Ratgeber + kostenloses Tool

Kautionsabrechnung-Rechner

Am Ende des Mietverhältnisses muss die Kaution abgerechnet werden – mit Zinsen, abzüglich berechtigter Forderungen. Wer zu viel oder zu lange einbehält, riskiert Ärger. Hier die Regeln zu Höhe, Verzinsung und Frist, plus ein kostenloser Rechner für den Rückzahlungsbetrag.

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Rückzahlungsbetrag sofort berechnen

VermieterHeld rechnet Kaution plus Zinsen, zieht berechtigte Forderungen ab und zeigt den Auszahlungsbetrag an den Mieter – kostenlos.

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Höhe & Zahlung (§ 551 BGB)

Die Mietkaution darf höchstens drei Nettokaltmieten betragen – ohne Betriebskostenvorauszahlung. Der Mieter darf sie in drei gleichen Monatsraten zahlen; die erste ist zu Mietbeginn fällig. Eine höhere Kaution ist insoweit unwirksam.

Verzinsung – die Zinsen gehören dem Mieter

Der Vermieter muss die Kaution getrennt von seinem eigenen Vermögen und insolvenzfest anlegen, üblich auf einem verzinsten Kautionskonto. Die anfallenden Zinsen stehen dem Mieter zu und erhöhen die Kaution. Bei der Abrechnung müssen sie mitgerechnet werden.

Was du einbehalten darfst

Zulässiger EinbehaltNicht zulässig
belegte Schäden über normale Abnutzungnormale Gebrauchsspuren
offene Mietrückständepauschale Renovierung ohne Grund
erwartete Nebenkosten-NachzahlungEinbehalt ohne Abrechnung auf Dauer

Frist & Rückzahlung

Nach dem Auszug darf der Vermieter eine angemessene Prüf- und Abrechnungsfrist abwarten – in der Praxis 3 bis 6 Monate, etwa bis die Nebenkostenabrechnung vorliegt. Für eine zu erwartende Nachzahlung darf er einen angemessenen Teil länger einbehalten, den Rest aber zügig auszahlen. Beispiel: Kaution 1.500 € + 20 € Zinsen − 300 € belegter Schaden = 1.220 € Rückzahlung.

Saubere Abrechnung statt Streit

VermieterHeld erstellt eine nachvollziehbare Kautionsabrechnung mit Zinsen und Abzügen – und verknüpft sie mit dem Übergabeprotokoll, das die Schäden belegt.

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Häufige Fragen

Darf ich die Kaution für Renovierung einbehalten?

Nur, wenn eine wirksame Renovierungspflicht bestand und die Wohnung nicht vertragsgemäß zurückgegeben wurde. Normale Abnutzung berechtigt nicht zum Einbehalt.

Wie lange darf der Vermieter die Kaution behalten?

Eine angemessene Frist zur Prüfung und Abrechnung – meist 3 bis 6 Monate. Für eine erwartete Nebenkostennachzahlung darf ein Teil länger einbehalten werden.

Bekomme ich Zinsen auf die Kaution?

Ja. Die Kaution ist verzinslich anzulegen, und die Zinsen stehen dem Mieter zu – sie werden bei der Rückzahlung hinzugerechnet.

Kostet der Rechner etwas?

Nein. Der Kautions-Rechner von VermieterHeld ist kostenlos.

Orientierung nach § 551 BGB. Ohne Gewähr; ersetzt keine Rechtsberatung.