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Kontoauszug schwärzen für Jobcenter, Vermieter und Bank

Dieses Werkzeug schwärzt markierte Buchungen in Ihrem Kontoauszug (PDF oder Foto) und speichert ein neu gerastertes PDF ohne Textebene, in dem sich geschwärzter Text weder markieren noch kopieren lässt. Dazu zeigt es je nach Anlass, was geschwärzt werden darf: Für das Jobcenter gilt zum Beispiel, dass Einnahmen und Kontostand immer lesbar bleiben. Der Auszug verlässt Ihr Gerät nicht, alles läuft in Ihrem Browser.

Von · · · Datenquelle: Merkblatt Hanse-Jobcenter Rostock, § 60 SGB I

1. Auszug laden und Bereiche markieren

PDF oder Foto wählen, dann mit Finger oder Maus Rechtecke über die Stellen ziehen, die unkenntlich werden sollen. Ziehen verschiebt ein Feld, der Eck-Griff unten rechts ändert die Größe.

2. Was darf ich schwärzen?

Nicht schwärzen

    Darf in der Regel geschwärzt werden

      Einzelne Buchung prüfen (Jobcenter)

      3. Speichern

      Dateiformat

      Was Sie für das Jobcenter schwärzen dürfen

      Wer Bürgergeld beantragt, muss nach § 60 Abs. 1 SGB I „Beweisurkunden vorzulegen“, und dazu gehören Kontoauszüge. Das heißt nicht, dass jede Zeile lesbar sein muss. Das Hanse-Jobcenter Rostock hat die Regeln in einem Merkblatt zusammengefasst (abgerufen am 24.09.2026). Andere Jobcenter haben eigene Merkblätter; die Grundregeln folgen aber aus denselben Gesetzen:

      BuchungSchwärzen?
      Einnahmen (Haben-Buchungen): Lohn, Kindergeld, Unterhalt, Rückzahlungennie
      Kontostand und Saldonie
      Miete, Heizkosten, Strom, Unterhalt, Versicherungsbeiträgenie, auch nicht unter 10 €
      Lebensversicherung, Bausparen und andere Ausgaben, nach denen der Antrag fragtnie, auch nicht unter 10 €
      Abbuchungen bis 10 €Buchungstext in der Regel ja, der Betrag bleibt stehen
      Abbuchungen über 10 €vorab nichts schwärzen
      Beiträge an Gewerkschaft, Partei, Religionsgemeinschaft; GesundheitsausgabenName der Organisation ja, unabhängig vom Betrag; „Mitgliedsbeitrag“ oder „Spende“ lesbar lassen
      Betriebsausgaben von Selbstständigennie

      Der Grund für die strenge Regel bei Einnahmen steht im Merkblatt selbst: Nach § 11 SGB II zählt das gesamte Einkommen, und wer eine Einnahme schwärzt, riskiert eine Verletzung der Mitwirkungspflicht. Bei den besonders geschützten Angaben verweist das Merkblatt auf § 67 Abs. 12 SGB X. In der heutigen Fassung von § 67 SGB X steht diese Aufzählung nicht mehr; dieselben Kategorien (Herkunft, politische Meinung, Religion, Gewerkschaft, Gesundheit, Sexualleben) nennt heute Art. 9 der Datenschutz-Grundverordnung. Beispiel: Eine Abbuchung von 12,00 € an ver.di dürfen Sie auf „Mitgliedsbeitrag“ reduzieren, obwohl sie über 10 € liegt. Eine Abbuchung von 8,99 € für einen Streamingdienst darf im Text geschwärzt werden, der Betrag 8,99 € bleibt sichtbar. Die Miete von 650 € bleibt komplett lesbar.

      Die 10-Euro-Grenze ist kein Bundesgesetz

      Die Grenze von 10 € steht im Merkblatt des Hanse-Jobcenters Rostock, nicht im Sozialgesetzbuch. Andere Jobcenter setzen sie anders oder nennen keine Zahl. Das Werkzeug zeigt sie deshalb als Beispiel mit Quelle. Wenn Ihr Jobcenter ein eigenes Merkblatt hat, gilt dieses. Bei Wohngeld, Kinderzuschlag oder dem Finanzamt gibt es eigene Vorgaben; fragen Sie dort nach, bevor Sie schwärzen. Das Merkblatt rät außerdem, nur Kopien zu schwärzen und die Originale vollständig aufzubewahren, bei laufendem Widerspruch oder Klage bis zum Abschluss des Verfahrens.

      Vermieter und Bank: fragen statt raten

      Für Vermieter und Banken gibt es keine amtliche Schwärzungsregel. Ein Vermieter will meist nur sehen, dass regelmäßig ein Gehalt eingeht. Dafür reicht oft der Ausschnitt mit dem Gehaltseingang, alle übrigen Umsätze gehen ihn nichts an. Bieten Sie wenn möglich gleich eine Einkommensbescheinigung an. Eine Bank, die über einen Kredit entscheidet, prüft dagegen gerade die laufenden Belastungen, also Raten, Leasing und Unterhalt. Wer dort schwärzt, riskiert Rückfragen oder eine Verzögerung. Die Checkliste oben unterscheidet diese Anlässe; sie ist eine Hilfe zum Nachdenken, keine Regel.

      Warum ein schwarzes Rechteck im PDF keine Schwärzung ist

      Ein Kontoauszug aus dem Online-Banking ist meist ein PDF mit echtem Text. Legt man in einem einfachen PDF-Programm einen schwarzen Balken darüber, verdeckt der Balken den Text nur. Darunter steht er weiter in der Datei: Man kann ihn markieren, kopieren oder den Balken verschieben. Das Personalausweisportal formuliert es für Ausweise so, dass Daten „gelöscht und nicht nur visuell überdeckt“ sein sollen, und das gilt für Kontoauszüge genauso.

      Dieses Werkzeug geht deshalb anders vor. Jede Seite wird im Browser mit pdf.js als Bild dargestellt, bei 150 oder 200 dpi. Eine A4-Seite wird bei 150 dpi zu 1.240 × 1.754 Pixeln, bei 200 dpi zu 1.654 × 2.339. In dieses Bild werden die markierten Bereiche eingebrannt, danach wird es als JPEG-Seite in ein neues PDF gesetzt. Das neue PDF enthält keine Schrift und keine Textebene. Der Preis dafür: Die Datei ist größer als das Original (im Test rund 180 kB je A4-Seite bei 150 dpi) und lässt sich nicht mehr durchsuchen. Für den Versand an eine Behörde spielt das keine Rolle.

      Schwärzen oder verpixeln

      Schwärzen setzt jedes Pixel im Feld auf Schwarz. Verpixeln ersetzt das Feld durch grobe Blöcke, deren Farbe dem Durchschnitt der Pixel darunter entspricht. Die Blöcke sind mindestens 16 Pixel groß, auf einer A4-Seite bei 150 dpi 29 Pixel, und damit größer als eine Textzeile. Ein Weichzeichner mit kleinem Radius wäre dagegen teilweise umkehrbar und wird deshalb nicht angeboten. Verpixeln sieht weniger nach Zensur aus und zeigt, dass an der Stelle etwas stand. Für Namen, IBANs und Verwendungszwecke ist Schwärzen die sicherere Wahl.

      So gehen Sie vor

      1. Kontoauszug als PDF aus dem Online-Banking laden oder den Papierauszug fotografieren.
      2. Anlass wählen und die Checkliste lesen. Bei einzelnen unklaren Abbuchungen hilft der Buchungs-Check.
      3. Bei jeder zu schwärzenden Buchung nur den Text überziehen, nicht die Betragsspalte. Mehrseitige Auszüge mit den Pfeilen durchblättern.
      4. „Geschwärzte Kopie erstellen“ tippen, die Vorschau prüfen und die Datei herunterladen. Das Original bleibt unverändert auf Ihrem Gerät.

      Geht die Kopie an einen Vermieter, fehlt oft noch ein Ausweis. Dafür gibt es das Schwesterwerkzeug Ausweiskopie schwärzen, das die Kopie zusätzlich als Kopie kennzeichnet.

      Häufige Fragen

      Darf ich Kontoauszüge für das Jobcenter schwärzen?

      Ja, teilweise. Laut Merkblatt des Hanse-Jobcenters Rostock dürfen Sie bei Abbuchungen bis 10 Euro den Buchungstext schwärzen, der Betrag bleibt sichtbar. Unabhängig vom Betrag darf der Name einer Gewerkschaft, Partei oder Religionsgemeinschaft geschwärzt werden. Andere Jobcenter können abweichende Grenzen nennen.

      Was darf auf dem Kontoauszug nicht geschwärzt werden?

      Einnahmen, Kontostand und Saldo, Miete, Heizkosten, Strom, Unterhalt, Versicherungsbeiträge sowie Ausgaben, nach denen der Antrag fragt, etwa Lebensversicherung oder Bausparen. Beträge bleiben immer lesbar. Wer Einnahmen schwärzt, riskiert eine Verletzung der Mitwirkungspflicht nach § 60 SGB I.

      Warum reicht ein schwarzer Balken im PDF-Programm nicht?

      Ein darübergelegtes Rechteck verdeckt den Text nur. Er bleibt in der Datei und lässt sich markieren und kopieren. Dieses Werkzeug rechnet jede Seite als Bild neu, brennt die Schwärzung in die Pixel und speichert ein PDF ohne Textebene.

      Wird mein Kontoauszug hochgeladen?

      Nein. Die Datei wird in Ihrem Browser geöffnet und verarbeitet. Für PDFs lädt die Seite einmalig das Programm pdf.js von dieser Domain nach, Ihre Datei wird dabei nicht übertragen. Die Seite meldet beim Speichern nur anonym, dass das Werkzeug benutzt wurde.

      Was ist der Unterschied zwischen Schwärzen und Verpixeln?

      Schwärzen setzt alle Pixel im Feld auf Schwarz. Verpixeln ersetzt das Feld durch grobe Farbblöcke von mindestens 16 Pixeln, größer als eine Textzeile. Beides ist nicht umkehrbar. Für Namen und IBANs ist Schwärzen die sicherere Wahl.

      Kann ich das geschwärzte PDF noch durchsuchen?

      Nein. Das neue PDF besteht nur aus Bildern, damit kein geschwärzter Text in der Datei zurückbleibt. Deshalb funktioniert auch die Textsuche nicht mehr. Behörden und Vermieter lesen den Auszug ohnehin am Bildschirm oder auf Papier.

      Das Werkzeug ist eine Selbsthilfe und keine Rechts- oder Sozialberatung. Die Regeln für das Jobcenter stammen aus dem Merkblatt des Hanse-Jobcenters Rostock (Stand 24.09.2026) und gelten nicht automatisch für jedes Jobcenter. Der Buchungs-Check ist eine Checkliste und schwärzt nichts selbst. Im Zweifel fragen Sie die Stelle, die den Auszug verlangt, und schwärzen nur Kopien, nie die Originale.