Kostenloses Tool

Grunderwerbsteuer-Rechner

Wieviel Grunderwerbsteuer fällt beim Hauskauf in Ihrem Bundesland an? Sofort, kostenlos und ohne Anmeldung berechnen.

Von ·

Eckdaten

Live-Berechnung bei jeder Änderung.

€
–
Grunderwerbsteuer
Steuersatz im gewählten Bundesland
–
Effektive Belastung in % vom Kaufpreis
–

Hinweis: Notar, Grundbuch und Makler sind nicht enthalten. Den vollen Überblick liefert unser Kaufnebenkosten-Rechner.

Was ist die Grunderwerbsteuer?

Die Grunderwerbsteuer ist eine einmalige Steuer beim Kauf eines Grundstücks oder einer Immobilie. Sie wird vom jeweiligen Bundesland erhoben. Die Höhe variiert deutlich – von 3,5 % in Bayern bis 6,5 % in einigen anderen Ländern.

Wann wird sie fällig?

Nach dem notariellen Kaufvertrag erhalten Sie einen Bescheid des Finanzamts. Erst nach der Zahlung wird die Unbedenklichkeitsbescheinigung erteilt, ohne die kein Eintrag ins Grundbuch erfolgt.

Spar-Tipp

Beim Kauf einer Immobilie können bewegliche Gegenstände (z.B. Einbauküche, Sauna) im Kaufvertrag separat ausgewiesen und vom Grundstückskaufpreis abgezogen werden. Das reduziert die Bemessungsgrundlage.

Häufige Fragen

Welcher Steuersatz gilt in welchem Bundesland?

Bayern 3,5 %; Baden-Württemberg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Thüringen 5,0 %; Bremen, Hamburg und Sachsen 5,5 %; Berlin, Hessen und Mecklenburg-Vorpommern 6,0 %; Brandenburg, NRW, Saarland und Schleswig-Holstein 6,5 %.

Sind die Sätze in Ihrem Rechner aktuell?

Wir haben die Sätze nach bestem Wissen für 2026 hinterlegt. Bundesländer können die Sätze ändern – bitte vor dem Kauf gegen die offizielle Quelle prüfen.

Sind Notar und Makler enthalten?

Nein, das sind separate Posten. Für den vollen Überblick nutzen Sie unseren Kaufnebenkosten-Rechner.

Wer zahlt die Steuer?

Beim Immobilienkauf typischerweise der Käufer. Im Kaufvertrag kann eine andere Regelung getroffen werden.

Unverbindliche Information. Steuersätze ändern sich – bitte vor Vertragsabschluss aktuell prüfen.

Grunderwerbsteuer – Bundesland-Lotterie

Anders als die meisten Steuern variiert die Grunderwerbsteuer (GrESt) drastisch je Bundesland: Bayern 3,5 % (niedrigster Satz). Baden-Württemberg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Thüringen 5,0 %. Bremen, Hamburg, Sachsen 5,5 %. Berlin, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern 6,0 %. Brandenburg, NRW, Saarland, Schleswig-Holstein 6,5 % (höchster Satz). Bei 500.000 € Kaufpreis sind das 17.500 € (Bayern) vs. 32.500 € (NRW) – also 15.000 € Unterschied.

Was zählt zur Bemessungsgrundlage?

Bemessungsgrundlage ist der gesamte notarielle Kaufpreis, inklusive übernommener Wohnrechte und übernommener Lasten. Inventar (Einbauküche, Sauna, Markise) kann separat ausgewiesen werden und bleibt grunderwerbsteuerfrei – bei 30.000 € Inventar spart das 1.000-2.000 € Steuer. Voraussetzung: realistische Inventarwerte, nicht überhöht. Finanzamt kann ungewöhnlich hohe Inventarwerte ablehnen.

Wann fällt KEINE GrESt an?

Ehegatten: Erwerb zwischen Eheleuten ist steuerfrei. Verwandte in gerader Linie: Eltern-Kinder, Großeltern-Enkel. Erbschaft/Schenkung: kein Grunderwerb im Sinne der GrESt (statt dessen Erbschaft-/Schenkungsteuer). Geschäftsanteils-Erwerb (Share-Deal): bei Übertragung über 90 % der Anteile inzwischen auch GrESt-pflichtig – frühere Steuerlücke geschlossen. Bagatell-Grenze: bei Kaufpreis unter 2.500 € entfällt die Steuer.