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Grundsteuer berechnen in Niedersachsen

In Niedersachsen gilt das Flächen-Lage-Modell nach §§ 2–6 NGrStG. Dieser Rechner bildet die Formel mit allen Rundungsregeln nach, zeigt den Rechenweg Schritt für Schritt und nennt die amtlichen Hebesätze der 941 Gemeinden des Landes.

Von · · Rechtsstand: 18.09.2026 · · Datenquelle: Regionaldatenbank Deutschland

Grundsteuer berechnen

Alles rechnet in Ihrem Browser. Es werden keine Eingaben übertragen oder gespeichert.

Den Hebesatz Ihrer Gemeinde finden Sie in der Hebesatz-Übersicht 2025.

Ihr Ergebnis

Links die Angaben eintragen und auf „Grundsteuer berechnen“ klicken. Welche Felder Sie ausfüllen müssen, hängt am Bundesland — der Rechner blendet die übrigen aus. Unten steht eine fertig durchgerechnete Beispielrechnung, auch ohne Klick und ohne JavaScript.

Der Link merkt sich Bundesland, Flächen, Werte und Hebesatz. Er enthält keine personenbezogenen Daten und wird nirgends gespeichert.

Welches Modell gilt in Niedersachsen?

In Niedersachsen gilt seit dem 1. Januar 2025 das Flächen-Lage-Modell nach §§ 2–6 NGrStG. Niedersachsen rechnet Flächen mit einem Lage-Faktor, der sich am Median der Gemeinde misst. Die Formel lautet verkürzt: je Äquivalenzbetrag × Lage-Faktor, dann Messzahl × Hebesatz.

Niedersachsen hat mit dem Flächen-Lage-Modell nach §§ 2 bis 6 NGrStG eine eigene Variante gewählt, die dem hessischen Weg ähnelt und sich in zwei Punkten unterscheidet. Erstens ist die Bezugsgröße nicht der Durchschnitt, sondern der Median der Bodenrichtwerte der Gemeinde — ein Wert, der von einzelnen sehr teuren Lagen nicht verzerrt wird. Zweitens wirkt der Lage-Faktor auf jeden einzelnen Äquivalenzbetrag, also getrennt auf Boden, Wohnfläche und Nutzfläche, bevor die Grundsteuermesszahl greift.

Die Äquivalenzzahlen entsprechen den bayerischen: vier Cent je Quadratmeter Grund und Boden, fünfzig Cent je Quadratmeter Gebäudefläche, Wohnfläche mit 70 Prozent. Der Lage-Faktor ergibt sich aus dem Verhältnis des eigenen Bodenrichtwerts zum Median der Gemeinde, potenziert mit 0,3, und wird auf zwei Nachkommastellen abgerundet. Beide Bodenrichtwerte stehen im niedersächsischen Portal BORIS-NI; die Finanzämter haben den Median je Gemeinde zusätzlich veröffentlicht.

Weil der Faktor je Äquivalenzbetrag angesetzt wird, entstehen an jedem Zwischenschritt Centbeträge, die einzeln gerundet werden. Ein Rechner, der zuerst alles addiert und den Faktor am Ende anwendet, liegt deshalb regelmäßig ein bis zwei Cent daneben — dieser hier rechnet die Reihenfolge des Gesetzes nach.

MerkmalRegelung in Niedersachsen
ModellFlächen-Lage-Modell
Fundstelle§§ 2–6 NGrStG (Niedersächsisches Grundsteuergesetz)
Formelje Äquivalenzbetrag × Lage-Faktor, dann Messzahl × Hebesatz
Wertabhängigja, über den Bodenrichtwert
Angaben, die Sie brauchenFläche des Grundstücks, Wohnfläche, Nutzfläche, Bodenrichtwert Ihres Grundstücks, mittlerer Bodenrichtwert (Median) der Gemeinde und Hebesatz Ihrer Gemeinde
Grundsteuer C möglichja, wenn die Gemeinde sie beschlossen hat

Beispielrechnung in Niedersachsen

Gerechnet wird ein Grundstück von 600 Quadratmetern mit 140 Quadratmetern Wohnfläche, Bodenrichtwert 300 Euro bei einem Gemeinde-Median von 250 Euro. Als Hebesatz ist 300 % angesetzt — der mittlere Hebesatz B der 941 Gemeinden in Niedersachsen zum Stichtag 30.06.2025. Alle Zwischenschritte stehen darunter, gerundet wie im Gesetz.

  1. Lage-Faktor: (300,00 € ÷ 250,00 €) hoch 0,3 = 1,0562, auf zwei Nachkommastellen abgerundet 1,05.
  2. Grund und Boden: 600 m² × 0,04 €/m² = 24,00 € × 1,05 = 25,20 € (Messzahl 100 %).
  3. Wohnfläche: 140 m² × 0,50 €/m² = 70,00 € × 1,05 = 73,50 €, davon 70 % = 51,45 €.
  4. Steuermessbetrag 76,65 € (Summe der Äquivalenzbeträge, auf volle Cent abgerundet) × Hebesatz 300 % = 229,95 € im Jahr.

Unter dem Strich stehen 229,95 € Grundsteuer im Jahr, fällig in vier Raten von je 57,49 € am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Der Steuermessbetrag beträgt 76,65 €; er steht im Bescheid des Finanzamts und ändert sich nicht, wenn die Gemeinde ihren Hebesatz anpasst.

Hebesätze in Niedersachsen 2025

Niedersachsen hat 941 Gemeinden mit einem gemeldeten Hebesatz B. Der mittlere Wert liegt zum Stichtag 30.06.2025 bei 300 %, die Hälfte aller Gemeinden liegt zwischen 230 % und 370 %. Im ersten Halbjahr 2025 haben 843 Gemeinden ihren Hebesatz B geändert — das sind 90 % der Gemeinden des Landes, 769 haben gesenkt und 74 erhöht.

KennzahlGrundsteuer B in NiedersachsenGemeinde
mittlerer Hebesatz (Median)300 %—
niedrigster Hebesatz120 %Gorleben (626 Einwohner)
höchster Hebesatz900 %Hannover (522.803 Einwohner)
mittlerer Hebesatz Grundsteuer A400 %—
mittlerer Gewerbesteuerhebesatz398 %—
Gemeinden in der Statistik941davon 843 mit Änderung 2025

Im Ländervergleich steht Niedersachsen damit auf Rang 14 von 16, gemessen am mittleren Hebesatz B. Zum Vergleich: Der bundesweite Median liegt bei 395 %. Niedersachsen liegt damit 95 Prozentpunkte darunter. Ein Vergleich mit Ländern, die ein anderes Modell anwenden, führt allerdings in die Irre — der Hebesatz wirkt auf den Steuermessbetrag, und der entsteht je nach Modell auf ganz verschiedenen Wegen.

Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 71231-03-01-5 und 71231-02-01-5, Stichtag 30.06.2025, Abruf 18.09.2026; Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0. Hebesätze ohne Stichtag sind wertlos: 2026 beschlossene Sätze sind noch nicht amtlich veröffentlicht.

Was der Hebesatz für Sie ausmacht

Derselbe Fall, nur mit einem anderen Hebesatz: Zwischen der günstigsten und der teuersten Gemeinde in Niedersachsen liegen bei diesem Grundstück 597,87 € im Jahr. Das ist der Grund, warum der Hebesatz das einzige Feld dieses Rechners ist, das Sie wirklich nachschlagen müssen — alles andere steht in Ihren Unterlagen.

HebesatzEinordnungGrundsteuer im Jahrje Quartal
120 %niedrigster Satz im Land (Gorleben)91,98 €23,00 €
230 %Viertel der Gemeinden darunter176,29 €44,07 €
300 %mittlerer Satz im Land229,95 €57,49 €
370 %Viertel der Gemeinden darüber283,60 €70,90 €
900 %höchster Satz im Land (Hannover)689,85 €172,46 €

Wann Sie zahlen und was Sie prüfen können

Die Grundsteuer wird nach § 28 Grundsteuergesetz zu je einem Viertel am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig. Wer weniger als 15 Euro im Jahr zahlt, bekommt den ganzen Betrag am 15. August in einer Summe; zwischen 15 und 30 Euro sind es zwei Raten im Februar und August. Auf Antrag ist auch eine Jahreszahlung zum 1. Juli möglich. Der Bescheid gilt so lange weiter, bis ein neuer kommt — ein jährlicher Bescheid ist nicht vorgesehen.

Wichtig ist, dass zwei verschiedene Behörden zwei verschiedene Bescheide erlassen. Das Finanzamt stellt den Grundsteuerwert und den Steuermessbetrag fest, die Gemeinde setzt darauf ihren Hebesatz an und schickt den Grundsteuerbescheid. Wer die Bewertung für falsch hält — eine zu große Wohnfläche, ein falsches Baujahr, eine falsche Grundstücksfläche — muss gegen den Bescheid des Finanzamts vorgehen, und zwar innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe. Gegen den späteren Bescheid der Gemeinde lässt sich die Bewertung nicht mehr angreifen; dort zählt nur noch, ob der Hebesatz richtig angewendet wurde.

Die Frist beträgt in beiden Fällen einen Monat ab Bekanntgabe. Fällt das Fristende auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag. Wie dieser Termin genau liegt, rechnet der Widerspruchsfrist-Rechner aus. Ein Einspruch hat keine aufschiebende Wirkung: Die Raten bleiben fällig, bis das Finanzamt die Vollziehung aussetzt.

So rechnet dieser Rechner

Der Rechner bildet die Formel nach §§ 2–6 NGrStG (Niedersächsisches Grundsteuergesetz) ab und rundet an denselben Stellen wie das Gesetz. Er rechnet vollständig in Ihrem Browser; es wird nichts übertragen und nichts gespeichert. Der Hebesatz ist eine Eingabe und kein gepflegter Datenbestand — genau deshalb veraltet dieses Werkzeug nicht, wenn Ihre Gemeinde ihren Satz ändert.

Nicht abgebildet sind Ermäßigungen, die nur wenige Fälle betreffen: Abschläge für Baudenkmäler und für geförderten Wohnraum, Erlasstatbestände nach den §§ 32 bis 34 Grundsteuergesetz, die Flächenbegrenzung für sehr große Grundstücke sowie die Grundsteuer A außerhalb des Bundesmodells. Wenn einer dieser Fälle auf Sie zutrifft, weicht das Ergebnis vom Bescheid ab. Was der Rechner ausgibt, ist eine Kontrollrechnung — verbindlich sind der Grundsteuerwertbescheid des Finanzamts und der Grundsteuerbescheid Ihrer Gemeinde.

Häufige Fragen

Wie berechnet sich die Grundsteuer in Niedersachsen?

In Niedersachsen wird die Grundsteuer nach dem Flächen-Lage-Modell berechnet: je Äquivalenzbetrag × Lage-Faktor, dann Messzahl × Hebesatz. Rechtsgrundlage ist §§ 2–6 NGrStG. Für ein Grundstück von 600 Quadratmetern mit 140 Quadratmetern Wohnfläche, Bodenrichtwert 300 Euro bei einem Gemeinde-Median von 250 Euro ergibt das bei einem Hebesatz von 300 % einen Steuermessbetrag von 76,65 € und eine Jahressteuer von 229,95 €.

Welche Angaben brauche ich für die Rechnung?

Für das Flächen-Lage-Modell brauchen Sie Fläche des Grundstücks, Wohnfläche, Nutzfläche, Bodenrichtwert Ihres Grundstücks, mittlerer Bodenrichtwert (Median) der Gemeinde und Hebesatz Ihrer Gemeinde. Bodenrichtwerte stehen in den Bodenrichtwertportalen der Länder; Wohn- und Nutzfläche finden Sie in der Bauakte oder in der Grundsteuererklärung von 2022. Alle Angaben stehen in Ihren Unterlagen oder im Bescheid; nichts davon wird übertragen oder gespeichert.

Wie hoch ist der Hebesatz in Niedersachsen?

Das hängt an Ihrer Gemeinde. In Niedersachsen reicht die Spanne zum Stichtag 30.06.2025 von 120 % in Gorleben bis 900 % in Hannover, der mittlere Wert liegt bei 300 %. Nachschlagen können Sie ihn in der Hebesatz-Übersicht oder in der Hebesatzsatzung Ihrer Gemeinde; für 2026 beschlossene Sätze sind noch nicht amtlich veröffentlicht.

Wann muss ich die Grundsteuer zahlen?

Die Grundsteuer wird nach § 28 Grundsteuergesetz in vier gleichen Raten fällig: am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Beträgt die Jahressteuer höchstens 15 Euro, wird sie in einer Summe am 15. August fällig; bis 30 Euro sind es zwei Raten am 15. Februar und am 15. August. Auf Antrag können Sie stattdessen einmal jährlich zum 1. Juli zahlen. Der Bescheid gilt fort, bis ein neuer ergeht — eine jährliche Neufestsetzung gibt es nicht.

Was mache ich, wenn der Bescheid falsch ist?

Zuerst prüfen, welcher der beiden Bescheide gemeint ist. Das Finanzamt stellt Grundsteuerwert und Steuermessbetrag fest, die Gemeinde setzt darauf den Hebesatz an. Gegen eine falsche Fläche, ein falsches Baujahr oder eine falsche Einordnung als Wohn- oder Geschäftsgrundstück hilft nur der Einspruch gegen den Bescheid des Finanzamts, und zwar binnen eines Monats nach Bekanntgabe. Ist diese Frist verstrichen, lässt sich die Bewertung über den Bescheid der Gemeinde nicht mehr angreifen. Der Einspruch hat keine aufschiebende Wirkung: Die Raten bleiben fällig, solange die Vollziehung nicht ausgesetzt ist.

Kann ich die Grundsteuer auf Mieter umlegen?

Ja. Die Grundsteuer gehört nach § 2 Nummer 1 der Betriebskostenverordnung zu den umlagefähigen Betriebskosten, wenn der Mietvertrag die Umlage von Betriebskosten vereinbart. Bei gemischt genutzten Gebäuden muss der Anteil sachgerecht aufgeteilt werden. Eine Erhöhung der Grundsteuer dürfen Sie erst ab dem Zeitpunkt umlegen, ab dem sie gilt, und nur, wenn die Abrechnungsfrist von zwölf Monaten eingehalten ist. Bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft zahlt jeder Eigentümer seine Grundsteuer selbst — sie läuft nicht über das Hausgeld.

Dieser Rechner ist eine Kontrollrechnung, keine Steuer- oder Rechtsberatung und ersetzt keinen Bescheid. Verbindlich sind allein der Grundsteuerwertbescheid des Finanzamts und der Grundsteuerbescheid Ihrer Gemeinde. Rechtsstand 18.09.2026; Hebesatzdaten zum Stichtag 30.06.2025.