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Pfändungsrechner

Wie viel von Ihrem Netto-Lohn ist pfändbar? Basierend auf der amtlichen Pfändungstabelle (gültig seit 1.7.2025), inklusive Unterhaltspflichten.

Eckdaten

Live-Berechnung bei jeder Änderung.

Pfändbarer Betrag / Monat
Unpfändbar
Pfändungsfreigrenze

Pfändungstabelle gültig ab 1.7.2025. Bei Veränderung der Tabelle wird der Rechner aktualisiert.

Was ist der pfändbare Betrag?

Wer Schulden hat, kann sich nicht beliebig pfänden lassen – das Gesetz schützt einen Grundbetrag für den Lebensunterhalt. Der pfändbare Betrag ist der Anteil des Nettogehalts, der oberhalb dieser Freigrenze liegt.

Pfändungsfreigrenze: ab 1.7.2025 angepasst

Die Tabelle wird alle 2 Jahre an die Lebenshaltungskosten angepasst. Seit dem 1. Juli 2025 liegt die Freigrenze für eine Person ohne Unterhaltspflichten bei 1.559,99 € monatlich.

Unterhaltspflichten erhöhen die Freigrenze

Pro Person, der gesetzlich Unterhalt geschuldet wird (Ehegatte, Kinder), steigt die Freigrenze deutlich. Bei einer Unterhaltspflicht z. B. auf 2.144,07 € monatlich.

Häufige Fragen

Ist mein 13. Monatsgehalt pfändbar?

Sonderzahlungen (Urlaubs-, Weihnachtsgeld) sind teilweise unpfändbar – das hängt von Höhe und Sondervorschriften ab.

Was, wenn ich Unterhalt zahle?

Pro Unterhaltspflicht erhöht sich der unpfändbare Sockelbetrag. Geben Sie die Anzahl im Rechner ein.

Ist Bürgergeld pfändbar?

Sozialleistungen wie Bürgergeld sind grundsätzlich nicht pfändbar. Dafür ist das P-Konto wichtig.

Wie oft ändert sich die Tabelle?

Alle 2 Jahre, jeweils zum 1. Juli.

Pfändungstabelle ab 1.7.2025. Vereinfachte Berechnung — bei komplexen Konstellationen unbedingt Schuldnerberatung aufsuchen.