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Wohnungsübergabeprotokoll: Vorlage als PDF und Word

Hier laden Sie ein leeres Wohnungsübergabeprotokoll für Einzug und Auszug herunter, als PDF zum Ausdrucken oder als Word-Datei zum Ausfüllen am Computer, kostenlos und ohne Anmeldung. Die Vorlage hat zwei Seiten: Zählerstände, Schlüssel, zehn Räume mit Mängelfeld, Einbauten, Vereinbarungen und Unterschriften für Vermieter, Mieter und Zeugen.

Beide Dateien liegen fest auf dieser Website (PDF 2 Seiten A4, Word-Datei für Word und LibreOffice). Beim Herunterladen werden keine Daten von Ihnen übertragen.

Von · · · Datenquelle: § 548 BGB · Methodik

Protokoll in wenigen Minuten

Lieber digital statt auf Papier? VermieterHeld führt Sie durch Zählerstände, Schlüssel und Räume, lässt beide Seiten direkt am Gerät unterschreiben und erzeugt das fertige PDF, ebenfalls kostenlos.

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Hinweis

Das Werkzeug läuft in Ihrem Browser, Ihre Eingaben werden nicht übertragen. Das Schreiben ist eine Vorlage für den Regelfall: Ob sie zu Ihrem Fall passt, ob eine Frist noch läuft und ob die Form genügt, prüft das Werkzeug nicht. Lesen Sie den Text vor dem Unterschreiben ganz, unterschreiben Sie eigenhändig, wo das Gesetz Schriftform verlangt, und sichern Sie einen Nachweis über den Zugang. Wenn viel auf dem Spiel steht oder die Gegenseite widerspricht, fragen Sie eine Anwältin, den Mieterverein, Haus & Grund oder die Verbraucherzentrale. Für Inhalt und Wirkung der Vorlage übernehmen wir keine Gewähr; Grundlage sind die genannten Vorschriften, Stand siehe „Zuletzt geprüft“.

Warum das Protokoll so wichtig ist

Ein Übergabeprotokoll ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber im Streitfall das entscheidende Beweismittel. Wurde beim Einzug der Zustand sauber festgehalten, lässt sich beim Auszug genau klären, was normale Abnutzung ist und was ein ersatzpflichtiger Schaden. Fehlt das Protokoll, hat es der Vermieter schwer, Forderungen gegen die Kaution durchzusetzen.

Das gehört rein

PunktBeispiel
Datum & ArtEinzug oder Auszug
Parteien & WohnungVermieter, Mieter, Adresse/Einheit
ZählerständeStrom, Gas, Wasser (kalt/warm)
SchlüsselAnzahl je Schlüsselart
Räume & ZustandMängel pro Raum, z. B. Kratzer Parkett
UnterschriftenVermieter & Mieter

Abnutzung oder Schaden?

Normale Gebrauchsspuren wie abgelaufene Teppiche, kleine Dübellöcher oder vergilbte Tapeten sind mit der Miete abgegolten und kein Schaden. So steht es in § 538 BGB: Was durch vertragsgemäßen Gebrauch entsteht, hat der Mieter nicht zu vertreten. Ersatzpflichtig sind dagegen Beschädigungen, die über den vertragsgemäßen Gebrauch hinausgehen: zerbrochene Fliesen, Brandlöcher, nicht fachgerechte Umbauten. Halten Sie solche Punkte konkret und am besten mit Foto fest.

Kaution: Fristen & Einbehalt

Nach dem Auszug muss der Vermieter die Kaution zurückzahlen, darf sie aber für eine angemessene Prüf- und Abrechnungsfrist einbehalten. Eine feste Monatszahl gibt es nicht; die Frist kann je nach Einzelfall auch länger als sechs Monate sein (BGH, 18.01.2006, VIII ZR 71/05). Steht nur noch die Nebenkostenabrechnung aus, darf er nur einen angemessenen Teil für die erwartete Nachzahlung zurückhalten. Belegte Schäden aus dem Protokoll kann er gegenrechnen. Je sauberer das Protokoll, desto reibungsloser die Kautionsabwicklung.

So läuft die Übergabe ab

Vereinbaren Sie einen Termin bei Tageslicht, am besten wenn die Wohnung leer ist. Möbel verdecken genau die Stellen, um die später gestritten wird: Wände hinter dem Schrank, Boden unter dem Teppich. Drucken Sie die Vorlage zweimal aus oder nehmen Sie ein Tablet mit der Word-Datei mit.

Gehen Sie Raum für Raum durch und prüfen Sie jeweils Wände, Decke, Boden, Fenster, Türen, Heizkörper, Steckdosen und Schalter. Lesen Sie alle Zähler ab und tragen Sie Zählernummer und Stand ein; der Wechsel beim Energieversorger klappt nur mit beidem. Zählen Sie die Schlüssel je Art, auch Briefkasten und Keller. Am Ende unterschreiben alle Beteiligten jedes Exemplar, und Vermieter und Mieter behalten je eins.

Fotos und Zeugen

Ein Foto mit Datum sagt mehr als „Kratzer im Parkett“. Nummerieren Sie die Fotos und tragen Sie die Nummer im Mängelfeld ein, dann ist klar, welches Bild zu welchem Punkt gehört. Legen Sie für größere Mängel einen Gegenstand mit bekannter Größe daneben, etwa ein Lineal.

Ein Zeuge hilft, wenn eine Seite nicht unterschreiben will oder später bestreitet, was vereinbart war. Das kann eine Freundin, ein Nachbar oder die Hausverwaltung sein. In der Vorlage gibt es dafür eine eigene Zeile und ein eigenes Unterschriftsfeld.

Schönheitsreparaturen beim Auszug

Ob Sie beim Auszug streichen müssen, entscheidet der Mietvertrag, nicht das Protokoll. Viele ältere Klauseln sind unwirksam, etwa starre Fristen („alle drei Jahre Küche und Bad“) oder die Pflicht, eine unrenoviert übernommene Wohnung ohne Ausgleich zu renovieren (Bundesgerichtshof, Urteil vom 18.03.2015, VIII ZR 185/14). Das Protokoll hält fest, in welchem Zustand die Wände beim Einzug waren. Genau das brauchen Sie später, um zu zeigen, dass die Wohnung schon unrenoviert war.

Nach der Übergabe: sechs Monate Frist, Kaution länger

Ansprüche des Vermieters wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der Wohnung verjähren nach § 548 BGB in sechs Monaten. Die Frist beginnt, sobald der Vermieter die Wohnung zurückerhält, also in der Regel am Tag der Übergabe. Nach Ablauf der sechs Monate ist der Vermieter aber nicht automatisch raus: Solange er die Kaution noch nicht abgerechnet hat, darf er mit solchen Schadensersatzansprüchen weiter gegen die Kaution aufrechnen, auch wenn sie schon verjährt sind (BGH, 10.07.2024, VIII ZR 184/23, § 215 BGB). Bewahren Sie das Protokoll deshalb mindestens sechs Monate auf und darüber hinaus, bis die Kaution vollständig abgerechnet und ausgezahlt ist.

Direkt unterschreiben lassen

Mit VermieterHeld unterschreiben Vermieter und Mieter das Protokoll direkt am Smartphone, das PDF liegt sofort vor. Kein Ausdrucken, kein Einscannen.

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Häufige Fragen

Ist ein Übergabeprotokoll bei Auszug Pflicht?

Nein, ein Übergabeprotokoll ist bei Auszug gesetzlich nicht vorgeschrieben. Es ist aber das wichtigste Beweismittel, wenn der Vermieter später Schäden von der Kaution abziehen will. Ohne Protokoll steht Aussage gegen Aussage.

Welche Mängel muss der Vermieter bei Auszug akzeptieren?

Der Vermieter muss normale Abnutzung akzeptieren: Gebrauchsspuren im Teppich, kleine Dübellöcher, vergilbte Tapeten. Nach § 538 BGB hat der Mieter Verschlechterungen durch vertragsgemäßen Gebrauch nicht zu vertreten. Ersatzpflichtig sind Schäden darüber hinaus, etwa Brandlöcher oder gesprungene Fliesen.

Wo finde ich kostenlose Wohnungsübergabeprotokolle?

Auf dieser Seite: Die leere Vorlage gibt es kostenlos als PDF und als Word-Datei, ohne Anmeldung. Wer das Protokoll lieber am Smartphone ausfüllt und dort unterschreiben lässt, kann den kostenlosen Protokoll-Assistenten von VermieterHeld nutzen.

Muss ich beim Einzug ein Protokoll machen?

Pflicht ist es nicht, aber sehr ratsam. Nur mit einem Einzugsprotokoll lässt sich beim Auszug nachweisen, welche Mängel schon vorher da waren.

Was, wenn der Mieter nicht unterschreibt?

Dann sollte ein Zeuge die Übergabe bestätigen. Ein einseitig erstelltes, datiertes Protokoll mit Fotos hat ebenfalls Beweiswert.

Wie lange sollte ich das Protokoll aufbewahren?

Mindestens sechs Monate nach der Rückgabe der Wohnung und in jedem Fall so lange, bis die Kaution vollständig abgerechnet und ausgezahlt ist. Nach § 548 BGB verjähren Ersatzansprüche des Vermieters zwar in sechs Monaten, aber die Aufrechnung gegen die Kaution bleibt möglich, solange sie nicht abgerechnet ist (BGH, 10.07.2024, VIII ZR 184/23).

Allgemeine Orientierung. Ohne Gewähr; ersetzt keine Rechtsberatung.