KI-Dokumenten-Tool

Steuerbescheid-Prüfer

Laden Sie Ihren Steuerbescheid als PDF hoch – unsere KI erklärt alle Positionen in einfacher Sprache, berechnet Ihre Einspruchsfrist und zeigt mögliche Prüfpunkte.

Von · · · Methodik
DSGVO-konform · Verarbeitung auf deutschem Server · PDF wird spätestens am Folgetag automatisch gelöscht

Steuerbescheid hochladen

Einkommensteuerbescheid, Lohnsteuerbescheinigung, Körperschaftsteuerbescheid – als text-basiertes PDF. Ihre Datei wird auf unserem Server in Deutschland verarbeitet und spätestens am Folgetag automatisch gelöscht.

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Max. 20 MB, nur PDF. Verarbeitet auf unserem eigenen Server in Deutschland – kein US-Cloud-Server.
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Beim ersten Aufruf muss das KI-Modell in den Speicher geladen werden – das kann bis zu 60 Sekunden dauern. Danach läuft jede Analyse deutlich schneller.

Hinweis

Ihr Dokument geht an unseren Server in Deutschland; dort liest es eine KI auf unserem eigenen Rechner, kein fremder Dienst. Wir löschen es spätestens am Folgetag. Die KI kann Stellen übersehen oder falsch einordnen. Was die KI meldet, ist ein Hinweis und keine rechtliche Bewertung; Ihren Einzelfall prüft das Werkzeug nicht. Gleichen Sie das Ergebnis mit Ihren Unterlagen ab. Läuft eine Frist oder geht es um mehr als 1.000 Euro, lassen Sie sich beraten, etwa von einer Anwältin, Ihrer Gewerkschaft, einem Sozialverband oder der Verbraucherzentrale. Für das Ergebnis übernehmen wir keine Gewähr; Grundlage sind die auf dieser Seite genannten Vorschriften, Stand siehe „Zuletzt geprüft“.

Was prüft der Steuerbescheid-Prüfer?

Das Tool liest Ihren Steuerbescheid und erklärt die wichtigsten Positionen: festgesetzte Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag, Nachzahlung oder Erstattung. Außerdem berechnet es automatisch Ihre Einspruchsfrist (§ 355 AO) – den einen Monat nach Bekanntgabe, in dem Sie Einspruch einlegen können.

Typische Prüfpunkte im Steuerbescheid

Werbungskosten-Pauschbetrag: Seit 2022 beträgt er 1.230 € – wurde er korrekt angesetzt? Homeoffice-Pauschale: Seit 2023 sind 6 € pro Tag, max. 1.260 € absetzbar. Steuerermäßigung §35a EStG: Handwerkerleistungen (bis 1.200 € Steuerermäßigung) und haushaltsnahe Dienste (bis 4.000 €). Vorläufigkeitsvermerke: Diese bedeuten, dass das Finanzamt bestimmte Punkte noch nicht abschließend beurteilt hat.

Wann lohnt sich ein Einspruch?

Ein Einspruch beim Finanzamt ist formlos und kostenlos – per Brief, Fax oder ELSTER. Die Frist beträgt einen Monat nach Bekanntgabe (§ 355 AO). Lohnsteuerhilfevereine prüfen für Mitglieder ab ca. 50 €/Jahr, Steuerberater für 150-500 € Erstberatung. Ein Einspruch ohne anwaltliche Unterstützung ist jederzeit möglich.

Häufige Fragen

Ist das Steuerberatung?

Nein. Der Steuerbescheid-Prüfer erklärt Positionen in einfacher Sprache und vergleicht sie mit gesetzlichen Pauschbeträgen. Er gibt keine Steuerberatung und ersetzt keinen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein. Bei konkreten steuerlichen Fragen wenden Sie sich bitte an einen zugelassenen Steuerberater.

Wird mein Steuerbescheid gespeichert?

Nur kurz. Die PDF-Datei wird zur Analyse an unseren Server in Deutschland gesendet. Zur Fehleranalyse bleibt sie dort bis spätestens zum Folgetag liegen, dann löscht ein automatischer Job sie. Die KI läuft auf unserem eigenen Server – kein US-Cloud-Dienst.

Wie lange ist die Einspruchsfrist?

Die Einspruchsfrist beträgt einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids (§ 355 AO). Der Bescheid gilt am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als bekanntgegeben (§ 122 Abs. 2 AO, seit 01.01.2025), sofern er nicht später zugegangen ist. Fällt dieser vierte Tag oder das Fristende auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, gilt der nächste Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Das Fristende rechnet das Tool selbst aus dem Bescheiddatum, nicht die KI.

Was bedeuten Vorläufigkeitsvermerke?

Vorläufigkeitsvermerke nach § 165 AO bedeuten, dass das Finanzamt bestimmte Punkte noch nicht abschließend beurteilt hat – etwa weil ein Verfahren beim Bundesfinanzhof (BFH) anhängig ist. Diese Punkte können später zu Ihren Gunsten geändert werden. Kein Handlungsbedarf, aber wichtig zu wissen.

Funktioniert das mit eingescannten Bescheiden?

Nur mit text-basierten PDFs. Eingescannte Dokumente (Bilder) ohne OCR-Erkennung können nicht gelesen werden. Bescheide vom Finanzamt über ELSTER oder als digitaler PDF-Download sind text-basiert und funktionieren.

Keine Steuerberatung. Alle Angaben ohne Gewähr. Einspruchsfristen stets anhand des Original-Bescheids prüfen. Bei konkreten steuerlichen Fragen konsultieren Sie bitte einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein. Die Einspruchsfrist beträgt einen Monat ab Bekanntgabe (§ 355 AO).