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Mieter-Selbstauskunft-Vorlage

Bei der Bewerberauswahl willst du wissen, wer einzieht – aber nicht jede Frage ist erlaubt. Hier erfährst du, was du in der Selbstauskunft fragen darfst, was die DSGVO verbietet, und wie du die Auskunft mit einem Online-Link einholst, den Interessenten selbst ausfüllen.

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Selbstauskunft per Link einholen

VermieterHeld erstellt einen Online-Link – Bewerber füllen die Selbstauskunft selbst aus, du siehst die Eingänge gesammelt im Dashboard. Oder als klassisches PDF. Kostenlos.

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Was du fragen darfst – und was nicht

ErlaubtTabu (DSGVO/Persönlichkeitsrecht)
Name, Anschrift, GeburtsdatumReligion, Konfession
Zahl der einziehenden PersonenFamilienplanung, Schwangerschaft
Beruf, Arbeitgeber, NettoeinkommenPartei-/Gewerkschaftszugehörigkeit
BeschäftigungsdauerVorstrafen ohne Mietbezug
Räumungsklage / PrivatinsolvenzKrankheiten, Behinderungen
bisherige Mietzahlung pünktlich?Hobbys, ethnische Herkunft

Faustregel: Erlaubt ist, was für das Mietverhältnis und die Zahlungsfähigkeit relevant ist. Auf unzulässige Fragen darf der Bewerber übrigens sogar falsch antworten, ohne dass dir das später nutzt.

DSGVO: Datenminimierung & Löschung

Du darfst nur Daten erheben, die du wirklich für die Entscheidung brauchst. Die Unterlagen abgelehnter Bewerber musst du löschen, sobald das Auswahlverfahren beendet ist. Eine Bonitätsauskunft (SCHUFA & Co.) ist erst sinnvoll und zulässig, wenn ein Bewerber ernsthaft in die engere Wahl kommt – nicht von jedem Interessenten.

Warum sich die Selbstauskunft lohnt

Eine sorgfältige Auskunft senkt das Risiko von Mietausfällen. Macht ein Bewerber zu zulässigen Fragen falsche Angaben – etwa ein erfundenes Einkommen – kann das später eine Anfechtung oder Kündigung des Mietvertrags rechtfertigen. Wichtig ist daher, die Angaben bestätigen zu lassen.

Digital statt Zettelwirtschaft

Statt Formulare auszudrucken, schickst du Interessenten einfach einen Link. Sie füllen die Selbstauskunft am Handy aus, du bekommst alle Eingänge übersichtlich an einem Ort – und kannst einen passenden Bewerber mit einem Klick als Mieter übernehmen.

Bewerber füllen selbst aus

Mit dem Online-Link von VermieterHeld sparst du dir das Hin und Her – DSGVO-konform, mit gesammelter Übersicht und direkter Übernahme ins Mietverhältnis.

Kostenlos zur Vorlage →

Häufige Fragen

Muss der Mieter die Selbstauskunft ausfüllen?

Nein, sie ist freiwillig. In der Praxis ist sie aber Standard, und ohne Auskunft entscheiden sich viele Vermieter für einen anderen Bewerber.

Darf ich nach dem Einkommen fragen?

Ja. Das Nettoeinkommen und der Arbeitgeber sind zulässige, mietrelevante Fragen. Einen Gehaltsnachweis darfst du von ernsthaften Kandidaten verlangen.

Was passiert mit den Daten abgelehnter Bewerber?

Sie sind nach der DSGVO zu löschen, sobald das Auswahlverfahren abgeschlossen ist und kein berechtigtes Interesse an der Aufbewahrung mehr besteht.

Kostet die Vorlage etwas?

Nein. Selbstauskunft-PDF und Online-Link von VermieterHeld sind kostenlos.

Orientierung nach DSGVO/BGB. Ohne Gewähr; ersetzt keine Rechtsberatung.