Was ist die Wohnungsgeberbestätigung?
Seit 2015 verlangt das Bundesmeldegesetz (§ 19 BMG), dass der Wohnungsgeber – also du als Vermieter – den Einzug eines Mieters schriftlich oder elektronisch bestätigt. Der Mieter legt diese Vermieterbescheinigung bei der Anmeldung im Bürger- oder Einwohnermeldeamt vor. Bekommt er sie nicht rechtzeitig, muss er das der Meldebehörde sofort mitteilen (§ 19 Abs. 2 BMG). Für den Auszug gibt es keine Bestätigungspflicht.
Das muss in die Bestätigung
| Pflichtangabe | Beispiel |
|---|---|
| Name & Anschrift des Wohnungsgebers | Max Vermieter, Musterstr. 1 |
| Name des Eigentümers, wenn der Wohnungsgeber nicht Eigentümer ist (z. B. Hauptmieter bei Untermiete) | Erika Eigentümer |
| Einzugsdatum | 01.08.2026 |
| Anschrift der Wohnung | Beispielweg 5, 12345 Stadt |
| Name der meldepflichtigen Person(en) | alle einziehenden Bewohner |
Fristen & Bußgeld
2 Wochen für dich: Du musst die Bestätigung innerhalb von zwei Wochen nach Einzug ausstellen – schriftlich oder elektronisch.
2 Wochen für den Mieter: Er muss sich binnen zwei Wochen nach Einzug bei der Meldebehörde anmelden.
Bis zu 1.000 € Bußgeld: Wer die Bestätigung nicht, zu spät oder falsch ausstellt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Auch eine Scheinanmeldung ohne tatsächlichen Einzug ist verboten und bußgeldbewehrt.
So füllst du sie aus
1. Trage deine Daten als Wohnungsgeber ein, und den Namen des Eigentümers, falls du nicht selbst Eigentümer bist. 2. Gib das Einzugsdatum an. 3. Ergänze die Wohnungsanschrift. 4. Liste alle meldepflichtigen Personen auf. 5. PDF erzeugen, unterschreiben, dem Mieter geben – oder direkt digital teilen.