§ 5 DDG – die rechtliche Grundlage im Detail
Das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) hat am 14. Mai 2024 das Telemediengesetz abgelöst. Die Impressumspflicht steht seitdem in § 5 DDG und gilt für alle „geschäftsmäßig angebotenen digitalen Dienste"; inhaltlich entspricht sie dem früheren § 5 TMG, sodass die Rechtsprechung dazu weiter gilt. Wer noch „Angaben gemäß § 5 TMG" auf seiner Seite stehen hat, sollte die Überschrift austauschen. Der Begriff „geschäftsmäßig" ist weit gefasst: nicht nur Vollzeit-Gewerbebetrieb, sondern auch nebenberufliche Tätigkeiten mit Gewinnerzielungsabsicht – und in einigen Urteilen sogar reine Klick-Ambitionen (Blog mit Adsense, YouTube-Kanal mit YouTube-Partnerprogramm). Faustregel der Gerichte: Sobald jemand mit der Online-Präsenz Einnahmen erzielen möchte oder Geschäftsbeziehungen anbahnen will, ist § 5 DDG einschlägig.
Neben dem DDG gilt für redaktionelle Angebote der Medienstaatsvertrag (MStV) § 18: Blogs und Online-Magazine mit journalistisch-redaktionellen Inhalten müssen zusätzlich einen „Verantwortlichen im Sinne des Presserechts" (V.i.S.d.P.) benennen – mit vollständiger Anschrift, nicht bloß Namen.
Und drittens: die DSGVO verlangt eine separate Datenschutzerklärung (in der Praxis oft mit dem Impressum verlinkt) – inhaltlich davon zu trennen ist wichtig, damit Nutzer beide Informationen unabhängig voneinander finden.
Pflichtangaben nach Rechtsform – Übersicht
| Rechtsform | Zusätzlich zu Standard |
| Einzelunternehmer / Freiberufler | Kammer-Zugehörigkeit (Ärzte, Anwälte, Steuerberater), Berufsbezeichnung mit Verleih-Staat |
| GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) | Alle Gesellschafter namentlich |
| UG (haftungsbeschränkt) | Handelsregister-Nr. (HRB), Registergericht, alle Geschäftsführer |
| GmbH | HRB-Nr., Registergericht, Stammkapital, Geschäftsführer |
| Aktiengesellschaft (AG) | HRB, Registergericht, Vorstand, Aufsichtsratsvorsitzender, Grundkapital |
| Verein (e.V.) | Vereinsregister-Nr. (VR), Registergericht, Vorstand |
Abmahnfallen – die 7 häufigsten Fehler
1. Postfach statt ladungsfähiger Anschrift: Nach BGH-Urteil (VI ZR 249/06) reicht ein Postfach nicht – es muss eine Adresse sein, an die ein Gerichtsvollzieher liefern kann. Postboten-Adresse zählt.
2. Fehlende oder falsche USt-IdNr.: Wenn Sie eine haben, MUSS sie ins Impressum. Wenn Sie keine haben, dürfen Sie diese Position weglassen. Verwechslung mit Steuernummer: Steuernummer gehört NICHT ins Impressum (Datenschutz-Verstoß).
3. Impressum nur in mehrstufigem Menü: Nach ständiger Rechtsprechung muss das Impressum mit „max. 2 Klicks" erreichbar sein – direkt vom Homepage-Header oder -Footer. Ein Untermenü-Untermenü ist nicht ausreichend.
4. Fehlender Link zur EU-Streitschlichtungs-Plattform: Wenn Sie Waren oder Dienstleistungen online verkaufen (auch als Freiberufler mit Online-Beratung), müssen Sie den Link zur Plattform der EU-Kommission anzeigen und den Hinweis „Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren teilzunehmen" (falls zutreffend).
5. Kein V.i.S.d.P. bei journalistisch-redaktionellen Inhalten: Wenn Sie einen Blog mit regelmäßigen Artikeln zu Themen wie Politik, Wirtschaft, Sport betreiben, brauchen Sie zusätzlich einen presserechtlich Verantwortlichen. Bei Ein-Personen-Blog: dieselbe Person, aber gesondert ausgewiesen.
6. Impressum nur auf Deutsch bei internationalem Publikum: Wenn Ihre Seite auch auf Englisch angeboten wird, sollte das Impressum in beiden Sprachen verfügbar sein (oder zumindest die Kern-Pflichtangaben).
7. Vermischung Impressum und Datenschutzerklärung: Beide müssen inhaltlich getrennt sein. Ein Absatz „Datenschutz" im Impressum reicht nicht – Sie brauchen eine separate Datenschutzerklärung mit den Angaben nach DSGVO Art. 13.
Impressum auf Social Media – YouTube, Instagram, LinkedIn, TikTok
Alle geschäftlichen Social-Media-Accounts brauchen ebenfalls ein Impressum. Weil die Plattformen kein eigenes Impressum-Feld anbieten (Ausnahme: LinkedIn hat inzwischen ein Impressum-Feld), gibt es zwei praktikable Wege:
- Link im Profil: „Impressum: mein-name.de/impressum" – Kurzlink im Bio-Feld. Für Instagram, TikTok, Twitter/X üblich.
- Direktverlinkung im Info-Bereich: Bei YouTube gibt es einen „Über"-Tab, dort ein direkter Impressum-Link. Bei Facebook-Seiten ein eigener Tab „Impressum".
Bei Instagram-Profilen wird oft ein Linktree-artiger Verteiler genutzt (linkin.bio, Beacons) – dort muss der Impressum-Link deutlich sichtbar sein, nicht versteckt zwischen 20 anderen Links.
Häufige Grenzfälle
Nebenberufliche YouTube-Kanäle: Sobald Sie im YouTube-Partnerprogramm sind (Werbeeinnahmen), sind Sie geschäftsmäßig. Auch wenn Sie „nur" 20 € im Monat verdienen.
Blog ohne Werbung, aber mit Affiliate-Links: Amazon-Partnerlinks, Awin, Belboon – jede Provision macht den Blog geschäftsmäßig.
Rein privates Familien-Fotoalbum: Wenn wirklich nur Familie und Freunde Zugriff haben (Passwortschutz), kein Impressum nötig. Wenn öffentlich, im Zweifel Impressum bereitstellen.
Vereins-Websites: Immer impressumspflichtig, auch bei gemeinnützigem Zweck. Angaben: Vereinsname, Vereinsregister-Nummer, Vorstand.
Persönliche Portfolio-Seiten (Bewerbung): Wenn Sie sich damit für Jobs oder Aufträge bewerben, ist es geschäftsmäßig. Impressum nötig.
Datenschutzerklärung – der zweite Baustein
Ein Impressum allein reicht nicht – die DSGVO verlangt eine separate Datenschutzerklärung. Sie muss enthalten:
- Name und Anschrift des Verantwortlichen (kann identisch zum Impressum sein, oft mit Datenschutzbeauftragtem falls Pflicht)
- Zweck und Rechtsgrundlage jeder Datenverarbeitung (Art. 6 DSGVO)
- Empfänger der Daten (Hosting-Provider, Analyse-Tools, Newsletter-Dienste)
- Speicherdauer
- Rechte des Nutzers (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Widerspruch)
- Beschwerderecht bei Aufsichtsbehörde
- Cookie-Verwendung (falls vorhanden), Analyse-Tools (Google Analytics, Matomo), Fonts (Google Fonts, lokal), Karten (Google Maps, OpenStreetMap)
Fertige Datenschutz-Generatoren gibt es von e-Recht24, activeMind, Datenschutz-Generator.de – leider viele davon veraltet. Prüfen Sie bei jedem Änderungswunsch das Datum der letzten Aktualisierung.
Häufige Fragen
Reicht es, das Impressum nur auf einer Unterseite zu haben?
Ja, aber der Link muss von JEDER Seite Ihrer Website in max. 2 Klicks erreichbar sein. Der Standard: Footer-Link auf jeder Seite.
Muss meine private Telefonnummer ins Impressum?
Sie brauchen eine Telefonnummer, unter der Sie „unmittelbar" erreichbar sind – also ohne stundenlange Wartezeit. Bei nebenberuflicher Selbstständigkeit reicht das Handy oder eine geschäftliche Nummer. Ein reines Kontaktformular ist rechtlich unzureichend.
Was passiert bei einer Abmahnung?
Sie erhalten meist von einem Anwaltsbüro einen Brief mit Aufforderung zur Unterlassungserklärung und Zahlung der Abmahnkosten (typisch 500-2.500 € Streitwert = 100-500 € Anwaltsgebühr). Wichtig: nicht sofort unterschreiben! Prüfen Sie die Abmahnung durch einen eigenen Anwalt – viele sind formell fehlerhaft. Wettbewerbszentrale und Verbraucherverbände dürfen abmahnen, direkter Konkurrent nur unter bestimmten Bedingungen.
Kann ich einen Testlauf machen, ob mein Impressum korrekt ist?
Viele Anbieter (auch wir) bieten Impressum-Generatoren an, die die aktuellen Anforderungen abdecken. Bei komplexen Konstellationen (mehrere Gesellschafter, ausländischer Sitz, spezialisierter Berufsstand) prüfen Sie das Ergebnis mit einem Fachanwalt für IT-Recht.
Wie oft muss ich das Impressum aktualisieren?
Sobald sich Ihre Angaben ändern: Adresswechsel, neuer Geschäftsführer, Umfirmierung, neue USt-IdNr. Prüfen Sie zusätzlich einmal jährlich, ob sich die Rechtslage geändert hat (aktuell: EU-Streitbeilegungs-Verordnung wurde 2024 geändert).
Gilt § 5 DDG auch für Nicht-EU-Betreiber?
Wenn Sie sich mit Ihrer Website gezielt an den deutschen Markt richten (deutsche Sprache, Preise in Euro, Lieferung nach Deutschland), gilt § 5 DDG – auch bei Sitz im Ausland. Für internationale Sichtbarkeit: eigene DE-Version mit Impressum.
Kann ein Impressum-Generator eine Rechtsberatung ersetzen?
Für Standard-Fälle (Einzelunternehmer-Blog, kleiner Online-Shop) ja. Für komplexe rechtliche Situationen – beispielsweise Anwaltskanzlei-Auftritt, Steuerberater-Portal, Ärztepraxis mit Online-Terminen – sollten Sie zusätzlich einen Fachanwalt konsultieren.
Ich habe schon ein altes Impressum – muss ich es ersetzen?
Prüfen Sie: (1) Ist die ODR-Streitschlichtungs-Angabe drin? (2) Sind alle Anschriften aktuell? (3) Ist die Struktur mobiloptimiert (kein winziger Text)? Wenn alles passt: nicht ändern. Wenn eine Änderung nötig ist, sofort umsetzen – jeder Tag ohne aktuelles Impressum ist potentiell abmahnfähig.