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Mietpreis-Check

Prüfen Sie in wenigen Klicks, ob Ihre Kaltmiete im Rahmen der Mietpreisbremse liegt. Vergleich mit dem Mietspiegel, Rückforderungs-Berechnung und Rügebrief als PDF – komplett kostenlos und ohne Anmeldung.

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Die PDF enthält einen vorformulierten Rügebrief nach § 556g Abs. 2 BGB. Bitte ergänzen Sie Ihre Adressdaten und versenden Sie ihn per Einschreiben.

Mietpreisbremse: Wann gilt sie?

Die Mietpreisbremse (§ 556d BGB) gilt seit 2015 in vielen deutschen Städten mit angespanntem Wohnungsmarkt. Sie begrenzt die Miete bei Neuvermietung auf maximal 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete laut Mietspiegel. Die jeweiligen Bundesländer legen per Verordnung fest, in welchen Gemeinden die Regelung gilt. In den meisten Großstädten – darunter Berlin, München, Hamburg, Köln und Frankfurt – ist die Mietpreisbremse aktiv. Ausnahmen gelten für Neubauten (Erstbezug nach dem 01.10.2014), umfassend modernisierte Wohnungen und Fälle, in denen die Vormiete bereits über der zulässigen Grenze lag.

Rüge richtig formulieren

Damit Sie zu viel gezahlte Miete zurückfordern können, müssen Sie Ihren Vermieter zunächst schriftlich rügen (§ 556g Abs. 2 BGB). In der Rüge müssen Sie konkret benennen, warum die Miete aus Ihrer Sicht die zulässige Höchstmiete überschreitet. Erst ab dem Zeitpunkt, an dem die Rüge dem Vermieter zugeht, können Sie die Differenz zwischen gezahlter und zulässiger Miete zurückfordern. Rückwirkende Rückforderungen sind nicht möglich – handeln Sie daher zeitnah. Senden Sie die Rüge am besten per Einschreiben mit Rückschein, um den Zugang nachweisen zu können. Unser Tool erstellt Ihnen automatisch einen vorformulierten Rügebrief als PDF, den Sie nur noch mit Ihren Adressdaten ergänzen müssen.

Häufige Fragen

Was ist die Mietpreisbremse?

Die Mietpreisbremse (§ 556d BGB) begrenzt die Miete bei Neuvermietung auf maximal 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Sie gilt in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt, die vom jeweiligen Bundesland per Verordnung festgelegt werden.

Wann gilt die Mietpreisbremse nicht?

Die Mietpreisbremse gilt nicht bei Neubauten (Erstbezug nach dem 01.10.2014), nach umfassender Modernisierung und wenn die Vormiete bereits über der Grenze lag. Auch möblierte Wohnungen auf Zeit können ausgenommen sein.

Was ist ein Rügebrief nach § 556g BGB?

Ein Rügebrief ist die schriftliche Beanstandung der Miethöhe gegenüber dem Vermieter. Erst nach Zugang der Rüge kann der Mieter die zu viel gezahlte Miete zurückfordern. Die Rüge sollte per Einschreiben versendet werden.

Wie viel Miete kann ich zurückfordern?

Sie können die Differenz zwischen gezahlter und zulässiger Miete ab dem Zeitpunkt der Rüge zurückfordern. Rückwirkend ist keine Erstattung möglich – daher sollten Sie möglichst früh rügen.

Unverbindliche Schätzung basierend auf öffentlichen Mietspiegel-Daten. Kein Ersatz für eine Rechtsberatung. Die tatsächliche ortsübliche Vergleichsmiete kann abweichen. Bei konkretem Verdacht auf Verstoß gegen die Mietpreisbremse empfehlen wir die Beratung durch einen Mieterverein oder Fachanwalt für Mietrecht.

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