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USt-IdNr. prüfen: Aufbau, Prüfziffer und VIES-Abfrage

Prüft eine USt-IdNr. aus allen 27 EU-Staaten und Nordirland sofort auf den Aufbau laut BZSt-Merkblatt, rechnet für DE, AT, IT, FR, NL und ES die Prüfziffer nach und holt auf Wunsch die Bestätigung aus der EU-Datenbank VIES mit Name, Anschrift und Abfrage-ID als PDF-Nachweis, kostenlos. Dazu eine Liste der Rechnungs-Pflichtangaben nach § 14 UStG zum Abhaken, mit den Zusatzangaben für innergemeinschaftliche Lieferungen.

Von · · · Datenquelle: BZSt-Merkblatt zum Aufbau der USt-IdNr. und VIES der EU-Kommission · Methodik

1. Nummer prüfen

2. Bei VIES abfragen

Die amtliche Antwort kommt aus der Datenbank des Landes, das die Nummer vergeben hat. Mit Ihrer eigenen USt-IdNr. vergibt die EU-Kommission eine Abfrage-ID für Ihren Nachweis.

Die Nummer wird an unseren Server in Deutschland und von dort an die EU-Datenbank VIES übermittelt. Wir speichern sie nicht und protokollieren keinen Inhalt.

3. Rechnung prüfen

Pflichtangaben nach § 14 Abs. 4 UStG zum Abhaken. Nichts davon wird gespeichert.

    Hinweis

    Aufbau und Prüfziffer prüft Ihr Browser. Nur wenn Sie „Bei VIES abfragen“ wählen, wird die Nummer an unseren Server in Deutschland und von dort an die EU-Datenbank VIES übermittelt; wir speichern sie nicht und protokollieren keinen Inhalt. Geprüft werden Aufbau und Prüfziffer nach den Regeln des Ausstellerlandes und, auf Ihren Klick, die Antwort von VIES; ob eine Lieferung steuerfrei ist und welche Belege Sie dafür brauchen, entscheidet das Werkzeug nicht, und Ihren Einzelfall prüft es nicht. Bewahren Sie den Nachweis zusammen mit der Rechnung auf. Bei Zweifeln an einer Nummer oder an der Steuerfreiheit fragen Sie Ihre Steuerberaterin, Ihren Steuerberater oder Ihre IHK. Für das Ergebnis übernehmen wir keine Gewähr; Grundlage sind die auf dieser Seite genannten Vorschriften, Stand siehe „Zuletzt geprüft“.

    Zwei Stufen: erst Tippfehler finden, dann amtlich bestätigen

    Eine USt-IdNr. kann auf zwei Arten falsch sein. Sie ist vertippt, dann fehlt eine Stelle oder zwei Ziffern sind vertauscht. Oder sie ist korrekt geschrieben, aber nicht (mehr) vergeben, etwa weil die Firma aufgelöst wurde. Den ersten Fehler findet das Werkzeug sofort und ohne Abfrage: Es vergleicht die Nummer mit dem Aufbau, den das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) im Merkblatt „Aufbau der USt-IdNr. in den EU-Mitgliedstaaten“ für jedes Land nennt, und rechnet bei sechs Ländern die Prüfziffer nach. Den zweiten Fehler kann nur die Datenbank des Staates erkennen, der die Nummer vergeben hat. Dorthin führt die Abfrage bei VIES.

    Eine stimmende Prüfziffer heißt deshalb nur: kein Tippfehler. Für eine steuerfreie Lieferung reicht das nicht.

    Aufbau der USt-IdNr. in allen EU-Ländern

    Jede Nummer beginnt mit dem Länderkennzeichen. Griechenland verwendet EL statt GR, Nordirland seit 2021 XI. Danach folgen je nach Land 8 bis 12 Stellen. Die Tabelle gibt den Stand des BZSt-Merkblatts vom 12.12.2025 wieder.

    LandKennzeichenStellen nach dem KennzeichenPrüfziffer im Werkzeug
    BelgienBE10 Ziffernnein
    BulgarienBG9 oder 10 Ziffernnein
    DänemarkDK8 Ziffernnein
    DeutschlandDE9 Ziffernja
    EstlandEE9 Ziffernnein
    FinnlandFI8 Ziffernnein
    FrankreichFR11 Stellen, die ersten beiden auch Buchstabenja, bei Ziffern-Schlüssel
    GriechenlandEL9 Ziffernnein
    IrlandIE8 oder 9 Stellen mit Buchstaben am Endenein
    ItalienIT11 Ziffernja
    KroatienHR11 Ziffernnein
    LettlandLV11 Ziffernnein
    LitauenLT9 oder 12 Ziffernnein
    LuxemburgLU8 Ziffernnein
    MaltaMT8 Ziffernnein
    NiederlandeNL12 Stellen, üblich 9 Ziffern + B + 2 Ziffernja
    NordirlandXI9 oder 12 Ziffern, Verwaltung GD/HA + 3nein
    ÖsterreichATU + 8 Ziffernja
    PolenPL10 Ziffernnein
    PortugalPT9 Ziffernnein
    RumänienRObis 10 Ziffern, nicht mit 0 beginnendnein
    SchwedenSE12 Ziffern, endet immer auf 01nein
    SlowakeiSK10 Ziffernnein
    SlowenienSI8 Ziffernnein
    SpanienES9 Stellen, erste und/oder letzte auch Buchstabeja
    TschechienCZ8, 9 oder 10 Ziffernnein
    UngarnHU8 Ziffernnein
    ZypernCY8 Ziffern + 1 Buchstabenein

    Was die Prüfziffer verrät

    Bei der deutschen Nummer ist die neunte Ziffer aus den ersten acht berechnet, nach dem Verfahren ISO/IEC 7064 MOD 11,10. Für die Beispielnummer DE 123456788 ergibt die Rechnung über die Ziffern 1 bis 8 den Rest 3, die Prüfziffer ist 11 minus 3, also 8. Wer stattdessen DE 123456878 abtippt, bekommt sofort die Meldung „Prüfziffer stimmt nicht“. Österreich rechnet mit einer gewichteten Quersumme, Italien ähnlich, Frankreich leitet die beiden Schlüsselziffern aus der Firmennummer SIREN ab, die Niederlande nutzen die Elfprobe und für neuere Nummern MOD 97, Spanien ein eigenes Kontrollzeichen.

    Diese Verfahren stehen nicht im Merkblatt des BZSt. Wir haben die öffentlich beschriebenen Verfahren umgesetzt und am 04.10.2026 mit Nummern gegengeprüft, die VIES am selben Tag als gültig gemeldet hat. Für die übrigen Länder prüft das Werkzeug nur den Aufbau. Den Rechenweg zeigt es nach jeder Prüfung zum Aufklappen.

    VIES-Abfrage mit Abfrage-ID als Nachweis

    VIES ist das MwSt-Informationsaustauschsystem der Europäischen Kommission. Es leitet jede Anfrage in Echtzeit an den Staat weiter, der die Nummer vergeben hat, und meldet „gültig“ oder „ungültig“, bei vielen Ländern mit Firmenname und Anschrift. Geben Sie Ihre eigene USt-IdNr. mit an, vergibt die Kommission zusätzlich eine Abfrage-ID (requestIdentifier). Sie belegt, dass Sie diese Nummer zu diesem Zeitpunkt geprüft haben. Das Werkzeug schreibt Ergebnis, Name, Anschrift, Datum, Uhrzeit und Abfrage-ID in ein PDF, das Sie zur Rechnung legen.

    Ihr Browser darf VIES nicht direkt fragen, die Schnittstelle der Kommission lässt keine Aufrufe von fremden Webseiten zu. Deshalb läuft die Abfrage über unseren Server: Er reicht die Nummer weiter und gibt die Antwort zurück, ohne etwas zu speichern. Ist ein Mitgliedstaat gerade überlastet oder in Wartung, sagt die Seite das; dann hilft nur ein neuer Versuch einige Minuten später.

    Deutsche Nummern und das Bestätigungsverfahren des BZSt

    Nach § 18e UStG bestätigt das BZSt einem Unternehmer auf Anfrage die Gültigkeit einer USt-IdNr. sowie Name und Anschrift, wenn die Nummer von einem anderen Mitgliedstaat erteilt wurde. Für deutsche Unternehmen ist diese Antwort des BZSt der vorgesehene Nachweis; bei der qualifizierten Abfrage gleicht das Amt zusätzlich Firmenname, Ort, Postleitzahl und Straße ab. Anfragen darf jeder Inhaber einer deutschen USt-IdNr., aufbewahrt wird ein Ausdruck oder Screenshot des BZSt-Ergebnisses (Abschnitt 18e.1 Abs. 1 und 2 UStAE). VIES nennt der Anwendungserlass nicht. Unser VIES-PDF ersetzt die BZSt-Bestätigung deshalb nicht, es dokumentiert eine zweite, unabhängige Abfrage. Eine deutsche Nummer können Sie beim BZSt in der Regel gar nicht abfragen, das ist nach § 18e Nr. 3 UStG nur Betreibern elektronischer Schnittstellen erlaubt (Stand 04.10.2026). VIES meldet bei deutschen Nummern gültig oder ungültig, ohne Name und Anschrift.

    Innergemeinschaftliche Lieferung: wann die Nummer zählt

    Steuerfrei an ein Unternehmen in einem anderen EU-Staat liefern dürfen Sie nur, wenn der Kunde Ihnen eine ihm von einem anderen Mitgliedstaat erteilte, gültige USt-IdNr. genannt hat (§ 6a Abs. 1 Nr. 4 UStG). Die Rechnung muss bis zum 15. des Folgemonats ausgestellt sein und Ihre und die USt-IdNr. des Kunden enthalten (§ 14a Abs. 3 UStG). Statt des Steuerbetrags steht dann der Hinweis auf die Steuerbefreiung (§ 14 Abs. 4 Nr. 8 UStG). War die Nummer falsch, hilft § 6a Abs. 4 UStG nur dem, der die Unrichtigkeit auch mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nicht erkennen konnte. Eine dokumentierte Abfrage vor der Lieferung ist der naheliegende Beleg dafür.

    Pflichtangaben auf jeder Rechnung

    § 14 Abs. 4 UStG zählt auf, was eine Rechnung enthalten muss: Name und Anschrift beider Seiten, Ihre Steuernummer oder USt-IdNr., Ausstellungsdatum, eine fortlaufende Rechnungsnummer, Menge und Art der Ware oder Leistung, den Liefer- oder Leistungszeitpunkt, das nach Steuersätzen aufgeschlüsselte Entgelt und den Steuersatz mit Steuerbetrag oder den Hinweis auf die Befreiung. Die Liste oben führt diese acht Punkte zum Abhaken; mit dem Häkchen für die innergemeinschaftliche Lieferung kommen die drei Zusatzangaben dazu. Wer die Rechnung gleich schreiben will, findet im Rechnungsgenerator alle Felder.

    Häufige Fragen

    Wie kann man eine USt-IdNr. prüfen?

    In zwei Schritten. Zuerst prüft das Werkzeug oben sofort, ob die Nummer zum Aufbau des Landes passt und bei DE, AT, IT, FR, NL und ES die Prüfziffer stimmt. Ob die Nummer vergeben und gültig ist, sagt erst die Datenbank der EU-Kommission (VIES). Diese Abfrage starten Sie oben mit „Bei VIES abfragen“; mit Ihrer eigenen USt-IdNr. bekommen Sie eine Abfrage-ID und können den Nachweis als PDF speichern.

    Kann ich eine deutsche USt-IdNr. prüfen?

    Aufbau und Prüfziffer ja, das geht oben für jede deutsche Nummer. VIES meldet bei deutschen Nummern nur gültig oder ungültig, Name und Anschrift gibt Deutschland dort nicht heraus. Das Bestätigungsverfahren des Bundeszentralamts für Steuern nach § 18e UStG ist für ausländische Nummern gedacht; inländische dürfen dort nach § 18e Nr. 3 UStG nur Betreiber elektronischer Schnittstellen abfragen (Stand 04.10.2026).

    Was ist der Unterschied zwischen VIES und dem BZSt?

    VIES ist das MwSt-Informationsaustauschsystem der EU-Kommission (auf Deutsch auch MIAS), das jede Anfrage in Echtzeit an den Staat weiterreicht, der die Nummer vergeben hat. Das BZSt bietet mit dem Bestätigungsverfahren nach § 18e UStG einen eigenen Zugang für deutsche Unternehmen an und fragt dafür dieselben Datenbanken der Mitgliedstaaten ab. Für die deutsche Finanzverwaltung ist die Antwort des BZSt der vorgesehene Nachweis.

    Wie oft muss ich eine USt-IdNr. prüfen?

    Einen festen Turnus nennt das Gesetz nicht. Entscheidend ist, dass der Kunde zum Zeitpunkt der Lieferung eine gültige Nummer verwendet (§ 6a Abs. 1 Nr. 4 UStG), und genau das soll die Bestätigung belegen. Wer regelmäßig steuerfrei in andere EU-Staaten liefert, prüft deshalb vor der ersten Lieferung und erneut, wenn sich Firmenname oder Anschrift ändern oder lange nichts geliefert wurde.

    Wie ist eine österreichische UID-Nummer aufgebaut?

    Sie beginnt mit ATU, danach folgen 8 Ziffern, zum Beispiel ATU12345675. Die letzte Ziffer ist eine Prüfziffer, die das Werkzeug nachrechnet. Fehlt das U, meldet es das ausdrücklich, denn ATU wird beim Abtippen oft zu AT verkürzt.

    Ist die Prüfung kostenlos und was passiert mit der Nummer?

    Beides ist kostenlos. Aufbau und Prüfziffer prüft Ihr Browser, dafür wird nichts übertragen. Bei „Bei VIES abfragen“ wird die Nummer an unseren Server in Deutschland und von dort an die EU-Datenbank übermittelt; wir speichern sie nicht und protokollieren keinen Inhalt. Das PDF entsteht danach wieder in Ihrem Browser.

    Keine Steuerberatung. Das Werkzeug prüft Aufbau und Prüfziffer und gibt die Antwort von VIES wieder; es ersetzt nicht das Bestätigungsverfahren des Bundeszentralamts für Steuern nach § 18e UStG. Ob eine Lieferung steuerfrei ist, richtet sich nach § 6a UStG und Ihren Belegen. Stand der Vorschriften und des BZSt-Merkblatts: 04.10.2026.