Warum das Protokoll so wichtig ist
Ein Übergabeprotokoll ist nicht gesetzlich vorgeschrieben – aber es ist im Streitfall das entscheidende Beweismittel. Wurde beim Einzug der Zustand sauber festgehalten, lässt sich beim Auszug genau klären, was normale Abnutzung ist und was ein ersatzpflichtiger Schaden. Fehlt das Protokoll, hat es der Vermieter schwer, Forderungen gegen die Kaution durchzusetzen.
Das gehört rein
| Punkt | Beispiel |
|---|---|
| Datum & Art | Einzug oder Auszug |
| Parteien & Wohnung | Vermieter, Mieter, Adresse/Einheit |
| Zählerstände | Strom, Gas, Wasser (kalt/warm) |
| Schlüssel | Anzahl je Schlüsselart |
| Räume & Zustand | Mängel pro Raum, z. B. Kratzer Parkett |
| Unterschriften | Vermieter & Mieter |
Abnutzung oder Schaden?
Normale Gebrauchsspuren – etwa abgelaufene Teppiche, kleine Dübellöcher oder vergilbte Tapeten – sind mit der Miete abgegolten und kein Schaden. Ersatzpflichtig sind dagegen Beschädigungen, die über den vertragsgemäßen Gebrauch hinausgehen: zerbrochene Fliesen, Brandlöcher, nicht fachgerechte Umbauten. Halte solche Punkte konkret und am besten mit Foto fest.
Kaution: Fristen & Einbehalt
Nach dem Auszug muss der Vermieter die Kaution zurückzahlen – darf sie aber für eine angemessene Frist (üblich 3 bis 6 Monate) einbehalten, etwa bis die Nebenkostenabrechnung vorliegt. Belegte Schäden aus dem Protokoll kann er gegenrechnen. Je sauberer das Protokoll, desto reibungsloser die Kautionsabwicklung.