Die Spannweite in Deutschland
Zum Stichtag 30.06.2025 melden die Statistischen Ämter für 10.736 Gemeinden einen Hebesatz für die Grundsteuer B. Der mittlere Wert liegt bei 395 %. Die Spanne reicht von 0 % bis 1.350 % — also um den Faktor sehr viele auseinander. Im ersten Halbjahr 2025 haben 6.990 Gemeinden ihren Hebesatz B geändert, 4.214 haben gesenkt und 2.745 erhöht.
| Hebesatz B | Gemeinde | Land | Einwohner | Rang |
|---|---|---|---|---|
| 1.350 % | Creglingen | Baden-Württemberg | 4.417 | höchste |
| 1.327 % | Heusenstamm | Hessen | 19.397 | höchste |
| 1.300 % | Niederstetten | Baden-Württemberg | 4.874 | höchste |
| 1.290 % | Griesheim | Hessen | 29.385 | höchste |
| 1.290 % | Königstein im Taunus | Hessen | 16.600 | höchste |
| 1.275 % | Oberursel (Taunus) | Hessen | 46.757 | höchste |
| 0 % | Karolinenkoog | Schleswig-Holstein | 155 | niedrigste |
| 0 % | Scheid | Rheinland-Pfalz | 132 | niedrigste |
| 0 % | Merschbach | Rheinland-Pfalz | 58 | niedrigste |
| 62 % | Kampen (Sylt) | Schleswig-Holstein | 489 | niedrigste |
| 78 % | Allensbach | Baden-Württemberg | 7.299 | niedrigste |
| 80 % | Ingelheim am Rhein | Rheinland-Pfalz | 34.903 | niedrigste |
Die Extremwerte stehen fast durchweg in sehr kleinen Gemeinden. Das ist kein Datenfehler: Wo wenige hundert Einwohner leben, verändert eine einzelne Investition den Haushalt so stark, dass der Rat den Hebesatz drastisch anheben oder senken kann. Für einen Vergleich unter Städten taugen diese Werte deshalb nicht — dafür ist die Tabelle je Bundesland weiter unten gedacht, und die Suche oben liefert den Wert für jede Gemeinde ab 5.000 Einwohnern.
Median und Spannweite je Bundesland
Die Tabelle zeigt für jedes Bundesland den mittleren Hebesatz seiner Gemeinden — den Median, nicht den Durchschnitt, weil einzelne Ausreißer den Durchschnitt verzerren würden — sowie die Gemeinde mit dem niedrigsten und die mit dem höchsten Satz. Gezählt sind alle Gemeinden mit einem gemeldeten Hebesatz B.
| Bundesland | Gemeinden | Median B | niedrigster | höchster | 2025 geändert |
|---|---|---|---|---|---|
| Baden-Württemberg | 1.100 | 292 % | 78 % (Allensbach) | 1.350 % (Creglingen) | 1.064 |
| Bayern | 2.056 | 275 % | 110 % (Waidhaus) | 824 % (München) | 1.548 |
| Berlin | 1 | 470 % | 470 % (Berlin) | 470 % (Berlin) | 1 |
| Brandenburg | 413 | 370 % | 150 % (Panketal) | 610 % (Lübbenau/Spreewald / Lubnjow/Błota) | 282 |
| Bremen | 2 | 670 % | 645 % (Bremerhaven) | 695 % (Bremen) | 0 |
| Hamburg | 1 | 975 % | 975 % (Hamburg) | 975 % (Hamburg) | 1 |
| Hessen | 421 | 420 % | 160 % (Wabern) | 1.327 % (Heusenstamm) | 380 |
| Mecklenburg-Vorpommern | 724 | 400 % | 100 % (Ahrenshoop) | 745 % (Dömitz) | 522 |
| Niedersachsen | 941 | 300 % | 120 % (Gorleben) | 900 % (Hannover) | 843 |
| Nordrhein-Westfalen | 396 | 664 % | 208 % (Verl) | 1.139 % (Hagen) | 233 |
| Rheinland-Pfalz | 2.294 | 465 % | 0 % (Scheid) | 945 % (Wissen) | 552 |
| Saarland | 52 | 412 % | 295 % (Perl) | 675 % (St. Ingbert) | 43 |
| Sachsen | 418 | 401 % | 215 % (Moritzburg) | 580 % (Olbersdorf) | 277 |
| Sachsen-Anhalt | 218 | 402 % | 300 % (Leuna) | 880 % (Jübar) | 64 |
| Schleswig-Holstein | 1.094 | 410 % | 0 % (Karolinenkoog) | 953 % (Flensburg) | 996 |
| Thüringen | 605 | 400 % | 250 % (Hohenwarte) | 692 % (Gößnitz) | 184 |
| Deutschland | 10.736 | 395 % | 0 % | 1.350 % | 6.990 |
Den höchsten mittleren Hebesatz hat Hamburg mit 975 %, den niedrigsten Bayern mit 275 %. Beide Zahlen sagen für sich genommen nichts über die tatsächliche Belastung: Hamburg rechnet nach dem Wohnlagenmodell, Bayern nach dem Flächenmodell, und die beiden Bemessungsgrundlagen sind nicht dasselbe. Wer wissen will, was ein Hebesatz für das eigene Grundstück bedeutet, rechnet ihn mit der Formel seines Landes durch.
Warum diese Zahlen nicht zwischen Ländern vergleichbar sind
Ein hoher Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine hohe Steuer. Der Hebesatz wirkt auf den Steuermessbetrag, und der entsteht je nach Landesmodell auf ganz verschiedenen Wegen. Wo die Bemessungsgrundlage systematisch kleiner ausfällt — etwa in den reinen Flächenmodellen, die weder Bodenwert noch Miete kennen — muss der Hebesatz höher liegen, um dieselben Einnahmen zu erzielen. Deshalb stehen Hamburg und Bayern in dieser Tabelle an entgegengesetzten Enden, obwohl beide dasselbe Grundprinzip anwenden.
Sinnvoll ist der Vergleich innerhalb eines Bundeslandes, am besten zwischen Nachbargemeinden. Wer wissen will, was ein bestimmter Hebesatz für das eigene Grundstück bedeutet, schickt seine Zahlen durch den Grundsteuer-Rechner — er kennt die Formel aller sechzehn Länder.
Was die Reform 2025 verändert hat
Von den 10.736 Gemeinden mit gemeldetem Hebesatz haben 6.990 ihren Satz für die Grundsteuer B im ersten Halbjahr 2025 geändert — 65 % aller Gemeinden. 4.214 haben gesenkt, 2.745 haben erhöht. Eine Senkung bedeutet dabei nicht automatisch eine Entlastung und eine Erhöhung nicht automatisch eine Mehrbelastung, weil sich gleichzeitig die Bemessungsgrundlage geändert hat.
Der Grund für die Bewegung ist die Reform: Zum 1. Januar 2025 wurde die Bemessungsgrundlage vollständig ausgetauscht. Die alten Einheitswerte stammten in Westdeutschland von 1964 und im Osten von 1935; das Bundesverfassungsgericht hatte sie 2018 für gleichheitswidrig erklärt. Mit den neuen Grundsteuerwerten passt der alte Hebesatz nicht mehr — die Gemeinden mussten ihn neu beschließen, wenn sie ihr Aufkommen halten wollten. Viele haben ihn deutlich gesenkt, andere kräftig erhöht, und beides kann dasselbe Aufkommen bedeuten.
Warum Ihr Bescheid abweichen kann
Die hier gezeigten Sätze haben den Stichtag 30. Juni 2025. Wer heute einen Bescheid für 2026 in der Hand hält, kann einen anderen Wert lesen: Die Hebesätze für 2026 sind in vielen Gemeinden längst beschlossen, aber noch nicht in der amtlichen Statistik veröffentlicht. Nach § 25 Absatz 3 Grundsteuergesetz muss der Beschluss bis zum 30. Juni des laufenden Jahres fallen und wirkt dann rückwirkend ab dem 1. Januar — genau deshalb erhebt die Statistik zu diesem Datum.
Ein zweiter Grund für Abweichungen sind getrennte Hebesätze. Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein, Sachsen-Anhalt und Rheinland-Pfalz erlauben ihren Gemeinden, für Wohngrundstücke und für Nichtwohngrundstücke verschiedene Sätze zu beschließen. Eine Tabelle mit einem Wert je Gemeinde kann das nicht abbilden — und die amtliche Statistik führt genau einen Wert je Gemeinde. Treffer aus diesen vier Ländern sind in der Suche oben deshalb mit einem Hinweis versehen. Ratingen zeigt, wie groß der Unterschied wird: Die Statistik meldet einen einheitlichen Satz, die Hebesatzsatzung der Stadt nennt für 2025 aber 450 Prozent für Wohngrundstücke und 710 Prozent für Nichtwohngrundstücke. Wer dort ein Geschäftsgrundstück besitzt, rechnet mit dem Wert aus dieser Übersicht deutlich zu niedrig. In Rheinland-Pfalz sind sogar drei Sätze möglich, weil unbebaute Grundstücke dort eine eigene Gruppe bilden. Drittens gibt es seit 2025 in fünfzehn der sechzehn Länder die Grundsteuer C für baureife, aber unbebaute Grundstücke mit einem eigenen, höheren Satz. Maßgeblich ist immer die Hebesatzsatzung Ihrer Gemeinde, nicht diese Übersicht.
Quelle, Stand und Lizenz
Alle Zahlen stammen aus der Regionaldatenbank Deutschland der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder, Tabelle 71231-03-01-5 (Stichtag 31.12.2024) und Tabelle 71231-02-01-5 (im ersten Halbjahr geänderte Hebesätze, Stichtag 30.06.2025), abgerufen am 18. September 2026. Der Datenstand 2025 entsteht, indem die Änderungen vom 30. Juni 2025 über den Stand vom 31. Dezember 2024 gelegt werden; wer 2025 nichts geändert hat, behält den Wert von 2024. Einwohnerzahlen stammen aus dem Gemeindeverzeichnis GV-ISys, Gebietsstand 30.09.2026, Bevölkerungsstand 31.12.2025.
Die Daten stehen unter der Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 und dürfen mit Quellenangabe weiterverwendet werden. Geprüft wurde der Datenstand gegen drei Primärquellen: die Hebesatzsatzung der Landeshauptstadt Hannover, die Ratsunterlagen der Stadt Laatzen und das Hamburgische Grundsteuergesetz. Alle drei stimmen mit dem Datensatz überein.