus Vorschüsse), die getrennte Ausweisung der Erhaltungsrücklage sowie der Abrechnungszeitraum.

Was ist die Abrechnungsspitze?

Nach § 28 Abs. 2 WEG wird in der Jahresabrechnung über die Abrechnungsspitze beschlossen: Ihr Anteil an den Gesamtkosten minus Ihre gezahlten Hausgeld-Vorschüsse ergibt eine Nachzahlung oder ein Guthaben.

Muss die Erhaltungsrücklage separat ausgewiesen sein?

Ja. Die Erhaltungsrücklage (früher Instandhaltungsrücklage) muss in der Jahresabrechnung gesondert dargestellt werden – mit Zuführung, Entnahme und aktuellem Stand. Die Zuführung ist keine auf einen Mieter umlagefähige Betriebskostenart.

Ich vermiete die Wohnung – was ist umlagefähig?

Nach der Betriebskostenverordnung (BetrKV) gelten grundsätzlich nur bestimmte Kostenarten als auf einen Mieter umlagefähig; Verwaltervergütung, Zuführung zur Erhaltungsrücklage, Erhaltungsaufwand und Bankgebühren zählen typischerweise nicht dazu. Das Tool ordnet die Positionen zur Orientierung ein – das ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Ob eine Position im Einzelfall umgelegt werden kann, hängt auch vom Mietvertrag ab; im Zweifel klärt das ein Mieterverein oder Fachanwalt.

Werden meine Daten gespeichert?

Nur kurz. Die Verarbeitung erfolgt auf einem Server in Deutschland; zur Fehleranalyse bleibt die PDF dort bis spätestens zum Folgetag, dann löscht ein automatischer Job sie.

Keine Rechtsberatung. Rechnerische Plausibilitätsprüfung ohne Gewähr. Bei Fragen wenden Sie sich an Ihren Verwaltungsbeirat oder einen Fachanwalt für WEG-Recht. Beschlüsse der Eigentümerversammlung können Sie nur binnen eines Monats nach der Beschlussfassung anfechten (§ 45 WEG).