Was Sie für das Jobcenter schwärzen dürfen
Wer Bürgergeld beantragt, muss nach § 60 Abs. 1 SGB I „Beweisurkunden vorzulegen“, und dazu gehören Kontoauszüge. Das heißt nicht, dass jede Zeile lesbar sein muss. Das Hanse-Jobcenter Rostock hat die Regeln in einem Merkblatt zusammengefasst (abgerufen am 24.09.2026). Andere Jobcenter haben eigene Merkblätter; die Grundregeln folgen aber aus denselben Gesetzen:
| Buchung | Schwärzen? |
|---|---|
| Einnahmen (Haben-Buchungen): Lohn, Kindergeld, Unterhalt, Rückzahlungen | nie |
| Kontostand und Saldo | nie |
| Miete, Heizkosten, Strom, Unterhalt, Versicherungsbeiträge | nie, auch nicht unter 10 € |
| Lebensversicherung, Bausparen und andere Ausgaben, nach denen der Antrag fragt | nie, auch nicht unter 10 € |
| Abbuchungen bis 10 € | Buchungstext in der Regel ja, der Betrag bleibt stehen |
| Abbuchungen über 10 € | vorab nichts schwärzen |
| Beiträge an Gewerkschaft, Partei, Religionsgemeinschaft; Gesundheitsausgaben | Name der Organisation ja, unabhängig vom Betrag; „Mitgliedsbeitrag“ oder „Spende“ lesbar lassen |
| Betriebsausgaben von Selbstständigen | nie |
Der Grund für die strenge Regel bei Einnahmen steht im Merkblatt selbst: Nach § 11 SGB II zählt das gesamte Einkommen, und wer eine Einnahme schwärzt, riskiert eine Verletzung der Mitwirkungspflicht. Bei den besonders geschützten Angaben verweist das Merkblatt auf § 67 Abs. 12 SGB X. In der heutigen Fassung von § 67 SGB X steht diese Aufzählung nicht mehr; dieselben Kategorien (Herkunft, politische Meinung, Religion, Gewerkschaft, Gesundheit, Sexualleben) nennt heute Art. 9 der Datenschutz-Grundverordnung. Beispiel: Eine Abbuchung von 12,00 € an ver.di dürfen Sie auf „Mitgliedsbeitrag“ reduzieren, obwohl sie über 10 € liegt. Eine Abbuchung von 8,99 € für einen Streamingdienst darf im Text geschwärzt werden, der Betrag 8,99 € bleibt sichtbar. Die Miete von 650 € bleibt komplett lesbar.
Die 10-Euro-Grenze ist kein Bundesgesetz
Die Grenze von 10 € steht im Merkblatt des Hanse-Jobcenters Rostock, nicht im Sozialgesetzbuch. Andere Jobcenter setzen sie anders oder nennen keine Zahl. Das Werkzeug zeigt sie deshalb als Beispiel mit Quelle. Wenn Ihr Jobcenter ein eigenes Merkblatt hat, gilt dieses. Bei Wohngeld, Kinderzuschlag oder dem Finanzamt gibt es eigene Vorgaben; fragen Sie dort nach, bevor Sie schwärzen. Das Merkblatt rät außerdem, nur Kopien zu schwärzen und die Originale vollständig aufzubewahren, bei laufendem Widerspruch oder Klage bis zum Abschluss des Verfahrens.
Vermieter und Bank: fragen statt raten
Für Vermieter und Banken gibt es keine amtliche Schwärzungsregel. Ein Vermieter will meist nur sehen, dass regelmäßig ein Gehalt eingeht. Dafür reicht oft der Ausschnitt mit dem Gehaltseingang, alle übrigen Umsätze gehen ihn nichts an. Bieten Sie wenn möglich gleich eine Einkommensbescheinigung an. Eine Bank, die über einen Kredit entscheidet, prüft dagegen gerade die laufenden Belastungen, also Raten, Leasing und Unterhalt. Wer dort schwärzt, riskiert Rückfragen oder eine Verzögerung. Die Checkliste oben unterscheidet diese Anlässe; sie ist eine Hilfe zum Nachdenken, keine Regel.
Warum ein schwarzes Rechteck im PDF keine Schwärzung ist
Ein Kontoauszug aus dem Online-Banking ist meist ein PDF mit echtem Text. Legt man in einem einfachen PDF-Programm einen schwarzen Balken darüber, verdeckt der Balken den Text nur. Darunter steht er weiter in der Datei: Man kann ihn markieren, kopieren oder den Balken verschieben. Das Personalausweisportal formuliert es für Ausweise so, dass Daten „gelöscht und nicht nur visuell überdeckt“ sein sollen, und das gilt für Kontoauszüge genauso.
Dieses Werkzeug geht deshalb anders vor. Jede Seite wird im Browser mit pdf.js als Bild dargestellt, bei 150 oder 200 dpi. Eine A4-Seite wird bei 150 dpi zu 1.240 × 1.754 Pixeln, bei 200 dpi zu 1.654 × 2.339. In dieses Bild werden die markierten Bereiche eingebrannt, danach wird es als JPEG-Seite in ein neues PDF gesetzt. Das neue PDF enthält keine Schrift und keine Textebene. Der Preis dafür: Die Datei ist größer als das Original (im Test rund 180 kB je A4-Seite bei 150 dpi) und lässt sich nicht mehr durchsuchen. Für den Versand an eine Behörde spielt das keine Rolle.
Schwärzen oder verpixeln
Schwärzen setzt jedes Pixel im Feld auf Schwarz. Verpixeln ersetzt das Feld durch grobe Blöcke, deren Farbe dem Durchschnitt der Pixel darunter entspricht. Die Blöcke sind mindestens 16 Pixel groß, auf einer A4-Seite bei 150 dpi 29 Pixel, und damit größer als eine Textzeile. Ein Weichzeichner mit kleinem Radius wäre dagegen teilweise umkehrbar und wird deshalb nicht angeboten. Verpixeln sieht weniger nach Zensur aus und zeigt, dass an der Stelle etwas stand. Für Namen, IBANs und Verwendungszwecke ist Schwärzen die sicherere Wahl.
So gehen Sie vor
- Kontoauszug als PDF aus dem Online-Banking laden oder den Papierauszug fotografieren.
- Anlass wählen und die Checkliste lesen. Bei einzelnen unklaren Abbuchungen hilft der Buchungs-Check.
- Bei jeder zu schwärzenden Buchung nur den Text überziehen, nicht die Betragsspalte. Mehrseitige Auszüge mit den Pfeilen durchblättern.
- „Geschwärzte Kopie erstellen“ tippen, die Vorschau prüfen und die Datei herunterladen. Das Original bleibt unverändert auf Ihrem Gerät.
Geht die Kopie an einen Vermieter, fehlt oft noch ein Ausweis. Dafür gibt es das Schwesterwerkzeug Ausweiskopie schwärzen, das die Kopie zusätzlich als Kopie kennzeichnet.