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Mieterhöhung berechnen

Die Miete erhöhen klingt einfach – ist aber an enge Regeln gebunden. Wer Kappungsgrenze oder Fristen übersieht, dessen Erhöhung ist unwirksam. Hier die vier Wege zur höheren Miete erklärt, plus ein kostenloser Rechner, der dir die zulässige Höhe ausgibt.

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Zulässige Mieterhöhung sofort berechnen

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Die 4 Wege zur Mieterhöhung

WegGrundlageGrenze
Vergleichsmiete§ 558 BGBKappungsgrenze 20 % / 15 % in 3 Jahren, max. ortsüblich
Indexmiete§ 557b BGBAnpassung an Verbraucherpreisindex
Staffelmiete§ 557a BGBim Vertrag fest vereinbarte Schritte
Modernisierung§ 559 BGB8 % der Kosten/Jahr, gekappt

Vergleichsmiete & Kappungsgrenze (§ 558)

Der häufigste Weg: Du hebst die Miete auf die ortsübliche Vergleichsmiete an, nachgewiesen über Mietspiegel, Sachverständigengutachten oder drei Vergleichswohnungen. Dabei greifen zwei Bremsen gleichzeitig:

1. Kappungsgrenze: maximal 20 % Erhöhung in drei Jahren – in angespannten Wohnungsmärkten nur 15 %. 2. Deckel Vergleichsmiete: Die neue Miete darf die ortsübliche nicht übersteigen. Es gilt der jeweils niedrigere Wert.

Beispiel: Aktuelle Miete 800 €, ortsüblich wären 1.000 €. Kappungsgrenze 20 % → maximal 960 €. Obwohl 1.000 € ortsüblich wären, ist bei 960 € Schluss.

Index- und Staffelmiete

Bei der Indexmiete steigt die Miete im Verhältnis zum Verbraucherpreisindex – steigt der Index um 8 %, darf auch die Miete um 8 % steigen. Bei der Staffelmiete sind die Erhöhungsschritte schon im Vertrag festgelegt. Beide kennen keine Kappungsgrenze, müssen aber ausdrücklich vereinbart sein.

Fristen nicht übersehen

Bei der Vergleichsmiete muss die Miete 15 Monate unverändert gewesen sein, das letzte Erhöhungsverlangen 12 Monate zurückliegen, und der Mieter hat eine Überlegungsfrist – die neue Miete gilt frühestens ab dem dritten Monat nach Zugang.

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VermieterHeld rechnet Vergleichsmiete, Index und Staffel und warnt, wenn die Kappungsgrenze überschritten würde. Plus: Index-Tracking, das dir sagt „du darfst um X % erhöhen".

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Häufige Fragen

Wie oft darf ich die Miete erhöhen?

Zur Vergleichsmiete höchstens alle 15 Monate und nur innerhalb der Kappungsgrenze von 20 % (bzw. 15 %) in drei Jahren. Index- und Staffelmiete folgen eigenen Regeln.

Was ist die ortsübliche Vergleichsmiete?

Das übliche Entgelt für vergleichbare Wohnungen nach Art, Größe, Ausstattung, Lage und Baujahr – meist aus dem örtlichen Mietspiegel.

Muss der Mieter der Erhöhung zustimmen?

Bei der Vergleichsmiete ja – er muss dem Erhöhungsverlangen zustimmen; tut er das nicht, kann der Vermieter auf Zustimmung klagen. Index- und Staffelmiete wirken automatisch.

Kostet der Rechner etwas?

Nein. Der Mieterhöhungs-Rechner von VermieterHeld ist kostenlos.

Orientierung nach §§ 557–559 BGB. Ohne Gewähr; ersetzt keine Rechtsberatung.