Mieter-Tool

Nebenkosten-Checker

Jede zweite Nebenkostenabrechnung in Deutschland enthält Fehler. Laden Sie Ihre Abrechnung hoch – wir prüfen rechnerische Plausibilität und Umlagefähigkeit nach BetrKV.

Von · · · Methodik
DSGVO-konform · Verarbeitung auf deutschem Server · PDF wird spätestens am Folgetag automatisch gelöscht
50%
aller Nebenkostenabrechnungen in Deutschland sind fehlerhaft (Quelle: Mieterbund)

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Beim ersten Aufruf muss das KI-Modell in den Speicher geladen werden – das kann bis zu 60 Sekunden dauern. Danach läuft jede Prüfung deutlich schneller.

Hinweis

Ihr Dokument geht an unseren Server in Deutschland; dort liest es eine KI auf unserem eigenen Rechner, kein fremder Dienst. Wir löschen es spätestens am Folgetag. Die KI kann Stellen übersehen oder falsch einordnen. Was die KI meldet, ist ein Hinweis und keine rechtliche Bewertung; Ihren Einzelfall prüft das Werkzeug nicht. Gleichen Sie das Ergebnis mit Ihren Unterlagen ab. Läuft eine Frist oder geht es um mehr als 1.000 Euro, lassen Sie sich beraten, etwa von einer Anwältin, Ihrer Gewerkschaft, einem Sozialverband oder der Verbraucherzentrale. Für das Ergebnis übernehmen wir keine Gewähr; Grundlage sind die auf dieser Seite genannten Vorschriften, Stand siehe „Zuletzt geprüft“.

Sind Ihre Nebenkosten gerecht?

Über 50 % aller Nebenkostenabrechnungen in Deutschland enthalten Fehler oder unzulässige Posten. Häufigste Probleme: Verwaltungskosten (bei Mietern grundsätzlich nicht umlegbar), Reparaturen (auch nicht umlegbar – nur Wartung), überhöhte Heizkosten ohne fairen Verteilerschlüssel, unklare Wasser-Pauschalen.

Was prüft der Checker?

Umlegbarkeit: Welche Positionen dürfen laut Betriebskosten-Verordnung überhaupt auf den Mieter umgelegt werden. Verteilerschlüssel: ohne Vereinbarung nach Wohnfläche (§ 556a Abs. 1 BGB), Heiz- und Warmwasserkosten zu 50–70 % nach Verbrauch (§§ 7, 8 HeizkostenV). Summen: Ihr Browser rechnet die gelesenen Anteile, die Vorauszahlungen und die Nachzahlung nach. Fristen: Abrechnung muss binnen 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums kommen – danach kann der Vermieter keine Nachzahlung mehr verlangen (§ 556 Abs. 3 Satz 3 BGB). Ein Guthaben müssen Sie trotzdem bekommen.

Bei Auffälligkeiten

Vermieter schriftlich auf konkrete Posten ansprechen – meist genügt das. Bei Verweigerung der Korrektur: Ein pauschales Recht, die Vorauszahlungen zu kürzen, gibt es nicht; Rückstände bei den Vorauszahlungen zählen wie Mietrückstände (§ 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB). Die Vorauszahlungen lassen sich erst nach einer Abrechnung per Erklärung in Textform auf eine angemessene Höhe anpassen (§ 560 Abs. 4 BGB). Solange der Vermieter Ihnen die Belege nicht zeigt, dürfen Sie eine Nachzahlung zurückhalten. Bei Streitfall: Mieterverein prüft die Abrechnung für Mitglieder und führt notfalls Schriftverkehr. Bei arglistiger Täuschung (z.B. erfundene Posten) Strafanzeige bei der Polizei wegen Betrug erwägen.

Zwei Fragen hängen oft an derselben Abrechnung. Behält der Vermieter nach dem Auszug einen Teil der Kaution für die offene Nebenkostenabrechnung ein, zeigt die Seite Kautionsabrechnung, wie ein angemessener Einbehalt aussieht und wie lange er zulässig ist. Höhere Betriebskosten sind keine Mieterhöhung nach § 558 BGB. Welche Grenzen für die Kaltmiete gelten, steht unter Mieterhöhung berechnen.

Häufige Fragen

Ist das eine rechtliche Prüfung?

Nein. Der Nebenkosten-Checker führt eine rechnerische Plausibilitätsprüfung durch und vergleicht Kostenpositionen mit der Betriebskostenverordnung (BetrKV). Er gibt keine Rechtsberatung und ersetzt keine Beratung durch einen Mieterverein oder Rechtsanwalt.

Was wird geprüft?

Umlagefähigkeit der Kostenarten nach BetrKV §2, rechnerische Korrektheit der Anteile, Plausibilität der Verteilerschlüssel, Abrechnungszeitraum und die Berechnung der Nachzahlung/des Guthabens.

Sind 50% wirklich fehlerhaft?

Ja. Nach Angaben des Deutschen Mieterbundes enthalten rund 50% aller Nebenkostenabrechnungen Fehler – von Rechenfehlern über falsche Verteilerschlüssel bis hin zu nicht umlagefähigen Kosten.

Was sind nicht umlagefähige Kosten?

Kosten, die der Vermieter nicht auf Mieter umlegen darf: z.B. Verwaltungskosten, Instandhaltung/Reparaturen, Bankgebühren, Leerstandskosten. Nur die 17 Kostenarten nach BetrKV §2 sind umlagefähig.

Was soll ich tun, wenn Fehler gefunden werden?

Wenden Sie sich an Ihren örtlichen Mieterverein oder einen Rechtsanwalt für Mietrecht. Dort können Sie die Abrechnung verbindlich prüfen lassen und gegebenenfalls Widerspruch einlegen.

Keine Rechtsberatung. Rechnerische Plausibilitätsprüfung ohne Gewähr. Bei Fragen wenden Sie sich an Ihren Mieterverein. Einwendungen gegen die Abrechnung müssen Sie spätestens zwölf Monate nach Zugang erheben (§ 556 Abs. 3 BGB).