Wie viel von Ihrem Netto-Lohn ist pfändbar? Berechnet nach § 850c ZPO mit den amtlichen Freibeträgen (Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2026, gültig 1.7.2026 bis 30.6.2027), inklusive Unterhaltspflichten.
Freibeträge gültig 1.7.2026 bis 30.6.2027 (BGBl. 2026 I Nr. 80). Zur nächsten Anpassung wird der Rechner aktualisiert.
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Wer Schulden hat, kann sich nicht beliebig pfänden lassen – das Gesetz schützt einen Grundbetrag für den Lebensunterhalt. Der pfändbare Betrag ist der Anteil des Nettogehalts, der oberhalb dieser Freigrenze liegt.
Pfändungsfreigrenze: ab 1.7.2026 angepasst
Die Tabelle wird alle 2 Jahre an die Lebenshaltungskosten angepasst. Seit dem 1. Juli 2026 liegt der Grundfreibetrag für eine Person ohne Unterhaltspflichten bei 1.587,40 € monatlich. Die amtliche Tabelle rechnet in 10-€-Stufen, deshalb bleibt ein Nettolohn bis 1.589,99 € komplett unpfändbar. Vom Betrag darüber bleiben weitere 3/10 unpfändbar, gepfändet wird also nicht alles, was über der Grenze liegt.
Unterhaltspflichten erhöhen die Freigrenze
Pro Person, der gesetzlich Unterhalt geschuldet wird (Ehegatte, Kinder), steigt die Freigrenze deutlich. Bei einer Unterhaltspflicht auf 2.184,82 € monatlich (+ 597,42 €), jede weitere Person bis zur fünften erhöht um 332,83 €; vom Mehrbetrag bleiben zusätzlich 2/10 bzw. 1/10 je Person unpfändbar. Ab einem Nettolohn von 4.866,30 € endet die Staffelung: Was darüber liegt, ist unabhängig von Unterhaltspflichten voll pfändbar.
Wie funktioniert die Lohnpfändung?
Bei einer Lohnpfändung wird das Einkommen nur bis zu bestimmten Freigrenzen gepfändet – das sogenannte unpfändbare Existenzminimum. Aktuelle Freigrenze (1.7.2026–30.6.2027): 1.587,40 € monatlich für eine Person ohne Unterhaltspflichten. Pro unterhaltsberechtigter Person erhöht sich die Grenze um 597,42 € (1. Person) bzw. 332,83 € (2. bis 5. Person). Über der Freigrenze wird nach einer Staffeltabelle gepfändet – nicht alles, was über der Grenze ist.
Wer bekommt die Pfändung?
Pfändungs- und Überweisungsbeschluss: bei Forderungen aus Krediten, Steuerschulden, Unterhalt, Gerichtsentscheidungen. Arbeitgeber muss den pfändbaren Teil direkt an den Gläubiger überweisen. Vorrangige Pfändungen: Unterhalt für Kinder hat Vorrang vor anderen Forderungen – auch unterhalb der normalen Freigrenze ist Unterhalt durchsetzbar. Bank-Pfändungs-Schutz-Konto (P-Konto): schützt den gleichen Freibetrag auf dem Girokonto vor Pfändung.
Was tun bei einer Pfändung?
P-Konto einrichten: bei der eigenen Bank, der Grundfreibetrag von 1.587,40 € pro Monat gilt dort automatisch. Erhöhung beantragen: bei Unterhaltspflichten oder besonderen Belastungen Bescheinigung von Schuldnerberatung oder Familienkasse einreichen. Schuldnerberatung: kostenlose Beratung bei Caritas, Diakonie und Verbraucherzentrale – hilft auch bei Privatinsolvenz-Antrag. Privatinsolvenz: nach 3 Jahren Restschuldbefreiung möglich (seit 2021 verkürzt).
Häufige Fragen
Ist mein 13. Monatsgehalt pfändbar?
Sonderzahlungen (Urlaubs-, Weihnachtsgeld) sind teilweise unpfändbar – das hängt von Höhe und Sondervorschriften ab.
Was, wenn ich Unterhalt zahle?
Pro Unterhaltspflicht erhöht sich der unpfändbare Sockelbetrag. Geben Sie die Anzahl im Rechner ein.
Ist Bürgergeld pfändbar?
Sozialleistungen wie Bürgergeld sind grundsätzlich nicht pfändbar. Dafür ist das P-Konto wichtig.
Wie oft ändert sich die Tabelle?
Alle 2 Jahre, jeweils zum 1. Juli.
Beträge nach § 850c ZPO, Stand 1.7.2026. Vereinfachte Berechnung – bei komplexen Konstellationen unbedingt Schuldnerberatung aufsuchen. Die Freibeträge werden jedes Jahr zum 1. Juli angepasst (§ 850c Abs. 4 ZPO). Für einen höheren Freibetrag auf dem P-Konto brauchen Sie eine Bescheinigung (§ 903 ZPO), etwa von der Familienkasse, dem Arbeitgeber oder einer anerkannten Schuldnerberatung.