Ist Ihre Hausgeldabrechnung korrekt?
Als Wohnungseigentümer zahlen Sie über das Hausgeld alle Kosten der Gemeinschaft mit — von der Verwaltung über Versicherungen bis zur Zuführung in die Erhaltungsrücklage. Anders als beim Mieter gibt es hier keine „nicht umlagefähigen" Kosten: Sie tragen grundsätzlich alles. Entscheidend ist deshalb der richtige Verteilerschlüssel und die rechnerische Korrektheit Ihres Anteils.
Was der Checker prüft
Miteigentumsanteil (MEA): Kosten werden grundsätzlich nach § 16 Abs. 2 WEG nach Miteigentumsanteilen verteilt, soweit die Gemeinschaft nichts anderes beschlossen hat. Verteilerschlüssel: Heizung und Wasser meist nach Verbrauch, manche Kosten nach Einheiten — das Tool prüft die Plausibilität je Position. Abrechnungsspitze: Ihr Anteil minus gezahlte Vorschüsse ergibt Nachzahlung oder Guthaben (§ 28 WEG). Erhaltungsrücklage: muss separat mit Zuführung, Entnahme und Stand ausgewiesen sein.
Bei Auffälligkeiten
Sprechen Sie zunächst den Verwaltungsbeirat oder die Hausverwaltung auf konkrete Positionen an — häufig klärt sich eine Abweichung durch einen abweichenden Verteilungsbeschluss. Bleibt es strittig, kann ein Fachanwalt für WEG-Recht die Jahresabrechnung prüfen. Beschlüsse über die Jahresabrechnung sind fristgebunden anfechtbar — die genaue Frist erfahren Sie beim Anwalt.