Was ist die Grunderwerbsteuer?
Die Grunderwerbsteuer ist eine einmalige Steuer beim Kauf eines Grundstücks oder einer Immobilie. Sie wird vom jeweiligen Bundesland erhoben. Die Höhe variiert deutlich – von 3,5 % in Bayern bis 6,5 % in einigen anderen Ländern.
Wann wird sie fällig?
Nach dem notariellen Kaufvertrag erhalten Sie einen Bescheid des Finanzamts. Erst nach der Zahlung wird die Unbedenklichkeitsbescheinigung erteilt, ohne die kein Eintrag ins Grundbuch erfolgt.
Spar-Tipp
Beim Kauf einer Immobilie können bewegliche Gegenstände (z.B. Einbauküche, Sauna) im Kaufvertrag separat ausgewiesen und vom Grundstückskaufpreis abgezogen werden. Das reduziert die Bemessungsgrundlage.
Häufige Fragen
Welcher Steuersatz gilt in welchem Bundesland?
Bayern 3,5 %; Baden-Württemberg, Bremen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Thüringen 5,0 %; Hamburg und Sachsen 5,5 %; Berlin, Hessen und Mecklenburg-Vorpommern 6,0 %; Brandenburg, NRW, Saarland und Schleswig-Holstein 6,5 %.
Sind die Sätze in Ihrem Rechner aktuell?
Wir haben die Sätze nach bestem Wissen für 2026 hinterlegt. Bundesländer können die Sätze ändern – bitte vor dem Kauf gegen die offizielle Quelle prüfen.
Sind Notar und Makler enthalten?
Nein, das sind separate Posten. Für den vollen Überblick nutzen Sie unseren Kaufnebenkosten-Rechner.
Wer zahlt die Steuer?
Beim Immobilienkauf typischerweise der Käufer. Im Kaufvertrag kann eine andere Regelung getroffen werden.
Unverbindliche Information. Steuersätze ändern sich – bitte vor Vertragsabschluss aktuell prüfen.