Zwei Stufen: erst Tippfehler finden, dann amtlich bestätigen
Eine USt-IdNr. kann auf zwei Arten falsch sein. Sie ist vertippt, dann fehlt eine Stelle oder zwei Ziffern sind vertauscht. Oder sie ist korrekt geschrieben, aber nicht (mehr) vergeben, etwa weil die Firma aufgelöst wurde. Den ersten Fehler findet das Werkzeug sofort und ohne Abfrage: Es vergleicht die Nummer mit dem Aufbau, den das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) im Merkblatt „Aufbau der USt-IdNr. in den EU-Mitgliedstaaten“ für jedes Land nennt, und rechnet bei sechs Ländern die Prüfziffer nach. Den zweiten Fehler kann nur die Datenbank des Staates erkennen, der die Nummer vergeben hat. Dorthin führt die Abfrage bei VIES.
Eine stimmende Prüfziffer heißt deshalb nur: kein Tippfehler. Für eine steuerfreie Lieferung reicht das nicht.
Aufbau der USt-IdNr. in allen EU-Ländern
Jede Nummer beginnt mit dem Länderkennzeichen. Griechenland verwendet EL statt GR, Nordirland seit 2021 XI. Danach folgen je nach Land 8 bis 12 Stellen. Die Tabelle gibt den Stand des BZSt-Merkblatts vom 12.12.2025 wieder.
| Land | Kennzeichen | Stellen nach dem Kennzeichen | Prüfziffer im Werkzeug |
|---|---|---|---|
| Belgien | BE | 10 Ziffern | nein |
| Bulgarien | BG | 9 oder 10 Ziffern | nein |
| Dänemark | DK | 8 Ziffern | nein |
| Deutschland | DE | 9 Ziffern | ja |
| Estland | EE | 9 Ziffern | nein |
| Finnland | FI | 8 Ziffern | nein |
| Frankreich | FR | 11 Stellen, die ersten beiden auch Buchstaben | ja, bei Ziffern-Schlüssel |
| Griechenland | EL | 9 Ziffern | nein |
| Irland | IE | 8 oder 9 Stellen mit Buchstaben am Ende | nein |
| Italien | IT | 11 Ziffern | ja |
| Kroatien | HR | 11 Ziffern | nein |
| Lettland | LV | 11 Ziffern | nein |
| Litauen | LT | 9 oder 12 Ziffern | nein |
| Luxemburg | LU | 8 Ziffern | nein |
| Malta | MT | 8 Ziffern | nein |
| Niederlande | NL | 12 Stellen, üblich 9 Ziffern + B + 2 Ziffern | ja |
| Nordirland | XI | 9 oder 12 Ziffern, Verwaltung GD/HA + 3 | nein |
| Österreich | AT | U + 8 Ziffern | ja |
| Polen | PL | 10 Ziffern | nein |
| Portugal | PT | 9 Ziffern | nein |
| Rumänien | RO | bis 10 Ziffern, nicht mit 0 beginnend | nein |
| Schweden | SE | 12 Ziffern, endet immer auf 01 | nein |
| Slowakei | SK | 10 Ziffern | nein |
| Slowenien | SI | 8 Ziffern | nein |
| Spanien | ES | 9 Stellen, erste und/oder letzte auch Buchstabe | ja |
| Tschechien | CZ | 8, 9 oder 10 Ziffern | nein |
| Ungarn | HU | 8 Ziffern | nein |
| Zypern | CY | 8 Ziffern + 1 Buchstabe | nein |
Was die Prüfziffer verrät
Bei der deutschen Nummer ist die neunte Ziffer aus den ersten acht berechnet, nach dem Verfahren ISO/IEC 7064 MOD 11,10. Für die Beispielnummer DE 123456788 ergibt die Rechnung über die Ziffern 1 bis 8 den Rest 3, die Prüfziffer ist 11 minus 3, also 8. Wer stattdessen DE 123456878 abtippt, bekommt sofort die Meldung „Prüfziffer stimmt nicht“. Österreich rechnet mit einer gewichteten Quersumme, Italien ähnlich, Frankreich leitet die beiden Schlüsselziffern aus der Firmennummer SIREN ab, die Niederlande nutzen die Elfprobe und für neuere Nummern MOD 97, Spanien ein eigenes Kontrollzeichen.
Diese Verfahren stehen nicht im Merkblatt des BZSt. Wir haben die öffentlich beschriebenen Verfahren umgesetzt und am 04.10.2026 mit Nummern gegengeprüft, die VIES am selben Tag als gültig gemeldet hat. Für die übrigen Länder prüft das Werkzeug nur den Aufbau. Den Rechenweg zeigt es nach jeder Prüfung zum Aufklappen.
VIES-Abfrage mit Abfrage-ID als Nachweis
VIES ist das MwSt-Informationsaustauschsystem der Europäischen Kommission. Es leitet jede Anfrage in Echtzeit an den Staat weiter, der die Nummer vergeben hat, und meldet „gültig“ oder „ungültig“, bei vielen Ländern mit Firmenname und Anschrift. Geben Sie Ihre eigene USt-IdNr. mit an, vergibt die Kommission zusätzlich eine Abfrage-ID (requestIdentifier). Sie belegt, dass Sie diese Nummer zu diesem Zeitpunkt geprüft haben. Das Werkzeug schreibt Ergebnis, Name, Anschrift, Datum, Uhrzeit und Abfrage-ID in ein PDF, das Sie zur Rechnung legen.
Ihr Browser darf VIES nicht direkt fragen, die Schnittstelle der Kommission lässt keine Aufrufe von fremden Webseiten zu. Deshalb läuft die Abfrage über unseren Server: Er reicht die Nummer weiter und gibt die Antwort zurück, ohne etwas zu speichern. Ist ein Mitgliedstaat gerade überlastet oder in Wartung, sagt die Seite das; dann hilft nur ein neuer Versuch einige Minuten später.
Deutsche Nummern und das Bestätigungsverfahren des BZSt
Nach § 18e UStG bestätigt das BZSt einem Unternehmer auf Anfrage die Gültigkeit einer USt-IdNr. sowie Name und Anschrift, wenn die Nummer von einem anderen Mitgliedstaat erteilt wurde. Für deutsche Unternehmen ist diese Antwort des BZSt der vorgesehene Nachweis; bei der qualifizierten Abfrage gleicht das Amt zusätzlich Firmenname, Ort, Postleitzahl und Straße ab. Anfragen darf jeder Inhaber einer deutschen USt-IdNr., aufbewahrt wird ein Ausdruck oder Screenshot des BZSt-Ergebnisses (Abschnitt 18e.1 Abs. 1 und 2 UStAE). VIES nennt der Anwendungserlass nicht. Unser VIES-PDF ersetzt die BZSt-Bestätigung deshalb nicht, es dokumentiert eine zweite, unabhängige Abfrage. Eine deutsche Nummer können Sie beim BZSt in der Regel gar nicht abfragen, das ist nach § 18e Nr. 3 UStG nur Betreibern elektronischer Schnittstellen erlaubt (Stand 04.10.2026). VIES meldet bei deutschen Nummern gültig oder ungültig, ohne Name und Anschrift.
Innergemeinschaftliche Lieferung: wann die Nummer zählt
Steuerfrei an ein Unternehmen in einem anderen EU-Staat liefern dürfen Sie nur, wenn der Kunde Ihnen eine ihm von einem anderen Mitgliedstaat erteilte, gültige USt-IdNr. genannt hat (§ 6a Abs. 1 Nr. 4 UStG). Die Rechnung muss bis zum 15. des Folgemonats ausgestellt sein und Ihre und die USt-IdNr. des Kunden enthalten (§ 14a Abs. 3 UStG). Statt des Steuerbetrags steht dann der Hinweis auf die Steuerbefreiung (§ 14 Abs. 4 Nr. 8 UStG). War die Nummer falsch, hilft § 6a Abs. 4 UStG nur dem, der die Unrichtigkeit auch mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nicht erkennen konnte. Eine dokumentierte Abfrage vor der Lieferung ist der naheliegende Beleg dafür.
Pflichtangaben auf jeder Rechnung
§ 14 Abs. 4 UStG zählt auf, was eine Rechnung enthalten muss: Name und Anschrift beider Seiten, Ihre Steuernummer oder USt-IdNr., Ausstellungsdatum, eine fortlaufende Rechnungsnummer, Menge und Art der Ware oder Leistung, den Liefer- oder Leistungszeitpunkt, das nach Steuersätzen aufgeschlüsselte Entgelt und den Steuersatz mit Steuerbetrag oder den Hinweis auf die Befreiung. Die Liste oben führt diese acht Punkte zum Abhaken; mit dem Häkchen für die innergemeinschaftliche Lieferung kommen die drei Zusatzangaben dazu. Wer die Rechnung gleich schreiben will, findet im Rechnungsgenerator alle Felder.