Schnelle Netto-Schätzung aus dem Brutto-Gehalt – mit allen Stellschrauben (Steuerklasse, Kirchensteuer, Krankenkasse). Vereinfachtes Modell, ideal als Erstüberblick.
⚠ Vereinfachtes Modell für eine grobe Erstschätzung. Für die exakte Berechnung mit Programmablaufplan des BMF besuchen Sie den offiziellen BMF-Lohnsteuerrechner.
Was wird vom Brutto abgezogen?
Vom Bruttogehalt werden Lohnsteuer, ggf. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer sowie Sozialabgaben (Krankenkasse, Pflege, Rente, Arbeitslosenversicherung) abgezogen. Was übrig bleibt, ist Ihr Nettogehalt.
Welche Faktoren beeinflussen das Netto?
Steuerklasse (besonders III bei Ehepartnern bringt deutlich mehr Netto), Bundesland (Soli/Kirche), Krankenkasse und Zusatzbeitrag, Kinderzahl (für Pflegeversicherung) sowie Bruttohöhe relativ zur Beitragsbemessungsgrenze.
Warum nur eine Schätzung?
Die exakte Berechnung folgt dem jährlichen Programmablaufplan (PAP) des Bundesfinanzministeriums mit hunderten Sonderfällen. Unser Rechner gibt eine schnelle Orientierung – für die exakte Lohnabrechnung nutzen Sie bitte den offiziellen BMF-Rechner.
Häufige Fragen
Ist der Rechner exakt?
Nein. Er liefert eine grobe Schätzung mit vereinfachten Formeln (Erstüberblick). Für exakte Werte den offiziellen BMF-Lohnsteuerrechner nutzen.
Was bedeutet die Steuerklasse?
Sie bestimmt, wie viel Lohnsteuer monatlich einbehalten wird. Klasse I für ledige Beschäftigte, IV für Ehepaare mit ähnlichem Einkommen, III/V für Paare mit unterschiedlichem Einkommen.
Was kostet die Kirchensteuer?
In Bayern und Baden-Württemberg 8 % der Lohnsteuer, sonst 9 %. Bei Austritt entfällt sie.
Was, wenn ich privat krankenversichert bin?
Dieser Rechner geht von der gesetzlichen Krankenversicherung aus. Für die PKV nutzen Sie bitte einen Spezial-Rechner.
⚠ Vereinfachtes Modell, KEINE amtliche Berechnung: Steuertarif und Beitragssätze 2026 (§ 32a EStG, SVBezGrV 2026), aber ohne Vorsorgepauschale, Freibeträge und Kinderfreibeträge; die Steuerklassen III, V und VI sind nach § 39b Abs. 2 EStG nur angenähert. Für die exakte Lohnabrechnung den BMF-Lohnsteuerrechner nutzen.
Was vom Brutto übrig bleibt
Vom Brutto bis zum Netto greifen mehrere Posten: Lohnsteuer (4 %-45 % progressiv), Soli (5,5 % auf Lohnsteuer, bei niedrigem Einkommen entfallen), Kirchensteuer (8-9 % in BY/BW, sonst 9 %), Krankenkasse (~7,3 % AN-Anteil + Zusatzbeitrag ~0,5-2 %), Pflegeversicherung (~1,7-2,3 %, höher für Kinderlose über 23), Rente (9,3 %), Arbeitslosenversicherung (1,3 %). Faustregel: bei 4.000 € Brutto bleiben ~2.500-2.700 € Netto (je nach Steuerklasse).
Steuerklassen wechseln
Verheiratete haben drei Optionen: III/V (ein Hauptverdiener), IV/IV (beide gleichviel), IV/IV mit Faktor (genauer als III/V, weniger Nachzahlung). III/V lohnt, wenn ein Partner deutlich mehr verdient – der besser verdienende bekommt mehr Netto, der andere weniger. Wechsel ist 1× pro Jahr möglich, auch unterjährig bei Heirat/Trennung. Faktor-Verfahren ist optimal, wenn beide ähnlich verdienen – vermeidet hohe Nachzahlung.
Optimierungen
Sachbezüge: Jobticket, Essensgutschein, Dienst-E-Bike – bis 50 € steuerfrei. Bei Arbeitgeber-Bewilligung deutlich mehr Netto. VL-Sparen: Arbeitgeber legt 40 €/Monat dazu (steuerfrei). Direktversicherung: Brutto-Umwandlung bis 7.248 €/Jahr (2026) reduziert Steuer und Sozialabgaben – vor allem für Höhereverdiener attraktiv. Werbungskosten: über 1.230 € (Arbeitnehmer-Pauschbetrag) lohnt Einzelaufstellung – bei Pendlern oft schnell erreicht.