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Abmahnungs-Check

Sie haben eine Abmahnung erhalten? Keine Panik. Laden Sie das Schreiben hoch oder geben Sie die Daten ein — Sie erhalten sofort eine Einordnung mit Frist-Countdown, Kanzlei-Bewertung und konkreten Handlungsempfehlungen.

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Abmahnung erhalten — Was tun? (Schritt-fuer-Schritt)

Eine Abmahnung im Briefkasten loest bei den meisten Menschen Panik aus. Das ist verstaendlich — aber das Schlimmste, was Sie jetzt tun koennen, ist nichts tun. Hier sind die sieben wichtigsten Schritte:

  1. Ruhe bewahren: Eine Abmahnung ist kein Gerichtsurteil. Sie ist eine aussergerichtliche Aufforderung, ein bestimmtes Verhalten zu unterlassen. Sie haben Zeit zu reagieren — nutzen Sie diese.
  2. Frist notieren: Die gesetzte Frist ist der wichtigste Punkt. Tragen Sie das Datum sofort in Ihren Kalender ein. Eine verpasste Frist kann zu einer einstweiligen Verfuegung fuehren, die deutlich teurer wird.
  3. Abmahnung pruefen: Ist die Abmahnung formell korrekt? Kommt sie von einem zugelassenen Anwalt? Ist der Vorwurf konkret beschrieben? Nutzen Sie unseren Check oben fuer eine erste Einordnung.
  4. Keine Original-Unterlassungserklaerung unterschreiben: Die beigefuegte Unterlassungserklaerung ist fast immer zu weit gefasst. Sie binden sich damit moeglicherweise fuer 30 Jahre. Verwenden Sie stattdessen eine modifizierte Version.
  5. Forderungshoehe einschaetzen: Vergleichen Sie die geforderte Summe mit ueblichen Streitwerten in vergleichbaren Faellen. Unser Tool zeigt Ihnen, ob die Forderung im Rahmen liegt oder ueberhoeht ist.
  6. Anwalt konsultieren: Bei Forderungen ueber 2.000 Euro oder wenn Sie sich unsicher sind, lohnt sich anwaltliche Beratung. Viele Anwaelte bieten eine kostenlose Ersteinschaetzung an.
  7. Fristgerecht reagieren: Senden Sie Ihre Antwort (modifizierte Unterlassungserklaerung oder Antwortschreiben) per Einschreiben mit Rueckschein oder Telefax mit Sendebericht.

Modifizierte vs. originale Unterlassungserklaerung

Einer der haeufigsten Fehler: Die der Abmahnung beigefuegte Unterlassungserklaerung einfach unterschreiben. Das sollten Sie niemals tun. Hier ist der Grund:

Die originale Unterlassungserklaerung wird vom Anwalt des Abmahnenden formuliert — natuerlich im Interesse seines Mandanten. Sie enthaelt typischerweise:

  • Ueberschiesende Formulierungen: Der Unterlassungsanspruch wird breiter gefasst als noetig, sodass Sie kuenftig auch bei aehnlichen, aber eigentlich zulaessigen Handlungen gegen die Erklaerung verstossen koennten.
  • Hohe Vertragsstrafen: Oft 5.000 Euro oder mehr pro Verstoss — und der Abmahnende entscheidet, ob ein Verstoss vorliegt.
  • Kostenuebernahme: Sie erkennen die Anwaltskosten in voller Hoehe an, obwohl diese oft ueberhoeht sind.

Eine modifizierte Unterlassungserklaerung hingegen:

  • Beschraenkt die Unterlassungspflicht auf das konkret beanstandete Verhalten
  • Setzt eine angemessene Vertragsstrafe (z.B. nach dem Hamburger Brauch — das Gericht bestimmt im Streitfall die Hoehe)
  • Erkennt keine ueberzogenen Anwaltskosten an

Wichtig: Auch eine modifizierte Unterlassungserklaerung ist rechtlich bindend. Sie erfuellt den Unterlassungsanspruch, schuetzt Sie aber vor ueberzogenen Folgen.

Haeufige Fragen

Ist das Rechtsberatung?

Nein. Der Abmahnung-Check gibt allgemeine Informationen zur Einordnung von Abmahnungen. Er stellt keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) dar und ersetzt keinen Anwalt. Bei konkreten Rechtsfragen wenden Sie sich bitte an einen zugelassenen Rechtsanwalt.

Soll ich die Unterlassungserklaerung unterschreiben?

Unterschreiben Sie niemals die beigefuegte Original-Unterlassungserklaerung. Diese ist in der Regel zu weit gefasst und kann Sie dauerhaft (typisch: 30 Jahre) binden. Verwenden Sie stattdessen eine modifizierte Unterlassungserklaerung, die den Kern der Verpflichtung enthaelt, aber ueberschiessende Klauseln entfernt. Unser Tool generiert einen Entwurf fuer Sie.

Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?

Eine verpasste Frist verschlechtert Ihre Verhandlungsposition deutlich. Der Abmahnende kann eine einstweilige Verfuegung beim Gericht beantragen, was die Kosten oft auf das Drei- bis Fuenffache erhoeht. Reagieren Sie daher immer vor Fristablauf — im Zweifel genuegt zunaechst eine modifizierte Unterlassungserklaerung per Fax.

Wird mein Dokument gespeichert?

Nein. Hochgeladene Dateien werden ausschliesslich zur Analyse verarbeitet und sofort geloescht. Es werden keine Dokumente dauerhaft gespeichert. Die Analyse laeuft auf unseren eigenen Servern in Deutschland.

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewaehr. Bei Forderungen ueber 2.000 Euro empfehlen wir anwaltliche Beratung.

Wie kritisch ist die Abmahnung wirklich?

Die wichtigsten Abmahnung-Typen unterscheiden sich stark in Risiko und Reaktionsstrategie: Filesharing-Abmahnungen sind oft im 4-stelligen Bereich, häufig überzogen — Vergleichsverhandlung lohnt. Wettbewerbsrechts-Abmahnungen bei Selbständigen können existenzbedrohend werden — sofort Anwalt. AGB-Verstöße im E-Commerce werden meist mit Unterlassungserklärung gelöst. Urheberrechts-Verstöße (Bildklau) liegen in 500-2000 € Bereich.

Was prüfen?

Berechtigung des Abmahners: ist die abmahnende Anwaltskanzlei für den Rechteinhaber tatsächlich beauftragt? Bei vielen Massenabmahnungen unklar. Forderungshöhe: Streitwerte und Anwaltsgebühren in vielen Fällen überzogen. Fristen: Reaktionsfrist meist 7-14 Tage. Strafbewehrte Unterlassungserklärung: NIE die vom Abmahner vorgeschlagene unterschreiben — diese ist meist zu weit gefasst. Lieber modifizierte Erklärung verwenden.

Wann unbedingt Anwalt einschalten

Bei Streitwerten über 1.000 €. Bei drohendem Existenzschaden (Wettbewerbsrecht). Bei Unklarheit über die Rechtslage. Bei Verbindung zur Berufsausübung. Kostenlose Erstberatung gibt's bei Verbraucherzentralen — gerade bei Filesharing oft ausreichend für die nächsten Schritte. Anwaltliche Vertretung kostet meist 200-500 € pauschal, deutlich günstiger als die Abmahnung selbst zu zahlen.

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