Die 14 Prüfpunkte und ihre Grundlage
Die Norm PDF/UA-1 (ISO 14289-1) beschreibt, wie eine PDF aufgebaut sein muss, damit Screenreader, Vergrößerungsprogramme und Braillezeilen sie lesen können. Ein Teil dieser Anforderungen lässt sich am Aufbau der Datei messen, ein anderer nur mit Verstand. Das Werkzeug prüft den messbaren Teil. Die Tabelle zeigt jeden Punkt, die Stelle in der Norm, die zugehörige Regel im Prüfprogramm veraPDF und das Ergebnis des Abgleichs an den 297 Testdateien der veraPDF-Sammlung für PDF/UA-1.
| Prüfpunkt | ISO 14289-1 | veraPDF-Regel | Abgleich (297 Dateien) |
|---|---|---|---|
| Tagged PDF, Strukturbaum | 7.1 | 7.1-11, 7.1-4 | 296 gleich, 1 nicht prüfbar |
| Dokumentsprache /Lang | 7.2 | 7.2-34, 7.2-33, 7.2-29 | 261 gleich, 36 nicht prüfbar |
| Titel in XMP (dc:title) | 7.1 | 7.1-8, 7.1-9 | 296 gleich, 1 nicht prüfbar |
| DisplayDocTitle | 7.1 | 7.1-10 | 297 gleich |
| PDF/UA-Kennung pdfuaid:part | 5 | 5-1 bis 5-5 | 296 gleich, 1 nicht prüfbar |
| Alternativtext an Figure | 7.3 | 7.3-1 | 295 gleich, 2 nicht prüfbar |
| Überschriften H1 bis H6 | 7.4 | 7.4.2-1, 7.4.4-1 bis -3 | 295 gleich, 2 nicht prüfbar |
| Schriften eingebettet | 7.21.4.1 | 7.21.4.1-1 | 297 gleich |
| Unicode-Zuordnung | 7.21.7 | 7.21.7-1 | 296 gleich, 1 nicht prüfbar |
| Tab-Reihenfolge /Tabs /S | 7.18.3 | 7.18.3-1 | 297 gleich |
| Formularfelder mit /TU | 7.18.1 | 7.18.1-3 | 297 gleich |
| Verschlüsselung, Bit 10 | 7.16 | 7.16-1 | 297 gleich |
| Textebene vorhanden | Matterhorn-Protokoll | keine | eigene Testdateien |
| Lesezeichen ab 21 Seiten | Empfehlung (WCAG 2.4.5) | keine | eigene Testdateien |
„Gleich“ heißt: Wo veraPDF die Regel verwirft, meldet das Werkzeug „nicht bestanden“, und wo veraPDF sie besteht, „bestanden“. In keiner der 297 Dateien hat das Werkzeug einen Punkt als bestanden gemeldet, den veraPDF verwirft, und in keiner einen Fehler gemeldet, den veraPDF nicht sieht. Wo es unsicher ist, sagt es „nicht prüfbar“, etwa wenn die Sprache nicht im Katalog, sondern an einzelnen Absätzen steht.
Was „bestanden“ bedeutet und was nicht
Ein PDF kann alle 14 Punkte bestehen und trotzdem unbrauchbar sein. Ein Alternativtext „Bild1.png“ erfüllt die Norm technisch. Eine Tabelle, deren Zeilen in falscher Reihenfolge getaggt sind, ebenfalls. Das Matterhorn-Protokoll der PDF Association, die Checkliste zu PDF/UA, teilt seine Prüfbedingungen deshalb in maschinell und manuell prüfbare, und die manuellen sind ein großer Teil. Das Werkzeug zeigt die wichtigsten unter dem Ergebnis als Liste: Lesereihenfolge, Sinn der Alternativtexte, Artefakte, Farbkontrast, Tabellen, Listen und Linktexte.
Das Ergebnis lautet deshalb nie „barrierefrei“. Im besten Fall steht dort „Keine der automatisch prüfbaren Anforderungen verletzt“. Das ist eine gute Voraussetzung, aber noch kein Nachweis. Auch das Prüfprotokoll ist kein Zertifikat. Es hält fest, welche Datei wann mit welchem Ergebnis geprüft wurde, damit Sie die Nacharbeit planen oder einer Agentur zeigen können, was fehlt.
Abgleich mit veraPDF
veraPDF ist das quelloffene Referenzprogramm der PDF Association für PDF/A und PDF/UA. Für diese Seite lief veraPDF 1.30.2 mit dem Profil PDF/UA-1 über alle 297 Dateien der Testsammlung. Die Sammlung enthält zu jeder Normstelle absichtlich fehlerhafte Dateien und korrekte Gegenstücke. Danach lief derselbe Satz durch das Werkzeug, und ein Testskript verglich beide Ergebnisse Regel für Regel. 42 Dateien liegen dem Werkzeug als feste Testfälle bei, 36 aus der Sammlung und sechs eigene: drei Exporte aus LibreOffice 26.2 mit PDF/UA-Option, zwei ohne Tags und ein reiner Scan.
Ein Befund aus diesen eigenen Dateien: LibreOffice hat beim PDF/UA-Export aus einer HTML-Datei die erste Überschrift als H2 getaggt. veraPDF und das Werkzeug melden beide „Überschriftenfolge beginnt nicht mit H1“, obwohl die Datei sich selbst als PDF/UA ausweist. Die Kennung in den Metadaten ist eine Behauptung des Erzeugerprogramms, keine Prüfung.
BFSG und BITV 2.0: wer barrierefreie PDFs braucht
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gilt nach § 1 Abs. 3 für Dienstleistungen, die nach dem 28. Juni 2025 für Verbraucher erbracht werden, unter anderem für Bankdienstleistungen und Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr, also Onlineshops und Buchungsportale. PDFs, die zu so einem Angebot gehören, etwa Vertragsunterlagen oder Bedienungsanleitungen zum Download, fallen darunter. Ausgenommen sind nach § 1 Abs. 4 Büro-Dateiformate, die vor dem 28. Juni 2025 veröffentlicht wurden, und nach § 3 Abs. 3 Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten.
Für öffentliche Stellen des Bundes gilt die BITV 2.0: Informationen, die sie elektronisch bereitstellen, müssen für Menschen mit Behinderungen zugänglich sein (§ 1 Abs. 2). Länder und Kommunen haben eigene Gesetze mit ähnlichem Inhalt. Welche Pflicht für Ihr Dokument gilt, klärt diese Seite nicht. Sie zeigt nur, ob die technischen Grundlagen stimmen.
Typische Befunde und die schnellste Lösung
Die meisten Fehler entstehen beim Erzeugen der PDF und lassen sich in der Quelldatei beheben, schneller als in der PDF selbst. Drei Fälle kommen besonders oft vor:
- Nicht getaggt: Die PDF entstand über „Drucken als PDF“ oder einen virtuellen Drucker. Der Druckweg verwirft die Struktur. Abhilfe: in Word „Speichern unter › PDF“ mit der Option für Dokumentstrukturtags, in LibreOffice „Exportieren als PDF“ mit „PDF mit Tags“.
- Keine Sprache, kein Titel: Beides steht in den Dateieigenschaften der Quelldatei und wird beim Export übernommen. Wer dort nichts einträgt, bekommt eine PDF, deren Titelleiste den Dateinamen zeigt.
- Bilder ohne Alternativtext: Word und LibreOffice übernehmen den Alternativtext aus den Bildeigenschaften. Reine Schmuckbilder markieren Sie als dekorativ; dann werden sie zum Artefakt und brauchen keinen Text.
Ein eingescanntes Dokument ist ein Sonderfall. Es besteht nur aus Bildern, ein Screenreader findet darin nichts. Eine Texterkennung hilft, macht die Datei aber noch nicht zugänglich, denn die erkannte Schrift ist nicht getaggt. Wer kann, erzeugt das Dokument neu aus der Quelldatei.
Warum die Prüfung ohne Upload läuft
Barrierefreiheit prüfen müssen vor allem Behörden, Banken, Versicherungen und Shops, also genau die Stellen, deren PDFs Kundendaten, Bescheide oder interne Entwürfe enthalten. Viele Online-Prüfer verlangen dafür einen Upload. Hier liest der Browser die Datei selbst. Das Zerlegen übernimmt die Bibliothek pdf-lib 1.17.1, die einmalig von dieser Domain nachgeladen wird; die Prüfung läuft in einem eigenen Hintergrundprozess (Web Worker), damit auch eine 50-MB-Datei das Fenster nicht blockiert. Im Netzwerkprotokoll der Seite ist keine Anfrage zu sehen, die Dateiinhalt enthält. Gemeldet wird nur anonym, dass das Werkzeug benutzt wurde.
Verschlüsselte PDFs prüft das Werkzeug nur teilweise. Es erkennt, ob die Verschlüsselung Hilfsprogrammen den Zugriff auf den Text verbietet; Inhalte hinter der Verschlüsselung meldet es als „nicht prüfbar“.
Wann Sie zusätzlich PAC oder veraPDF brauchen
Für eine Abnahme, eine Ausschreibung oder eine Barrierefreiheitserklärung reicht ein Grundcheck nicht. Dafür gibt es zwei kostenlose Prüfprogramme: PAC (PDF Accessibility Checker, für Windows) prüft gegen PDF/UA und WCAG und zeigt eine Vorschau der Struktur, so wie ein Screenreader sie sieht. veraPDF läuft unter Windows, macOS und Linux und eignet sich für viele Dateien auf einmal. Danach folgt die manuelle Prüfung, am besten mit einem Screenreader wie NVDA. Dieses Werkzeug ist der schnelle erste Blick davor: Es zeigt in wenigen Sekunden, ob eine Datei überhaupt die Grundlagen mitbringt oder neu exportiert werden muss.