Was du fragen darfst – und was nicht
| Erlaubt | Tabu (DSGVO/Persönlichkeitsrecht) |
|---|---|
| Name, Anschrift, Geburtsdatum | Religion, Konfession |
| Zahl der einziehenden Personen | Familienplanung, Schwangerschaft |
| Beruf, Arbeitgeber, Nettoeinkommen | Partei-/Gewerkschaftszugehörigkeit |
| Beschäftigungsdauer | Vorstrafen ohne Mietbezug |
| Räumungsklage / Privatinsolvenz | Krankheiten, Behinderungen |
| bisherige Mietzahlung pünktlich? | Hobbys, ethnische Herkunft |
Faustregel: Erlaubt ist, was für das Mietverhältnis und die Zahlungsfähigkeit relevant ist. Auf unzulässige Fragen darf der Bewerber übrigens sogar falsch antworten, ohne dass dir das später nutzt.
DSGVO: Datenminimierung & Löschung
Du darfst nur Daten erheben, die du wirklich für die Entscheidung brauchst. Die Unterlagen abgelehnter Bewerber musst du löschen, sobald das Auswahlverfahren beendet ist. Eine Bonitätsauskunft (SCHUFA & Co.) ist erst sinnvoll und zulässig, wenn ein Bewerber ernsthaft in die engere Wahl kommt – nicht von jedem Interessenten.
Warum sich die Selbstauskunft lohnt
Eine sorgfältige Auskunft senkt das Risiko von Mietausfällen. Macht ein Bewerber zu zulässigen Fragen falsche Angaben – etwa ein erfundenes Einkommen – kann das später eine Anfechtung oder Kündigung des Mietvertrags rechtfertigen. Wichtig ist daher, die Angaben bestätigen zu lassen.
Digital statt Zettelwirtschaft
Statt Formulare auszudrucken, schickst du Interessenten einfach einen Link. Sie füllen die Selbstauskunft am Handy aus, du bekommst alle Eingänge übersichtlich an einem Ort – und kannst einen passenden Bewerber mit einem Klick als Mieter übernehmen.