Was ist der pfändbare Betrag?
Wer Schulden hat, kann sich nicht beliebig pfänden lassen – das Gesetz schützt einen Grundbetrag für den Lebensunterhalt. Der pfändbare Betrag ist der Anteil des Nettogehalts, der oberhalb dieser Freigrenze liegt.
Pfändungsfreigrenze: ab 1.7.2025 angepasst
Die Tabelle wird alle 2 Jahre an die Lebenshaltungskosten angepasst. Seit dem 1. Juli 2025 liegt die Freigrenze für eine Person ohne Unterhaltspflichten bei 1.559,99 € monatlich.
Unterhaltspflichten erhöhen die Freigrenze
Pro Person, der gesetzlich Unterhalt geschuldet wird (Ehegatte, Kinder), steigt die Freigrenze deutlich. Bei einer Unterhaltspflicht z. B. auf 2.144,07 € monatlich.