Mindestgefälle nach Leitungsart: Anschluss-, Sammel- und Grundleitung
Die erste Frage ist nicht, welche Nennweite das Rohr hat, sondern wo es liegt. Eine Anschlussleitung führt von einem einzelnen Objekt zum Fallrohr, eine Sammelleitung nimmt mehrere Stränge auf, eine Grundleitung liegt im Erdreich unter oder neben dem Gebäude. Für jede dieser Rollen gilt ein anderer Wert. Eine unbelüftete Anschlussleitung, also der Normalfall hinter Waschbecken, Dusche oder WC, braucht 1 Prozent. Ist die Leitung belüftet, genügen 0,5 Prozent. Sammelleitungen im Gebäude werden auf einen Füllungsgrad von 0,5 und eine Fließgeschwindigkeit von mindestens 0,5 Metern je Sekunde ausgelegt, was auf 0,5 Zentimeter je Meter hinausläuft.
Draußen ändert sich die Logik. Für Grundleitungen im Erdreich gilt die Regel 1:DN. DN 100 bedeutet also 1:100 und damit 1 Prozent, DN 150 ergibt 1:150 und damit rund 0,67 Prozent, DN 200 kommt auf 0,5 Prozent. Je größer das Rohr, desto weniger Gefälle ist nötig, weil die Fließgeschwindigkeit im größeren Querschnitt anders zustande kommt. Wer diese Regel mit den festen Prozentwerten für Innenleitungen verwechselt, landet regelmäßig bei falschen DN-100-Ergebnissen. Genau das passiert in vielen Ratgebertexten.
Die 2-Prozent-Faustregel ist meist falsch
Fast jede Suche nach Abwassergefälle endet irgendwann bei „2 Prozent“. Diese Zahl stammt aus der alten DIN 1986 vor der europäischen Harmonisierung und steht bis heute auf Dutzenden Heimwerkerseiten. Nach der aktuellen Normlage liegen die Mindestwerte für die meisten Innenleitungen darunter, nämlich bei 0,5 oder 1 Prozent. Zwei Prozent sind deshalb nicht verboten, im Gegenteil: In einer kurzen Anschlussleitung schaden sie nichts und geben Reserve gegen Verlegeungenauigkeit. Sie sind nur kein Mindestwert, an dem eine Leitung scheitert.
Praktisch wird der Unterschied, wenn der Platz knapp ist. Über 12 Meter Sammelleitung bedeuten 2 Prozent einen Höhenunterschied von 24 Zentimetern, 0,5 Prozent dagegen 6 Zentimeter. Das entscheidet in einem Altbaukeller darüber, ob die Leitung unter die Decke passt oder ob eine Hebeanlage nötig wird. Wer hier mit der Faustregel plant, verschenkt Bauhöhe oder baut ein Problem, das gar keines war.
Gefälle umrechnen: Prozent, cm pro Meter, Promille und Grad
Die Umrechnung ist der einfache Teil, wird aber ständig falsch gemacht. Ein Prozent Gefälle bedeutet einen Zentimeter Höhenunterschied je Meter Rohr, weil ein Meter aus hundert Zentimetern besteht. Daraus folgt: 1 % = 1 cm/m = 10 mm/m = 10 Promille = 1:100. Für den gesamten Höhenunterschied multiplizieren Sie den Wert in Zentimeter je Meter mit der Länge. Eine Grundleitung DN 100 über 6,5 Meter braucht also 6,5 Zentimeter. Wer die Rechnung von Hand nachvollziehen will, findet sie im Dreisatz-Rechner und im Prozent-Rechner allgemein aufbereitet.
Beim Winkel wird es unsauber. 1 Prozent sind nicht 1 Grad, sondern 0,57 Grad. Die Umrechnung läuft über den Arkustangens: Grad = arctan(Prozent / 100). 2 Prozent ergeben 1,15 Grad, 5 Prozent ergeben 2,86 Grad. Wer am Handy eine Neigungs-App benutzt, sollte deshalb prüfen, ob sie Grad oder Prozent anzeigt. Ein auf 1 Grad eingestelltes Rohr hat 1,75 Prozent Gefälle, und wer 1 Grad einstellt, weil er 1 Prozent wollte, liegt fast beim Doppelten. Bei kurzen Anschlussleitungen ist das folgenlos, bei einer langen Grundleitung nicht.
Gefälle-Tabelle DN 50 bis DN 200
Die Nennweite allein legt das Gefälle nicht fest, entscheidend ist die Leitungsart. Die Tabelle fasst die Werte aus dem Rechner je Nennweite zusammen. Im Gebäude gelten feste Prozentwerte, im Erdreich die Regel 1:DN. Der Höhenunterschied in der letzten Spalte gilt für 10 Meter Grundleitung.
| Nennweite | typisch für | im Gebäude | Grundleitung (1:DN) | auf 10 m Grundleitung |
|---|---|---|---|---|
| DN 50 | Dusche, Waschbecken, Waschmaschine, Spüle | Anschlussleitung 1 %, belüftet 0,5 % | nicht üblich, Grundleitungen ab DN 100 | – |
| DN 70 | Bodenablauf | Anschlussleitung 1 %, belüftet 0,5 % | nicht üblich | – |
| DN 100 (KG 110) | WC, Grundleitung, Regenfallrohr | Anschlussleitung 1 %, Sammelleitung 0,5 % | 1:100 = 1 % | 10 cm |
| DN 125 | Sammel- und Grundleitung | Sammelleitung 0,5 % | 1:125 = 0,8 % | 8 cm |
| DN 150 | Sammel- und Grundleitung | Sammelleitung 0,5 % | 1:150 ≈ 0,67 % | 6,7 cm |
| DN 200 | große Grund- und Sammelleitungen | Sammelleitung 0,5 % | 1:200 = 0,5 % | 5 cm |
Regenwasserleitungen im Freispiegel kommen unabhängig von der Nennweite mit 0,5 Prozent aus. Die Zahlen stammen wie alle Werte auf dieser Seite aus Fachquellen zur DIN 1986-100 und DIN EN 12056-2, maßgeblich bleibt der Normtext.
Was bedeutet Gefälle 1:50, 1:100 und 1:200?
Die Schreibweise 1:n heißt: auf n Längeneinheiten fällt die Leitung um eine Einheit. 1:50 sind also 1 Zentimeter auf 50 Zentimeter, das entspricht 2 Prozent, 2 Zentimetern je Meter oder 1,15 Grad. 1:100 sind 1 Prozent, 1 Zentimeter je Meter oder 0,57 Grad, der übliche Wert für unbelüftete Anschlussleitungen und für Grundleitungen DN 100. 1:200 sind 0,5 Prozent, 5 Millimeter je Meter oder 0,29 Grad, das Mindestgefälle für Sammelleitungen im Gebäude und für Grundleitungen DN 200. Umgerechnet wird mit Prozent = 100 ÷ n. Je größer die Zahl hinter dem Doppelpunkt, desto flacher die Leitung.
Zu steil ist auch schlecht: was bei Sturzgefälle passiert
Ein Maximalgefälle ist nirgends normativ festgelegt. In der Fachpraxis kursieren 5 Prozent, für Grund- und Hausanschlussleitungen 3 Prozent, gelegentlich auch 1:20 oder 1:10. Diese Werte widersprechen sich zwischen den Quellen, deshalb führt dieser Rechner sie als Praxisempfehlung und nicht als Normwert. Einig sind sich die Quellen im Grund dafür, und der ist physikalisch einleuchtend: Bei sehr steilem Gefälle beschleunigt das Wasser und läuft den Feststoffen davon. Papier, Fäkalien und Sand bleiben zurück, das Rohr setzt sich von innen zu. Eine zu steile Leitung verstopft aus dem umgekehrten Grund wie eine zu flache.
Ein größerer Höhenunterschied wird deshalb nicht über die ganze Strecke verteilt. Er wird als Fallstrecke ausgeführt: ein steiler Abschnitt, danach eine Beruhigungsstrecke mit normalem Gefälle, in der sich die Strömung wieder fängt. Das ist der Grund, warum dieser Rechner oberhalb der Praxisgrenze einen Hinweis zeigt statt einer grünen Zahl.
So messen Sie das Gefälle mit der Wasserwaage
Auf der Baustelle rechnet niemand in Prozent, sondern in Millimetern unter dem Ende der Wasserwaage. Das Verfahren: Wasserwaage auf das verlegte Rohr legen, am tieferen Ende ein Plättchen unterlegen, bis die Blase mittig steht. Die Dicke des Plättchens ist das Gefälle über die Länge der Wasserwaage. Bei einer 60er Wasserwaage und 1 Prozent Gefälle sind das 6 Millimeter, bei 0,5 Prozent 3 Millimeter. Mit einer 2-Meter-Wasserwaage werden aus 0,5 Prozent 10 Millimeter, und das lässt sich deutlich zuverlässiger ablesen.
Der Rechner gibt diesen Wert für die gewählte Wasserwaagenlänge direkt aus. Manche Wasserwaagen haben eine zweite Libelle für 1 oder 2 Prozent. Prüfen Sie einmal nach, für welchen Wert sie geeicht ist, bevor Sie sich darauf verlassen. Wer öfter verlegt, misst mit einem Rotationslaser und einer Messlatte, weil sich damit auch über 15 Meter noch eine gleichmäßige Neigung halten lässt.
Typische Fehler beim Verlegen: Gegengefälle, Sackbildung, Toleranz
Die meisten Probleme entstehen beim Verlegen, nicht beim Rechnen. Schon zwei bis drei Millimeter je Meter Ungenauigkeit unterschreiten ein Mindestgefälle von 0,5 Prozent vollständig. Deshalb gibt dieser Rechner neben dem Mindestwert einen Planwert mit drei Millimetern Toleranzzuschlag je Meter aus. Planen Sie mit dem größeren Wert, dann bleibt die fertige Leitung auch dann über dem Minimum, wenn eine Schelle einen Millimeter zu hoch sitzt.
Zwei Bilder für dasselbe Problem: Beim Gegengefälle fällt ein Abschnitt in die falsche Richtung, in der Senke steht dauerhaft Wasser. Bei der Sackbildung hängt das Rohr zwischen zwei Befestigungspunkten durch, meist weil die Abstände zu groß sind oder das Erdreich unter einer Grundleitung nachgibt. Beides erkennt man an derselben Stelle wieder, nämlich dort, wo die Kamera bei der Verstopfungssuche stehenbleibt. Gegen das Durchhängen helfen engere Schellenabstände nach Angabe des Rohrherstellers und im Erdreich ein verdichtetes Sandbett über die ganze Länge.
Draußen gelten andere Regeln: Grundleitung und Regenwasser
Grundleitungen liegen frostfrei und sind nach der Verfüllung nicht mehr korrigierbar. Deshalb lohnt sich hier der Planwert mit Toleranz besonders. Ab etwa 20 Metern Länge gehören Reinigungsöffnungen in die Planung, sonst lässt sich die Leitung später nicht vernünftig spülen. Für Regenwasser im Freispiegelsystem gilt ebenfalls 0,5 Zentimeter je Meter bei einem Füllungsgrad bis 0,7.
Eine Ausnahme rechnet dieses Tool bewusst nicht: Regenwasser-Druckströmungsanlagen, wie sie auf großen Flachdächern eingesetzt werden, funktionieren nach einer völlig anderen Logik. Dort entsteht der Antrieb durch den Wasserstand am Dachablauf und den Unterdruck in der voll gefüllten Leitung, nicht durch Gefälle. Wer für so eine Anlage eine Prozentzahl sucht, bekommt hier absichtlich keine.
Wenn das Gefälle nicht reicht
Manchmal geht es rechnerisch nicht auf: Der Anschlusspunkt im Keller liegt höher als das Bad, oder die Strecke ist so lang, dass der nötige Höhenunterschied unter die Bodenplatte reicht. Drei Wege bleiben. Erstens die Leitungsführung ändern, also einen kürzeren Weg zum Fallrohr suchen oder die Sammelleitung an anderer Stelle anbinden. Zweitens eine größere Nennweite in der Grundleitung, die nach der Regel 1:DN mit weniger Gefälle auskommt. Drittens eine Hebeanlage, die aber Strom braucht, gewartet werden muss und bei Ausfall alles stehen lässt.
Was dieser Rechner nicht leistet: Er bemisst keine Nennweiten aus Entwässerungsgegenständen, berechnet keine Anschlusswerte und beurteilt keine Lüftung oder Rückstauebene. Er beantwortet eine einzige Frage, nämlich wie viele Zentimeter Höhenunterschied Sie über Ihre Strecke brauchen und ob Sie damit im zulässigen Bereich liegen. Für die Abnahme einer Entwässerungsanlage bleibt der Fachbetrieb zuständig, und was die Kommune zusätzlich verlangt, steht in ihrer Entwässerungssatzung.