Welche Felder Sie auf der Ausweiskopie schwärzen dürfen
Das Personalausweisportal des Bundesinnenministeriums empfiehlt, auf einer Kopie alles zu schwärzen, was für die Identifizierung zum jeweiligen Zweck nicht nötig ist. Ausdrücklich genannt werden die Zugangsnummer und die Dokumentennummer, sofern keine gesetzliche Regelung sie verlangt. Für viele Zwecke reiche es, Name, Geburtsdatum und Wohnort offenzulegen. Körpergröße, Augenfarbe, Unterschrift und die maschinenlesbare Zone können Sie laut Portal in der Regel ebenfalls schwärzen oder abdecken (FAQ „Was sollte ich beim Kopieren meines Personalausweises beachten?“, abgerufen am 24.09.2026).
| Feld | Wo es steht (Ausweis ab 2021) | Schwärzen? |
|---|---|---|
| Zugangsnummer (CAN), 6 Ziffern | Vorderseite unten rechts neben „Gültig bis“ | ja, ausdrücklich empfohlen |
| Seriennummer (Dokumentnummer), 9 Zeichen | Vorderseite oben rechts | ja, außer bei Bank, Notar und anderen nach Geldwäschegesetz |
| Unterschrift | Vorderseite unten | in der Regel ja |
| Größe, Augenfarbe | Rückseite oben | in der Regel ja |
| Maschinenlesbare Zone, 3 Zeilen à 30 Zeichen | Rückseite unten | in der Regel ja; sie enthält die Seriennummer noch einmal |
| Name, Geburtsdatum, Anschrift, Foto | Vorder- und Rückseite | nein, das ist der Zweck der Kopie |
Die Vorlage „Ausweis Vorderseite“ setzt drei Felder, „Ausweis Rückseite“ drei weitere; die ausstellende Behörde kommt nur dazu, wenn Sie das Häkchen setzen, weil das Portal sie nicht ausdrücklich nennt. Die Rechtecke landen dort, wo die Felder auf einem gerade fotografierten, randlos zugeschnittenen Ausweis liegen. Das Werkzeug erkennt keine Schrift. Schieben Sie jedes Feld deshalb selbst auf die richtige Stelle und prüfen Sie die Vorschau, bevor Sie speichern. Die maschinenlesbare Zone auf der Rückseite wird oft vergessen, dabei steht dort die Seriennummer ein zweites Mal im Klartext.
Warum „KOPIE“ auf die Kopie gehört: § 20 Abs. 2 PAuswG
Das Personalausweisgesetz erlaubt das Kopieren, stellt aber eine Bedingung. Der Ausweis darf „nur vom Ausweisinhaber oder von anderen Personen mit Zustimmung des Ausweisinhabers in der Weise abgelichtet werden, dass die Ablichtung eindeutig und dauerhaft als Kopie erkennbar ist“ (§ 20 Abs. 2 Satz 1 PAuswG). Satz 2 ergänzt: Andere Personen als der Inhaber dürfen die Kopie nicht an Dritte weitergeben. Das Portal nennt als Beispiele den Vermerk „KOPIE“ oder eine Schwarz-Weiß-Abbildung und rät, die Kopie zusätzlich mit Zweck und Datum zu versehen, etwa „Nur zur Vorlage bei [Unternehmen] am [Datum]“.
Genau das macht das Wasserzeichen. Aus Empfänger „Hausverwaltung Muster“, Zweck „Mietbewerbung“ und dem 24.09.2026 wird der Text „KOPIE · nur für Hausverwaltung Muster · Mietbewerbung · 24.09.2026“. Er läuft diagonal und mehrfach wiederholt über die ganze Fläche, halb durchsichtig, damit Name und Foto lesbar bleiben. Wer einen Ausschnitt herausschneidet, hat den Vermerk trotzdem im Bild. Ohne Empfänger lautet der Text „KOPIE · Datum“, und das Werkzeug weist Sie darauf hin. Sie können das Wasserzeichen abschalten, bekommen dann aber eine Warnung: Ohne Vermerk ist die Datei nicht mehr als Kopie erkennbar, es sei denn, Sie wählen die Schwarz-Weiß-Umwandlung.
So arbeitet das Werkzeug, und warum das Bild auf Ihrem Gerät bleibt
- Ihr Browser liest die Datei von Ihrer Festplatte oder aus der Fotomediathek. Handyfotos werden dabei nach der Kamera-Ausrichtung gedreht, damit ein Hochkantfoto nicht quer liegt. Fotos mit mehr als 4.000 Pixeln Kantenlänge werden auf 4.000 Pixel verkleinert, damit auch ältere Handys mitkommen.
- Sie setzen Felder über eine Vorlage oder ziehen sie selbst auf. Bis zum Export sind die Felder verschiebbar; nichts ist bis dahin gespeichert.
- Beim Export rechnet das Werkzeug das Bild neu: Jedes Pixel in einem Feld wird auf Schwarz gesetzt (Rot, Grün und Blau jeweils 0), danach kommt das Wasserzeichen dazu. Es gibt keine Ebene, die man später wegnehmen könnte. Das Personalausweisportal fordert genau das: Daten sollen „gelöscht und nicht nur visuell überdeckt“ werden.
- Gespeichert wird als JPG, PNG oder PDF. Weil die Datei neu berechnet wird, fehlen die EXIF-Daten des Originals, also Kameramodell, Aufnahmezeit und gegebenenfalls der GPS-Standort. Das Werkzeug prüft das nach dem Export an der fertigen Datei und zeigt das Ergebnis unter der Vorschau an.
Hochgeladen wird nichts. Die Seite schickt beim Export nur eine anonyme Zählung, dass das Werkzeug benutzt wurde, ohne Bild und ohne Eingaben. Wenn Sie ein PDF laden, holt die Seite einmalig das Programm pdf.js von Mozilla nach (etwa 1,8 MB, von dieser Domain), das die PDF-Seite als Bild darstellt; Ihre Datei bleibt dabei ebenfalls lokal. Sie können die Seite nach dem Laden vom Netz trennen, das Schwärzen von Fotos funktioniert weiter.
Wann Schwärzen nicht hilft: Bank, Notar, Plattformen
Banken, Sparkassen, Notare, Immobilienmakler und andere Stellen, die unter das Geldwäschegesetz fallen, müssen bei der Identifizierung Art, Nummer und ausstellende Behörde des Ausweises aufzeichnen. Nach § 8 Abs. 2 GwG haben sie „das Recht und die Pflicht, Kopien dieser Dokumente“ anzufertigen. Eine Kopie ohne Seriennummer erfüllt diese Pflicht nicht. Dort schwärzen Sie höchstens die Zugangsnummer und fragen vorher nach. Das Personalausweisportal nennt als weitere gesetzlich geregelte Fälle § 172 Abs. 2 des Telekommunikationsgesetzes (Mobilfunkvertrag) und die Fahrerlaubnis-Verordnung.
Buchungsplattformen und Vermietungsportale prüfen Ausweise oft automatisch. Eine geschwärzte Kopie kann dort abgelehnt werden, das Werkzeug kann daran nichts ändern. Bei Vermietern lohnt die Frage, ob eine Kopie überhaupt nötig ist. Laut Portal genügt, wenn der Ausweis im Original vorgelegt wurde, in vielen Fällen ein Vermerk wie „Personalausweis hat vorgelegen“.
Das Foto richtig aufnehmen
Legen Sie den Ausweis auf eine dunkle, matte Unterlage und fotografieren Sie senkrecht von oben bei Tageslicht, ohne Blitz. Schneiden Sie das Foto danach in der Fotos-App randlos auf die Karte zu. Dann stimmen die Vorlagen am besten, und das Werkzeug erkennt am Seitenverhältnis 85,6 zu 53,98 mm, dass es ein Ausweis im Kartenformat ist. Im PDF bietet es dann an, die Karte in Originalgröße auf eine A4-Seite zu setzen; ausgedruckt sieht die Kopie aus wie vom Kopierer.
iPhones speichern Fotos als HEIC. Safari kann diese Dateien öffnen, Chrome und Firefox meist nicht. Wenn das Werkzeug meldet, dass es die Datei nicht lesen kann, stellen Sie in den iPhone-Einstellungen unter Kamera, Formate auf „Maximale Kompatibilität“ oder öffnen Sie diese Seite in Safari.
Nach dem Versand
Das Portal rät, Ausweiskopien nur auf sicherem Weg zu übermitteln, also persönlich auf Papier oder verschlüsselt, zum Beispiel über ein Upload-Portal des Empfängers. Eine unverschlüsselte E-Mail gilt dort nicht als sicherer Weg. Wenn der Zweck erfüllt ist, sollte die Kopie gelöscht werden, beim Empfänger und bei Ihnen. Das Werkzeug selbst speichert nichts: Schließen Sie den Tab, ist alles weg. Für Kontoauszüge, die das Jobcenter oder ein Vermieter sehen will, gibt es das Schwesterwerkzeug Kontoauszug schwärzen mit den Regeln, was dort geschwärzt werden darf.