Das Passbild-Studio schneidet ein vorhandenes Porträt auf das deutsche Passbildformat 35×45 mm zu (413×531 Pixel bei 300 dpi) und legt Hilfslinien für Kopfoberkante, Augenlinie und Kinn darüber – die Verarbeitung läuft vollständig in Ihrem Browser, das Foto wird nirgendwo hochgeladen. Zuschnitt über Zoom und Versatz justieren, als Einzelbild oder als 4er-Raster für 10×15 cm Fotopapier herunterladen.
Ihr Foto verlässt Ihren Browser nicht. Zuschnitt, Hilfslinien und 4er-Raster rechnet Ihr eigenes Gerät. Es wird nichts hochgeladen, nichts gespeichert und nichts an einen Server geschickt.
Nicht für Personalausweis, Reisepass oder elektronischen Aufenthaltstitel: Dafür nehmen die Ämter seit 01.05.2025 nur noch digital übermittelte Lichtbilder an, vom Fotografen mit Zertifizierung oder vom Terminal im Amt (Quelle: personalausweisportal.de). Der Ausdruck taugt weiter, zum Beispiel für Bewerbung, Mitglieds-, Schüler- oder Firmenausweis. Beim Führerschein fragen Sie vorher bei der zuständigen Stelle nach.
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Hilfslinien: Oberkante Kopf (grün), Augenlinie (blau), Kinn (orange). Justieren Sie das Foto so, dass Ihr Gesicht zwischen die Linien passt.
2. Ergebnis
Einzelbild (35×45 mm, 413×531 px @ 300 DPI)
4er-Raster (10×15 cm, für Fotodruck)
Hinweis: Keine Garantie. Ob eine Stelle den Ausdruck annimmt, entscheidet sie selbst.
Weitere Formate
Andere Zwecke, andere Vorgaben — jeweils mit amtlicher Quelle und Prüfdatum auf der Seite. Alles rechnet genauso im Browser, ohne Upload.
Deutsche Passbilder müssen 35×45 mm groß sein. Das Gesicht nimmt etwa 70–80 % der Bildhöhe ein (Kinn bis Oberkante Kopf ca. 32–36 mm). Der Blick geht geradeaus in die Kamera, der Mund ist geschlossen, der Hintergrund einfarbig hell. Brillen sind seit November 2024 bei neuen Personalausweisen grundsätzlich erlaubt, dürfen aber keine Reflexionen zeigen.
Ist ein selbstgemachtes Passbild erlaubt?
Das hängt vom Dokument ab. Für Personalausweis, Reisepass und elektronischen Aufenthaltstitel nicht mehr.
Seit dem 01.05.2025 ist das Lichtbild nach § 6 Abs. 2 Passgesetz und § 9 Abs. 3 Personalausweisgesetz
entweder von einem Dienstleister elektronisch anzufertigen und über ein sicheres Verfahren an die Behörde zu
übermitteln oder direkt im Amt aufzunehmen. Die Passverordnung (§§ 4 und 5 PassV) schreibt dafür die
verschlüsselte Übermittlung über einen Cloudanbieter mit zertifizierten Komponenten vor. Einen Ausdruck,
auch einen selbst gemachten, nimmt das Amt für diese Dokumente nicht mehr an; die Übergangsfrist für
Papierfotos endete am 31.07.2025.
Für den Führerschein ja. Die Fahrerlaubnis-Verordnung verweist in § 21 Abs. 3 Nr. 2
auf die Passverordnung in der Fassung von 2021, also vor der Digitalpflicht. Wie das genau begründet ist und
welche Maße gelten, steht auf der Seite Führerschein-Foto selbst
machen. Auch für Bewerbung, Vereins-, Schüler- und Firmenausweise dürfen Sie das Foto selbst machen.
Für Visa anderer Staaten gelten deren Vorgaben, oft als Datei zum Hochladen:
Visumfoto USA 600×600 px,
Visumfoto Indien.
So nutzen Sie das Tool
Laden Sie ein Frontalfoto hoch (am besten vor hellem Hintergrund aufgenommen). Passen Sie mit den Reglern Zoom und Position an, bis Ihr Gesicht zwischen den Hilfslinien liegt. Das Tool erzeugt automatisch ein Einzelbild (413×531 Pixel @ 300 DPI) und ein 4er-Raster zum Ausdrucken auf 10×15 cm Fotopapier.
Datenschutz
Ihr Foto wird nicht hochgeladen und verlässt Ihr Gerät nicht. Die gesamte Verarbeitung findet lokal im Browser statt.
Häufige Fragen
Kann ich das Bild für Personalausweis oder Reisepass nutzen?
Nein. Für Personalausweis, Reisepass und elektronischen Aufenthaltstitel nehmen die Ämter seit 01.05.2025 nur noch digital übermittelte Lichtbilder an, vom Fotografen mit Zertifizierung oder vom Terminal im Amt; Papierfotos waren längstens bis zum Ende der Übergangsfrist am 31.07.2025 zulässig. Der Ausdruck taugt weiter, zum Beispiel für Bewerbung, Mitglieds-, Schüler- oder Firmenausweis. Beim Führerschein fragen Sie vorher bei der zuständigen Stelle nach.
Wird mein Foto hochgeladen?
Nein – die Verarbeitung läuft vollständig in Ihrem Browser, das Bild verlässt Ihr Gerät nicht. Es gibt keinen Upload, keine Zwischenspeicherung auf einem Server und kein Nutzerkonto. Sie können die Seite nach dem Laden sogar vom Netz trennen, das Zuschneiden funktioniert weiter.
Kann ich das 4er-Raster direkt drucken?
Ja. Laden Sie das PNG herunter und drucken Sie es auf 10×15 cm Fotopapier (z.B. bei dm, Rossmann oder am eigenen Fotodrucker).
Welche Anforderungen gelten für deutsche Passbilder?
35×45 mm, Gesichtshöhe 32–36 mm, frontaler Blick, neutraler Gesichtsausdruck, heller einfarbiger Hintergrund, gleichmäßige Ausleuchtung, keine Schatten.
Darf ich auf dem Bild eine Brille tragen?
Ja, eine Brille ist zulässig. Die Augen müssen aber vollständig sichtbar sein: keine Spiegelungen in den Gläsern, keine getönten Gläser und kein breiter Rahmen, der die Augen verdeckt. Wenn Sie unsicher sind, machen Sie zusätzlich eine Aufnahme ohne Brille.
Welches Ausgangsfoto eignet sich am besten?
Eine Frontalaufnahme vor einer hellen, einfarbigen Wand, gleichmäßig ausgeleuchtet und ohne harten Schatten hinter dem Kopf. Je höher die Auflösung, desto besser: Das Tool schneidet auf 413×531 Pixel bei 300 DPI zu, ein Handyfoto aus normalem Abstand reicht dafür in der Regel aus.
Keine Garantie: Das Tool liefert einen Zuschnitt im Format 35×45 mm, für Personalausweis, Reisepass und Aufenthaltstitel taugt er nicht.
Biometrische Passbilder – die deutschen Vorgaben
Seit 2005 müssen Passbilder für Personalausweise und Reisepässe biometrisch sein: Bildgröße 35×45 mm, Gesicht 32-36 mm hoch (Kinn bis Oberkante Kopf), zentrierter Blick in die Kamera, Mund geschlossen, neutraler Hintergrund. Brillen sind seit November 2024 wieder grundsätzlich erlaubt – dürfen aber keine Reflexionen oder dunkle Gläser haben.
Häufige Fehler
Gesicht zu klein: das ist Fehler Nr. 1 – Smartphone-Selbst zeigt Person oft zu weit weg. Mindestens 32 mm Höhe Kinn-Stirn ist Pflicht. Schlechte Belichtung: Schatten im Gesicht oder Gegenlicht führen zu Ablehnung. Tageslicht vom Fenster (nicht direkt) ist optimal. Falscher Hintergrund: muss hell-einfarbig sein, am besten weiß oder hellgrau. Muster, Schatten oder Türen werden abgelehnt. Lächeln: kein Schmunzeln, kein Grinsen – Mund geschlossen, neutraler Ausdruck.
Wofür der Ausdruck taugt
Das Tool liefert Format und Zuschnitt und zeigt die Hilfslinien dazu; ob Gesichtsgröße, Belichtung und Hintergrund passen, beurteilen Sie selbst – eine automatische Prüfung findet nicht statt. Für Bewerbung, Mitglieds-, Schüler- oder Firmenausweis reicht der Ausdruck, beim Führerschein fragen Sie vorher bei der zuständigen Stelle nach. Personalausweis, Reisepass und elektronischer Aufenthaltstitel brauchen seit 01.05.2025 ein Lichtbild, das ein zertifizierter Fotograf oder das Terminal im Amt digital übermittelt; die Übergangsfrist für Papierfotos endete am 31.07.2025. Einen Ausdruck nimmt dort niemand mehr an.