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Indexmiete berechnen mit dem aktuellen VPI

Der Rechner passt eine Indexmiete nach § 557b BGB an den Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamts an: Er enthält jeden Monatswert seit Januar 2015 auf Basis 2020 = 100, prüft Sperrjahr und Fälligkeit und schreibt die Änderungserklärung als PDF. Sie wählen den Indexmonat der letzten Anpassung und den aktuellen Monat, der Rechner zeigt neue Miete, Erhöhung in Euro und Prozent und den Rechenweg.

Von · · VPI-Stand: August 2026 (125,8) · · Datenquelle: Destatis, Verbraucherpreisindex 2020 = 100, § 557b BGB

Miete und Indexmonate

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Gerechnet wird in Ihrem Browser. Ihre Eingaben werden nicht übertragen und nicht gespeichert, auch das PDF entsteht auf Ihrem Gerät.

Die Formel: alte Miete mal neuer Index durch alten Index

Eine Indexmiete folgt dem Verbraucherpreisindex für Deutschland, den das Statistische Bundesamt jeden Monat veröffentlicht. Die neue Miete ergibt sich aus einem Dreisatz: bisherige Miete × Index des Vergleichsmonats ÷ Index des Basismonats. Die prozentuale Änderung rechnet Destatis in seiner Anleitung für Wertsicherungsklauseln als (neuer Index ÷ alter Index) × 100 − 100 und rundet auf eine Nachkommastelle.

Ein Beispiel mit echten Werten: Die Miete von 800 € wurde zuletzt mit dem Index für Mai 2020 festgelegt, der bei 100,4 lag. Im Oktober 2022 stand der Index bei 113,5. Das sind 13,0 Prozent mehr, genau das Ergebnis, das Destatis in seiner Anleitung für dieses Paar nennt. Die Miete steigt auf 800 € × 113,5 ÷ 100,4 = 904,38 €, also um 104,38 € im Monat. Wer mit Indexpunkten statt Prozent rechnet, liegt falsch: 13,1 Punkte Unterschied sind bei einem Ausgangswert von 100,4 eben 13,0 Prozent und nicht 13,1.

Der Rechner rechnet mit dem ungerundeten Verhältnis der beiden Indexstände und rundet erst die neue Miete auf den Cent. Steht in Ihrem Vertrag, dass mit der auf eine Stelle gerundeten Prozentzahl gerechnet wird, kann das Ergebnis um einige Cent abweichen. Dann gilt Ihr Vertrag.

Welchen Indexmonat Sie als Basis nehmen

Basismonat ist der Monat, dessen Indexwert der letzten Anpassung zugrunde lag. Bei der ersten Erhöhung ist es der Monat, den der Mietvertrag nennt, meist der Monat des Vertragsschlusses oder des Mietbeginns. Nicht gemeint ist der Monat, ab dem die letzte Erhöhung gezahlt wurde. Hat der Vermieter im März 2025 mit dem Januarwert 2025 erhöht, ist Januar 2025 die neue Basis, auch wenn die höhere Miete erst ab Mai 2025 floss.

Vergleichsmonat ist in der Regel der neueste veröffentlichte Wert. Destatis gibt den Index eines Monats etwa um den 10. des Folgemonats heraus; bis dahin ist der Vormonat der aktuellste. Ein vorläufiger Schnellschätzwert, der Ende des Monats in den Nachrichten auftaucht, ist dafür nicht gedacht. Der Rechner enthält nur die endgültigen Werte aus der Destatis-Tabelle.

Wann die neue Miete gilt: Zugang, übernächster Monat, Sperrjahr

Die Miete ändert sich nicht von selbst. Der Vermieter muss die Anpassung erklären, und die geänderte Miete ist mit Beginn des übernächsten Monats nach dem Zugang dieser Erklärung zu zahlen. Geht das Schreiben am 15. März zu, gilt die neue Miete ab 1. Mai. Geht es am 31. Januar zu, ab 1. März. Rückwirkend lässt sich nichts nachfordern.

Außerdem muss die Miete jeweils mindestens ein Jahr unverändert bleiben. Galt die letzte Änderung ab 1. Mai 2025, ist die nächste frühestens ab 1. Mai 2026 möglich. Tragen Sie das Datum in das Feld „Miete gilt in dieser Höhe seit“ ein, schiebt der Rechner den Termin wenn nötig auf das Ende des Sperrjahrs. Ob die Erklärung schon vor Ablauf des Jahres zugehen darf, solange die neue Miete erst danach fällig wird, beurteilen Gerichte und Kommentare nicht einheitlich. Wer auf Nummer sicher gehen will, verschickt sie erst nach Ablauf des Jahres.

Galt die letzte Miete ab einem Tag mitten im Monat, etwa ab dem 15. Mai 2025, endet das Jahr ebenfalls mitten im Monat. Das Gesetz knüpft die Zahlung der geänderten Miete an den Beginn eines Monats. Ob sie trotzdem schon ab dem 15. Mai 2026 verlangt werden kann, ist strittig. Der Rechner nimmt in diesem Fall vorsichtig den nächsten Monatsbeginn, hier den 1. Juni 2026, und sagt das im Ergebnis dazu.

Regeln der Indexmiete, Stand: 28.09.2026
RegelInhaltQuelle
MaßstabVerbraucherpreisindex für Deutschland (früher „Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte“), schriftlich vereinbart§ 557b Abs. 1 BGB
SperrjahrMiete bleibt jeweils mindestens ein Jahr unverändert§ 557b Abs. 2 Satz 1 BGB
Keine VergleichsmieteErhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete ausgeschlossen, Modernisierungsumlage nur eingeschränkt§ 557b Abs. 2 Satz 2 und 3 BGB
FormErklärung in Textform, mit Indexänderung und neuer Miete oder Erhöhung in Euro§ 557b Abs. 3 Satz 1 und 2 BGB, § 126b BGB
Fälligkeitab Beginn des übernächsten Monats nach Zugang§ 557b Abs. 3 Satz 3 BGB
Mietpreisbremsegilt nur für die Ausgangsmiete§ 557b Abs. 4 BGB
Rechenweg(neuer Index ÷ alter Index) × 100 − 100, eine NachkommastelleDestatis-Anleitung, Stand 1/2024

Was in der Erklärung stehen muss

Textform heißt: eine lesbare Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger, in der der Absender genannt ist. Eine Unterschrift ist nicht vorgeschrieben, ein Brief, ein Fax oder eine E-Mail mit PDF-Anhang reichen. Inhaltlich verlangt das Gesetz zwei Angaben: die eingetretene Änderung des Preisindexes und entweder die neue Miete oder die Erhöhung als Geldbetrag. Das PDF aus dem Rechner nennt beides, dazu die Indexstände beider Monate, die Prozentzahl, die Rechnung und den Tag, ab dem gezahlt wird.

Für den Zugang ist der Absender beweispflichtig. Ein Einwurf-Einschreiben oder die Übergabe mit einem Zeugen helfen, wenn der Mieter später bestreitet, das Schreiben erhalten zu haben. Der Mieter muss nicht zustimmen. Die Erklärung wirkt einseitig, sobald sie den Anforderungen genügt.

VPI-Tabelle ab 2015 (Basis 2020 = 100)

Letzter veröffentlichter Wert: August 2026 = 125,8 (Basis 2020 = 100, Stand der Destatis-Tabelle 10.09.2026, abgerufen am 28.09.2026). Die Tabelle zeigt alle Monatswerte ab Januar 2015.

Verbraucherpreisindex für Deutschland, 2020 = 100, Monatswerte 2015 bis 2026
JahrJanFebMärAprMaiJunJulAugSepOktNovDez
2026122,8123,1124,5125,2125,0124,6125,6125,8––––
2025120,3120,8121,2121,7121,8121,8122,2122,3122,6123,0122,7122,7
2024117,6118,1118,6119,2119,3119,4119,8119,7119,7120,2119,9120,5
2023114,3115,2116,1116,6116,5116,8117,1117,5117,8117,8117,3117,4
2022105,2106,0108,1108,8109,8109,8110,3110,7112,7113,5113,7113,2
2021101,0101,6102,1102,4102,6102,9103,4103,5103,8104,3104,5104,7
202099,8100,1100,3100,4100,4100,599,799,799,799,999,799,8
201997,798,198,599,499,699,9100,3100,2100,2100,299,5100,0
201896,496,797,297,598,298,398,798,899,099,198,598,5
201795,195,695,896,296,296,596,997,097,096,996,596,9
201693,693,994,594,695,195,295,595,495,595,695,095,6
201593,193,894,394,794,994,995,195,094,994,994,394,3

Die Werte stammen aus der Destatis-Tabelle „Gesamtindex und 12 Abteilungen“ (ab 2021) und dem Statistischen Bericht „Verbraucherpreisindex für Deutschland – Lange Reihen ab 1948“ (2015 bis 2020). In den Jahren, die beide Quellen enthalten, stimmen die Werte überein. Die Tabelle wird monatlich um den 15. nachgetragen. Ist der letzte Wert älter als 60 Tage, zeigt der Rechner einen Warnhinweis. Dann lohnt ein Blick auf die Destatis-Seite, bevor Sie ein Schreiben verschicken.

Verträge mit Basis 2015 = 100 oder 2010 = 100

Destatis stellt den Index etwa alle fünf Jahre auf ein neues Basisjahr um, zuletzt am 22. Februar 2023 auf 2020 = 100. Nennt Ihr Vertrag noch eine ältere Basis, rechnen Sie trotzdem mit der aktuellen Reihe und nehmen beide Monate aus derselben Tabelle. Die prozentuale Änderung zwischen zwei Monaten bleibt dabei bis auf Rundungsdifferenzen gleich. Falsch wäre es, den alten Wert von 2015 = 100 mit einem neuen Wert von 2020 = 100 zu teilen: Der Unterschied zwischen den Basisjahren sähe dann wie Inflation aus. Laut Destatis ändert die Umstellung nichts an bereits erfolgten Anpassungen.

Was bei einer Indexmiete sonst gilt

Solange die Indexmiete läuft, kann der Vermieter die Miete nicht auf die ortsübliche Vergleichsmiete anheben. Eine Kappungsgrenze gibt es dafür nicht; die Miete folgt dem Index, auch wenn er in einem Jahr um 7 oder 8 Prozent steigt wie 2022. Die Mietpreisbremse prüft nur die Miete zu Beginn des Vertrags. Umgekehrt gilt die Kopplung auch nach unten: Sinkt der Index, darf der Mieter die Senkung verlangen, auf demselben Weg und mit derselben Frist. Vertragsklauseln, die nur Erhöhungen zulassen, sind unwirksam, weil sie vom Gesetz zum Nachteil des Mieters abweichen.

Die Indexmiete ist nicht die Staffelmiete. Bei der Staffelmiete stehen die künftigen Beträge von Anfang an als Euro-Beträge im Vertrag (§ 557a BGB), bei der Indexmiete entscheidet der Index. Beide schließen die Erhöhung auf die Vergleichsmiete aus, und bei beiden muss die Miete mindestens ein Jahr gleich bleiben.

Häufige Fragen

Wie oft darf eine Indexmiete erhöht werden?

Höchstens einmal im Jahr. Nach § 557b Abs. 2 BGB muss die Miete jeweils mindestens ein Jahr unverändert bleiben. Galt die letzte Änderung ab 1. Mai 2025, ist die nächste frühestens ab 1. Mai 2026 zu zahlen. Eine Pflicht, jedes Jahr zu erhöhen, gibt es nicht; der Vermieter kann auch zwei oder drei Jahre warten und dann die ganze Indexänderung auf einmal geltend machen.

Wie viel darf eine Indexmiete steigen?

Genau so viel wie der Verbraucherpreisindex seit der letzten Anpassung. Eine Kappungsgrenze wie bei der Erhöhung auf die Vergleichsmiete gibt es nicht. Beispiel nach Destatis: Mai 2020 = 100,4, Oktober 2022 = 113,5, das sind 13,0 Prozent. Aus 800 € werden 904,38 €.

Kann der Vermieter die Indexmiete rückwirkend verlangen?

Nein. Die geänderte Miete ist erst mit Beginn des übernächsten Monats nach dem Zugang der Erklärung zu zahlen (§ 557b Abs. 3 BGB). Wer spät erklärt, verliert die Monate dazwischen, nicht aber die Indexsteigerung selbst: Der Basismonat bleibt der Monat der letzten Anpassung.

Welcher Index gilt, wenn im Vertrag noch Basis 2015 = 100 steht?

Rechnen Sie mit der aktuellen Reihe 2020 = 100 und nehmen Sie beide Monate aus derselben Tabelle. Die prozentuale Änderung bleibt bis auf Rundungsdifferenzen gleich. Einen alten Wert der Basis 2015 durch einen neuen Wert der Basis 2020 zu teilen, ergibt ein falsches Ergebnis. Nach Destatis ändert die Umstellung vom 22. Februar 2023 nichts an bereits erfolgten Anpassungen.

Muss der Mieter der Indexmieterhöhung zustimmen?

Nein. Die Anpassung ist eine einseitige Erklärung des Vermieters. Sie muss in Textform zugehen und die Änderung des Index sowie die neue Miete oder die Erhöhung in Euro nennen. Eine Unterschrift ist nicht nötig, eine E-Mail mit PDF reicht. Sinkt der Index, kann umgekehrt der Mieter die Senkung verlangen.

Was ist der Unterschied zwischen Indexmiete und Staffelmiete?

Bei der Staffelmiete stehen die künftigen Mieten von Anfang an als Euro-Beträge im Vertrag (§ 557a BGB). Bei der Indexmiete richtet sich die Miete nach dem Verbraucherpreisindex und ist vorher nicht bekannt. Beide schließen die Erhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete aus, bei beiden bleibt die Miete mindestens ein Jahr gleich. Die Mietpreisbremse gilt bei der Staffelmiete für jede Staffel, bei der Indexmiete nur für die Ausgangsmiete.

Der Rechner setzt die Regeln des § 557b BGB und die Rechenanleitung des Statistischen Bundesamts um. Er prüft nicht, ob Ihre Indexklausel wirksam vereinbart ist, und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind Ihr Mietvertrag und die von Destatis veröffentlichten Indexwerte; bei Streit helfen Mieterverein, Haus- und Grundeigentümerverein oder eine Anwältin für Mietrecht.