Kostenloses Tool

Treppenrechner: Stufen, Steigung und Auftritt berechnen

Dieser Treppenrechner berechnet aus Geschosshöhe und verfügbarer Lauflänge die Stufenanzahl, die Steigung und den Auftritt einer geraden Treppe und prüft sie gegen die Grenzmaße der DIN 18065, wahlweise für Wohngebäude mit bis zu zwei Wohnungen oder für sonstige Gebäude wie Mehrfamilienhaus und Bürogebäude. Er rechnet im Browser, nichts wird übertragen.

Der Rechenweg in Kürze: Geschosshöhe geteilt durch die Zahl der Steigungen ergibt die Steigung s, der Auftritt folgt aus der Schrittmaßregel 2s + a = 63 cm. Bei 270 cm Geschosshöhe und 400 cm Platz sind das 15 Steigungen von 18,0 cm und 14 Auftritte von 27,0 cm.

Von · · · Datenquelle: DIN 18065:2020-08 (WEKA), treppauf.de, Baunetzwissen · Methodik

Treppe berechnen

Ergebnis

Tragen Sie Geschosshöhe und Lauflänge ein und klicken Sie auf „Berechnen“. Die Werte oben sind ein Beispiel.

Hinweis

Das Werkzeug läuft in Ihrem Browser, Ihre Eingaben werden nicht übertragen. Das Ergebnis ersetzt keine Planung, keine Abnahme und keine Gebrauchsinformation, und ein Fehler kann hier Menschen, Tiere oder Sachen gefährden. Prüfen Sie die Werte an Typenschild, Fahrzeugpapieren oder Packungsbeilage, und lassen Sie Arbeiten, die das Gesetz einem Fachbetrieb vorbehält, auch vom Fachbetrieb ausführen. Für die Richtigkeit der Rechnung übernehmen wir keine Gewähr. Die Werte stammen aus den genannten Normen und Herstellerangaben, Stand siehe „Zuletzt geprüft“; maßgeblich ist immer der aktuelle Originaltext.

So rechnet der Treppenrechner

Der Rechner arbeitet für eine gerade, einläufige Treppe. Die Geschosshöhe H messen Sie von Oberkante Fertigfußboden unten bis Oberkante Fertigfußboden oben, also mit allen Belägen. Die Lauflänge L ist der waagerechte Platz von der ersten Steigung bis zur Kante der oberen Geschossdecke. Zuerst wählen Sie die Gebäudeart (Wohngebäude mit bis zu zwei Wohnungen oder sonstige Gebäude wie Mehrfamilienhaus) und die Treppenart, daraus ergeben sich die Grenzmaße. Gerechnet wird dann in fünf Schritten:

  1. Der Rechner probiert alle Stufenzahlen n (Anzahl der Steigungen), bei denen die Steigung in der Nähe des zulässigen Bereichs liegt.
  2. Für jedes n gilt die Steigung s = H ÷ n.
  3. Der Wunschauftritt folgt aus der Schrittmaßregel: a = 63 − 2 × s. Gibt die Lauflänge weniger her, wird der Auftritt auf a = L ÷ (n − 1) begrenzt.
  4. Dann prüft der Rechner Steigung, Auftritt und Schrittmaß 2s + a gegen die Grenzmaße der gewählten Gebäude- und Treppenart.
  5. Unter allen Stufenzahlen, die alle Prüfungen bestehen, gewinnt die mit dem Schrittmaß am nächsten bei 63 cm. Bei Gleichstand zählt, wessen Differenz a − s näher an 12 cm liegt. Besteht keine Stufenzahl die Prüfung, zeigt der Rechner die Variante mit dem geringsten Platzbedarf und nennt die Mindestlänge.

Eine Treppe mit n Steigungen hat n − 1 Auftritte, denn die letzte Steigung endet auf der Geschossdecke. Darum ist die Lauflänge (n − 1) × a und nicht n × a.

Grenzmaße der DIN 18065 je Gebäudeart

GebäudeartTreppenartNutzbare LaufbreiteSteigung sAuftritt a
Wohngebäude mit bis zu zwei Wohnungen und innerhalb von WohnungenBaurechtlich notwendigmindestens 80 cm14 bis 20 cm23 bis 37 cm
Nicht notwendigmindestens 50 cm14 bis 21 cm21 bis 37 cm
Sonstige Gebäude („Gebäude im Allgemeinen“, z. B. Mehrfamilienhaus, Bürogebäude)Baurechtlich notwendigmindestens 100 cm14 bis 19 cm26 bis 37 cm
Nicht notwendigmindestens 50 cm14 bis 21 cm21 bis 37 cm

Für beide Gebäudearten gilt die Schrittmaßregel 2s + a = 59 bis 65 cm und eine lichte Treppendurchgangshöhe (Kopfhöhe) von mindestens 200 cm. Die Werte sind im fertigen Endzustand einzuhalten, also nach dem Belag. Ob eine Treppe baurechtlich notwendig ist, entscheidet die Bauordnung Ihres Bundeslandes; Treppen innerhalb einer Wohnung gelten in der Regel als nicht notwendig. Die Laufbreite und die Kopfhöhe rechnet der Rechner nicht nach, er nennt sie nur als Hinweis.

Normfassung: Aktuell ist DIN 18065:2020-08; sie ersetzt die Ausgabe 2015-03 (DIN Media, Stand 23.10.2026). Eine Fassung 2022-09 konnten wir nicht belegen. Die Norm ist kostenpflichtig (Beuth Verlag), wir haben sie nicht im Wortlaut gelesen. Rechtlich maßgeblich ist die Landesbauordnung Ihres Bundeslandes, die Bauaufsicht entscheidet im Einzelfall.

Wo sich Quellen unterscheiden: Die vollständige Tabelle in dieser Form nennen WEKA und treppauf.de übereinstimmend. Baunetzwissen nennt für „andere Gebäude“ einen Auftritt von 29 bis 37 cm als Soll-Empfehlung, die Norm-Untergrenze der Tabelle liegt bei 26 cm; der Rechner prüft gegen 26 cm. Einzelne Ratgeberseiten (etwa treppen-berechnen.de) nennen abweichende Werte für „öffentliche Gebäude“ (Laufbreite 120 cm, Durchgangshöhe 210 cm) oder 14 bis 21 cm Steigung für Wohngebäude; für diese Angaben fanden wir keinen Beleg in der Norm-Tabelle, wir übernehmen sie nicht. Strengere Anforderungen für Sonderbauten (etwa Schulen, Kitas, Versammlungsstätten) und Treppenräume stehen in den Landesbauordnungen und Sonderbauvorschriften.

Schrittmaßregel, Sicherheitsregel und Bequemlichkeitsregel

Die Schrittmaßregel 2s + a verlangt 59 bis 65 cm (590 bis 650 mm). Sie steht in der DIN 18065 und beschreibt, dass ein Mensch die Treppe in seiner natürlichen Schrittlänge steigt. Der Rechner zielt auf 63 cm, die durchschnittliche Schrittlänge eines Erwachsenen.

Zwei Faustregeln ergänzen das: Die Sicherheitsregel nennt a + s = 46 cm, die Bequemlichkeitsregel a − s = 12 cm (Baunetzwissen). Eine Treppe mit 17 cm Steigung und 29 cm Auftritt erfüllt beide und liegt mit 2 × 17 + 29 = 63 cm genau auf dem Zielwert. Die Faustregeln sind keine Grenzwerte der Norm. Der Rechner zeigt die beiden Summen an und urteilt nicht darüber.

Lauflänge und Platzbedarf

Sonstige Gebäude brauchen mehr Platz: Die Steigung darf nur bis 19 cm gehen und der Auftritt muss mindestens 26 cm haben. Bei 250 cm Geschosshöhe und 300 cm Lauflänge reicht der Platz in einem Wohngebäude (13 Steigungen), in einem Mehrfamilienhaus dagegen nicht (14 Steigungen, mindestens 338 cm).

Bei 270 cm Geschosshöhe hat die Treppe mit dem Komfortmaß 17/29 praktisch 16 Steigungen (16,9 cm) mit 29,3 cm Auftritt und braucht 15 × 29,25 = 438,8 cm Lauflänge. Stehen nur 400 cm zur Verfügung, wählt der Rechner 15 Steigungen von 18,0 cm mit 27,0 cm Auftritt, das sind 378 cm. Die Treppe wird steiler, bleibt aber im zulässigen Bereich.

Reicht der Platz auch dafür nicht, hilft nur eine andere Bauform: ein Podest mit Richtungswechsel, gewendelte Stufen oder eine verschobene Deckenöffnung. Diese Formen rechnet der Rechner nicht. Eine Rampe statt einer Treppe berechnen Sie im Gefälle-Rechner.

Beispielrechnungen

EingabeSteigungenSteigung sAuftritt aLauflänge
H 270 cm, L 400 cm, notwendig, Wohngebäude1518,0 cm27,0 cm378 cm
H 250 cm, L 300 cm, notwendig, Wohngebäude1319,2 cm24,5 cm294,5 cm
H 300 cm, L 200 cm, notwendig, Wohngebäudenicht ausführbar, mindestens 322 cm Lauflänge nötig
H 270 cm, L 400 cm, notwendig, sonstige Gebäude1518,0 cm27,0 cm378 cm
H 250 cm, L 300 cm, notwendig, sonstige Gebäudenicht ausführbar, mindestens 338 cm Lauflänge nötig

Was der Rechner nicht prüft

Nicht berechnet werden Laufbreite und Durchgangshöhe (beide nur als Hinweis ausgegeben), Handlauf und Geländer, Wendel- und Spindeltreppen, Statik und Brandschutz. Bei offenen Treppen und bei Auftritten bis 26 cm verlangt die DIN 18065 eine Unterschneidung von mindestens 30 mm; bei notwendigen geschlossenen Treppen müssen Auftritt und Unterschneidung zusammen 26 cm Trittfläche ergeben (Quelle: WEKA, Baunetzwissen). Bei notwendigen Treppen folgt nach spätestens 18 Steigungen ein Podest; der Rechner warnt, wenn die berechnete Treppe mehr Steigungen hat. Die Landesbauordnung kann zusätzliche Anforderungen stellen.

Quellen und Stand

  • WEKA Fachmedien: DIN 18065, Tabelle der Grenzmaße für Gebäude im Allgemeinen und Wohngebäude, Fassung 2020-08, Schrittmaß 590 bis 650 mm, Durchgangshöhe, Unterschneidung. Abgerufen am 23.10.2026.
  • treppauf.de: DIN 18065, Treppenmaße, unabhängige Gegenprobe der vollständigen Tabelle für beide Gebäudearten. Abgerufen am 23.10.2026.
  • treppensicherheit.de: DIN 18065 Gebäudetreppen, Laufbreite, Steigung, Auftritt und Durchgangshöhe für notwendige Treppen in Wohngebäuden und Gebäuden im Allgemeinen. Abgerufen am 23.10.2026.
  • DIN Media: DIN 18065:2020-08, Status „aktuell“, ersetzt DIN 18065:2015-03. Abgerufen am 23.10.2026.
  • Baunetzwissen: Steigungsverhältnis, Schrittmaß-, Sicherheits- und Bequemlichkeitsregel. Abgerufen am 23.10.2026.
  • Baunetzwissen: Stufen, Begriffe und Regeln, Grenzwerte für Wohngebäude, Soll-Empfehlung 29 bis 37 cm für andere Gebäude (weicht von der Tabelle ab), Unterschneidung. Abgerufen am 23.10.2026.
  • heimwerker.de: Treppe berechnen, Gegenprobe der Wohngebäude-Werte für notwendige und nicht notwendige Treppen. Abgerufen am 23.10.2026.
  • DIN 18065 „Gebäudetreppen – Begriffe, Messregeln, Hauptmaße“ ist kostenpflichtig (Beuth Verlag). Die Norm selbst lag uns nicht vor, die Werte stammen aus den genannten Fachquellen. Maßgeblich ist die Landesbauordnung Ihres Bundeslandes (Musterbauordnung § 34), im Zweifel die Bauaufsicht.

Häufige Fragen

Wie viele Stufen braucht eine Treppe bei 2,70 m Geschosshöhe?

Bei 270 cm Geschosshöhe und 400 cm Lauflänge ergibt der Rechner 15 Steigungen von je 18,0 cm und 14 Auftritte von je 27,0 cm. Das Schrittmaß 2s + a liegt dann bei 63 cm, die Lauflänge bei 378 cm. Mit mehr Platz (etwa 440 cm) sind auch 16 Steigungen mit 16,9 cm und 29,3 cm Auftritt möglich.

Was besagt die Schrittmaßregel 2s + a?

Zwei Steigungen plus ein Auftritt sollen zusammen 59 bis 65 cm ergeben, so verlangt es die DIN 18065 (590 bis 650 mm). Der Rechner peilt 63 cm an, die durchschnittliche Schrittlänge eines Erwachsenen. Beispiel: Steigung 17 cm und Auftritt 29 cm ergeben 2 × 17 + 29 = 63 cm.

Welche Steigung und welcher Auftritt sind erlaubt?

Für Wohngebäude mit bis zu zwei Wohnungen und Treppen innerhalb von Wohnungen nennt die DIN 18065 (Fassung 2020-08 laut WEKA und treppauf.de): baurechtlich notwendige Treppe Steigung 14 bis 20 cm und Auftritt 23 bis 37 cm, nicht notwendige Treppe Steigung 14 bis 21 cm und Auftritt 21 bis 37 cm. Für sonstige Gebäude wie Mehrfamilienhäuser gilt bei notwendigen Treppen Steigung 14 bis 19 cm und Auftritt 26 bis 37 cm, bei nicht notwendigen Treppen wie im Wohngebäude 14 bis 21 cm und 21 bis 37 cm. Die Schrittmaßregel 2s + a = 59 bis 65 cm gilt für beide.

Wie breit muss eine Treppe sein und wie hoch der Durchgang?

Die nutzbare Laufbreite beträgt bei baurechtlich notwendigen Treppen mindestens 80 cm in Wohngebäuden mit bis zu zwei Wohnungen und mindestens 100 cm in sonstigen Gebäuden, bei nicht notwendigen Treppen mindestens 50 cm. Die lichte Durchgangshöhe (Kopfhöhe) soll mindestens 200 cm betragen. Der Rechner gibt diese Werte als Hinweis aus, prüft sie aber nicht. Maßgeblich ist die Landesbauordnung.

Was sind Sicherheitsregel und Bequemlichkeitsregel?

Es sind Faustregeln für das Steigungsverhältnis. Die Sicherheitsregel verlangt a + s = 46 cm, die Bequemlichkeitsregel a − s = 12 cm. Eine Steigung von 17 cm mit 29 cm Auftritt erfüllt beide. Der Rechner zeigt beide Werte an, bewertet sie aber nicht als Pflicht, denn die Grenzen der DIN 18065 sind die Schrittmaßregel, die Steigung und der Auftritt.

Ersetzt der Treppenrechner die Planung?

Nein. Der Rechner liefert Richtwerte für eine gerade, einläufige Treppe. Laufbreite und Durchgangshöhe nennt er nur als Hinweis; Geländer, Podeste, Wendelstufen, Statik und Brandschutz prüft er nicht. Maßgeblich sind die Landesbauordnung Ihres Bundeslandes und die Angaben einer Fachplanerin oder eines Zimmerers beziehungsweise Treppenbauers.

Der Treppenrechner liefert Richtwerte für gerade Treppen in Wohngebäuden mit bis zu zwei Wohnungen und in sonstigen Gebäuden. Er ersetzt keine Planung und keine statische Berechnung. Maßgeblich sind die Landesbauordnung Ihres Bundeslandes, die aktuelle Fassung der DIN 18065 und die Angaben des ausführenden Betriebs.