So prüfen wir unsere Rechner

Ein Rechner, der mit einem veralteten Wert rechnet, ist schlimmer als keiner. Deshalb gilt für die Werkzeuge auf dieser Website ein fester Ablauf: Quelle festhalten, gegen die Quelle testen, ein zweites Mal prüfen lassen und die Werte zu festen Terminen pflegen. Neue Rechner durchlaufen ihn seit September 2026 vollständig, ältere ziehen wir nach und nach nach.

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Jede Zahl hat eine Quelle

Grundlage ist immer die Primärquelle: das Gesetz auf gesetze-im-internet.de, die Verordnung im Bundesgesetzblatt, die Norm, die amtliche Statistik oder die Veröffentlichung der Behörde, die den Wert festlegt, etwa der Deutschen Bundesbank für den Basiszinssatz. Zusammenfassungen von Verbänden oder anderen Rechner-Seiten dienen höchstens als Hinweis, wo man nachsehen muss.

Im Text jedes Rechners steht, woher ein Wert kommt und mit welchem Stand. Ändert sich die Rechtslage, ändert sich das Datum mit. Oben auf jeder Werkzeugseite zeigt die Zeile unter der Überschrift, wann die Seite zuletzt aktualisiert und, wo es eine Rechenprüfung gibt, wann sie zuletzt geprüft wurde.

Referenzfälle aus der Quelle, nicht aus dem eigenen Programm

Seit September 2026 geht ein neuer Rechner erst online, wenn ein automatischer Test mindestens acht Fälle nachgerechnet hat. Die Sollwerte stammen aus der Quelle selbst, also aus Beispielrechnungen im Gesetz, in der Begründung, in Merkblättern der Behörde oder aus Urteilen, nie aus dem Ergebnis des eigenen Programms. Sonst prüft man nur, ob der Rechner mit sich selbst übereinstimmt.

Stand 28.09.2026: 56 der 148 Rechner und Werkzeuge haben automatische Referenzfälle aus der Quelle. Die übrigen, vor allem ältere Rechner und Werkzeuge ohne eigene Rechnung wie die Datei-Konverter, prüfen wir von Hand gegen Beispiele der Quelle; die automatischen Tests rüsten wir nach und nach nach.

Gewählt werden vor allem die Fälle, an denen Rechner gern scheitern: das Fristende an einem Feiertag, der angebrochene Monat, die Grenze, bei der eine andere Regel greift. „Zuletzt geprüft“ auf einer Seite ist der Tag, an dem die Rechnung zuletzt gegen die Quelle geprüft wurde; bei Rechnern mit Test ist es der Tag, an dem er grün gelaufen ist. Ein Textdurchlauf ohne Rechenprüfung zählt nicht als Prüfung.

Eine zweite, unabhängige Prüfung

Wer einen Rechner baut, übersieht die eigenen Fehler am leichtesten. Deshalb geht seit September 2026 jedes neue Werkzeug vor der Veröffentlichung durch einen zweiten Prüfdurchgang, der den Rechenkern, die Quellenangaben und die Texte getrennt vom Bau ansieht und im Browser bedient, auch auf dem Handy. Was dort auffällt, wird behoben, bevor die Seite online geht.

Feste Pflegetermine

Viele Werte ändern sich zu bekannten Terminen: Mindestlohn, Minijob-Grenze und Beitragsbemessungsgrenzen zum 1. Januar, der Basiszinssatz zum 1. Januar und 1. Juli, Feiertage und Brückentage mit jedem neuen Jahr. Diese Werte stehen in einer zentralen Datentabelle; zu jedem Termin wird geprüft, ob die neuen Zahlen amtlich sind, und erst dann umgestellt. Solange ein Wert nur im Entwurf steht, rechnet der Rechner mit dem geltenden.

Für Regeln mit Stichtag, etwa die Stufen der KI-Verordnung oder die Pflicht zur E-Rechnung, gibt es eigene Termine im Kalender, an denen Text und Rechner durchgesehen werden.

Änderungen bleiben nachvollziehbar

Alle Seiten liegen in einer Versionsverwaltung. Dort ist jede Änderung mit Datum und kurzer Beschreibung gespeichert, und jede frühere Fassung lässt sich wiederherstellen.

Seit dem 12.09.2026 wird zusätzlich jede SEO-Änderung, also jede Änderung an Titel, Beschreibung oder Aufbau einer Seite, mit der sie in der Suche besser gefunden werden soll, in einem Register festgehalten, mit Datum, Grund und dem Tag, an dem nachgesehen wird, ob sie gewirkt hat.

Der Quellcode der Rechenkerne erscheint demnächst als offenes Repository. Den Link ergänzen wir an dieser Stelle, sobald es freigeschaltet ist.

Was mit Ihren Eingaben passiert

Jeder Seitenaufruf wird gezählt, ohne Cookie: Übertragen werden die aufgerufene Adresse und die Herkunft des Aufrufs, etwa eine Suchmaschine, ein direkter Aufruf oder die verweisende Website. Ihre IP-Adresse wird dabei nicht gespeichert, Ihre Eingaben werden nicht übertragen.

Die meisten Rechner rechnen im Browser. Was Sie dort eintippen, geht nicht an unseren Server. Damit wir sehen, welche Werkzeuge gebraucht werden, meldet eine Seite nach einem Rechenvorgang zusätzlich, welches Werkzeug benutzt wurde und auf welcher Adresse, ohne Cookie und nie mit Ihrer Eingabe. Manche Werkzeuge merken sich Angaben in Ihrem Browser, der IBAN-Prüfer etwa den Verlauf; diese Daten bleiben auf Ihrem Gerät.

Einige Werkzeuge schicken Ihre Eingabe an einen Server, weil es anders nicht geht. Eine Datei laden Sie hoch bei den Datei-Konvertern und ihren Umwandel-Seiten, beim Freistellen und Hochskalieren von Bildern, beim Bewerbungsfoto-Generator, beim KI-Bild-Detektor und bei den KI-Prüfungen für Vertrag, Nebenkosten- und Hausgeldabrechnung, Steuerbescheid, Arbeitszeugnis und Abmahnung. Eine Domain oder Adresse prüfen Website-Check, E-Mail-Check und Hosting-Check. Ihre Angaben werten der Marktpreis-Check und der Preisfinder auf dem Server aus. Beim Live-QR-Code im QR-Code-Generator wird die Zieladresse gespeichert, weil der gedruckte Code sonst nicht weiterleiten könnte.

Diese Werkzeuge laufen auf Servern in Deutschland, und auf der jeweiligen Seite steht, bevor Sie etwas abschicken, was mit der Eingabe passiert. Die Konverter und die Bildwerkzeuge löschen die Datei nach der Verarbeitung. Dokumente aus den KI-Prüfungen bleiben laut Datenschutzerklärung bis zum Ende des folgenden Kalendertags gespeichert und werden dann automatisch gelöscht. Beim Marktpreis-Check wird nur gespeichert, wenn Sie das freiwillige Häkchen setzen. Die Seiten zeigen Anzeigen von Google AdSense. Ohne Ihre Einwilligung im Cookie-Hinweis setzt Google dafür keine Werbe-Cookies. Die Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung.

Fehler gefunden?

Schreiben Sie an kontakt@moersbergerit.de, am besten mit der Adresse der Seite, Ihren Eingaben und dem Ergebnis, das Sie erwartet hätten. Jede Meldung wird gegen die Quelle gehalten. Stimmt sie, wird der Rechner korrigiert, ein neuer Referenzfall kommt in den Test, und die Seite bekommt ein neues Prüfdatum.

Die Rechner ersetzen keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Sie zeigen die allgemeine Regel und rechnen mit Ihren Angaben; Tarifverträge, Mietverträge oder Sonderfälle können abweichen.

Wer dahintersteht

Die Rechner schreibt und pflegt Marvin Mörsberger, IT-Dienstleister aus Sehnde bei Hannover. Die ersten Werkzeuge sind im September 2025 online gegangen, inzwischen sind es über 140 in 15 Bereichen. Alle stehen auf der Seite Rechner & Werkzeuge.