Brutto-Netto-Tabelle 2026: 2.000 bis 5.000 €
3.000 € brutto sind 2026 in Steuerklasse I rund 2.054,42 € netto, wenn Sie kinderlos und über 23 sind, keine Kirchensteuer zahlen und Ihre Krankenkasse den durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 % nimmt. Die Tabelle zeigt weitere Monatsgehälter mit denselben Annahmen. Gerechnet hat sie dieser Rechner; die Lohnsteuer aller sechs Zeilen stimmt auf den Cent mit dem BMF-Lohnsteuerrechner überein (geprüft am 30.09.2026).
| Brutto/Monat | Netto/Monat | Lohnsteuer | Sozialabgaben | Netto/Jahr |
|---|---|---|---|---|
| 2.000 € | 1.476,84 € | 88,16 € | 435,00 € | 17.722,08 € |
| 2.500 € | 1.768,92 € | 187,33 € | 543,75 € | 21.227,04 € |
| 3.000 € | 2.054,42 € | 293,08 € | 652,50 € | 24.653,04 € |
| 3.500 € | 2.333,25 € | 405,50 € | 761,25 € | 27.999,00 € |
| 4.000 € | 2.605,50 € | 524,50 € | 870,00 € | 31.266,00 € |
| 5.000 € | 3.130,09 € | 782,41 € | 1.087,50 € | 37.561,08 € |
Solidaritätszuschlag fällt in keiner Zeile an. Sozialabgaben heißt hier der Arbeitnehmeranteil zu Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung, bei Kinderlosen mit Pflegebeitrag 2,4 %. Bei genau 2.000 € endet der Übergangsbereich (Midijob); an dieser Obergrenze ist der Arbeitnehmeranteil schon der volle Beitrag (§ 20 Abs. 2a SGB IV). Mit Kindern, Kirchensteuer, anderer Steuerklasse oder einem anderen Zusatzbeitrag rechnen Sie Ihr Gehalt oben im Rechner aus.
Was vom Brutto abgezogen wird
Vom Monatsbrutto gehen zwei Blöcke ab. Der erste sind die Steuern: Lohnsteuer, bei hohen Gehältern Solidaritätszuschlag und für Kirchenmitglieder die Kirchensteuer. Der zweite sind die Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung. Den gleich hohen Arbeitgeberanteil sehen Sie auf der Abrechnung nicht, er kommt zum Brutto dazu.
Ein Beispiel mit den Werten dieses Rechners: 4.000 € Brutto, Steuerklasse I, keine Kinder, keine Kirche, Zusatzbeitrag 2,9 %. Die Lohnsteuer beträgt 524,50 €. Krankenversicherung 350,00 €, Pflegeversicherung 96,00 €, Rentenversicherung 372,00 €, Arbeitslosenversicherung 52,00 €. Netto bleiben 2.605,50 €. Der BMF-Lohnsteuerrechner kommt auf dieselbe Lohnsteuer.
Die Beitragssätze 2026 im Einzelnen
Die Krankenversicherung kostet 14,6 % plus Zusatzbeitrag, beides teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Ihr Anteil ist also 7,3 % plus die Hälfte des Zusatzbeitrags Ihrer Kasse. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag liegt 2026 laut Bundesgesundheitsministerium bei 2,9 %, die einzelnen Kassen liegen darüber oder darunter. Den Satz Ihrer Kasse finden Sie auf der Lohnabrechnung oder auf der Internetseite der Kasse.
Die Pflegeversicherung kostet 3,6 %, Ihr Anteil ist 1,8 %. In Sachsen zahlen Beschäftigte 2,3 %, weil dort der Buß- und Bettag als Feiertag erhalten blieb. Kinderlose ab 23 zahlen 0,6 Prozentpunkte mehr. Eltern mit mehreren Kindern unter 25 zahlen für das zweite bis fünfte Kind je 0,25 Prozentpunkte weniger, zusammen höchstens 1,0 Prozentpunkte.
Die Rentenversicherung kostet 18,6 %, die Arbeitslosenversicherung 2,6 %, jeweils zur Hälfte von Ihnen getragen: 9,3 % und 1,3 %.
Alle Beiträge enden an einer Obergrenze, der Beitragsbemessungsgrenze. 2026 liegt sie für Kranken- und Pflegeversicherung bei 5.812,50 € im Monat, für Renten- und Arbeitslosenversicherung bei 8.450 € (Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026). Was darüber liegt, ist beitragsfrei. Seit 2025 gelten die Grenzen in Ost und West gleich.
Wie die Lohnsteuer entsteht
Der Arbeitgeber rechnet Ihr Monatsgehalt auf ein Jahr hoch und zieht davon Pauschalen ab: den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 €, die Sonderausgaben-Pauschale und die Vorsorgepauschale für Ihre Beiträge zu Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. Auf den Rest wendet er den Einkommensteuertarif an, teilt durch zwölf und rundet. Wie das im Einzelnen geht, legt das Bundesfinanzministerium jedes Jahr im Programmablaufplan fest. Genau diesen Plan nutzt der Rechner, deshalb stimmt die Lohnsteuer mit der Abrechnung überein, solange keine Sonderfälle vorliegen.
Die Steuerklasse verschiebt die Pauschalen. In Klasse III wird mit dem Splittingtarif gerechnet, als verdiene der Partner nichts; in Klasse V fallen dafür Grundfreibetrag und Pauschalen weg. Klasse II enthält den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende. Wer III/V wählt, zahlt übers Jahr oft zu wenig oder zu viel Lohnsteuer; die Steuererklärung gleicht das aus, deshalb ist sie für diese Paare Pflicht.
Soli und Kirchensteuer
Der Solidaritätszuschlag fällt seit 2021 nur noch bei hohen Einkommen an. Bis zu einer Jahreslohnsteuer von 20.350 € (Splitting 40.700 €) ist er null, danach steigt er in einer Übergangszone auf 5,5 % der Lohnsteuer. Bei 12.000 € Brutto in Klasse I sind es 191,00 € im Monat.
Die Kirchensteuer beträgt 8 % in Bayern und Baden-Württemberg und 9 % in den anderen Ländern. Sie bemisst sich an einer Lohnsteuer, die mit Kinderfreibeträgen gerechnet wird. Für die Lohnsteuer selbst zählen Kinder nicht, dort gibt es das Kindergeld. Deshalb fragt der Rechner die Kinderfreibeträge getrennt ab.
Wann das Netto hier nicht passt
Bei Monatslöhnen bis 2.000 € greift oft der Übergangsbereich mit niedrigeren Sozialabgaben, bis 603 € ist es ein Minijob. Wer privat krankenversichert ist, zahlt den Beitrag seines Versicherers und bekommt vom Arbeitgeber einen Zuschuss; die Vorsorgepauschale in der Lohnsteuer richtet sich dann nach diesem Beitrag. Auch wer ein Faktorverfahren gewählt oder einen Freibetrag eingetragen hat, bekommt eine andere Abrechnung. Einmalzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld besteuert der Arbeitgeber nach einem eigenen Verfahren. Für diese Fälle verweist der Rechner auf das passende Werkzeug oder auf den BMF-Rechner.