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Impressum-Generator

Rechtssicheres Impressum nach §5 DDG in 60 Sekunden. Wählen Sie Ihre Rechtsform – das Tool kennt die Pflichtangaben.

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Angaben

Ihr Impressum

Pflichtangaben werden je nach Rechtsform automatisch angepasst. Prüfen Sie das Ergebnis – keine Rechtsberatung.

Was muss ins Impressum?

Nach §5 DDG: Name/Firma, Anschrift, Kontakt (Telefon + E-Mail), bei juristischen Personen der Vertretungsberechtigte, Handelsregisternummer, USt-IdNr. Bei reglementierten Berufen zusätzlich Kammer und Berufsbezeichnung.

Wer braucht ein Impressum?

Jede geschäftsmäßige Website in Deutschland – auch Blogs mit Werbung, Social-Media-Profile und Online-Shops. Verstöße können Abmahnungen nach sich ziehen.

Häufige Fragen

Brauche ich als Privatperson ein Impressum?

Rein private Websites ohne geschäftsmäßigen Zweck benötigen kein Impressum. Sobald Sie Werbung schalten oder Affiliate-Links nutzen, gilt Impressumspflicht.

Reicht ein Impressum für alle Plattformen?

Nein, jede Plattform (Website, Instagram, Facebook etc.) braucht ein eigenes oder leicht erreichbar verlinktes Impressum.

Was kostet eine Abmahnung wegen fehlendem Impressum?

Typisch 500–1.500 € Anwaltskosten + ggf. Vertragsstrafe. Die häufigsten Abmahngründe: fehlendes Impressum, fehlende Telefonnummer, fehlende Handelsregisternummer.

Keine Rechtsberatung. Prüfen Sie das Impressum ggf. durch einen Anwalt.

Wer braucht ein Impressum?

Pflicht laut § 5 DDG ist ein Impressum für alle geschäftsmäßigen Online-Auftritte: Websites, Online-Shops, geschäftliche Social-Media-Profile, kommerzielle YouTube-Channels, Blogs mit Werbung oder Affiliate-Links. Rein private Websites (z.B. Fotosammlung der Hochzeit) sind nicht impressumspflichtig. Wer Werbeeinnahmen erzielt – auch nur durch AdSense – braucht Impressum.

Pflichtangaben

Name und Anschrift (Postfach reicht NICHT – ladungsfähige Adresse). Kontakt: E-Mail und Telefonnummer (nicht nur Kontaktformular). Bei Selbständigen: USt-IdNr. (falls vorhanden), Berufsbezeichnung mit Verleih-Staat, Aufsichtsbehörde (z.B. Ärztekammer, Steuerberaterkammer). Bei Gesellschaften (GmbH, UG): Handelsregister-Nr., Geschäftsführer. Bei journalistischen Inhalten: Verantwortliche Person nach § 18 MStV. Streitschlichtung: Link zur EU-OS-Plattform und Hinweis zur außergerichtlichen Streitbeilegung.

Typische Fehler

Impressum nur in Footer-Link: muss mit max. 2 Klicks erreichbar sein, üblicherweise als eigener Menüpunkt. Fehlende E-Mail-Adresse: Telefon reicht nicht, beide werden verlangt. Ungenauer Geschäftsführer bei UG/GmbH: Vor- und Nachname erforderlich. Fehlende USt-IdNr.: wenn vorhanden, MUSS sie angegeben werden – eigentlich oder Bußgeld. Verstöße können abgemahnt werden (typischer Streitwert 500-2.500 €).

§ 5 DDG – die rechtliche Grundlage im Detail

Das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) hat am 14. Mai 2024 das Telemediengesetz abgelöst. Die Impressumspflicht steht seitdem in § 5 DDG und gilt für alle „geschäftsmäßig angebotenen digitalen Dienste"; inhaltlich entspricht sie dem früheren § 5 TMG, sodass die Rechtsprechung dazu weiter gilt. Wer noch „Angaben gemäß § 5 TMG" auf seiner Seite stehen hat, sollte die Überschrift austauschen. Der Begriff „geschäftsmäßig" ist weit gefasst: nicht nur Vollzeit-Gewerbebetrieb, sondern auch nebenberufliche Tätigkeiten mit Gewinnerzielungsabsicht – und in einigen Urteilen sogar reine Klick-Ambitionen (Blog mit Adsense, YouTube-Kanal mit YouTube-Partnerprogramm). Faustregel der Gerichte: Sobald jemand mit der Online-Präsenz Einnahmen erzielen möchte oder Geschäftsbeziehungen anbahnen will, ist § 5 DDG einschlägig.

Neben dem DDG gilt für redaktionelle Angebote der Medienstaatsvertrag (MStV) § 18: Blogs und Online-Magazine mit journalistisch-redaktionellen Inhalten müssen zusätzlich einen „Verantwortlichen im Sinne des Presserechts" (V.i.S.d.P.) benennen – mit vollständiger Anschrift, nicht bloß Namen.

Und drittens: die DSGVO verlangt eine separate Datenschutzerklärung (in der Praxis oft mit dem Impressum verlinkt) – inhaltlich davon zu trennen ist wichtig, damit Nutzer beide Informationen unabhängig voneinander finden.

Pflichtangaben nach Rechtsform – Übersicht

RechtsformZusätzlich zu Standard
Einzelunternehmer / FreiberuflerKammer-Zugehörigkeit (Ärzte, Anwälte, Steuerberater), Berufsbezeichnung mit Verleih-Staat
GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts)Alle Gesellschafter namentlich
UG (haftungsbeschränkt)Handelsregister-Nr. (HRB), Registergericht, alle Geschäftsführer
GmbHHRB-Nr., Registergericht, Stammkapital, Geschäftsführer
Aktiengesellschaft (AG)HRB, Registergericht, Vorstand, Aufsichtsratsvorsitzender, Grundkapital
Verein (e.V.)Vereinsregister-Nr. (VR), Registergericht, Vorstand

Abmahnfallen – die 7 häufigsten Fehler

1. Postfach statt ladungsfähiger Anschrift: Nach BGH-Urteil (VI ZR 249/06) reicht ein Postfach nicht – es muss eine Adresse sein, an die ein Gerichtsvollzieher liefern kann. Postboten-Adresse zählt.

2. Fehlende oder falsche USt-IdNr.: Wenn Sie eine haben, MUSS sie ins Impressum. Wenn Sie keine haben, dürfen Sie diese Position weglassen. Verwechslung mit Steuernummer: Steuernummer gehört NICHT ins Impressum (Datenschutz-Verstoß).

3. Impressum nur in mehrstufigem Menü: Nach ständiger Rechtsprechung muss das Impressum mit „max. 2 Klicks" erreichbar sein – direkt vom Homepage-Header oder -Footer. Ein Untermenü-Untermenü ist nicht ausreichend.

4. Fehlender Link zur EU-Streitschlichtungs-Plattform: Wenn Sie Waren oder Dienstleistungen online verkaufen (auch als Freiberufler mit Online-Beratung), müssen Sie den Link zur Plattform der EU-Kommission anzeigen und den Hinweis „Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren teilzunehmen" (falls zutreffend).

5. Kein V.i.S.d.P. bei journalistisch-redaktionellen Inhalten: Wenn Sie einen Blog mit regelmäßigen Artikeln zu Themen wie Politik, Wirtschaft, Sport betreiben, brauchen Sie zusätzlich einen presserechtlich Verantwortlichen. Bei Ein-Personen-Blog: dieselbe Person, aber gesondert ausgewiesen.

6. Impressum nur auf Deutsch bei internationalem Publikum: Wenn Ihre Seite auch auf Englisch angeboten wird, sollte das Impressum in beiden Sprachen verfügbar sein (oder zumindest die Kern-Pflichtangaben).

7. Vermischung Impressum und Datenschutzerklärung: Beide müssen inhaltlich getrennt sein. Ein Absatz „Datenschutz" im Impressum reicht nicht – Sie brauchen eine separate Datenschutzerklärung mit den Angaben nach DSGVO Art. 13.

Impressum auf Social Media – YouTube, Instagram, LinkedIn, TikTok

Alle geschäftlichen Social-Media-Accounts brauchen ebenfalls ein Impressum. Weil die Plattformen kein eigenes Impressum-Feld anbieten (Ausnahme: LinkedIn hat inzwischen ein Impressum-Feld), gibt es zwei praktikable Wege:

Bei Instagram-Profilen wird oft ein Linktree-artiger Verteiler genutzt (linkin.bio, Beacons) – dort muss der Impressum-Link deutlich sichtbar sein, nicht versteckt zwischen 20 anderen Links.

Häufige Grenzfälle

Nebenberufliche YouTube-Kanäle: Sobald Sie im YouTube-Partnerprogramm sind (Werbeeinnahmen), sind Sie geschäftsmäßig. Auch wenn Sie „nur" 20 € im Monat verdienen.

Blog ohne Werbung, aber mit Affiliate-Links: Amazon-Partnerlinks, Awin, Belboon – jede Provision macht den Blog geschäftsmäßig.

Rein privates Familien-Fotoalbum: Wenn wirklich nur Familie und Freunde Zugriff haben (Passwortschutz), kein Impressum nötig. Wenn öffentlich, im Zweifel Impressum bereitstellen.

Vereins-Websites: Immer impressumspflichtig, auch bei gemeinnützigem Zweck. Angaben: Vereinsname, Vereinsregister-Nummer, Vorstand.

Persönliche Portfolio-Seiten (Bewerbung): Wenn Sie sich damit für Jobs oder Aufträge bewerben, ist es geschäftsmäßig. Impressum nötig.

Datenschutzerklärung – der zweite Baustein

Ein Impressum allein reicht nicht – die DSGVO verlangt eine separate Datenschutzerklärung. Sie muss enthalten:

Fertige Datenschutz-Generatoren gibt es von e-Recht24, activeMind, Datenschutz-Generator.de – leider viele davon veraltet. Prüfen Sie bei jedem Änderungswunsch das Datum der letzten Aktualisierung.

Häufige Fragen

Reicht es, das Impressum nur auf einer Unterseite zu haben?

Ja, aber der Link muss von JEDER Seite Ihrer Website in max. 2 Klicks erreichbar sein. Der Standard: Footer-Link auf jeder Seite.

Muss meine private Telefonnummer ins Impressum?

Sie brauchen eine Telefonnummer, unter der Sie „unmittelbar" erreichbar sind – also ohne stundenlange Wartezeit. Bei nebenberuflicher Selbstständigkeit reicht das Handy oder eine geschäftliche Nummer. Ein reines Kontaktformular ist rechtlich unzureichend.

Was passiert bei einer Abmahnung?

Sie erhalten meist von einem Anwaltsbüro einen Brief mit Aufforderung zur Unterlassungserklärung und Zahlung der Abmahnkosten (typisch 500-2.500 € Streitwert = 100-500 € Anwaltsgebühr). Wichtig: nicht sofort unterschreiben! Prüfen Sie die Abmahnung durch einen eigenen Anwalt – viele sind formell fehlerhaft. Wettbewerbszentrale und Verbraucherverbände dürfen abmahnen, direkter Konkurrent nur unter bestimmten Bedingungen.

Kann ich einen Testlauf machen, ob mein Impressum korrekt ist?

Viele Anbieter (auch wir) bieten Impressum-Generatoren an, die die aktuellen Anforderungen abdecken. Bei komplexen Konstellationen (mehrere Gesellschafter, ausländischer Sitz, spezialisierter Berufsstand) prüfen Sie das Ergebnis mit einem Fachanwalt für IT-Recht.

Wie oft muss ich das Impressum aktualisieren?

Sobald sich Ihre Angaben ändern: Adresswechsel, neuer Geschäftsführer, Umfirmierung, neue USt-IdNr. Prüfen Sie zusätzlich einmal jährlich, ob sich die Rechtslage geändert hat (aktuell: EU-Streitbeilegungs-Verordnung wurde 2024 geändert).

Gilt § 5 DDG auch für Nicht-EU-Betreiber?

Wenn Sie sich mit Ihrer Website gezielt an den deutschen Markt richten (deutsche Sprache, Preise in Euro, Lieferung nach Deutschland), gilt § 5 DDG – auch bei Sitz im Ausland. Für internationale Sichtbarkeit: eigene DE-Version mit Impressum.

Kann ein Impressum-Generator eine Rechtsberatung ersetzen?

Für Standard-Fälle (Einzelunternehmer-Blog, kleiner Online-Shop) ja. Für komplexe rechtliche Situationen – beispielsweise Anwaltskanzlei-Auftritt, Steuerberater-Portal, Ärztepraxis mit Online-Terminen – sollten Sie zusätzlich einen Fachanwalt konsultieren.

Ich habe schon ein altes Impressum – muss ich es ersetzen?

Prüfen Sie: (1) Ist die ODR-Streitschlichtungs-Angabe drin? (2) Sind alle Anschriften aktuell? (3) Ist die Struktur mobiloptimiert (kein winziger Text)? Wenn alles passt: nicht ändern. Wenn eine Änderung nötig ist, sofort umsetzen – jeder Tag ohne aktuelles Impressum ist potentiell abmahnfähig.