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Mietpreis-Check

Prüfen Sie, ob Ihre Kaltmiete im Rahmen der Mietpreisbremse liegt: mit der Vergleichsmiete aus Ihrem Mietspiegel, der Rückforderung nach § 556g BGB und einem Rügebrief als PDF. Kostenlos, ohne Anmeldung, alles bleibt in Ihrem Browser.

Von · · · Methodik

Ihre Wohnung

Alle Beträge sind Nettokaltmiete (ohne Nebenkosten). Die Vergleichsmiete lesen Sie im Mietspiegel Ihrer Gemeinde ab, siehe Liste unten.

Welche Gemeinden erfasst sind, legt jedes Land per Verordnung fest (§ 556d Abs. 2 BGB). Ohne Verordnung gibt es keine Mietpreisbremse.

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Maßgeblich ist der Wert für Ihre Wohnung zum Mietbeginn: Mittelwert des passenden Feldes, bei qualifizierten Mietspiegeln mit der Orientierungshilfe für die Spanneneinordnung.

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Ergebnis

Füllen Sie die Angaben links aus und klicken Sie auf „Miete prüfen“.

Mieterhöhung prüfen (§ 558 BGB)

Für eine Erhöhung im laufenden Mietverhältnis: höchstens bis zur Vergleichsmiete und innerhalb von drei Jahren höchstens um 20 %, in Gebieten mit Landesverordnung um 15 % (Kappungsgrenze). Erhöhungen nach Modernisierung und Betriebskostenanpassungen zählen dabei nicht mit.

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Wohnfläche und Vergleichsmiete kommen aus dem Formular oben.

Mietspiegel großer Städte

Direkt zur Quelle der Stadt. Der Mietspiegel nennt die ortsübliche Vergleichsmiete für Baujahr, Größe, Lage und Ausstattung. Stand der Liste: 29.09.2026.

  • Berlin: Mietspiegel 2026, qualifiziert, Online-Abfrage
  • Hamburg: Mietenspiegel 2025, qualifiziert, Online-Rechner
  • München: Mietspiegel 2025, qualifiziert, Online-Rechner
  • Frankfurt am Main: Mietspiegel 2026 (seit 25.06.2026), qualifiziert, Online-Rechner
  • Stuttgart: Mietspiegel 2025/2026, qualifiziert, Online-Rechner
  • Köln: Kölner Mietspiegel (Verbände), einfacher Mietspiegel laut Stadt
  • Düsseldorf: Mietrichtwerttabelle (Verbände), Qualifizierung nicht angegeben
  • Hannover (Region): Mietspiegel 2025 (ab 18.12.2025), qualifiziert
  • Leipzig: Mietspiegel 2025–2027, qualifiziert, Online-Rechner
  • Dresden: Mietspiegel 2025, qualifiziert
  • Nürnberg: Mietenspiegel 2026 (seit 01.08.2026), qualifiziert
  • Bremen: Mietspiegel 2026 (seit 01.01.2026), qualifiziert, Online-Rechner

Ausgaben laut den Seiten der Städte, abgerufen am 29.09.2026. Köln und Düsseldorf veröffentlichen Tabellen der Mieter- und Vermieterverbände.

Hinweis

Das Werkzeug läuft in Ihrem Browser, Ihre Eingaben werden nicht übertragen. Angewendet wird die gesetzliche Regel auf Ihre Angaben; Ihren Vertrag, einen Tarifvertrag oder Ihren Bescheid kennt das Werkzeug nicht, und Ihren Einzelfall prüft es nicht. Gleichen Sie das Ergebnis mit Ihren Unterlagen ab. Läuft eine Frist oder geht es um mehr als 1.000 Euro, lassen Sie sich beraten, etwa von einer Anwältin, Ihrer Gewerkschaft, einem Sozialverband oder der Verbraucherzentrale. Für das Ergebnis übernehmen wir keine Gewähr; Grundlage sind die auf dieser Seite genannten Vorschriften, Stand siehe „Zuletzt geprüft“.

Mietpreisbremse: Wann gilt sie?

Die Mietpreisbremse (§ 556d BGB) begrenzt die Miete zu Beginn eines neuen Mietverhältnisses auf höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Sie gilt nur in Gemeinden, die das jeweilige Land per Verordnung als angespannten Wohnungsmarkt bestimmt hat. Ob Ihre Gemeinde dazugehört, steht in der Landesverordnung; der Mieterverein vor Ort weiß es ebenfalls. Ausgenommen sind Wohnungen, die nach dem 01.10.2014 erstmals genutzt und vermietet wurden, und die erste Vermietung nach umfassender Modernisierung (§ 556f BGB). War schon die Vormiete höher, darf der Vermieter bis zu ihr gehen (§ 556e BGB).

Woher kommt die Vergleichsmiete?

Die ortsübliche Vergleichsmiete (§ 558 Abs. 2 BGB) steht im Mietspiegel Ihrer Gemeinde. Bei einem qualifizierten Mietspiegel (§ 558d BGB) wird vermutet, dass seine Werte die Vergleichsmiete wiedergeben. Deshalb fragt der Rechner den Wert ab, statt ihn zu schätzen: Eine eingebaute Pauschaltabelle ersetzt den Mietspiegel nicht.

Rüge und Rückforderung

Zu viel gezahlte Miete bekommen Sie nur zurück, wenn Sie den Verstoß beim Vermieter rügen (§ 556g Abs. 2 BGB). Textform reicht, also auch E-Mail. Für die Höhe der Rückforderung kommt es auf den Zeitpunkt an:

  • Rüge innerhalb von 30 Monaten nach Beginn des Mietverhältnisses, und Sie wohnen noch dort: Sie können die zu viel gezahlte Miete ab Mietbeginn zurückverlangen.
  • Später gerügt oder schon ausgezogen: nur die Miete, die nach Zugang der Rüge fällig wird.
  • Mietverhältnis bis zum 31.03.2020 entstanden: Es gilt die alte Fassung, zurück gibt es nur ab Zugang der Rüge (Art. 229 § 51 EGBGB).

Der Rechner prüft die 30-Monats-Frist nach §§ 187, 188 BGB und rechnet die Monate vor der Rüge mit Fälligkeit am 3. des Monats. Das ist eine Näherung; maßgeblich sind die tatsächlichen Zahlungen.

Häufige Fragen

Was ist die Mietpreisbremse?

Die Mietpreisbremse (§ 556d BGB) begrenzt die Miete bei Neuvermietung auf höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Sie gilt nur in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt, die das jeweilige Land per Verordnung festlegt.

Wann gilt die Mietpreisbremse nicht?

Nicht für Wohnungen, die nach dem 01.10.2014 erstmals genutzt und vermietet wurden, und nicht für die erste Vermietung nach umfassender Modernisierung (§ 556f BGB). War die Vormiete höher, darf die Miete bis zu ihr reichen (§ 556e BGB). Und nicht in Gemeinden ohne Landesverordnung.

Was ist ein Rügebrief nach § 556g BGB?

Die Rüge ist die Beanstandung der Miethöhe gegenüber dem Vermieter, in Textform (§ 556g Abs. 4 BGB). Erst nach einer Rüge können Sie zu viel gezahlte Miete zurückverlangen. Ein Einschreiben hilft beim Nachweis des Zugangs.

Wie viel Miete kann ich zurückfordern?

Rügen Sie innerhalb von 30 Monaten nach Beginn des Mietverhältnisses und wohnen Sie noch dort, können Sie die zu viel gezahlte Miete ab Mietbeginn zurückverlangen (§ 556g Abs. 2 BGB, Fassung seit 01.04.2020). Rügen Sie später oder ist das Mietverhältnis beendet, gibt es nur die nach Zugang der Rüge fällige Miete zurück.

Woher bekomme ich die ortsübliche Vergleichsmiete?

Aus dem Mietspiegel Ihrer Gemeinde. Die Liste auf dieser Seite führt zu den Mietspiegeln großer Städte. Gibt es keinen Mietspiegel, helfen Mieterverein oder Vergleichswohnungen weiter.

Die Rechnung beruht auf Ihren Angaben, vor allem auf der Vergleichsmiete aus dem Mietspiegel. Keine Rechtsberatung. Bei konkretem Verdacht auf einen Verstoß gegen die Mietpreisbremse hilft ein Mieterverein oder ein Fachanwalt für Mietrecht.