Woher die Zahlen kommen
Jede Zeile stammt aus einer amtlichen Seite des jeweiligen Landes: Passbehörde, Innen- oder Außenministerium, Polizei, das offizielle Visaportal der Regierung oder die Botschaft in Berlin. Fotostudios, Visa-Agenturen und Sammelseiten haben wir nicht verwendet, auch nicht als Gegenprobe. Die Seiten wurden am 05.10.2026 abgerufen; das Zitat mit den Maßen liegt bei uns ab, damit sich jede Zahl wiederfinden lässt. Die ICAO-Norm 9303 gibt den Rahmen vor (Gesicht frontal, Kopf zentriert, neutraler Hintergrund). Ein festes Papiermaß schreibt sie den Staaten nicht vor; der ICAO-Auszug, den Luxemburg verlinkt, nennt nur ein Höchstmaß von 35 × 45 mm. Deshalb unterscheiden sich die Länder, und für Luxemburg steht in der Tabelle kein Maß.
Für mehrere Länder haben wir keine Seite gefunden, die Maße nennt und heute abrufbar war. Manche Behörden fotografieren selbst bei der Antragstellung, andere schützen ihre Seiten gegen automatische Abrufe, wieder andere schreiben nur „passbildgroß“. Diese Länder fehlen, bis eine amtliche Quelle auftaucht. Wo zwei amtliche Seiten desselben Landes einander widersprechen, steht der Widerspruch in der Zeile.
Immer mehr Länder fotografieren selbst
In 18 der 46 Länder bringt man für den normalen Reisepass kein Papierfoto mehr mit. Schweden, Norwegen, Ungarn, die Slowakei und Rumänien nehmen das Gesichtsbild bei der Antragstellung im Amt auf, die Botschaften von Tschechien, Albanien und Moldau in Berlin ebenso. Finnland, Estland und Singapur wollen eine Datei mit festen Pixelmaßen, Deutschland ein digitales Foto vom registrierten Fotografen. In der Tabelle steht für diese Länder statt eines Maßes, wie das Foto entsteht. Wer einen solchen Pass beantragt, braucht keinen Ausdruck, sondern einen Termin.
35 × 45 mm ist der Normalfall, aber nicht überall
Wo ein Papierfoto verlangt wird, ist es in den meisten europäischen Ländern 35 mm breit und 45 mm hoch. Wer in Deutschland einen Pass seines Herkunftslands beantragt, sollte trotzdem nachsehen: Die Türkei verlangt laut Generaldirektion für Personenstandswesen (NVI) 50 × 60 mm, Griechenland für Anträge im Ausland 40 × 60 mm, die ägyptische Botschaft in Berlin 4 × 6 cm. Spanien nennt für den Pass 32 × 26 mm, also ein kleineres Foto. Die USA verlangen ein quadratisches Foto von 2 × 2 Zoll, das US-Außenministerium schreibt dazu 51 × 51 mm. Kanada will für den Pass 50 × 70 mm, Australien lässt 35 bis 40 mm Breite und 45 bis 50 mm Höhe zu.
Ein Foto im falschen Format lässt sich nicht einfach verkleinern. Das Verhältnis von Breite zu Höhe ist ein anderes (35 × 45 ist 7 : 9, 50 × 60 ist 5 : 6), und die Kopfhöhe in Millimetern stimmt danach nicht mehr. Besser ist ein neuer Zuschnitt aus dem Originalfoto.
Kopfhöhe: Millimeter, Prozent und der Messpunkt
Die Kopfhöhe ist die Angabe, an der Fotos am häufigsten scheitern. Die Länder messen sie verschieden. Frankreich nennt 32 bis 36 mm vom Kinn bis zum Scheitel ohne Haare, Dänemark 30 bis 36 mm von der Kinnspitze bis zur Haaroberkante, also mit Haaren. Die Niederlande verlangen ab 11 Jahren nur 26 bis 30 mm, deutlich weniger als ihre Nachbarn. Andere Länder geben einen Anteil an: Italien und Polen 70 bis 80 Prozent des Fotos, Österreich „etwa 2/3 des Bildes“. Bei 45 mm Bildhöhe sind 70 bis 80 Prozent 31,5 bis 36 mm.
Steht in der Spalte „nicht angegeben“, nennt die amtliche Quelle keinen Wert. Dann hilft die ICAO-Grundregel: Gesicht vollständig, mittig, mit etwas Luft über dem Kopf.
Hintergrund: Weiß ist nicht überall richtig
Italien und Polen verlangen einen weißen Hintergrund, Frankreich verbietet ihn ausdrücklich („Le fond blanc est interdit“) und will ein helles Blau oder Grau. Die Niederlande lassen Grau, Hellblau oder Weiß zu, Österreich und Kroatien bevorzugen ein helles Grau. Ein Foto, das für den italienischen Pass passt, wird in Frankreich deshalb abgelehnt, auch wenn das Format stimmt.
Deutschland: Pass und Ausweis nur noch mit digitalem Foto
Seit dem 01.05.2025 nehmen deutsche Behörden für Reisepass, Personalausweis und elektronischen Aufenthaltstitel nur noch digitale Fotos an, aufgenommen im Amt oder von einem registrierten Fotodienstleister, der das Bild verschlüsselt an die Behörde schickt. Ein ausgedrucktes Passbild bringt man dafür nicht mehr mit. Für die Bildqualität gilt Anlage 8 der Passverordnung: Das Gesicht nimmt 70 bis 80 Prozent der Bildhöhe ein, bei Kindern 50 bis 80 Prozent. Die Fotomustertafel des Bundesinnenministeriums (Stand Juli 2025) zeigt dieselben Regeln mit Beispielbildern. Millimeterangaben enthält keine der beiden Quellen mehr, deshalb steht in der Zeile Deutschland kein Papiermaß. Für den Führerschein bleibt das Papierfoto zulässig; dafür gibt es unser Führerschein-Foto.
Format in Pixel umrechnen und richtig drucken
Ein Passbild hat ein Maß in Millimetern, keine feste Pixelzahl. Millimeter geteilt durch 25,4 ergibt Zoll, mal dpi ergibt Pixel. 35 × 45 mm sind bei 300 dpi 413 × 531 Pixel, bei 600 dpi 827 × 1063 Pixel. Die Suche oben rechnet das für jedes Land aus und sagt, wie viele Fotos auf einen Abzug 10 × 15 cm passen, mit 3 mm Schnittabstand. Bei 35 × 45 mm sind es sechs. Bei 2 × 2 Zoll passen keine zwei nebeneinander, weil zwei Fotos von 50,8 mm Breite mehr als 100 mm brauchen.
Unser Passbild-Werkzeug schneidet ein vorhandenes Foto im Browser zu, ohne Upload. Es kennt feste Formate: 35 × 45 mm, das quadratische US-Visumfoto und das quadratische Foto für das indische e-Visum. Freie Maße lassen sich nicht einstellen. Für Länder mit anderem Format steht in der Spalte „Werkzeug“ deshalb ein Strich; dort hilft ein Fotostudio, das das Format des Ziellands kennt. Auch beim Format 35 × 45 mm verlinken wir das Werkzeug nur, wenn die Kopfhöhe passt: Seine Hilfslinien legen den Kopf auf etwa 34 mm, eingestellt für das deutsche Fenster von 32 bis 36 mm. Verlangt ein Land weniger (Niederlande 26 bis 30 mm, Österreich etwa 30 mm) oder liegt seine Obergrenze bei 34 mm (Vereinigtes Königreich, Schweiz), steht statt des Links ein Hinweis. Dasselbe gilt, wenn die Quelle gar keine Kopfhöhe nennt.
So zitieren Sie diese Tabelle
Die Tabelle steht unter der Lizenz CC BY 4.0. Sie dürfen sie kopieren, verändern und weitergeben, auch gewerblich, wenn Sie die Quelle nennen. Vorschlag: „Passbild-Maße je Land, MörsbergerIT, Stand 05.10.2026, https://www.moersbergerit.de/passbild-masse/“. Wer einzelne Werte übernimmt, verlinkt am besten zusätzlich die amtliche Quelle der Zeile, denn Behörden ändern ihre Vorgaben ohne Ankündigung. Die CSV-Datei daten.csv enthält dieselben Spalten wie die Tabelle, dazu die Quell-URL und die Werkzeug-Adresse. Fehler oder neue amtliche Quellen melden Sie über „Problem melden“ im Hinweis oben.