Mehrwertsteuer in Deutschland
Der Regelsteuersatz beträgt seit 1.1.2007 19 %. Für Lebensmittel, Bücher, ÖPNV und einige andere Waren/Dienstleistungen gilt der ermäßigte Satz von 7 %. Kleinunternehmer (§19 UStG) weisen keine MwSt aus.
So rechnet der MwSt-Rechner
Je nach Auswahl unter „Eingabe ist" rechnet das Tool in eine von zwei Richtungen. Netto → Brutto: Brutto = Netto × (1 + Satz ÷ 100), die Steuer ist Netto × Satz ÷ 100. Brutto → Netto: Netto = Brutto ÷ (1 + Satz ÷ 100), die enthaltene Steuer ist die Differenz. Bei 19 % teilen Sie also durch 1,19, bei 7 % durch 1,07. Der Steuersatz lässt sich frei eingeben, etwa 20 % für Österreich oder 8,1 % für die Schweiz. Ergebnisse werden auf volle Cent gerundet; die Berechnung läuft in Ihrem Browser, ohne dass Beträge übertragen werden.
Beispiel 1, Brutto gegeben: Ein Handwerker berechnet 476 € brutto. 476 ÷ 1,19 = 400 € netto, die Umsatzsteuer beträgt 76 €. Genau dieser Nettobetrag ist für einen vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmer der tatsächliche Aufwand.
Beispiel 2, Netto gegeben: Sie bieten eine Leistung für 1.250 € netto an. 1.250 × 0,19 = 237,50 € Umsatzsteuer, Bruttobetrag 1.487,50 €. Privatkunden müssen Sie diesen Bruttopreis nennen, denn die Preisangabenverordnung verlangt gegenüber Verbrauchern Endpreise inklusive Steuer.
Beispiel 3, ermäßigter Satz: Ein Buch kostet 24,90 € brutto. 24,90 ÷ 1,07 = 23,27 € netto, enthaltene Steuer 1,63 €. Auf einem Supermarktbon stehen beide Sätze nebeneinander: Grundnahrungsmittel mit 7 %, Getränke wie Limonade oder Spülmittel mit 19 %. Der Bon weist die Steuer deshalb getrennt nach „A" und „B" aus.
Der häufigste Rechenfehler
Wer aus einem Bruttobetrag die Steuer herausrechnen will, darf nicht 19 % vom Bruttobetrag abziehen. 100 € brutto minus 19 % ergibt 81 €, richtig sind aber 100 ÷ 1,19 = 84,03 €. Der Grund: Die 19 % beziehen sich auf den Nettobetrag, nicht auf den Bruttobetrag. Bezogen auf den Bruttopreis stecken nur 19 ÷ 119 = 15,97 % Steuer darin, beim ermäßigten Satz 7 ÷ 107 = 6,54 %. Der Fehler wächst mit dem Betrag: Bei 10.000 € brutto liegt die falsche Rechnung um rund 303 € daneben. Wie sich Prozentwerte auf unterschiedliche Grundwerte beziehen, erklärt der Prozent-Rechner ausführlicher.
Umsatzsteuer, Vorsteuer und Zahllast
Mehrwertsteuer und Umsatzsteuer meinen dasselbe; das Gesetz spricht von Umsatzsteuer. Für Unternehmer ist sie ein durchlaufender Posten: Die auf eigene Rechnungen ausgewiesene Umsatzsteuer geht ans Finanzamt, die auf Eingangsrechnungen gezahlte Steuer (Vorsteuer) kommt zurück. Beispiel: 5.000 € Nettoumsatz im Monat ergeben 950 € Umsatzsteuer; Einkäufe von 2.000 € netto enthalten 380 € Vorsteuer. Die Zahllast in der Umsatzsteuer-Voranmeldung beträgt 950 − 380 = 570 €. Voraussetzung für den Vorsteuerabzug ist eine ordnungsgemäße Rechnung; wie sie aussehen muss, zeigt der Rechnungs-Generator.
Kleinunternehmer nach § 19 UStG
Wer im Vorjahr höchstens 25.000 € Umsatz hatte und im laufenden Jahr 100.000 € nicht überschreitet, kann die Kleinunternehmerregelung nutzen (Grenzen seit 2025). Rechnungen werden dann ohne Umsatzsteuer gestellt, mit dem Hinweis auf die Steuerbefreiung nach § 19 UStG; im Rechner entspricht das der Auswahl „0 %". Der Preis ist damit für Privatkunden günstiger, für Geschäftskunden mit Vorsteuerabzug ändert sich nichts. Nachteil: Kleinunternehmer bekommen die Vorsteuer aus eigenen Anschaffungen nicht erstattet. Wer viel investiert, etwa in Werkzeug, Fahrzeuge oder IT, fährt mit der Regelbesteuerung oft besser. Wer freiwillig verzichtet, ist fünf Jahre daran gebunden.
Kein UStG-Beleg ohne Pflichtangaben
Ab 250 € Rechnungsbetrag müssen Steuernummer/USt-IdNr., Rechnungsnummer, Leistungsdatum und MwSt-Satz auf der Rechnung stehen – sonst kein Vorsteuerabzug.