Behörde & Recht: Fristen, Widerspruch, Vollmacht und Briefe
Ein Bescheid vom Jobcenter, eine Kündigung, eine Vollmacht für die Bank: Wer mit Ämtern oder Vertragspartnern schriftlich zu tun hat, braucht meist die richtige Frist und ein sauberes Schreiben. Beides gibt es hier.
Die häufigste Frage zu einem Bescheid lautet: Bis wann kann ich widersprechen? Die Antwort ist fast immer ein Monat ab Bekanntgabe (§ 84 SGG, § 70 VwGO). Die Bekanntgabe ist aber nicht der Tag, an dem der Brief im Kasten lag. Ein Bescheid mit der Post gilt am vierten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekanntgegeben (§ 37 Abs. 2 SGB X); fällt das Fristende auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag. Fehlt die Rechtsbehelfsbelehrung oder ist sie falsch, läuft stattdessen ein ganzes Jahr. Die drei Widerspruchsfrist-Rechner setzen das um: einer für Bescheide allgemein, je einer für das Jobcenter und für den Pflegegrad.
Für Schreiben an Behörden, Vermieter und Versicherungen gibt es den Brief nach DIN 5008. Er setzt Anschrift, Bezugszeichen und Datum so, dass der Brief ins Fensterkuvert passt, und gibt ein PDF aus. Wer ein Dokument unterschreiben muss, ohne es auszudrucken, setzt die Unterschrift mit „PDF unterschreiben“ direkt in die Datei. Beides läuft im Browser, der Text verlässt Ihr Gerät nicht. Die Vollmacht als PDF deckt die häufigen Fälle ab: Bank, Behörde, Paket abholen, Kind auf Reisen, Kita und Schule, dazu eine Generalvollmacht.
Für Verträge und Forderungen rechnet der Kündigungsfrist-Rechner das Vertragsende für Mietwohnung und Arbeitsvertrag mit dem Tag, an dem die Kündigung zugeht. Der Verjährungsrechner zeigt, ob eine offene Rechnung noch durchsetzbar ist. Die regelmäßige Verjährung beträgt drei Jahre und beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist (§§ 195, 199 BGB).
Selbstständige finden hier den Impressum-Generator nach § 5 Digitale-Dienste-Gesetz, den Check zur Pflicht für E-Rechnungen und den Check zur KI-Verordnung. Die Werkzeuge ersetzen keine Rechtsberatung. Sie zeigen die gesetzliche Regel und rechnen mit Ihren Daten; wer eine Frist knapp verpasst hat oder einen Bescheid inhaltlich angreifen will, sollte zusätzlich mit einer Beratungsstelle oder einem Anwalt sprechen. Wie die Werte geprüft werden, steht auf der Seite So prüfen wir.
Widerspruch gegen Bescheide
Die Frist ab Bekanntgabe, mit Wochenenden und Feiertagen.
Schreiben, Vollmacht, Unterschrift
Dokumente, die ein Amt oder eine Bank annimmt.
Verträge und Forderungen
Wann ein Vertrag endet und wann eine Forderung verjährt.
Pflichten für Selbstständige
Impressum, E-Rechnung und KI-Verordnung.