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Steuer-Schätzer

Finden Sie in 60 Sekunden heraus, ob sich die Steuererklärung für Sie lohnt. Bruttolohn, Pendelstrecke und Home-Office eingeben – fertig.

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€

Absetzposten

15 km
Ab 2026 gelten 0,38 Euro je Entfernungskilometer vom ersten Kilometer an. Für 2023 bis 2025 rechnet das Tool weiter mit 0,30 Euro bis 20 km und 0,38 Euro ab dem 21. Kilometer.
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Geschätzte Erstattung für 2026
AbsetzpostenBetrag
Abzüge gesamt–

Größte Absetzposten

Oft vergessene Absetzposten

  • Kontoführungsgebühr: 16 € pauschal (ohne Nachweis)
  • Telefon & Internet: 20 €/Monat pauschal (240 €/Jahr)
  • Bewerbungskosten: 8,50 € pro Online-Bewerbung
  • Arbeitsmittel-Pauschale: 110 € (ohne Nachweis)

Vereinfachtes Modell für eine grobe Erstschätzung. Für die exakte Berechnung nutzen Sie ELSTER oder eine Steuersoftware.

Lohnt sich die Steuererklärung?

Ja, fast immer. Die durchschnittliche Steuererstattung in Deutschland liegt bei etwa 1.063 Euro. Über 12 Millionen Arbeitnehmer geben freiwillig ab – und erhalten in 9 von 10 Fällen Geld zurück.

Grundsätzlich gilt: Wer Werbungskosten über dem Pauschbetrag von 1.230 Euro hat (Pendlerpauschale, Home-Office, Fortbildung), profitiert. Aber auch ohne hohe Kosten kann sich die Abgabe lohnen – z. B. durch Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen oder Handwerkerleistungen.

Pflicht oder freiwillig? Pflicht besteht unter anderem bei Steuerklasse III/V, Nebeneinkünften über 410 Euro oder Lohnersatzleistungen (Elterngeld, Kurzarbeitergeld). Alle anderen können freiwillig abgeben – bis zu 4 Jahre rückwirkend.

Die 10 meistubersehenen Steuer-Absetzposten

  1. Kontoführungsgebühr – 16 € pauschal, ohne Nachweis.
  2. Telefon & Internet – 20 % der Rechnung oder pauschal 20 €/Monat.
  3. Arbeitsmittel – Schreibtisch, Stuhl, Monitor, Tastatur – bis 952 € brutto sofort absetzbar.
  4. Bewerbungskosten – 8,50 € pro Online-Bewerbung, 28,50 € für Mappenbewerbungen.
  5. Umzugskosten – Berufsbedingter Umzug: Pauschale von 886 € (Singles) bzw. 1.773 € (Paare).
  6. Fachliteratur – Bücher, Fachzeitschriften, Online-Abos mit Berufsbezug.
  7. Gewerkschaftsbeiträge – Voll absetzbar als Werbungskosten.
  8. Haushaltsnahe Dienstleistungen – 20 % von max. 20.000 €, also bis 4.000 € Steuerbonus.
  9. Handwerkerleistungen – 20 % von max. 6.000 € Arbeitslohn, also bis 1.200 € Steuerbonus.
  10. Spenden – Bis 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte als Sonderausgaben.

Häufige Fragen

Wie viel Steuererstattung bekomme ich?

Die durchschnittliche Erstattung liegt bei ca. 1.063 Euro. Die tatsächliche Höhe hängt von Ihrem Einkommen, der Steuerklasse und Ihren absetzbaren Ausgaben ab. Unser Rechner gibt Ihnen eine erste Schätzung.

Muss ich eine Steuererklärung abgeben?

Pflicht besteht z. B. bei Steuerklasse III/V, Nebeneinkünften über 410 Euro, Lohnersatzleistungen (Elterngeld, Kurzarbeitergeld) oder Einkünften aus Vermietung. Freiwillig abgeben lohnt sich in den meisten Fällen.

Wie lange dauert die Erstattung?

In der Regel 4–8 Wochen nach Eingang beim Finanzamt. Bei elektronischer Abgabe via ELSTER oft schneller. In der Hochsaison (Mai–Juli) kann es länger dauern.

Kann ich rückwirkend eine Steuererklärung abgeben?

Ja, freiwillige Steuererklärungen können bis zu 4 Jahre rückwirkend eingereicht werden. Für 2025 haben Sie also bis Ende 2029 Zeit.

Unverbindliche Schätzung nach dem Einkommensteuertarif des gewählten Jahres (§ 32a EStG 2023–2026). Die Entfernungspauschale beträgt ab 2026 einheitlich 0,38 Euro je Kilometer (Steueränderungsgesetz 2025), für 2023 bis 2025 gelten 0,30 Euro bis 20 km. Die Steuerklassen III, V und VI werden nur grob nach § 39b Abs. 2 EStG angenähert – ohne das Einkommen des Ehegatten bzw. des Hauptjobs; die Absetzposten sind Schätzwerte. Kein Ersatz für steuerliche Beratung. Für eine verbindliche Berechnung nutzen Sie ELSTER oder eine Steuersoftware.