Pflichtangaben – das gehört immer rein
Auch wenn vieles frei verhandelbar ist, sollten diese Punkte nie fehlen:
Vertragsparteien (Vor- und Nachname, Anschrift von Vermieter und allen Mietern), die Mietsache (Wohnung mit Adresse, Etage, Wohnfläche, Zimmern, Zubehör wie Keller/Stellplatz), Mietbeginn, Miethöhe (Kaltmiete plus Betriebskostenvorauszahlung) und die Bankverbindung.
Frei gestaltbar – im gesetzlichen Rahmen
| Klausel | Spielraum |
|---|---|
| Kaution | max. 3 Nettokaltmieten, in 3 Raten zahlbar (§ 551 BGB) |
| Schönheitsreparaturen | auf Mieter abwälzbar – aber nur bei renovierter Übergabe, ohne starre Fristen |
| Kleinreparaturen | nur mit Höchstbetrag je Fall (~100 €) und Jahresgrenze (~6–8 % der Jahresmiete) |
| Tierhaltung | Kleintiere immer erlaubt; Hunde/Katzen über Zustimmungsvorbehalt |
| Mietanpassung | Staffelmiete (§ 557a) oder Indexmiete (§ 557b) |
| Kündigungsausschluss | beidseitig bis maximal 4 Jahre |
Diese Klauseln sind unwirksam
Ein häufiger Grund, warum Mieter erfolgreich widersprechen: Klauseln, die der Bundesgerichtshof längst gekippt hat. Finger weg von:
Tier-Totalverbot, Schönheitsreparaturen mit starren Fristen oder Quoten, Endrenovierungsklauseln, Kleinreparaturen ohne Obergrenze, der Umlage von Verwaltungs- oder Instandhaltungskosten und einem Kündigungsverzicht über 4 Jahre. Wichtig: Eine unwirksame Klausel reißt nicht den ganzen Vertrag mit – sie fällt einfach weg, und es gilt die gesetzliche Regelung (die meist mieterfreundlicher ist).
In 4 Schritten zum fertigen Vertrag
1. Stammdaten eintragen – Parteien, Wohnung, Miete, Kaution, IBAN.
2. Klauseln ankreuzen – aus einer Checkliste genau das wählen, was passt (Haustiere, Kleinreparaturen, Mietanpassung …).
3. Eigene Vereinbarungen ergänzen – z. B. Stellplatz, Gartennutzung als freie Paragraphen.
4. PDF erzeugen, ausdrucken, unterschreiben. Bei mehr als einem Jahr Befristung gilt die gesetzliche Schriftform.