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Rechnungsgenerator

Rechnung in Sekunden – Angaben ausfüllen, PDF herunterladen. Mit Kleinunternehmer-Schalter, Pflichtangaben und Summen-Automatik.

Rechnungs-Daten

Pflichtangaben nach §14 UStG sind markiert.

BeschreibungMengeEinzelpreis

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Hinweis: Rechnungen müssen 10 Jahre aufbewahrt werden (§14b UStG).

Pflichtangaben nach §14 UStG

Eine ordnungsgemäße Rechnung in Deutschland muss enthalten: Name & Anschrift des leistenden Unternehmers, Name & Anschrift des Leistungsempfängers, Steuernummer oder USt-IdNr., Rechnungsdatum, eindeutige Rechnungsnummer, Leistungsdatum, Menge und Art der Leistung, Nettosumme, Steuersatz und Steuerbetrag (oder Hinweis auf §19).

Kleinunternehmer nach §19 UStG

Wer im Vorjahr unter 22.000 € Umsatz hatte und im laufenden Jahr unter 50.000 € bleibt, kann die Kleinunternehmerregelung nutzen: keine MwSt auf den Rechnungen, kein Vorsteuerabzug, vereinfachte Buchführung. Wichtig: Der §19-Hinweis muss auf der Rechnung stehen.

Aufbewahrungspflicht

Rechnungen müssen 10 Jahre aufbewahrt werden – im Original oder als revisionssichere Kopie.

Häufige Fragen

Brauche ich eine Steuernummer?

Ja, sie ist nach §14 UStG Pflicht. Sie erhalten sie vom Finanzamt nach der Anmeldung.

Muss die Rechnungsnummer aufsteigend sein?

Ja. Empfohlen ist ein System wie Jahr-Lfdnr (z.B. 2026-001, 2026-002).

Wie lange ist eine Rechnung gültig?

Rechtlich gültig dauerhaft. Für die Verjährung der Forderung gelten 3 Jahre (Verjährung zum Jahresende).

Was, wenn der Empfänger im Ausland sitzt?

Bei EU-Geschäften gelten Sonderregeln (Reverse-Charge, USt-IdNr. nötig). Bitte separat prüfen.

Keine Steuer- oder Rechtsberatung. Standard-Rechnungsvorlage für Deutschland.