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Anhängelast und Stützlast berechnen: Darf ich diesen Anhänger ziehen?

Tragen Sie die Werte aus beiden Zulassungsbescheinigungen ein. Sie bekommen die zulässige Anhängelast, den erlaubten Stützlastbereich, die nötige Führerscheinklasse und die Tempo-100-Prüfung — mit Rechenweg und Fundstelle, alles im Browser.

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Zugfahrzeug

Alle Werte aus der Zulassungsbescheinigung Teil I. Nichts wird gespeichert oder gesendet.

Anhänger

F.1 und G stehen auch beim Anhänger in der Zulassungsbescheinigung Teil I.

Tempo 100 prüfen (optional)

Nur ausfüllen, wenn Sie eine 100-km/h-Zulassung nach der 9. AusnahmeVO wollen.

Wo die Werte stehen: F.1, G, O.1, O.2 und Feld 13

Alles, was dieser Rechner braucht, steht in der Zulassungsbescheinigung Teil I, dem früheren Fahrzeugschein. Die Felder sind europaweit gleich beschriftet, und zwar mit Buchstaben statt mit Klartext. F.1 ist die technisch zulässige Gesamtmasse, also das, was der Hersteller freigegeben hat. F.2 ist die im Zulassungsstaat zulässige Gesamtmasse; steht dort ein kleinerer Wert, gilt der. G ist die Masse in fahrbereitem Zustand: Fahrzeug mit zu 90 Prozent gefülltem Tank und 75 Kilogramm Fahrergewicht. O.1 nennt die Anhängelast für gebremste, O.2 die für ungebremste Anhänger.

Die Stützlast ist der Wert, der am häufigsten gesucht wird und am schlechtesten zu finden ist. Sie steht nicht bei den Buchstabenfeldern, sondern im nummerierten Teil unter 13. Bei manchen Papieren taucht sie nur in den Bemerkungen (Feld 22) auf, bei älteren gar nicht — dann hilft das Typenschild der Anhängerkupplung weiter, auf dem neben dem D-Wert auch die zulässige Stützlast eingeprägt ist. Beim Anhänger interessieren F.1 und G, dazu die auf der Zugeinrichtung angegebene Stützlast. Der Rechner nimmt jeweils den kleinsten Wert, denn keine der drei Angaben darf überschritten werden.

Anhängelast: was gezogen werden darf und wo die 3.500-kg-Mauer steht

Viele halten den Eintrag in Feld O.1 für die Erlaubnis. Er ist nur eine von zwei Grenzen. § 42 Abs. 1 StVZO sagt zusätzlich: Bei einem Personenkraftwagen darf die Anhängelast die zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen. Ein Fahrzeug mit 2.400 Kilogramm zulässiger Gesamtmasse und 2.500 Kilogramm in Feld O.1 darf also nur 2.400 Kilogramm ziehen. Ausnahme sind Geländefahrzeuge nach Anhang II der Richtlinie 70/156/EWG, für die das 1,5-fache gilt.

Darüber liegt eine harte Obergrenze, die viele Gespannfahrer überrascht. § 42 Abs. 1 Satz 2 StVZO bestimmt, dass das tatsächliche Gesamtgewicht des Anhängers hinter einem Pkw in keinem Fall mehr als 3.500 Kilogramm betragen darf, gerechnet als Achslast zuzüglich Stützlast. Diese Grenze hat mit dem Führerschein nichts zu tun. Wer eine alte Klasse 3 oder eine C1E besitzt, dürfte rechnerisch ein Gespann bis zwölf Tonnen bewegen — hinter einem Pkw bleibt der Anhänger trotzdem bei 3.500 Kilogramm gedeckelt. Genau diesen Fall rechnet das Tool durch und sagt getrennt, ob der Führerschein passt und ob die StVZO mitspielt.

Ohne Bremse: die Hälfte des um 75 Kilo erhöhten Leergewichts

Für ungebremste Anhänger gilt eine eigene Formel. Nach § 42 Abs. 2 Satz 2 StVZO darf die Anhängelast höchstens die Hälfte des um 75 Kilogramm erhöhten Leergewichts des Zugfahrzeugs betragen, in keinem Fall aber mehr als 750 Kilogramm. Bei einem Kleinwagen mit 1.100 Kilogramm in Feld G sind das (1.100 + 75) ÷ 2 = 587 Kilogramm. Steht in Feld O.2 ein höherer Wert, etwa 600 Kilogramm, bleibt es trotzdem bei 587. Der Baumarktanhänger mit 750 Kilogramm zulässiger Gesamtmasse darf hinter diesem Auto also niemals voll beladen werden. Wer die Grenze reißt, zahlt nach Nummer 215 des Bußgeldkatalogs 25 Euro — der eigentliche Ärger kommt aber von der Versicherung, wenn etwas passiert.

Zählt die Stützlast zur Anhängelast? Zwei Vorschriften, zwei Antworten

Diese Frage wird in Foren seit Jahren gestellt, und die ehrliche Antwort lautet: Es kommt darauf an, welche Vorschrift man liest. § 42 Abs. 1 Satz 2 StVZO definiert das maßgebliche Gewicht ausdrücklich als „Achslast zuzüglich Stützlast", rechnet sie also hinzu. Artikel 2 Nr. 9 der Verordnung (EU) Nr. 1230/2012 beschreibt die technisch zulässige Anhängelast dagegen als die Masse, die von den Rädern einer Achse oder Achsgruppe auf den Boden übertragen wird — die Stützlast liegt auf der Kugel des Zugfahrzeugs und wäre damit außen vor.

Beide Lesarten sind belegbar, und bei 60 Kilogramm Stützlast trennt sie ein Unterschied von 60 Kilogramm. Dieser Rechner entscheidet die Frage nicht, sondern legt sie offen: Geprüft wird konservativ ohne Abzug, die Variante mit Abzug steht als zweite Zeile daneben. Wer nur mit Abzug innerhalb der Grenze liegt, fährt auf dünnem Eis und sollte umladen oder einen Termin beim Sachverständigen machen.

Stützlast einstellen: mindestens 4 Prozent, höchstens der kleinste der drei Werte

§ 44 Abs. 3 Satz 1 StVZO legt die Untergrenze fest: Bei Starrdeichselanhängern einschließlich Zentralachsanhängern bis 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse darf die Mindeststützlast nicht weniger als 4 Prozent der tatsächlichen Gesamtmasse des Anhängers betragen, sie braucht aber nie mehr als 25 Kilogramm zu betragen. Bei einem 400-Kilo-Anhänger sind das 16 Kilogramm, ab 625 Kilogramm sind es immer 25. Für Drehschemelanhänger gilt die Vorschrift nicht, weil sie sich über die Drehscheibe auf der eigenen Vorderachse abstützen — das Tool wirft dort bewusst keine Zahl aus.

Die Obergrenze ist der kleinste von drei Werten: Feld 13 des Zugfahrzeugs, die Angabe auf dem Typenschild der Kupplung und die zulässige Stützlast der Zugeinrichtung des Anhängers. Ein Auto mit 50 Kilogramm in Feld 13, einer 75-Kilo-Kupplung und einem Anhänger, der 100 Kilogramm verträgt, bleibt bei 50. Gemessen wird bei waagerecht stehendem, beladenem Anhänger an der Kugel, mit einer Stützlastwaage oder behelfsmäßig über eine Personenwaage und ein Kantholz. Praktisch heißt das: schwere Ladung über oder knapp vor die Achse, nicht ans Heck.

Welcher Führerschein: B, B96, BE und die alte Klasse 3

Hier wird ausschließlich mit zulässigen Gesamtmassen gerechnet, nie mit dem, was tatsächlich auf dem Anhänger liegt. Das ist die häufigste Verwechslung überhaupt: Ein leerer 1.500-Kilo-Anhänger zählt für den Führerschein mit 1.500 Kilogramm. Klasse B deckt nach § 6 FeV ein Zugfahrzeug bis 3.500 Kilogramm mit einem Anhänger bis 750 Kilogramm ab, oder mit schwererem Anhänger, solange die Summe beider zulässiger Gesamtmassen 3.500 Kilogramm nicht übersteigt.

Reicht das nicht, kommt B96 ins Spiel: § 6a FeV erlaubt damit Kombinationen über 3.500 bis 4.250 Kilogramm. Das ist keine Prüfung, sondern eine Fahrerschulung nach Anlage 7a, üblicherweise ein Tag in der Fahrschule. Darüber führt kein Weg an der Klasse BE vorbei, die Anhänger bis 3.500 Kilogramm zulässiger Gesamtmasse abdeckt. Ist der Anhänger schwerer, braucht es C1E mit einer Kombination bis zwölf Tonnen. Wer die alte Klasse 3 vor 1999 erworben hat, findet nach Anlage 3 FeV unter anderem BE mit der Schlüsselzahl 79.06 in den Papieren, was nach Anlage 9 FeV Anhänger über 3.500 Kilogramm einschließt. Die Schlüsselzahlen sind wörtlich belegt, die praktische Reichweite für Pkw-Gespanne ist juristisch nicht abschließend geklärt — im Zweifel bei der Fahrerlaubnisbehörde nachfragen.

Tempo 100 mit Anhänger: die Faktoren 0,3 / 0,8 / 1,1 / 1,2

Die 9. Ausnahmeverordnung zur StVO hebt das Tempolimit für Gespanne von 80 auf 100 km/h an, wenn das Verhältnis der Massen stimmt. § 1 verlangt, dass die zulässige Gesamtmasse des Anhängers einen Faktor mal der Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigt. Der Faktor beträgt 0,3 bei Anhängern ohne Bremse und bei gebremsten ohne hydraulische Schwingungsdämpfer, 0,8 beim Wohnanhänger mit starrem Aufbau und Dämpfern, 1,1 bei anderen Anhängern mit Dämpfern. Kommt eine Stabilisierungseinrichtung nach § 30a Abs. 2 StVZO dazu, steigt der Wert auf 1,0 für den Wohnanhänger und 1,2 für die übrigen. Der oft genannte Wohnwagen-Grundwert von 1,0 gilt also erst mit Antischlingerkupplung.

Ein Beispiel: Kombi mit 1.500 Kilogramm Leermasse, Wohnwagen mit 1.500 Kilogramm zulässiger Gesamtmasse. Ohne Stabilisierung sind 0,8 × 1.500 = 1.200 Kilogramm erlaubt, der Wagen ist zu schwer. Mit Antischlingerkupplung sind es 1,0 × 1.500 = 1.500 Kilogramm, und das Gespann liegt genau auf der Grenze. Die Verordnung sagt nicht, welche Leermasse gemeint ist. Dieser Rechner setzt Feld G der Zulassungsbescheinigung an, wie es KÜS und die Anhängerhersteller handhaben; Feld G enthält 75 Kilogramm Fahrergewicht. Dazu kommen nach § 3 eine Antiblockiervorrichtung im Zugfahrzeug, Anhängerreifen unter sechs Jahren mit mindestens Geschwindigkeitskategorie L, der Eintrag in die Papiere und die gesiegelte Plakette. Prozentwerte und Umrechnungen prüfen Sie bei Bedarf mit dem Prozent-Rechner oder dem Einheiten-Umrechner nach.

Was Überladung und falsche Stützlast kosten

Beim Gewicht entscheidet eine unscheinbare Weiche über die Höhe des Bußgelds. Tabelle 3 Buchstabe a des Bußgeldkatalogs gilt nicht nur für Lastwagen über 7,5 Tonnen, sondern auch für Kraftfahrzeuge mit Anhängern, deren zulässiges Gesamtgewicht zwei Tonnen übersteigt. Ein Pkw mit einem 2,5-Tonnen-Pferdeanhänger fällt damit in die harte Tabelle: 30 Euro schon ab zwei Prozent Überladung, ab mehr als fünf Prozent 80 Euro und nach Anlage 13 Nr. 3.5.5 FeV ein Punkt. Bleibt der Anhänger unter zwei Tonnen, greift Tabelle 3 Buchstabe b mit 10 Euro ab mehr als fünf Prozent, und der Punkt kommt erst ab mehr als 20 Prozent dazu.

Für die Stützlast gibt es einen eigenen Tatbestand, den kaum jemand kennt: Nummer 217 setzt 60 Euro und einen Punkt an, wenn bei einem einachsigen Anhänger die zulässige Stützlast um mehr als 50 Prozent über- oder unterschritten wird. Unterschritten — das trifft den klassischen Fehler, bei dem die Ladung zu weit hinten liegt und der Anhänger auf der Autobahn zu pendeln beginnt. Wer regelmäßig mit Anhänger fährt, sollte außerdem einen Blick auf den Versicherungsteil werfen: Der SF-Klassen-Rechner zeigt, was ein Schaden im Beitrag kostet.

Häufige Fragen

Wie viel Anhängelast darf mein Auto ziehen und wo steht der Wert?

Der Herstellerwert steht in der Zulassungsbescheinigung Teil I: Feld O.1 für gebremste, Feld O.2 für ungebremste Anhänger. Dieser Wert ist eine Obergrenze, keine Erlaubnis. Nach § 42 Abs. 1 StVZO darf die Anhängelast bei einem Pkw zusätzlich die zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen, bei Geländefahrzeugen höchstens das 1,5-fache. Maßgeblich ist immer der kleinere der beiden Werte.

Wie hoch muss die Stützlast mindestens sein?

Nach § 44 Abs. 3 StVZO mindestens 4 Prozent der tatsächlichen Gesamtmasse des Anhängers, aber nie mehr als 25 kg. Bei einem 400 kg schweren Anhänger sind das 16 kg, bei allem ab 625 kg sind es 25 kg. Die Regel gilt für Starrdeichselanhänger einschließlich Zentralachsanhänger, nicht für Drehschemelanhänger.

Was passiert, wenn die Stützlast zu hoch oder zu niedrig ist?

Zu wenig Stützlast ist das gefährlichere Problem: Der Anhänger beginnt zu pendeln und schaukelt sich bei höherem Tempo auf. Zu viel Stützlast entlastet die Vorderachse des Zugfahrzeugs und verschlechtert Lenkung und Bremsweg. Rechtlich setzt Nummer 217 des Bußgeldkatalogs 60 Euro und einen Punkt an, wenn bei einem einachsigen Anhänger die zulässige Stützlast um mehr als 50 Prozent über- oder unterschritten wird.

Welchen Anhänger darf ich mit Führerschein Klasse B ziehen?

Klasse B erlaubt ein Zugfahrzeug bis 3.500 kg mit einem Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse. Ist der Anhänger schwerer, darf die Kombination aus beiden zulässigen Gesamtmassen 3.500 kg nicht übersteigen. Gerechnet wird ausschließlich mit den zulässigen Gesamtmassen aus den Feldern F.1, nie mit dem, was tatsächlich auf dem Anhänger liegt.

Wird die Stützlast von der Anhängelast abgezogen?

Das ist umstritten, und zwar zwischen zwei Vorschriften. § 42 Abs. 1 Satz 2 StVZO definiert das maßgebliche Gewicht des Anhängers ausdrücklich als Achslast zuzüglich Stützlast, rechnet sie also hinzu. Artikel 2 Nr. 9 der Verordnung (EU) Nr. 1230/2012 beschreibt die technisch zulässige Anhängelast dagegen als Masse, die von den Rädern auf den Boden übertragen wird, also ohne Stützlast. Dieser Rechner prüft konservativ ohne Abzug und zeigt die Variante mit Abzug daneben.

Welche Bedingungen gelten für die Tempo-100-Zulassung?

Nach § 1 der 9. Ausnahmeverordnung zur StVO darf die zulässige Gesamtmasse des Anhängers einen Faktor mal der Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen: 0,3 ohne Bremse oder ohne hydraulische Schwingungsdämpfer, 0,8 beim Wohnanhänger mit starrem Aufbau und Dämpfern, 1,1 bei anderen Anhängern mit Dämpfern, mit zusätzlicher Stabilisierungseinrichtung 1,0 beziehungsweise 1,2. Dazu kommen ABV im Zugfahrzeug, Anhängerreifen unter sechs Jahren mit mindestens Geschwindigkeitskategorie L, der Eintrag in die Papiere und die gesiegelte Plakette.

Dieser Rechner ist eine Vorabprüfung anhand der von Ihnen eingetragenen Werte, keine Rechtsberatung und keine Abnahme. Maßgeblich sind die Eintragungen in Ihren Fahrzeugpapieren, die Angaben auf den Typenschildern von Fahrzeug und Anhängerkupplung sowie die Vorgaben der Hersteller. Zwei Punkte sind fachlich nicht abschließend geklärt und im Text gekennzeichnet: ob die Stützlast von der Anhängelast abzuziehen ist, und welche Leermasse die 9. AusnahmeVO bei Tempo 100 meint. Im Zweifel fragen Sie eine Prüforganisation, die Zulassungsstelle oder die Fahrerlaubnisbehörde.