Handlungsplan

Falsche IBAN überwiesen — was jetzt?

Der Zahlendreher ist passiert, das Geld ist unterwegs. Was Sie jetzt tun können, hängt von drei Dingen ab: wie weit die Überweisung ist, ob die falsche IBAN überhaupt existiert — und wer sie hat.

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Ihre Situation

Drei Angaben, dann steht der Plan.

Die kurze Antwort

Sie können die Überweisung nicht selbst zurückholen — aber Ihre Bank muss Ihnen dabei helfen. Sobald der Auftrag bei der Bank eingegangen ist, ist er nach § 675p BGB unwiderruflich. Was bleibt, ist der Rückruf: Ihre Bank bittet die Empfängerbank, das Geld zurückzubuchen. Das ist nach § 675y Abs. 5 BGB ihre Pflicht, kostet in der Regel eine Gebühr und funktioniert nur, wenn der Empfänger mitspielt — oder das Konto gar nicht existiert. In letzterem Fall kommt das Geld ohnehin von selbst zurück.

Erst prüfen: Existiert die falsche IBAN überhaupt?

Das ist die wichtigste Frage, und sie entscheidet über alles Weitere. Eine IBAN trägt an Position 3 und 4 zwei Prüfziffern nach ISO 7064. Dieses Verfahren erkennt jeden einzelnen Tippfehler und jeden einfachen Zahlendreher zuverlässig. Wer bei einer 22-stelligen deutschen IBAN eine Ziffer vertippt, erzeugt fast immer eine ungültige IBAN — und die nimmt das Banksystem gar nicht erst an. Der Auftrag wird bei der Eingabe abgelehnt, Geld fließt nicht.

Gefährlich wird es erst, wenn zwei Fehler zusammenkommen oder eine ganze Zeile aus der falschen Rechnung kopiert wurde. Dann ist die IBAN formal gültig, und es gibt zwei Möglichkeiten:

  • Die IBAN ist keinem Konto zugeordnet. Die Empfängerbank kann nichts gutschreiben und schickt den Betrag zurück. Das dauert meist zwei bis fünf Bankarbeitstage; manche Banken ziehen dafür ein Rückgabeentgelt ab. Sie müssen nichts tun außer warten und den Eingang kontrollieren.
  • Die IBAN gehört einem fremden Konto. Das Geld ist dort gutgeschrieben. Jetzt zählt jede Stunde — je früher der Rückruf ankommt, desto eher liegt der Betrag noch unangetastet auf dem Konto.

Ob die IBAN formal gültig ist, zeigt das Feld oben — oder ausführlicher mit Bank und BIC der IBAN-Prüfer. Ob dahinter ein echtes Konto liegt, kann von außen niemand sehen; das weiß nur die Empfängerbank.

Was Ihre Bank tun muss — und was nicht

PflichtGrundlageWas das für Sie heißt
Sich um die Rückholung bemühen§ 675y Abs. 5 S. 2 BGBDie Bank muss den Rückruf auslösen, sobald Sie sie informieren. Sie darf dafür ein vereinbartes Entgelt nehmen.
Empfängerdaten herausgeben§ 675y Abs. 5 S. 3–4 BGBScheitert der Rückruf, muss die Empfängerbank Ihrer Bank die Daten des Empfängers liefern, und Ihre Bank muss sie Ihnen auf schriftlichen Antrag mitteilen — damit Sie Ihren Anspruch selbst verfolgen können.
Nicht existierende IBAN melden§ 675r Abs. 3 BGBErkennt die Bank, dass die IBAN keinem Konto zuzuordnen ist, muss sie Sie unverzüglich informieren und den Betrag erstatten.
Den Verlust ersetzen§ 675y Abs. 5 S. 1 BGBNein. Bei einer von Ihnen falsch angegebenen IBAN haftet die Bank nicht für die fehlgeleitete Ausführung. Das Risiko liegt bei Ihnen.
Kosten des Rückrufs: Das Entgelt steht im Preisverzeichnis Ihrer Bank; üblich sind einstellige bis niedrige zweistellige Eurobeträge. Es fällt auch dann an, wenn der Rückruf erfolglos bleibt. Bei kleinen Beträgen lohnt deshalb die Rechnung, ob der direkte Kontakt zum Empfänger nicht der günstigere Weg ist.

Warum der Name nichts hilft — und was sich 2025 geändert hat

Viele wundern sich, dass eine Überweisung trotz völlig falschem Empfängernamen ausgeführt wird. Der Grund steht in § 675r BGB: Die Bank darf den Auftrag allein anhand der Kundenkennung ausführen — und das ist die IBAN. Der Name war jahrelang rechtlich unbeachtlich; kein System hat ihn verglichen.

Seit dem 9. Oktober 2025 gilt für Euro-Überweisungen im SEPA-Raum die Empfängerüberprüfung (Verification of Payee) aus der EU-Verordnung 2024/886. Vor der Freigabe gleicht die Bank Name und IBAN ab und zeigt Ihnen das Ergebnis: Übereinstimmung, nahezu Übereinstimmung (mit dem hinterlegten Namen), keine Übereinstimmung oder Prüfung nicht möglich. Sie dürfen trotzdem freigeben — aber wer eine Warnung übergeht, kann sich hinterher nicht auf die Bank berufen. Die Prüfung ist eine echte Verbesserung gegen Zahlendreher und untergeschobene IBANs; sie ersetzt aber nicht den Blick auf die Rechnung, denn bei „nahezu Übereinstimmung" entscheiden immer noch Sie.

Wenn der Empfänger das Geld nicht herausgibt

Rechtlich ist die Lage eindeutig: Wer Geld ohne Rechtsgrund erhält, muss es nach § 812 BGB zurückgeben — das gilt auch, wenn er nichts dafür kann. Behält er es wissentlich, kommt eine Unterschlagung nach § 246 StGB hinzu. Der Anspruch verjährt nach drei Jahren, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem Sie von der Fehlüberweisung und dem Empfänger erfahren haben.

Der praktische Weg, wenn der Rückruf abgelehnt wird: Empfängerdaten schriftlich bei der eigenen Bank anfordern (die Grundlage steht oben in der Tabelle), den Empfänger mit Frist zur Rückzahlung auffordern, danach Mahnbescheid beim Mahngericht. Bei größeren Beträgen lohnt sich der Anwalt — dessen Kosten trägt bei Verzug der Empfänger.

Der Sonderfall: Die IBAN wurde Ihnen untergeschoben

Wenn die „falsche" IBAN nicht von Ihnen stammt, sondern aus einer manipulierten Rechnung oder einer gefälschten Mail, ist das kein Tippfehler, sondern Betrug — und dann gelten andere Prioritäten: sofort Bank informieren, Rückruf mit Betrugsvermerk, Strafanzeige, und den ursprünglichen Rechnungssteller warnen, weil vermutlich noch weitere seiner Kunden dieselbe Mail bekommen haben. Wie Sie solche Rechnungen erkennen, bevor Sie überweisen, steht im Ratgeber IBAN-Betrug erkennen: 7 Warnsignale.

Und beim nächsten Mal

  • IBAN vor dem Absenden gegenprüfen — im Zweifel mit dem IBAN-Prüfer, der auch die Bank zur IBAN anzeigt. Steht dort eine andere Bank als auf der Rechnung, stimmt etwas nicht.
  • Empfängerüberprüfung ernst nehmen. „Keine Übereinstimmung" ist kein Formfehler, sondern der Moment, in dem Sie noch abbrechen können.
  • Bei neuen Empfängern und großen Beträgen: erst einen Euro. Die Testüberweisung kostet einen Tag und nimmt der eigentlichen Zahlung das Risiko.
  • Echtzeitüberweisung nur an geprüfte Empfänger. Sie ist in Sekunden gebucht — und genauso schnell weitergeleitet, wenn das Konto einem Betrüger gehört.

Häufige Fragen

Kann ich eine Überweisung an eine falsche IBAN zurückholen?

Nicht selbst — nach § 675p BGB ist der Auftrag unwiderruflich, sobald die Bank ihn angenommen hat. Ihre Bank kann aber einen Rückruf auslösen und ist dazu nach § 675y Abs. 5 BGB verpflichtet. Ob das Geld zurückkommt, entscheidet der Empfänger.

Was passiert, wenn die falsche IBAN gar nicht existiert?

Dann kommt das Geld von allein zurück. Ungültige Prüfziffer: Der Auftrag wird schon bei der Eingabe abgelehnt. Gültige IBAN ohne Konto: Die Empfängerbank schickt den Betrag innerhalb weniger Bankarbeitstage zurück.

Warum prüft die Bank nicht, ob der Name zur IBAN passt?

Bis Oktober 2025 musste sie das nicht (§ 675r BGB). Seit dem 9. Oktober 2025 ist die Empfängerüberprüfung Pflicht — die Bank warnt vor der Freigabe, wenn Name und IBAN nicht zusammenpassen. Wer trotzdem freigibt, trägt das Risiko.

Muss der Empfänger das Geld zurückzahlen?

Ja, nach § 812 BGB. Behält er es wissentlich, ist das zusätzlich Unterschlagung. Über die Bank können Sie seine Daten anfordern und den Anspruch notfalls per Mahnbescheid durchsetzen.

Wie schnell muss ich die Bank informieren?

So schnell wie möglich — am besten telefonisch über die Hotline, auch abends oder am Wochenende. Bei einer normalen Überweisung erreicht das Geld die Empfängerbank meist am nächsten Bankarbeitstag; ein Rückruf, der vorher eintrifft, hat die besten Chancen.

Diese Seite erklärt die Rechtslage nach deutschem Recht in allgemeiner Form und ersetzt keine Rechtsberatung. Entgelte und Fristen für den Rückruf stehen im Preis- und Leistungsverzeichnis Ihrer Bank.