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Weihnachtsgeld netto nach Steuerklasse 1 bis 6

Dieser Rechner zeigt im Browser, ohne Upload, was von Ihrem Weihnachtsgeld 2026 in jeder der sechs Steuerklassen netto bleibt, nebeneinander in einer Tabelle. Die Lohnsteuer rechnet er nach dem amtlichen Programmablaufplan des Bundesfinanzministeriums, die Sozialabgaben mit der anteiligen Beitragsbemessungsgrenze. Darunter steht, warum Steuerklasse VI so viel abzieht und warum das Weihnachtsgeld höher besteuert wirkt als das Gehalt.

Von · · Stand: Werte 2026 · · Datenquelle: Programmablaufplan 2026 des BMF, § 39b EStG, § 39 EStG · Methodik

Gehalt und Weihnachtsgeld

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So wird das Weihnachtsgeld in jeder Steuerklasse versteuert

Für den Lohnsteuerabzug ist Weihnachtsgeld ein sonstiger Bezug. Der Arbeitgeber schätzt Ihren Jahresarbeitslohn, ermittelt die Jahreslohnsteuer einmal ohne und einmal mit dem Weihnachtsgeld und behält die Differenz ein (§ 39b Abs. 3 EStG). Das Weihnachtsgeld liegt dadurch auf dem obersten Teil Ihres Einkommens und wird mit dem Satz versteuert, der dort gilt. Welche Steuerklasse zugrunde liegt, bestimmt, wie die Jahressteuer gerechnet wird. Die Sozialabgaben dagegen hängen nicht von der Steuerklasse ab.

Ein Beispiel mit dem Programmablaufplan 2026 des Bundesfinanzministeriums, 3.000 € Monatsbrutto, 2.000 € Weihnachtsgeld, kinderlos, ohne Kirchensteuer: Es bleiben 1.289 € in Steuerklasse III, 1.156 € in II mit einem Kind, 1.124 € in I und IV, 967 € in V und 953 € in VI. Zwischen der besten und der schlechtesten Klasse liegen 336 €.

So lesen Sie die Tabelle

Die Zeile mit dem höchsten Netto ist grün hinterlegt. Die beiden Prozentspalten zeigen, wie stark die Lohnsteuer das Weihnachtsgeld belastet und, zum Vergleich, das Monatsgehalt. Liegt die erste deutlich über der zweiten, wirkt die Differenzmethode stark. Das ist in jeder Klasse so, am deutlichsten in Klasse III, weil dort das Monatsgehalt kaum belastet wird. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer stehen in einer Spalte, beide hängen an der Lohnsteuer. Die Kirchensteuer beträgt 8 Prozent in Baden-Württemberg und Bayern, in den übrigen Ländern 9 Prozent.

Warum Steuerklasse VI so viel abzieht

In den Steuerklassen V und VI rechnet das Gesetz anders. Die Jahreslohnsteuer ergibt sich aus dem Zweifachen des Unterschieds zwischen den Steuerbeträgen für das 1,25-Fache und das 0,75-Fache des Jahresarbeitslohns, mindestens aber 14 Prozent (§ 39b Abs. 2 Satz 7 EStG, hier sinngemäß wiedergegeben). Der Grundfreibetrag kommt in diesen Klassen praktisch nicht zum Tragen, er steckt in der günstigeren Klasse des Partners oder im Hauptarbeitsverhältnis. Der Abzug ist deshalb hoch, und er steigt mit jedem Euro schneller als in den anderen Klassen.

Für die Klasse VI trifft es den Zweitjob besonders: 2.000 € Weihnachtsgeld verlieren dort 612 € Lohnsteuer, das sind 30,6 Prozent. Auf das Monatsgehalt von 3.000 € zieht der Arbeitgeber in derselben Klasse 665 € ab, also 22,2 Prozent. Beide Werte zeigt die Tabelle für Ihre Eingaben.

Warum das Weihnachtsgeld höher besteuert wirkt als das Gehalt

In Steuerklasse I zieht der Arbeitgeber auf 3.000 € Monatsgehalt 293,08 € Lohnsteuer ab, das sind 9,8 Prozent. Auf 2.000 € Weihnachtsgeld sind es 441 €, also 22,1 Prozent. Der Grund ist die Differenzmethode: Das Monatsgehalt wird mit dem Durchschnitt der Jahreslohnsteuer besteuert, das Weihnachtsgeld mit dem Satz, den der Jahreslohn zusätzlich auslöst. Das ist ein Vorabzug. Die endgültige Steuer ergibt sich erst aus der Einkommensteuererklärung, und dort wird zu viel Einbehaltenes erstattet.

Bei Ehepaaren ist die Einkommensteuererklärung sogar Pflicht, wenn beide Arbeitslohn bezogen haben und einer nach Steuerklasse V oder VI besteuert wurde (§ 46 Abs. 2 Nr. 3a EStG).

Steuerklasse wechseln: Was sich ändert und wann

Ehegatten können im Lauf des Jahres beim Finanzamt beantragen, die Steuerklassen zu ändern. Die Änderung gilt ab dem Monat nach dem Antrag, und für das laufende Jahr muss der Antrag spätestens am 30. November gestellt sein (§ 39 Abs. 6 EStG). Wird das Weihnachtsgeld im November oder Dezember ausgezahlt, entscheidet also der Antrag vom Vormonat darüber, mit welcher Steuerklasse es abgerechnet wird. Die Tabelle oben zeigt Ihnen vorab, was das für die Auszahlung bedeutet.

Der Wechsel verschiebt den Zeitpunkt der Steuerzahlung, nicht die Jahressteuer des Paares bei der Zusammenveranlagung. Wer in Klasse III mehr Weihnachtsgeld behält, bekommt im Jahr darauf unter Umständen weniger zurück oder zahlt nach.

Was der Vergleich voraussetzt

Gerechnet wird mit zwölf Monatsgehältern als Jahreslohn und ohne Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte. Der Kinderfreibetrag zählt 0,5 je Kind in den Klassen I und IV, 1,0 je Kind in II und III und gar nicht in V und VI. Steuerklasse II setzt ein Kind voraus (§ 24b EStG), die Zeile rechnet deshalb mit mindestens einem. Privat Versicherte, das Faktorverfahren und weitere Einmalzahlungen im selben Jahr sind nicht abgebildet. Die Lohnsteuer folgt dem amtlichen Programmablaufplan 2026 und stimmt mit der Prüfschnittstelle des Bundesfinanzministeriums überein.

Häufige Fragen

In welcher Steuerklasse bleibt vom Weihnachtsgeld am meisten netto?

In Steuerklasse III. Bei 3.000 € Monatsbrutto und 2.000 € Weihnachtsgeld sind das 1.289 €, in Klasse I und IV 1.124 €, in V 967 € und in VI 953 €. Klasse II liegt mit einem Kind bei 1.156 €.

Warum ist Steuerklasse V oder VI beim Weihnachtsgeld so schlecht?

Weil in diesen Klassen die Jahreslohnsteuer aus dem Zweifachen eines Steuerunterschieds gerechnet wird und der Grundfreibetrag praktisch fehlt (§ 39b Abs. 2 Satz 7 EStG). Das Weihnachtsgeld liegt zusätzlich ganz oben im Einkommen.

Lohnt es sich, die Steuerklasse vor der Auszahlung zu wechseln?

Das kann das Netto im Auszahlungsmonat erhöhen, ändert aber nicht die Jahressteuer des Paares bei der Zusammenveranlagung. Der Antrag gilt ab dem Folgemonat und muss für das laufende Jahr bis 30. November gestellt sein (§ 39 Abs. 6 EStG).

Bekomme ich die einbehaltene Steuer zurück?

Teilweise ja. Der Lohnsteuerabzug ist eine Vorauszahlung, die endgültige Steuer ergibt die Einkommensteuererklärung. Zu viel Einbehaltenes wird dann erstattet. Ehepaare mit Steuerklasse V oder VI müssen die Erklärung abgeben (§ 46 Abs. 2 Nr. 3a EStG).

Warum sind die Sozialabgaben in allen Klassen gleich hoch?

Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung hängen vom Bruttoentgelt ab, nicht von der Steuerklasse. Einzige Abweichung in dieser Tabelle: Steuerklasse II rechnet mit einem Kind, deshalb entfällt der Pflegeversicherungszuschlag für Kinderlose.

Wie genau ist der Vergleich?

Die Lohnsteuer folgt dem Programmablaufplan 2026 des Bundesfinanzministeriums und wurde gegen dessen Prüfschnittstelle getestet, auf den Cent. Abweichungen kommen von Freibeträgen, privater Krankenversicherung oder weiteren Einmalzahlungen, die der Rechner nicht kennt.

Die Berechnung folgt dem amtlichen Lohnsteuer-Programmablaufplan 2026 und den gesetzlichen Beitragsregeln, sie ersetzt aber nicht Ihre Gehaltsabrechnung. Maßgeblich ist, was Ihr Arbeitgeber mit Ihren tatsächlichen Lohnsteuerabzugsmerkmalen, Freibeträgen und Ihrer Krankenkasse abrechnet. Die Hinweise zum Steuerklassenwechsel sind keine Steuerberatung.