Sind Ihre Nebenkosten gerecht?
Über 50 % aller Nebenkostenabrechnungen in Deutschland enthalten Fehler oder unzulässige Posten. Häufigste Probleme: Verwaltungskosten (bei Mietern grundsätzlich nicht umlegbar), Reparaturen (auch nicht umlegbar – nur Wartung), überhöhte Heizkosten ohne fairen Verteilerschlüssel, unklare Wasser-Pauschalen.
Was prüft der Checker?
Umlegbarkeit: Welche Positionen dürfen laut Betriebskosten-Verordnung überhaupt auf den Mieter umgelegt werden. Verteilerschlüssel: ohne Vereinbarung nach Wohnfläche (§ 556a Abs. 1 BGB), Heiz- und Warmwasserkosten zu 50–70 % nach Verbrauch (§§ 7, 8 HeizkostenV). Summen: Ihr Browser rechnet die gelesenen Anteile, die Vorauszahlungen und die Nachzahlung nach. Fristen: Abrechnung muss binnen 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums kommen – danach kann der Vermieter keine Nachzahlung mehr verlangen (§ 556 Abs. 3 Satz 3 BGB). Ein Guthaben müssen Sie trotzdem bekommen.
Bei Auffälligkeiten
Vermieter schriftlich auf konkrete Posten ansprechen – meist genügt das. Bei Verweigerung der Korrektur: Ein pauschales Recht, die Vorauszahlungen zu kürzen, gibt es nicht; Rückstände bei den Vorauszahlungen zählen wie Mietrückstände (§ 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB). Die Vorauszahlungen lassen sich erst nach einer Abrechnung per Erklärung in Textform auf eine angemessene Höhe anpassen (§ 560 Abs. 4 BGB). Solange der Vermieter Ihnen die Belege nicht zeigt, dürfen Sie eine Nachzahlung zurückhalten. Bei Streitfall: Mieterverein prüft die Abrechnung für Mitglieder und führt notfalls Schriftverkehr. Bei arglistiger Täuschung (z.B. erfundene Posten) Strafanzeige bei der Polizei wegen Betrug erwägen.
Zwei Fragen hängen oft an derselben Abrechnung. Behält der Vermieter nach dem Auszug einen Teil der Kaution für die offene Nebenkostenabrechnung ein, zeigt die Seite Kautionsabrechnung, wie ein angemessener Einbehalt aussieht und wie lange er zulässig ist. Höhere Betriebskosten sind keine Mieterhöhung nach § 558 BGB. Welche Grenzen für die Kaltmiete gelten, steht unter Mieterhöhung berechnen.