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Grundsteuer-Rechner — alle 16 Bundesländer

Seit 2025 rechnet jedes Bundesland anders. Dieser Rechner kennt alle sechs Modelle samt ihrer Messzahlen und Rundungsregeln, zeigt den Rechenweg und verlinkt für jedes Land eine eigene Seite mit den amtlichen Hebesätzen seiner Gemeinden.

Von · · Rechtsstand: 18.09.2026 · · Datenquelle: Regionaldatenbank Deutschland

Grundsteuer berechnen

Alles rechnet in Ihrem Browser. Es werden keine Eingaben übertragen oder gespeichert.

Den Hebesatz Ihrer Gemeinde finden Sie in der Hebesatz-Übersicht 2025.

Ihr Ergebnis

Links die Angaben eintragen und auf „Grundsteuer berechnen“ klicken. Welche Felder Sie ausfüllen müssen, hängt am Bundesland — der Rechner blendet die übrigen aus. Unten steht eine fertig durchgerechnete Beispielrechnung, auch ohne Klick und ohne JavaScript.

Der Link merkt sich Bundesland, Flächen, Werte und Hebesatz. Er enthält keine personenbezogenen Daten und wird nirgends gespeichert.

Sechs Modelle, sechzehn Länder

Seit dem 1. Januar 2025 wird die Grundsteuer neu berechnet — und zwar nicht überall gleich. Elf Bundesländer rechnen nach dem Bundesmodell, vier davon mit eigenen Steuermesszahlen (Berlin, HB, SL und SN) und vier mit der Erlaubnis für getrennte Hebesätze nach Wohnen und Nichtwohnen (NRW, RLP, ST und SH). Die übrigen fünf Länder haben ein vollständig eigenes Gesetz: Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen. Dieser Rechner kennt alle sechs Formeln samt ihrer unterschiedlichen Rundungsregeln.

ModellLänderwelcheFormel
Bundesmodell11Berlin, BB, HB, MV, NRW, RLP, SL, SN, ST, SH und THGrundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz
Flächenmodell1BY(Bodenfläche × 0,04 € + Wohnfläche × 0,50 € × 70 % + Nutzfläche × 0,50 €) × Hebesatz
modifiziertes Bodenwertmodell1BWBodenfläche × Bodenrichtwert × Steuermesszahl × Hebesatz
Wohnlagenmodell1HH(Bodenfläche × 0,04 € + Wohnfläche × 0,50 € × 52,5 % + Nutzfläche × 0,50 € × 87 %) × Hebesatz
Flächen-Faktor-Modell1HEAusgangsbetrag wie Bayern × Lagefaktor × Hebesatz
Flächen-Lage-Modell1NIje Äquivalenzbetrag × Lage-Faktor, dann Messzahl × Hebesatz

Der Grund für diese Vielfalt steht im Grundgesetz: Bei der Neuregelung 2019 hat der Bund den Ländern in Artikel 72 Absatz 3 eine Abweichungsbefugnis eingeräumt. Fünf Länder haben ein vollständig eigenes Gesetz beschlossen, vier weitere haben nur die Steuermesszahlen verändert, vier haben ihren Gemeinden getrennte Hebesätze erlaubt, und drei haben das Bundesrecht unverändert übernommen. Für Eigentümer heißt das: Eine Formel aus dem Internet stimmt nur dann, wenn sie zum eigenen Bundesland gehört.

Warum Hebesätze verschiedener Länder nicht vergleichbar sind

Ein Hebesatz von 975 Prozent klingt dramatisch höher als einer von 300 Prozent — er sagt für sich genommen aber nichts. Der Hebesatz wirkt auf den Steuermessbetrag, und der entsteht je nach Modell auf völlig verschiedenen Wegen. Im Bundesmodell liegt er bei einem normalen Einfamilienhaus im Bereich von siebzig bis hundert Euro, im Flächenmodell eher bei fünfzig bis achtzig Euro, weil dort weder Bodenwert noch Miete eingehen. Wo die Bemessungsgrundlage kleiner ist, muss der Hebesatz höher sein, um dieselben Einnahmen zu erzielen.

Vergleichbar sind Hebesätze deshalb nur innerhalb desselben Bundeslandes. Genau das leistet die Hebesatz-Übersicht: Sie zeigt Median und Extremwerte je Land und die Gemeinden dahinter, jeweils mit Stichtag und Quelle. Zwischen zwei Ländern zu vergleichen, ist dagegen nur sinnvoll, wenn man denselben Fall durch beide Formeln schickt — dafür ist dieser Rechner gebaut.

Die 16 Landesseiten

Jede Landesseite erklärt das Modell des Landes mit Fundstelle, zeigt eine vollständig durchgerechnete Beispielrechnung und die amtlichen Hebesätze der Gemeinden dieses Landes mit Median, niedrigstem und höchstem Wert. Der Rechner ist dort auf das jeweilige Land vorbelegt.

Welche Zahlen Sie brauchen

Welche Zahlen Sie brauchen, hängt am Modell. Im Bundesmodell ist es genau eine: der Grundsteuerwert aus dem Bescheid des Finanzamts. In den Flächenmodellen sind es zwei bis vier Flächenangaben, in Baden-Württemberg Fläche und Bodenrichtwert, in Hessen und Niedersachsen zusätzlich ein Vergleichswert der Gemeinde. Der Hebesatz kommt immer von Ihrer Gemeinde und ist in jedem Modell die letzte Multiplikation.

Im Bundesmodell ist die einzige Unbekannte der Grundsteuerwert. Er steht im Grundsteuerwertbescheid des Finanzamts und lässt sich aus Fläche und Baujahr nicht erraten — im Ertragswertverfahren stecken eine statistische Nettokaltmiete, ein Liegenschaftszinssatz und ein Restnutzungsdauerfaktor. Wer den Bescheid nicht zur Hand hat, kann ihn beim Finanzamt anfordern. In den Flächenmodellen brauchen Sie dagegen nur die Zahlen, die in Ihrem Grundbuch und im Bauantrag stehen: Grundstücksfläche, Wohnfläche und Nutzfläche. Hessen und Niedersachsen verlangen zusätzlich zwei Bodenrichtwerte, Baden-Württemberg genau einen.

Wann die Grundsteuer fällig ist

Die Grundsteuer wird nach § 28 Grundsteuergesetz zu je einem Viertel am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig. Kleinbeträge fasst das Gesetz zusammen: bis 15 Euro im Jahr eine Zahlung am 15. August, bis 30 Euro zwei Zahlungen im Februar und August. Der Hebesatz muss nach § 25 Absatz 3 Grundsteuergesetz bis zum 30. Juni des laufenden Jahres beschlossen sein und gilt dann rückwirkend ab dem 1. Januar. Deshalb ist der 30. Juni auch der Stichtag, zu dem die amtliche Statistik die Hebesätze erhebt.

So rechnet dieser Rechner

Alle sechs Modelle stecken in einem einzigen Rechenkern, der die Rundungsregeln der jeweiligen Gesetze nachbildet — den Grundsteuerwert auf volle hundert Euro im Bundesmodell und in Baden-Württemberg, den Steuermessbetrag auf volle Euro in Hessen, die Lagefaktoren in Hessen und Niedersachsen auf zwei Nachkommastellen abgerundet und nicht kaufmännisch gerundet. Der Kern ist mit den im Bewertungsbericht nachgerechneten Referenzfällen abgesichert.

Gerechnet wird vollständig in Ihrem Browser; es wird nichts übertragen und nichts gespeichert. Nicht abgebildet sind Ermäßigungen für Baudenkmäler und geförderten Wohnraum, Erlasse nach den §§ 32 bis 34 Grundsteuergesetz und die Grundsteuer A außerhalb des Bundesmodells.

Häufige Fragen

Warum rechnet jedes Bundesland anders?

Weil das Grundgesetz es erlaubt. Bei der Neuregelung 2019 hat der Bund den Ländern in Artikel 72 Absatz 3 eine Abweichungsbefugnis eingeräumt. Fünf Länder haben ein eigenes Gesetz beschlossen (Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen), vier weitere haben nur die Steuermesszahlen geändert (Berlin, Bremen, Saarland und Sachsen), vier erlauben ihren Gemeinden getrennte Hebesätze (Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein) und drei wenden das Bundesrecht unverändert an. Eine Formel aus dem Internet stimmt deshalb nur, wenn sie zu Ihrem Bundesland gehört.

Welche Bundesländer haben ein eigenes Grundsteuermodell?

Fünf: Bayern mit dem reinen Flächenmodell, Hamburg mit dem Wohnlagenmodell, Niedersachsen mit dem Flächen-Lage-Modell, Hessen mit dem Flächen-Faktor-Modell und Baden-Württemberg mit dem modifizierten Bodenwertmodell, das als einziges allein den Boden besteuert und das Gebäude ignoriert. Alle anderen Länder rechnen im Kern nach dem Bundesmodell, teils mit eigenen Messzahlen oder getrennten Hebesätzen.

Brauche ich den Grundsteuerwert aus dem Bescheid?

Im Bundesmodell ja — er ist die Bemessungsgrundlage und lässt sich nicht aus Fläche und Baujahr erraten, weil in das Ertragswertverfahren eine statistische Nettokaltmiete, ein Liegenschaftszinssatz und ein Restnutzungsdauerfaktor eingehen. Er steht im Grundsteuerwertbescheid des Finanzamts, der 2023 oder 2024 kam. In den fünf Ländern mit eigenem Modell brauchen Sie ihn nicht: Dort genügen Flächen und gegebenenfalls Bodenrichtwerte.

Wann muss ich die Grundsteuer zahlen?

Die Grundsteuer wird nach § 28 Grundsteuergesetz in vier gleichen Raten fällig: am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Beträgt die Jahressteuer höchstens 15 Euro, wird sie in einer Summe am 15. August fällig; bis 30 Euro sind es zwei Raten am 15. Februar und am 15. August. Auf Antrag können Sie stattdessen einmal jährlich zum 1. Juli zahlen. Der Bescheid gilt fort, bis ein neuer ergeht — eine jährliche Neufestsetzung gibt es nicht.

Was ist die Grundsteuer C?

Seit 2025 dürfen die Gemeinden nach § 25 Absatz 5 Grundsteuergesetz für baureife, aber unbebaute Grundstücke einen eigenen, höheren Hebesatz beschließen. Er soll Bauland mobilisieren, indem er das Halten unbebauter Grundstücke verteuert. Fünfzehn Bundesländer haben diese Möglichkeit übernommen; Bayern hat als einziges darauf verzichtet. Ob Ihre Gemeinde eine Grundsteuer C erhebt, steht in ihrer Hebesatzsatzung. Rechnerisch ändert sich nichts außer dem Hebesatz — tragen Sie im Rechner einfach den Satz C ein.

Kann ich die Grundsteuer auf Mieter umlegen?

Ja. Die Grundsteuer gehört nach § 2 Nummer 1 der Betriebskostenverordnung zu den umlagefähigen Betriebskosten, wenn der Mietvertrag die Umlage von Betriebskosten vereinbart. Bei gemischt genutzten Gebäuden muss der Anteil sachgerecht aufgeteilt werden. Eine Erhöhung der Grundsteuer dürfen Sie erst ab dem Zeitpunkt umlegen, ab dem sie gilt, und nur, wenn die Abrechnungsfrist von zwölf Monaten eingehalten ist. Bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft zahlt jeder Eigentümer seine Grundsteuer selbst — sie läuft nicht über das Hausgeld.

Dieser Rechner ist eine Kontrollrechnung, keine Steuer- oder Rechtsberatung und ersetzt keinen Bescheid. Verbindlich sind allein der Grundsteuerwertbescheid des Finanzamts und der Grundsteuerbescheid Ihrer Gemeinde. Rechtsstand 18.09.2026; Hebesatzdaten zum Stichtag 30.06.2025.