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PDF unterschreiben, ohne die Datei hochzuladen

Dieses Werkzeug setzt Ihre Unterschrift, mit dem Finger gezeichnet oder als Bild geladen, an eine frei gewählte Stelle einer PDF und speichert eine neue PDF, deren Originalseiten Byte für Byte erhalten bleiben; Vertrag und Unterschrift verlassen dabei Ihr Gerät nicht. Es gibt kein Konto und keinen Server, der die Datei sieht. Ort und Datum können Sie als Textzeile dazusetzen, mehrere Seiten unterschreiben Sie in einem Durchgang. Was dabei entsteht, ist rechtlich eine einfache elektronische Signatur. Für welche Dokumente das reicht und für welche nicht, steht in der Tabelle unter dem Werkzeug.

Von · · · Datenquelle: § 126 BGB, § 126a BGB, eIDAS-Verordnung (EU) Nr. 910/2014 · Methodik

1. Unterschrift

Wie möchten Sie unterschreiben?

2. PDF öffnen und platzieren

So unterschreiben Sie eine PDF in vier Schritten

  1. Unterschrift zeichnen. Im Unterschriftenfeld mit dem Finger, einem Eingabestift oder der Maus unterschreiben. Die graue Linie ist die Grundlinie. „Letzten Strich weg“ nimmt einen verrutschten Strich zurück, die Stiftbreite ändert alle Striche nachträglich. Alternativ laden Sie ein Bild Ihrer Unterschrift.
  2. PDF öffnen. Die Seite wird in Ihrem Browser dargestellt. Über die Pfeile blättern Sie zu der Seite, auf der unterschrieben werden soll, meist die letzte.
  3. Platzieren. „Unterschrift auf diese Seite“ legt die Unterschrift in 53 mm Breite (150 Punkt) auf die Seite. Ziehen Sie sie auf die Unterschriftenlinie und passen Sie die Größe am Griff an. Dasselbe geht mit „Ort und Datum“. Wiederholen Sie das auf jeder Seite, die ein Kürzel oder eine Unterschrift braucht, etwa bei Mietverträgen, in denen jede Seite paraphiert wird.
  4. Speichern. „Unterschriebene PDF erstellen“ schreibt die neue Datei. Der Name bekommt den Zusatz „-unterschrieben“, Ihr Original bleibt, wie es war.

Was mit Ihrer Datei passiert und was nicht

Die PDF wird mit der Dateiauswahl Ihres Browsers gelesen und nie gesendet. Zum Anzeigen nutzt die Seite pdf.js von Mozilla in Version 6.3.289, das beim Öffnen der ersten PDF einmalig von dieser Domain geladen wird (etwa 1,8 MB Programmcode, keine Daten von Ihnen). Die neue Datei entsteht im Arbeitsspeicher Ihres Geräts und wird als Download angeboten. Beim Test am 28.09.2026 haben wir jede Anfrage protokolliert, die die Seite beim Öffnen einer PDF, beim Unterschreiben und beim Speichern stellt: Keine davon enthielt Dateiinhalt, Unterschrift, Ort oder Datum. Nach dem Speichern meldet die Seite nur anonym, dass das Werkzeug benutzt wurde.

Technisch arbeitet das Werkzeug mit einer inkrementellen Aktualisierung nach ISO 32000-1, Abschnitt 7.5.6. An das Ende der Originaldatei werden die Unterschrift als Bild mit transparentem Hintergrund, die Textzeile in der Schrift Helvetica und eine neue Fassung der betroffenen Seiten angehängt. Die ersten Bytes der neuen Datei sind exakt Ihre alte Datei. Deshalb bleiben Text, Schriften, Links, Lesezeichen und ausgefüllte Formularfelder erhalten, und der Text bleibt durchsuchbar. Nichts wird neu gerastert, die Seiten sehen aus wie vorher, nur mit Ihrer Unterschrift darauf.

Zwei Folgen sollten Sie kennen. Erstens steckt die unsignierte Fassung weiter in der Datei; wer ein PDF-Werkzeug bedienen kann, kommt an sie heran. Das ist bei einem Vertrag, den beide Seiten ohnehin kennen, kein Problem. Zweitens ist die Unterschrift ein Bild, das der Empfänger herauskopieren kann. Schicken Sie unterschriebene Dokumente deshalb nur an Stellen, denen Sie auch eine Papierkopie geben würden.

Reicht eine eingefügte Unterschrift? Die Rechtslage

Eine Unterschrift, die als Bild in eine PDF gesetzt wird, ist nach der eIDAS-Verordnung eine „elektronische Signatur“: „Daten in elektronischer Form, die anderen elektronischen Daten beigefügt oder logisch mit ihnen verbunden werden und die der Unterzeichner zum Unterzeichnen verwendet“ (Art. 3 Nr. 10). Man nennt sie einfache elektronische Signatur. Sie darf vor Gericht nicht allein deshalb abgelehnt werden, weil sie elektronisch ist (Art. 25 Abs. 1). Die gleiche Wirkung wie eine handschriftliche Unterschrift hat aber nur die qualifizierte elektronische Signatur (Art. 25 Abs. 2). Ob die eingefügte Unterschrift reicht, hängt davon ab, welche Form das Gesetz für Ihr Dokument verlangt:

DokumentVorgeschriebene FormEingefügte Unterschrift reicht?
Die meisten Verträge ohne Formvorschrift, Rückmeldungen an Schule oder Verein, Auftragsbestätigungenkeineja; die Frage ist nur, ob Sie im Streit beweisen können, dass die Erklärung von Ihnen stammt
Vertrag mit Schriftformklausel, etwa „Änderungen bedürfen der Schriftform“ (§ 127 BGB)vereinbarte Schriftformmeist ja, sofern der Vertrag nichts anderes verlangt: Nach § 127 Abs. 2 genügt die telekommunikative Übermittlung, also auch eine unterschriebene PDF per E-Mail. Die andere Seite kann nachträglich ein Papier mit eigenhändiger Unterschrift verlangen
Mieterhöhungsverlangen des Vermieters (§ 558a BGB)Textform (§ 126b BGB)ja; Textform braucht gar keine Unterschrift, nur eine lesbare Erklärung mit Namen
Wohnraummietvertrag über mehr als ein Jahr (§ 550 BGB)Schriftformnein; der Vertrag gilt dann als auf unbestimmte Zeit geschlossen
Kündigung einer Wohnung (§ 568 Abs. 1 BGB)Schriftformnein; nur Papier mit Tinte oder qualifizierte elektronische Signatur
Kündigung oder Aufhebungsvertrag im Arbeitsverhältnis (§ 623 BGB)Schriftform, elektronische Form ausgeschlossennein; auch eine qualifizierte Signatur genügt nicht, nur Papier
Bürgschaftserklärung (§ 766 BGB)Schriftform, elektronische Form ausgeschlossennein; nur Papier

Stand: 28.09.2026, Gesetzestexte abgerufen auf gesetze-im-internet.de und EUR-Lex. Der Mechanismus dahinter: Wo das Gesetz Schriftform vorschreibt, verlangt § 126 Abs. 1 BGB eine eigenhändige Namensunterschrift auf der Urkunde. Ersetzen lässt sie sich nur durch die elektronische Form nach § 126a BGB, und die setzt eine qualifizierte elektronische Signatur voraus. Die Paragrafen 623 und 766 schließen selbst diesen Weg aus.

Einfache, fortgeschrittene und qualifizierte Signatur

Die eIDAS-Verordnung kennt drei Stufen. Die einfache Signatur (Art. 3 Nr. 10) ist alles, was jemand zum Unterzeichnen verwendet, auch ein eingefügtes Bild oder ein getippter Name unter einer E-Mail. Die fortgeschrittene Signatur (Art. 3 Nr. 11, Anforderungen in Art. 26) muss dem Unterzeichner eindeutig zugeordnet sein und nachträgliche Änderungen am Dokument erkennbar machen; das leisten Signaturdienste mit Identitätsprüfung. Die qualifizierte Signatur (Art. 3 Nr. 12) beruht zusätzlich auf einem qualifizierten Zertifikat und einer qualifizierten Signaturerstellungseinheit, beides von einem qualifizierten Vertrauensdiensteanbieter. Nur sie ersetzt die Schriftform.

Beim Beweiswert gilt dasselbe Gefälle. Für eine auf Papier unterschriebene Urkunde regelt § 416 ZPO, dass sie vollen Beweis dafür liefert, dass die Erklärung vom Aussteller stammt. Elektronischen Dokumenten gibt § 371a ZPO diese Wirkung nur mit qualifizierter Signatur. Eine eingefügte Unterschrift würdigt das Gericht frei nach § 286 ZPO, zusammen mit allem anderen: E-Mail-Verlauf, Absenderadresse, späteres Verhalten der Parteien. Für den Alltag heißt das: Wo keine Form vorgeschrieben ist, bindet die eingefügte Unterschrift genauso wie eine mündliche Zusage, lässt sich aber im Streit schwerer belegen als Tinte.

PDF am Handy unterschreiben: iPhone und Android

Das Werkzeug läuft in Safari auf dem iPhone und in Chrome auf Android, eine App brauchen Sie nicht. Tippen Sie auf „PDF auswählen“ und wählen Sie die Datei in „Dateien“ (iPhone) oder im Ordner „Downloads“ (Android). Eine PDF, die als Mail-Anhang kam, sichern Sie vorher dort. Zum Unterschreiben drehen Sie das Handy am besten quer, dann ist das Feld breiter und die Unterschrift wird flüssiger. Beim Speichern legt Safari die Datei unter „Dateien → Downloads“ ab, Chrome im Download-Ordner. Von dort teilen Sie sie per Mail oder Messenger.

Unterschrift als Bild einfügen

Wenn Sie Ihre echte Tintenunterschrift verwenden möchten, unterschreiben Sie auf weißem Papier, fotografieren das Blatt bei Tageslicht und laden das Foto über „Bild laden“. Das Häkchen „Weißen Hintergrund entfernen“ macht helle Pixel durchsichtig, damit keine weiße Fläche über der Linie des Formulars liegt. Bei Schatten oder grauem Papier bleibt oft ein Schleier; dann holt das Werkzeug Unterschrift freistellen mehr heraus und liefert ein PNG mit echtem Alphakanal, das Sie hier laden. Das Bild wird für die PDF auf höchstens 1.500 Pixel Breite verkleinert. Bei 53 mm Breite auf der Seite sind das über 700 dpi, mehr als jeder Drucker braucht.

Grenzen des Werkzeugs

Verschlüsselte PDFs mit Passwort oder Rechteschutz lehnt das Werkzeug ab, weil es die angehängten Teile sonst ebenfalls verschlüsseln müsste. Öffnen Sie solche Dateien mit dem Passwort und speichern Sie sie über „Drucken → Als PDF sichern“ neu. Ist eine PDF bereits digital signiert, etwa von einer Behörde, bleibt diese Signatur für die alte Fassung bestehen, Prüfprogramme zeigen aber an, dass das Dokument nach der Signatur geändert wurde. Ein Zertifikat oder einen Zeitstempel erzeugt das Werkzeug nicht. Sehr große Scans können auf älteren Handys am Arbeitsspeicher scheitern; am Computer klappt das meist.

Wer ein Formular erst ausfüllen und dann unterschreiben will, findet ausfüllbare Vorlagen unter Vollmacht als PDF und Quittung als PDF. Beide lassen sich danach hier unterschreiben.

Häufige Fragen

Kann ich eine PDF kostenlos und ohne Anmeldung unterschreiben?

Ja. Das Werkzeug auf dieser Seite braucht kein Konto, keine App und keine E-Mail-Adresse. Die PDF wird in Ihrem Browser geöffnet, unterschrieben und als neue Datei gespeichert. Hochgeladen wird sie nicht, auch nicht zwischendurch.

Wie unterschreibe ich eine PDF am Handy, auf dem iPhone oder unter Android?

Öffnen Sie diese Seite in Safari oder Chrome, unterschreiben Sie mit dem Finger im Feld, tippen Sie auf „PDF auswählen“ und holen Sie die Datei aus „Dateien“ oder „Downloads“. Dann die Unterschrift auf die Seite setzen, mit dem Finger an die Linie schieben und speichern. Quer gehaltenes Handy gibt mehr Platz zum Unterschreiben.

Ist eine digital eingefügte Unterschrift gültig?

Sie ist eine einfache elektronische Signatur nach Art. 3 Nr. 10 der eIDAS-Verordnung und reicht für alle Dokumente ohne Formvorschrift sowie für die Textform nach § 126b BGB. Wo das Gesetz Schriftform verlangt, etwa bei der Kündigung einer Wohnung (§ 568 BGB) oder eines Arbeitsverhältnisses (§ 623 BGB), reicht sie nicht.

Brauche ich Adobe Acrobat, um eine PDF zu unterschreiben?

Nein. Dieses Werkzeug läuft in jedem aktuellen Browser. Es setzt die Unterschrift als Bild auf die Seite und hängt sie an die Originaldatei an, sodass Text, Formularfelder und Lesezeichen erhalten bleiben. Die fertige PDF öffnet jedes PDF-Programm, auch Acrobat Reader, die Vorschau am Mac und der Browser.

Kann ich meine Unterschrift als Bild in die PDF einfügen?

Ja. Wählen Sie „Bild laden“ und nehmen Sie ein PNG oder JPG Ihrer Unterschrift. Ein weißer Hintergrund wird auf Wunsch durchsichtig gemacht. Bei einem Handyfoto mit Schatten liefert das Werkzeug Unterschrift freistellen ein saubereres PNG, das Sie danach hier laden.

Kann man die Unterschrift aus der PDF wieder entfernen?

Die Unterschrift wird an die Datei angehängt, die Fassung ohne Unterschrift steckt weiter darin. Mit PDF-Werkzeugen lässt sich die frühere Fassung wiederherstellen, und das Unterschriftsbild lässt sich herauskopieren. Für Sie heißt das: Ihr Original behalten Sie ohnehin, und die unterschriebene Datei geben Sie nur an Stellen, denen Sie auch Papier geben würden.

Das Werkzeug ist eine Selbsthilfe und keine Rechtsberatung. Die Tabelle nennt die Formvorschriften nach dem Stand vom 28.09.2026 (BGB, ZPO, Verordnung (EU) Nr. 910/2014); Sonderregeln einzelner Verträge, Branchen oder Behörden sind nicht erfasst. Ob ein Empfänger eine elektronisch unterschriebene PDF annimmt, entscheidet der Empfänger. Prüfen Sie die fertige Datei vor dem Versand.