Was ist die Wohnungsgeberbestätigung?
Seit 2015 verlangt das Bundesmeldegesetz (§ 19 BMG), dass der Wohnungsgeber – also du als Vermieter – den Ein- oder Auszug eines Mieters schriftlich bestätigt. Der Mieter legt diese Vermieterbescheinigung beim Bürger- oder Einwohnermeldeamt vor, um sich an- oder abzumelden. Ohne sie wird die Anmeldung nicht angenommen.
Das muss in die Bestätigung
| Pflichtangabe | Beispiel |
|---|---|
| Name & Anschrift des Wohnungsgebers | Max Vermieter, Musterstr. 1 |
| Art des Vorgangs | Einzug oder Auszug |
| Datum des Ein-/Auszugs | 01.08.2026 |
| Anschrift der Wohnung | Beispielweg 5, 12345 Stadt |
| Name der meldepflichtigen Person(en) | alle einziehenden Bewohner |
Fristen & Bußgeld
2 Wochen für dich: Du musst die Bestätigung innerhalb von zwei Wochen nach Einzug ausstellen – schriftlich oder elektronisch.
2 Wochen für den Mieter: Er muss sich binnen zwei Wochen nach Einzug bei der Meldebehörde anmelden.
Bis zu 1.000 € Bußgeld: Wer die Bestätigung nicht, zu spät oder falsch ausstellt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Auch eine Scheinanmeldung ohne tatsächlichen Einzug ist verboten und bußgeldbewehrt.
So füllst du sie aus
1. Wähle Einzug oder Auszug. 2. Trage deine Daten als Wohnungsgeber ein. 3. Ergänze die Wohnungsanschrift und das Datum. 4. Liste alle meldepflichtigen Personen auf. 5. PDF erzeugen, unterschreiben, dem Mieter geben – oder direkt digital teilen.