Was prüft der Steuerbescheid-Prüfer?
Das Tool liest Ihren Steuerbescheid und erklärt die wichtigsten Positionen: festgesetzte Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag, Nachzahlung oder Erstattung. Außerdem berechnet es automatisch Ihre Einspruchsfrist (§ 355 AO) – den einen Monat nach Bekanntgabe, in dem Sie Einspruch einlegen können.
Typische Prüfpunkte im Steuerbescheid
Werbungskosten-Pauschbetrag: Seit 2022 beträgt er 1.230 € – wurde er korrekt angesetzt? Homeoffice-Pauschale: Seit 2023 sind 6 € pro Tag, max. 1.260 € absetzbar. Steuerermäßigung §35a EStG: Handwerkerleistungen (bis 1.200 € Steuerermäßigung) und haushaltsnahe Dienste (bis 4.000 €). Vorläufigkeitsvermerke: Diese bedeuten, dass das Finanzamt bestimmte Punkte noch nicht abschließend beurteilt hat.
Wann lohnt sich ein Einspruch?
Ein Einspruch beim Finanzamt ist formlos und kostenlos – per Brief, Fax oder ELSTER. Die Frist beträgt einen Monat nach Bekanntgabe (§ 355 AO). Lohnsteuerhilfevereine prüfen für Mitglieder ab ca. 50 €/Jahr, Steuerberater für 150-500 € Erstberatung. Ein Einspruch ohne anwaltliche Unterstützung ist jederzeit möglich.