Ratgeber + kostenlose Vorlage

Wohnungsgeberbestätigung-Vorlage

Zieht ein Mieter ein, brauchst du als Vermieter die Wohnungsgeberbestätigung nach § 19 Bundesmeldegesetz – ohne sie kann sich der Mieter nicht beim Amt anmelden. Hier erfährst du, was reingehört, welche Frist gilt und welches Bußgeld droht, plus eine kostenlose Vorlage, die du in zwei Minuten ausfüllst und als PDF erzeugst.

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Bestätigung in 2 Minuten

Adresse, Mieter und Einzugsdatum eintragen – VermieterHeld erzeugt die fertige Wohnungsgeberbestätigung als PDF zum Ausdrucken oder Versenden. Kostenlos.

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Was ist die Wohnungsgeberbestätigung?

Seit 2015 verlangt das Bundesmeldegesetz (§ 19 BMG), dass der Wohnungsgeber – also du als Vermieter – den Ein- oder Auszug eines Mieters schriftlich bestätigt. Der Mieter legt diese Vermieterbescheinigung beim Bürger- oder Einwohnermeldeamt vor, um sich an- oder abzumelden. Ohne sie wird die Anmeldung nicht angenommen.

Das muss in die Bestätigung

PflichtangabeBeispiel
Name & Anschrift des WohnungsgebersMax Vermieter, Musterstr. 1
Art des VorgangsEinzug oder Auszug
Datum des Ein-/Auszugs01.08.2026
Anschrift der WohnungBeispielweg 5, 12345 Stadt
Name der meldepflichtigen Person(en)alle einziehenden Bewohner

Fristen & Bußgeld

2 Wochen für dich: Du musst die Bestätigung innerhalb von zwei Wochen nach Einzug ausstellen – schriftlich oder elektronisch.

2 Wochen für den Mieter: Er muss sich binnen zwei Wochen nach Einzug bei der Meldebehörde anmelden.

Bis zu 1.000 € Bußgeld: Wer die Bestätigung nicht, zu spät oder falsch ausstellt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Auch eine Scheinanmeldung ohne tatsächlichen Einzug ist verboten und bußgeldbewehrt.

So füllst du sie aus

1. Wähle Einzug oder Auszug. 2. Trage deine Daten als Wohnungsgeber ein. 3. Ergänze die Wohnungsanschrift und das Datum. 4. Liste alle meldepflichtigen Personen auf. 5. PDF erzeugen, unterschreiben, dem Mieter geben – oder direkt digital teilen.

Vorlage ausfüllen & als PDF holen

VermieterHeld liefert die § 19 BMG-konforme Bestätigung fertig formatiert – mit Download und Teilen-Funktion. Kein Word, kein Formular-Suchen.

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Häufige Fragen

Wer stellt die Wohnungsgeberbestätigung aus?

Der Wohnungsgeber – in der Regel der Vermieter oder eine von ihm beauftragte Hausverwaltung. Bei Untermiete der Hauptmieter.

Muss die Bestätigung im Original vorgelegt werden?

Viele Ämter akzeptieren inzwischen eine elektronische bzw. ausgedruckte Bestätigung. Manche verlangen die Unterschrift im Original – das hängt von der Gemeinde ab.

Gibt es die Bestätigung auch für den Auszug?

Ja. Bei Wegzug ins Ausland oder Aufgabe einer Nebenwohnung ist ebenfalls eine Bestätigung nötig. Der Generator deckt Einzug und Auszug ab.

Kostet die Vorlage etwas?

Nein. Die Wohnungsgeberbestätigung in VermieterHeld ist kostenlos – inklusive PDF.

Orientierung nach § 19 BMG. Ohne Gewähr; ersetzt keine Rechtsberatung.