Was § 551 BGB über Kautionszinsen sagt
Die Mietkaution gehört dem Mieter, solange der Vermieter keine berechtigte Forderung dagegen hat. Deshalb muss der Vermieter das Geld getrennt von seinem eigenen Vermögen bei einer Bank anlegen, und zwar „zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz“ (§ 551 Abs. 3 BGB). Die Erträge stehen dem Mieter zu und „erhöhen die Sicherheit“. Das heißt: Die Zinsen bleiben auf dem Konto und werden im Folgejahr mitverzinst. Beim Auszug bekommt der Mieter die Kaution samt aller aufgelaufenen Zinsen zurück, abzüglich dessen, was der Vermieter berechtigt einbehalten darf.
| Regel | Inhalt | Quelle |
|---|---|---|
| Höchstbetrag | drei Monatsmieten ohne Betriebskosten-Vorauszahlung oder -Pauschale | § 551 Abs. 1 BGB |
| Raten | drei gleiche Monatsraten, die erste zu Mietbeginn, die weiteren mit den zwei folgenden Mieten | § 551 Abs. 2 BGB |
| Anlage | bei einer Bank, getrennt vom Vermögen des Vermieters, zum üblichen Zinssatz für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist; andere Anlageform nur nach Vereinbarung | § 551 Abs. 3 Satz 1 bis 3 BGB |
| Zinsen | stehen dem Mieter zu und erhöhen die Kaution (Zinseszins) | § 551 Abs. 3 Satz 3 und 4 BGB |
| Ausnahme | Studenten- und Jugendwohnheime: keine Verzinsungspflicht | § 551 Abs. 3 Satz 5 BGB |
| Abweichungen | zum Nachteil des Mieters unwirksam | § 551 Abs. 4 BGB |
| Steuer | Zinsen sind Kapitalerträge des Mieters, Sparer-Pauschbetrag 1.000 € (Ehepaare 2.000 €) | § 20 Abs. 9 EStG |
Stand: Gesetzestexte abgerufen am 28.09.2026 auf gesetze-im-internet.de.
Welcher Zinssatz für die Mietkaution gilt
Einen festen gesetzlichen Kautionszins gibt es nicht. Maßgeblich ist, was die Kaution auf dem Konto tatsächlich gebracht hat. Wer die Zinsbescheinigung oder die Kontoauszüge des Kautionskontos hat, stellt im Rechner „eigener fester Zinssatz“ ein und trägt den Satz der Bank ein. Fehlt der Nachweis, oder hat der Vermieter das Geld gar nicht angelegt, brauchen beide Seiten einen Maßstab für den „üblichen“ Zins. Dafür gibt es nur eine amtliche Reihe: die Zinsstatistik der Deutschen Bundesbank.
Der Rechner setzt zwei Zeitreihen der Bundesbank aneinander. Die Bundesbank verknüpft sie nicht selbst. In ihren methodischen Anmerkungen nennt sie die neue Reihe als die Kategorie, in der der alte Spareckzins aufgeht, und schreibt, die Ergebnisse beider Erhebungen seien „nur sehr eingeschränkt miteinander vergleichbar“. Bis Juni 2003 nimmt er den Durchschnittssatz für Spareinlagen mit Mindest- oder Grundverzinsung und dreimonatiger Kündigungsfrist (Reihe BBIB1.M.DE.B.H.DNB.SPM.K3M.A.N1.11A, früher SU0022). Das ist der alte Spareckzins, den die Bundesbank ausdrücklich als früher häufig verwendeten Referenzwert für Mietkautionen nennt. Diese Erhebung endete im Juni 2003. Ab Juli 2003 gilt der Effektivzinssatz für Einlagen privater Haushalte mit vereinbarter Kündigungsfrist bis drei Monate (Reihe BBIM1.M.DE.B.L23.D.R.A.2250.EUR.N, früher SUD105).
Die neue Reihe ist ein volumengewichteter Durchschnitt über alle solchen Spareinlagen, einschließlich Prämien- und Bonussparen. Sie liegt deshalb über dem, was ein einfaches Sparbuch bringt. In der Übergangszeit Januar bis Juni 2003, als beide Reihen parallel erhoben wurden, betrug der Abstand nach Angaben der Bundesbank rund 1,5 Prozentpunkte. Den alten Spareckzins durch einen Abzug dieser Differenz fortzuschreiben, hält die Bundesbank aber nicht für möglich. Im Juni 2003 stand der Spareckzins bei 0,71 Prozent, im Juli 2003 die neue Reihe bei 2,11 Prozent. Wer eine Kaution über diesen Wechsel hinweg rechnet, sieht diesen Sprung im Rechenweg. Für Streitfälle ist deshalb der tatsächliche Kontozins der bessere Beleg, die Bundesbank-Reihe eher die Obergrenze des Üblichen.
Kautionszinsen 2006 bis 2026 in der Tabelle
Jahresdurchschnitt der Monatswerte aus der Bundesbank-Reihe und die Zinsen, die 1.000 € Kaution in einem vollen Jahr gebracht hätten. Stand: Bundesbank-Zinsstatistik vom 02.09.2026, abgerufen am 28.09.2026; der Wert für Juli 2026 ist vorläufig.
| Jahr | Ø Zinssatz | Spanne der Monate | Zinsen auf 1.000 € |
|---|---|---|---|
| 2026 (Jan. bis Juli, vorläufig) | 0,69 % | 0,68 bis 0,72 % | 4,04 € |
| 2025 | 0,68 % | 0,64 bis 0,74 % | 6,83 € |
| 2024 | 0,74 % | 0,71 bis 0,77 % | 7,44 € |
| 2023 | 0,46 % | 0,20 bis 0,69 % | 4,64 € |
| 2022 | 0,09 % | 0,07 bis 0,16 % | 0,90 € |
| 2021 | 0,09 % | 0,08 bis 0,10 % | 0,86 € |
| 2020 | 0,11 % | 0,10 bis 0,11 % | 1,05 € |
| 2019 | 0,13 % | 0,12 bis 0,14 % | 1,28 € |
| 2018 | 0,16 % | 0,14 bis 0,18 % | 1,59 € |
| 2017 | 0,20 % | 0,18 bis 0,23 % | 2,02 € |
| 2016 | 0,30 % | 0,24 bis 0,37 % | 2,95 € |
| 2015 | 0,46 % | 0,39 bis 0,58 % | 4,61 € |
| 2014 | 0,76 % | 0,61 bis 0,89 % | 7,63 € |
| 2013 | 0,99 % | 0,91 bis 1,08 % | 9,88 € |
| 2012 | 1,32 % | 1,14 bis 1,49 % | 13,19 € |
| 2011 | 1,52 % | 1,47 bis 1,55 % | 15,18 € |
| 2010 | 1,41 % | 1,31 bis 1,52 % | 14,14 € |
| 2009 | 1,82 % | 1,47 bis 2,33 % | 18,17 € |
| 2008 | 2,52 % | 2,42 bis 2,64 % | 25,18 € |
| 2007 | 2,35 % | 2,22 bis 2,46 % | 23,48 € |
| 2006 | 2,06 % | 1,96 bis 2,20 % | 20,63 € |
So rechnet der Rechner
Für jeden Monat nimmt er den Bundesbank-Satz dieses Monats. Gezählt wird nach der deutschen Zinsmethode, die bei Sparkonten üblich ist: jeder Monat hat 30 Zinstage, das Jahr 360. Verzinst wird ab dem Tag der Einzahlung bis zum Tag vor der Rückzahlung. Zum 31. Dezember werden die Zinsen des Jahres auf den Cent gerundet gutgeschrieben und von da an mitverzinst. Bei der Rückzahlung kommt der Anteil des angebrochenen Jahres dazu. Die Formel für einen Monat lautet: Kapital × Zinssatz ÷ 100 × Zinstage ÷ 360. Weil der 31. eines Monats als 30. zählt, bringt eine Kaution, die am 30. eingezahlt und am 31. zurückgezahlt wird, keinen Zinstag.
Bei einer Zahlung in drei Raten setzt der Rechner die zweite und dritte Rate genau einen und zwei Monate nach der ersten an, also am selben Kalendertag. Nach § 551 Abs. 2 BGB sind sie mit den unmittelbar folgenden Mietzahlungen fällig, und die Miete ist meist bis zum dritten Werktag eines Monats zu zahlen (§ 556b Abs. 1 BGB). Die tatsächlichen Termine können deshalb um einige Tage abweichen. Am Ergebnis ändert das nur Cent-Beträge.
Ein Beispiel: 1.500 € Kaution, eingezahlt am 1. August 2016, zurück am 1. August 2026. Im Jahr 2016 bringen die fünf Monate 1,58 €, im ganzen Jahr 2021 bei einem Satz um 0,09 Prozent nur 1,30 €. Ab 2023 steigen die Sätze wieder, 2024 kommen 11,31 € dazu. Nach zehn Jahren stehen 48,17 € Zinsen auf dem Konto. Mit einer Einzahlung in drei Raten sind es 47,83 €, weil die zweite und dritte Rate einen und zwei Monate später eingehen. Hätte das Konto die ganze Zeit fest 0,5 Prozent gebracht, wären es 76,73 €.
Liegt die Rückzahlung nach dem letzten veröffentlichten Monatswert, schreibt der Rechner den letzten Wert fort und weist darauf hin. Die Bundesbank veröffentlicht einen Monat meist Anfang des übernächsten Monats; die Reihe hier wird monatlich nachgezogen. Kautionen in D-Mark rechnen Sie vorher in Euro um (1 € = 1,95583 DM), der Zinssatz ist davon unabhängig.
Kautionszinsen rückwirkend einfordern
Beim Auszug rechnet der Vermieter die Kaution ab. Fehlen die Zinsen in der Abrechnung, oder sind sie auffällig niedrig, fragen Sie nach dem Kontoauszug des Kautionskontos. Er zeigt die jährlichen Zinsgutschriften. Hat der Vermieter die Kaution nicht getrennt angelegt, schuldet er trotzdem die Zinsen, die eine ordnungsgemäße Anlage gebracht hätte; dafür ist dieser Rechner mit der Bundesbank-Reihe gedacht. Legen Sie Ihrer Forderung den Rechenweg mit der Tabelle je Jahr bei, dann ist sie nachprüfbar. Die Abrechnung selbst, also welche Abzüge erlaubt sind und wie lange der Vermieter dafür Zeit hat, ist ein eigenes Thema. Dafür gibt es auf dieser Website einen Kautionsabrechnung-Rechner.
Kautionszinsen und Steuer
Die Zinsen gehören dem Mieter, also versteuert auch der Mieter sie als Einkünfte aus Kapitalvermögen. Bis zum Sparer-Pauschbetrag von 1.000 € im Jahr, für zusammen veranlagte Ehepaare 2.000 €, bleiben sie steuerfrei (§ 20 Abs. 9 EStG). Bei den Beträgen, um die es bei Kautionen geht, wird dieser Rahmen fast nie ausgeschöpft. Läuft das Kautionskonto auf den Namen des Mieters, kann er der Bank einen Freistellungsauftrag erteilen, dann behält sie keine Kapitalertragsteuer ein (§ 44a EStG). Hat die Bank trotzdem Steuer einbehalten, holt der Mieter sie über die Steuererklärung zurück.