Dokumente sicher weitergeben: Ausweis, Kontoauszug und Unterschrift

Der Vermieter will eine Ausweiskopie, das Jobcenter die Kontoauszüge der letzten drei Monate, der Kunde ein unterschriebenes Angebot. Mit diesen Werkzeugen bereiten Sie die Unterlagen so vor, dass nur das beim Empfänger ankommt, was er wirklich braucht. Alles läuft im Browser, keine Datei verlässt Ihr Gerät.

Schwärzen, bevor es rausgeht

Was der Empfänger nicht braucht, gehört nicht in seine Akte.

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Ausweiskopie schwärzen

Zugangsnummer, Seriennummer und MRZ schwärzen, Kopie-Vermerk nach § 20 PAuswG. Ohne Upload.

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Kontoauszug schwärzen

Für Jobcenter, Vermieter, Bank. PDF ohne Textebene, mit Regel-Check. Ohne Upload.

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Unterschrift, Passbild und Dateigröße

Damit das Dokument passt: freigestellt, zugeschnitten, klein genug für den Mail-Anhang.

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Unterschrift freistellen

Foto der Unterschrift als transparentes PNG für Word und PDF, 300 dpi, ohne Upload.

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Passbild-Tool

Passbild 35 × 45 mm im Browser zuschneiden, mit Hilfslinien nach Schablone und 4er-Raster für den Fotoabzug. Ohne Upload.

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Bilder komprimieren

Scan oder Handyfoto für den Versand verkleinern, wenn das Upload-Portal nur wenige Megabyte annimmt. Direkt im Browser.

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Zwei Paragrafen, die man kennen sollte

  • § 20 Abs. 2 PAuswG: Eine Kopie des Personalausweises darf nur der Inhaber oder jemand mit seiner Zustimmung anfertigen, und sie muss eindeutig und dauerhaft als Kopie erkennbar sein. Daten, die der Empfänger nicht braucht, darf der Inhaber vorher schwärzen.
  • § 126 Abs. 1 BGB: Wo das Gesetz Schriftform verlangt, zählt nur die eigenhändige Unterschrift auf dem Papier. Ein eingefügtes Bild der Unterschrift reicht dafür nicht, für formfreie Schreiben wie Angebote und Rechnungen dagegen schon.

Häufige Fragen

Muss ich meine Ausweiskopie schwärzen?

Sie dürfen. Wer die Kopie nicht für eine gesetzliche Identifizierung braucht, etwa ein Vermieter, kommt ohne Zugangsnummer und Seriennummer aus. Banken, Notare und andere Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz dürfen dagegen eine vollständige Kopie verlangen. Fragen Sie vorher, welche Felder sichtbar bleiben müssen.

Was darf ich auf dem Kontoauszug fürs Jobcenter schwärzen?

Bei Ausgaben dürfen Empfänger und Verwendungszweck geschwärzt werden, wenn sie besondere persönliche Daten verraten, etwa Spenden an eine Partei, Kirche oder Gewerkschaft. Der Betrag bleibt sichtbar. Einnahmen, Kontostand, Name und IBAN werden nie geschwärzt.

Werden meine Dokumente hochgeladen?

Nein. Ausweiskopie, Kontoauszug und Unterschrift werden vollständig im Browser verarbeitet. Die Seite überträgt nur einen anonymen Zähler, dass das Werkzeug benutzt wurde, nie den Inhalt der Datei.

Ersetzt eine eingefügte Unterschrift die Schriftform?

Nein. Wo das Gesetz Schriftform verlangt, etwa bei der Kündigung eines Arbeits- oder Mietvertrags, braucht es nach § 126 Abs. 1 BGB die eigenhändige Unterschrift auf Papier. Das freigestellte PNG taugt für Angebote, Rechnungen und Formulare ohne Formvorschrift.