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Gehaltsabrechnung schwärzen für Vermieter, Bank und Kita

Dieses Werkzeug schwärzt Sozialversicherungsnummer, Steuer-ID, IBAN und andere Angaben auf Ihrer Gehaltsabrechnung im Browser, ohne Upload und kostenlos, und speichert ein neues PDF ohne Textebene. In PDFs aus dem Lohnprogramm findet es die drei Nummern selbst und prüft sie über ihre Prüfziffer; bei Fotos und Scans ziehen Sie die Felder von Hand. Eine Liste je Anlass zeigt, was lesbar bleiben muss: Dem Vermieter genügen nach der Orientierungshilfe der Datenschutzbehörden Name, Anschrift, Arbeitgeber und Nettoverdienst.

Von · · · Datenquelle: Orientierungshilfe der Datenschutzkonferenz, § 2 VKVV, ZfA-Prüfziffer Steuer-ID · Methodik

1. Abrechnung laden und Felder markieren

PDF oder Foto wählen. Bei einem PDF aus dem Lohnprogramm sucht das Werkzeug die Nummern in der Textebene (Schritt 2). Weitere Stellen markieren Sie, indem Sie mit Finger oder Maus ein Rechteck ziehen. Ziehen verschiebt ein Feld, der Eck-Griff unten rechts ändert die Größe.

2. Was soll weg?

Lesbar lassen

    Schwärzen

      Nummern im PDF finden

      Erst eine Datei laden. Die Suche liest nur die Textebene eines PDFs, keine Fotos.

        3. Speichern

        Dateiformat

        Hinweis

        Das Werkzeug läuft in Ihrem Browser, Ihre Eingaben werden nicht übertragen und Ihre Dateien bleiben auf Ihrem Gerät. Öffnen Sie das Ergebnis, bevor Sie es weitergeben, und prüfen Sie, ob alles Nötige drin ist und nichts mehr, was raus sollte. Behalten Sie das Original, bis Sie das wissen. Für Verluste an Qualität oder Inhalt übernehmen wir keine Gewähr; die technische Grundlage nennt die Seite, Stand siehe „Zuletzt geprüft“.

        Was der Vermieter auf der Gehaltsabrechnung sehen darf

        Für Wohnungsbewerbungen gibt es eine Vorgabe, auf die sich Mieter berufen können: die Orientierungshilfe „Einholung von Selbstauskünften bei Mietinteressent:innen“ der Konferenz der Datenschutzaufsichtsbehörden von Bund und Ländern, Version 1.0 vom 24.01.2024. Dort steht, dass der Vermieter die Einkommensverhältnisse kurz vor der Unterschrift nachweisen lassen darf, etwa „durch eine Lohn- oder Gehaltsabrechnung, einen Kontoauszug oder einen Einkommensteuerbescheid in Kopie, jeweils unter Schwärzung der nicht erforderlichen Angaben“. Erforderlich ist laut Orientierungshilfe regelmäßig die Höhe des Nettoeinkommens. Daraus ergibt sich diese Aufteilung:

        Angabe auf der AbrechnungFür den VermieterGrund in der Orientierungshilfe
        Name, Anschrift, Abrechnungsmonatlesbar lassenAngaben zur Identifikation (Name, Vorname und Anschrift, Abschnitt A.1)
        Arbeitgeber, Beruflesbar lassenFrage nach Beruf und Arbeitgeber ist zulässig
        Nettoverdienst, Auszahlungsbetraglesbar lassenHöhe des Nettoeinkommens ist regelmäßig erforderlich
        Sozialversicherungsnummer, Steuer-ID, Personalnummerschwärzenfür die Bonität ohne Aussage
        IBAN und Bankverbindungschwärzenfür die Bonität ohne Aussage
        Geburtsdatumschwärzenfür die Bonität ohne Aussage
        Konfession, Kirchensteuer-Merkmalschwärzenpauschale Frage nach der Religion unzulässig
        Steuerklasseschwärzenverrät den Familienstand, daran besteht kein berechtigtes Interesse
        EintrittsdatumschwärzenFrage nach der Dauer der Beschäftigung unzulässig
        Pfändung, Unterhalt: Gläubiger, Aktenzeichenschwärzen, Betrag stehen lassenFrage nach den Gründen von Belastungen unzulässig

        Die rechte Spalte ist eine Ableitung aus den Fragen, die die Orientierungshilfe für zulässig oder unzulässig hält. Eine Liste einzelner Felder enthält sie nicht. Bruttobeträge und Sozialabzüge nennt sie gar nicht; wer sie schwärzt, sollte den Nettobetrag stehen lassen, sonst taugt der Nachweis nichts. Bei SV-Nummer und Steuer-ID kommt ein praktischer Grund dazu: Beide begleiten Sie ein Leben lang, und eine Kopie in einer fremden Bewerbungsmappe kann man nicht zurückholen.

        Wann der Vermieter den Nachweis verlangen darf

        Die Orientierungshilfe unterscheidet drei Zeitpunkte. Bei der Besichtigung sind Angaben zu den wirtschaftlichen Verhältnissen „in aller Regel nicht erforderlich“. Sobald Sie erklären, die Wohnung mieten zu wollen, darf der Vermieter nach dem Nettoeinkommen fragen; dafür reicht nach der Orientierungshilfe auch die Angabe, dass Ihr Einkommen eine bestimmte Grenze übersteigt. Den Beleg, also die Gehaltsabrechnung, darf er sich zeigen lassen, wenn er sich für Sie entschieden hat, „quasi unmittelbar vor Unterzeichnung des Vertrags“. Zahlt eine öffentliche Stelle die Miete vollständig und direkt an den Vermieter, sind Fragen nach dem Einkommen laut Orientierungshilfe unzulässig.

        Rechtsgrundlage ist bei der Besichtigung Art. 6 Abs. 1 Buchst. f DSGVO, ab der Mietabsicht Art. 6 Abs. 1 Buchst. b DSGVO. Eine Einwilligung im Selbstauskunftsbogen ersetzt das nicht: Wer den Vertrag von der Angabe abhängig macht, erzeugt eine Zwangslage, in der keine freiwillige Einwilligung entsteht. Eine passende Selbstauskunft ohne unzulässige Fragen finden Sie in der Vorlage Mieter-Selbstauskunft.

        Bank, Behörde, Kita: andere Empfänger, andere Regeln

        Für die anderen Anlässe gibt es keine vergleichbare Liste. Eine Bank muss vor einem Verbraucherkredit nach § 505a BGB die Kreditwürdigkeit prüfen und liest deshalb gerade Brutto, Abzüge und laufende Belastungen. Dort schwärzen Sie nur, was mit der Rückzahlung nichts zu tun hat, typisch SV-Nummer und Steuer-ID, und fragen im Zweifel vorher. Bei Jobcenter, Wohngeldstelle oder BAföG-Amt gilt die Mitwirkungspflicht nach § 60 SGB I: Dort zählt jede Zeile des Einkommens, auch Einmalzahlungen wie Urlaubsgeld. Das Werkzeug schlägt für Behörden deshalb nichts vor. Für den Kita-Beitrag schreibt § 90 Abs. 3 SGB VIII vor, dass die Beiträge gestaffelt werden, und nennt als mögliches Kriterium das Einkommen der Eltern. Welches Einkommen zählt, regelt die Satzung Ihrer Kommune; viele fragen nach dem Jahresbrutto. Was die Satzung nicht abfragt, darf weg.

        Wie das Werkzeug SV-Nummer, Steuer-ID und IBAN findet

        Eine Gehaltsabrechnung aus dem Lohnprogramm ist fast immer ein PDF mit echter Textebene. Das Werkzeug liest diese Textebene mit pdf.js im Browser und sucht drei Nummern, die eine Prüfziffer haben. Eine Zahl wird nur vorgeschlagen, wenn die Prüfziffer stimmt. So landet nicht jede elfstellige Zahl in der Liste.

        • Sozialversicherungsnummer, 12 Zeichen nach § 2 VKVV: 2 Ziffern Bereichsnummer, 6 Ziffern Geburtsdatum, der Anfangsbuchstabe des Geburtsnamens, 2 Ziffern Seriennummer und die Prüfziffer. Für die Prüfziffer wird der Buchstabe durch seine Stelle im Alphabet ersetzt (J = 10), die zwölf Ziffern werden mit 2, 1, 2, 5, 7, 1, 2, 1, 2, 1, 2, 1 malgenommen, die Quersummen der Produkte addiert und durch 10 geteilt. Beispiel 65 170839 J 00: Summe 43, Rest 3, also endet die Nummer auf 003.
        • Steuer-ID, 11 Ziffern nach § 139b AO. Die erste Ziffer ist nie 0, unter den ersten zehn kommt genau eine Ziffer zwei- oder dreimal vor, und die elfte ist eine Prüfziffer nach dem Verfahren der Zentralen Zulagenstelle (ZfA). Deren Beispielnummer 86095742719 erkennt das Werkzeug, 86095742718 nicht.
        • IBAN, über das Rechenverfahren MOD-97 aus dem IBAN-Prüfer. Eine deutsche IBAN hat 22 Stellen; die Suche hört nach der 22. Stelle auf, damit ein folgender BIC nicht mit geschwärzt wird.

        Manche Lohnprogramme setzen Nummern in Kästchen oder gesperrt, also jedes Zeichen einzeln mit Abstand. Das Werkzeug sucht deshalb ein zweites Mal ohne Leerzeichen und Punkte und schwärzt die gefundenen Zeichen an ihrer ursprünglichen Stelle.

        Dazu kommen Felder, die keine Prüfziffer haben: Personalnummer, Geburtsdatum, Konfession und Steuerklasse findet das Werkzeug über ihre Beschriftung und schwärzt nur den Wert dahinter. Anschriften erkennt es an Straßennamen mit Hausnummer und an fünfstelligen Postleitzahlen. Diese Vorschläge sind ungenauer und deshalb nicht vorab angekreuzt. Jede gefundene Stelle steht als Kästchen in der Liste, Sie entscheiden, was geschwärzt wird, und sehen das Ergebnis vor dem Speichern auf der Seite.

        Warum ein schwarzer Balken im PDF nicht reicht

        Wer in einem PDF-Programm einen schwarzen Kasten über die Steuer-ID legt, verdeckt sie nur. Der Text steht weiter in der Datei und lässt sich markieren, kopieren oder per Suche finden. Dieses Werkzeug rechnet deshalb jede Seite als Bild neu, bei 150 oder 200 dpi. Eine A4-Seite wird bei 150 dpi zu 1.240 × 1.754 Pixeln. In dieses Bild werden die Felder eingebrannt: Jedes Pixel im Feld wird schwarz, das Rechteck wird dabei nach außen auf ganze Pixel gerundet. Danach wird die Seite als JPEG in ein neues PDF gesetzt, das weder Schrift noch Textebene enthält. Im Test lieferte die Textextraktion der geschwärzten Datei keinen einzigen Buchstaben. Der Preis: Das PDF ist größer als das Original und nicht mehr durchsuchbar.

        Fotos und Scans: von Hand markieren

        Ein Foto der Abrechnung oder ein Scan hat keine Textebene, und dieses Werkzeug liest keine Schrift aus Bildern. Hier ziehen Sie die Felder selbst. Das Auswahlfeld „Neue Felder heißen“ beschriftet sie in der Liste, damit Sie den Überblick behalten; in die Datei kommt nur der schwarze Kasten. Fotos werden ebenfalls neu gerechnet, dabei fallen die EXIF-Daten weg, also Kamera, Aufnahmezeit und gegebenenfalls der Aufnahmeort. HEIC-Fotos vom iPhone öffnet Safari direkt; Chrome und Firefox können das Format meist nicht lesen. Die PNG-Ausgabe speichert die aktuelle Seite, das PDF alle Seiten, bei längeren Dokumenten bis 30.

        So gehen Sie vor

        1. Gehaltsabrechnung als PDF aus dem Mitarbeiterportal laden oder das Papier fotografieren.
        2. Empfänger wählen und die Liste „Lesbar lassen“ lesen.
        3. „Textebene durchsuchen“ tippen, die Vorschläge prüfen und „Ausgewählte Stellen schwärzen“.
        4. Fehlende Stellen von Hand markieren, zum Beispiel die Anschrift oder das Eintrittsdatum.
        5. „Geschwärzte Kopie erstellen“, Vorschau prüfen, herunterladen. Das Original bleibt unverändert.

        Für den Kontoauszug, den manche Vermieter zusätzlich wollen, gibt es das Schwesterwerkzeug Kontoauszug schwärzen; eine Ausweiskopie mit Kopie-Vermerk erstellen Sie mit Ausweiskopie schwärzen.

        Häufige Fragen

        Was darf ich auf der Gehaltsabrechnung für den Vermieter schwärzen?

        Alles, was für die Zahlungsfähigkeit nichts aussagt: Sozialversicherungsnummer, Steuer-ID, IBAN, Personalnummer, Geburtsdatum, Konfession, Steuerklasse und Eintrittsdatum. Lesbar bleiben Name, Anschrift, Arbeitgeber und Nettoverdienst. Grundlage ist die Orientierungshilfe der Datenschutzkonferenz vom 24.01.2024, nach der Nachweise unter Schwärzung der nicht erforderlichen Angaben vorgelegt werden.

        Darf der Vermieter überhaupt eine Gehaltsabrechnung verlangen?

        Ja, aber erst kurz vor der Unterschrift, wenn er sich für Sie entschieden hat. Bei der Besichtigung sind Angaben zum Einkommen in aller Regel nicht erforderlich. Statt der Abrechnung genügen auch ein Kontoauszug oder der Einkommensteuerbescheid. Zahlt eine öffentliche Stelle die Miete vollständig direkt, sind Fragen nach dem Einkommen unzulässig.

        Welche Daten auf der Lohnabrechnung soll ich für die Bank schwärzen?

        Möglichst wenig. Die Bank muss vor einem Verbraucherkredit nach § 505a BGB die Kreditwürdigkeit prüfen und braucht Brutto, Netto, Abzüge und den Arbeitgeber. Sozialversicherungsnummer und Steuer-ID können Sie in der Regel schwärzen; fragen Sie vorher nach, was die Bank sehen will.

        Wie schwärze ich ein PDF-Dokument so, dass der Text wirklich weg ist?

        Ein schwarzer Kasten im PDF-Programm verdeckt den Text nur, er bleibt markierbar. Dieses Werkzeug rechnet jede Seite als Bild neu, brennt die Felder in die Pixel und speichert ein PDF ohne Textebene. In der fertigen Datei lässt sich kein geschwärzter Text mehr kopieren oder suchen.

        Kann ich ein Dokument am iPhone oder Mac schwärzen?

        Ja. Das Werkzeug läuft im Browser, auch in Safari auf iPhone und Mac. Felder ziehen Sie mit dem Finger oder der Maus. HEIC-Fotos öffnet Safari direkt; in Chrome und Firefox speichern Sie das Foto vorher als JPEG.

        Wird meine Gehaltsabrechnung hochgeladen?

        Nein. Die Datei wird in Ihrem Browser geöffnet und verarbeitet. Für PDFs lädt die Seite einmalig das Programm pdf.js von dieser Domain nach, Ihre Datei wird dabei nicht übertragen. Die Seite meldet beim Speichern nur anonym, dass das Werkzeug benutzt wurde.

        Das Werkzeug ist eine Selbsthilfe und keine Rechtsberatung. Die Einordnung für Vermieter stützt sich auf die Orientierungshilfe der Datenschutzkonferenz vom 24.01.2024 (gelesen am 01.10.2026), die keine einzelnen Felder aufzählt. Die Suche in der Textebene macht Vorschläge und kann Stellen übersehen, etwa bei ungewöhnlichen Schreibweisen oder gedrehten Seiten. Prüfen Sie die Vorschau vor dem Speichern und schwärzen Sie nur Kopien, nie das Original. Prüfen Sie in der fertigen Datei, dass sich geschwärzter Text nicht mehr markieren oder kopieren lässt.