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Steuer-Schätzer

Finden Sie in 60 Sekunden heraus, ob sich die Steuererklärung für Sie lohnt. Bruttolohn, Pendelstrecke und Home-Office eingeben – fertig.

Von · · · Methodik

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Absetzposten

15 km
Ab 2026 gelten 0,38 Euro je Entfernungskilometer vom ersten Kilometer an. Für 2023 bis 2025 rechnet das Tool weiter mit 0,30 Euro bis 20 km und 0,38 Euro ab dem 21. Kilometer.
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Hinweis

Das Werkzeug läuft in Ihrem Browser, Ihre Eingaben werden nicht übertragen. Angewendet wird die gesetzliche Regel auf Ihre Angaben; Ihren Vertrag, einen Tarifvertrag oder Ihren Bescheid kennt das Werkzeug nicht, und Ihren Einzelfall prüft es nicht. Gleichen Sie das Ergebnis mit Ihren Unterlagen ab. Läuft eine Frist oder geht es um mehr als 1.000 Euro, lassen Sie sich beraten, etwa von einer Anwältin, Ihrer Gewerkschaft, einem Sozialverband oder der Verbraucherzentrale. Für das Ergebnis übernehmen wir keine Gewähr; Grundlage sind die auf dieser Seite genannten Vorschriften, Stand siehe „Zuletzt geprüft“.

Lohnt sich die Steuererklärung?

Ja, fast immer. Die durchschnittliche Steuererstattung in Deutschland liegt bei etwa 1.063 Euro. Über 12 Millionen Arbeitnehmer geben freiwillig ab – und erhalten in 9 von 10 Fällen Geld zurück.

Grundsätzlich gilt: Wer Werbungskosten über dem Pauschbetrag von 1.230 Euro hat (Pendlerpauschale, Home-Office, Fortbildung), profitiert. Aber auch ohne hohe Kosten kann sich die Abgabe lohnen – z. B. durch Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen oder Handwerkerleistungen.

Pflicht oder freiwillig? Pflicht besteht unter anderem bei Steuerklasse III/V, Nebeneinkünften über 410 Euro oder Lohnersatzleistungen (Elterngeld, Kurzarbeitergeld). Alle anderen können freiwillig abgeben – bis zu 4 Jahre rückwirkend.

Die 10 meistubersehenen Steuer-Absetzposten

  1. Kontoführungsgebühr – 16 € pauschal, ohne Nachweis.
  2. Telefon & Internet – 20 % der Rechnung oder pauschal 20 €/Monat.
  3. Arbeitsmittel – Schreibtisch, Stuhl, Monitor, Tastatur – bis 952 € brutto sofort absetzbar.
  4. Bewerbungskosten – 8,50 € pro Online-Bewerbung, 28,50 € für Mappenbewerbungen.
  5. Umzugskosten – Berufsbedingter Umzug: tatsächliche Kosten plus Pauschale für sonstige Umzugsauslagen nach dem Bundesumzugskostengesetz; die Höhe wird regelmäßig angepasst, aktuellen Wert beim Finanzamt erfragen.
  6. Fachliteratur – Bücher, Fachzeitschriften, Online-Abos mit Berufsbezug.
  7. Gewerkschaftsbeiträge – Voll absetzbar als Werbungskosten.
  8. Haushaltsnahe Dienstleistungen – 20 % von max. 20.000 €, also bis 4.000 € Steuerbonus.
  9. Handwerkerleistungen – 20 % von max. 6.000 € Arbeitslohn, also bis 1.200 € Steuerbonus.
  10. Spenden – Bis 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte als Sonderausgaben.

Häufige Fragen

Wie viel Steuererstattung bekomme ich?

Die durchschnittliche Erstattung liegt bei ca. 1.063 Euro. Die tatsächliche Höhe hängt von Ihrem Einkommen, der Steuerklasse und Ihren absetzbaren Ausgaben ab. Unser Rechner gibt Ihnen eine erste Schätzung.

Muss ich eine Steuererklärung abgeben?

Pflicht besteht z. B. bei Steuerklasse III/V, Nebeneinkünften über 410 Euro, Lohnersatzleistungen (Elterngeld, Kurzarbeitergeld) oder Einkünften aus Vermietung. Freiwillig abgeben lohnt sich in den meisten Fällen.

Wie lange dauert die Erstattung?

In der Regel 4–8 Wochen nach Eingang beim Finanzamt. Bei elektronischer Abgabe via ELSTER oft schneller. In der Hochsaison (Mai–Juli) kann es länger dauern.

Kann ich rückwirkend eine Steuererklärung abgeben?

Ja, freiwillige Steuererklärungen können bis zu 4 Jahre rückwirkend eingereicht werden. Für 2025 haben Sie also bis Ende 2029 Zeit.

Unverbindliche Schätzung nach dem Einkommensteuertarif des gewählten Jahres (§ 32a EStG 2023–2026). Die Entfernungspauschale beträgt ab 2026 einheitlich 0,38 Euro je Kilometer (Steueränderungsgesetz 2025), für 2023 bis 2025 gelten 0,30 Euro bis 20 km. Die Steuerklassen III, V und VI werden nur grob nach § 39b Abs. 2 EStG angenähert – ohne das Einkommen des Ehegatten bzw. des Hauptjobs; die Absetzposten sind Schätzwerte. Kranken-, Pflege- und Rentenbeiträge werden als Vorsorgeaufwendungen eines gesetzlich versicherten Arbeitnehmers mit Kind (durchschnittlicher Zusatzbeitrag) angesetzt. Kein Ersatz für steuerliche Beratung. Für eine verbindliche Berechnung nutzen Sie ELSTER oder eine Steuersoftware.