Pflichtangaben nach §14 UStG
Eine ordnungsgemäße Rechnung in Deutschland muss enthalten: Name & Anschrift des leistenden Unternehmers, Name & Anschrift des Leistungsempfängers, Steuernummer oder USt-IdNr., Rechnungsdatum, eindeutige Rechnungsnummer, Leistungsdatum, Menge und Art der Leistung, Nettosumme, Steuersatz und Steuerbetrag (oder Hinweis auf §19).
Kleinunternehmer nach §19 UStG
Wer im Vorjahr unter 22.000 € Umsatz hatte und im laufenden Jahr unter 50.000 € bleibt, kann die Kleinunternehmerregelung nutzen: keine MwSt auf den Rechnungen, kein Vorsteuerabzug, vereinfachte Buchführung. Wichtig: Der §19-Hinweis muss auf der Rechnung stehen.
Aufbewahrungspflicht
Rechnungen müssen 10 Jahre aufbewahrt werden – im Original oder als revisionssichere Kopie.