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Zuwendungsbestätigung erstellen: Spendenquittung nach amtlichem Muster

Erzeugt Zuwendungsbestätigungen (Spendenquittungen) für gemeinnützige Vereine nach den amtlichen Mustern für Geld- und Sachzuwendungen als druckfertiges PDF, im Browser, ohne Upload und kostenlos, auch als Sammelbestätigung mit Anlage oder als Stapel aus einer CSV-Liste. Der Text ist Wort für Wort aus den Vordrucken des Formularservers der Bundesfinanzverwaltung übernommen, den Betrag in Buchstaben schreibt das Werkzeug selbst, und es prüft, ob Ihr Freistellungsbescheid nach § 63 Abs. 5 AO noch zur Ausstellung berechtigt.

Von · · · Datenquelle: Formularserver der Bundesfinanzverwaltung (Muster 034122, 034123, 034132), § 50 EStDV, § 63 AO · Methodik

Ihr Verein

Einmal eintragen und als Datei speichern; beim nächsten Mal laden Sie sie wieder.

Steuerbegünstigung nachgewiesen durch

Bestätigung

Verzicht auf Erstattung von Aufwendungen

Prüfung und PDF

Tragen Sie links Ihren Verein und die Zuwendung ein. Hier erscheinen beim Tippen die Prüfung, der Betrag in Buchstaben, eine Vorschau und der Knopf für das PDF. Ein leeres Muster zum Ausfüllen von Hand gibt es links.

Hinweis

Das Werkzeug läuft in Ihrem Browser, Ihre Eingaben werden nicht übertragen und Ihre Dateien bleiben auf Ihrem Gerät. Übernommen werden der Text der amtlichen Muster und Ihre Angaben; ob Ihr Verein steuerbegünstigt ist, ob die Zuwendung für die genannten Zwecke verwendet wird und welchen Wert eine Sachspende hat, verantwortet der Verein, und Ihren Einzelfall prüft das Werkzeug nicht. Gleichen Sie die Angaben mit Freistellungsbescheid und Kassenbuch ab. Bei Aufwandsspenden, wertvollen Sachspenden oder Zweifeln an der Gemeinnützigkeit fragen Sie Ihre Steuerberaterin, Ihren Steuerberater oder das Finanzamt. Für das Ergebnis übernehmen wir keine Gewähr; Grundlage sind die auf dieser Seite genannten Vorschriften, Stand siehe „Zuletzt geprüft“.

So erstellen Sie eine Zuwendungsbestätigung

Ein Beispiel: Der Förderverein einer Grundschule in Sehnde hat im September 150 € von Jörg Weiß bekommen. Die Kassenwartin trägt einmal die Vereinsdaten ein: Name und Anschrift, Finanzamt Burgdorf, Steuernummer, das Datum des Freistellungsbescheids vom 13.05.2024, den letzten Veranlagungszeitraum „2020 bis 2022“ und den Zweck „der Erziehung und Bildung“. Dann wählt sie „Geldzuwendung“, gibt Name, Anschrift, Betrag und Tag ein und lädt das PDF herunter. Auf der Bestätigung stehen „150,00 €“ und „einhundertfünfzig Euro“, das Kästchen „Nein“ beim Verzicht auf Erstattung ist angekreuzt, ebenso das Kästchen vor dem Absatz zum Freistellungsbescheid. Sie druckt, unterschreibt und gibt Herrn Weiß das Blatt; ein Doppel kommt in den Ordner.

Die Vereinsdaten speichert sie über „Vereinsdaten speichern“ als kleine Datei auf ihrem Rechner. Beim nächsten Mal lädt sie die Datei und trägt nur noch den Spender ein. Die Seite selbst merkt sich nichts.

Welche amtlichen Muster das Werkzeug nutzt

Nach § 50 Abs. 1 EStDV erkennt das Finanzamt eine Spende nur mit einer Zuwendungsbestätigung „nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck“ an. Das Werkzeug nutzt drei Vordrucke für steuerbegünstigte Körperschaften im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG, also für gemeinnützige Vereine, Fördervereine und gemeinnützige GmbH:

VordruckwofürStand laut Vordruck
034122Bestätigung über Geldzuwendungen/Mitgliedsbeitrag2013, PDF vom 26.02.2019
034123Bestätigung über Sachzuwendungen2013, PDF vom 30.11.2016
034132Sammelbestätigung über Geldzuwendungen/Mitgliedsbeiträge mit Anlage2016, PDF vom 11.02.2016

Alle drei stammen aus dem Formular-Management-System der Bundesfinanzverwaltung (formulare-bfinv.de, Katalog Steuerformulare, Bereich „gemein“), abgerufen am 04.10.2026. Wir haben den Text der Blanko-PDFs mit pdftotext ausgelesen und vergleichen ihn bei jedem Test Wort für Wort mit dem PDF, das dieses Werkzeug erzeugt: 315 Wörter beim Geld-, 352 beim Sach- und 374 beim Sammelmuster, ohne Abweichung. Das gilt auch für einen Schreibfehler im Sachmuster, das am Ende des Satzungsabsatzes „der begünstigsten Zwecke“ schreibt. Weggelassen ist nur die Formularkennung in der Fußzeile, etwa „034122 … (2013)“; sie ist kein Teil des Bestätigungstextes. Wie im Vordruck stehen alle Absätze auf dem Blatt, und Kästchen zeigen, welcher zutrifft.

Für Stiftungen, Parteien, Wählervereinigungen und juristische Personen des öffentlichen Rechts gibt es eigene Muster mit anderem Text. Die deckt dieses Werkzeug nicht ab. Eine elektronische Übermittlung an das Finanzamt nach § 50 Abs. 2 EStDV leistet es ebenfalls nicht, es erzeugt die Bestätigung auf Papier.

Freistellungsbescheid: wie alt er sein darf

Ein Verein darf Zuwendungsbestätigungen nur ausstellen, solange sein Nachweis frisch genug ist. Nach § 63 Abs. 5 AO darf das Datum des Freistellungsbescheids oder der Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid nicht länger als fünf Jahre zurückliegen, die Feststellung der Satzungsmäßigkeit nach § 60a AO nicht länger als drei Kalenderjahre, und die Frist ist taggenau zu rechnen. Das Werkzeug rechnet so: Bescheid vom 04.10.2021, Ausstellung am 04.10.2026, das geht gerade noch. Am 05.10.2026 meldet es einen Fehler und erzeugt kein PDF. Läuft die Frist in weniger als 90 Tagen ab, warnt es vorher. Die Feststellung nach § 60a AO gilt nur, solange noch kein Freistellungsbescheid erteilt wurde.

Sammelbestätigung und Stapel aus einer CSV-Liste

Wer im Jahr mehrmals spendet, kann eine Sammelbestätigung bekommen. Die Anlage listet jede Zuwendung mit Datum, Art, Verzicht und Betrag; das amtliche Blatt hat 28 Zeilen, längere Listen laufen auf weitere Blätter, und die Gesamtsumme steht auf Seite 1 und am Ende der Anlage. Bestätigt wird darin auch, dass über diese Zuwendungen keine weiteren Bestätigungen ausgestellt wurden. Sachzuwendungen gehören nie in die Sammelbestätigung.

Für den Jahresabschluss gibt es den Stapel: eine Liste aus der Vereinssoftware oder Excel als CSV einlesen, und das Werkzeug macht daraus alle Bestätigungen auf einmal, als eine PDF zum Durchdrucken oder als ZIP mit einer Datei je Spender. Mit „Sammelbestätigung ab zwei Geldzuwendungen“ fasst es alle Zeilen mit gleichem Namen und gleicher Anschrift zusammen. Die Spalten erkennt es an der Kopfzeile:

SpalteInhalt
Name oder Vorname + NachnamePflicht
Anschrift (Zeilen mit „|“ trennen) oder Straße, PLZ, OrtPflicht
Datum, BetragPflicht, z. B. 15.03.2026 und 50,00
ArtGeld, Mitgliedsbeitrag oder Sach; leer heißt Geld
Verzichtja oder nein; leer heißt nein
Beschreibung, Alter, Zustand, Kaufpreis, Herkunft, Unterlagennur für Sachspenden; Herkunft privat, betrieb oder unbekannt

Trennzeichen Semikolon, Komma oder Tabulator erkennt das Werkzeug selbst, ebenso Dateien, die Excel als Windows-1252 speichert. Steht in der Kopfzeile ein Semikolon, gilt das Semikolon. In einer Komma-Datei gehört ein Betrag mit Dezimalkomma in Anführungszeichen ("50,50"); fehlen sie, meldet das Werkzeug die Zeile, statt den Betrag zu kürzen. Fehlerhafte Zeilen nennt es mit Zeilennummer; erst wenn alle stimmen, gibt es das PDF frei. Bis zu 1.000 Zeilen je Durchgang.

Sachspenden richtig bestätigen

Bei einer Sachspende verlangt das Muster die genaue Bezeichnung mit Alter, Zustand und Kaufpreis, dazu die Herkunft. Stammt die Sache aus einem Betriebsvermögen, gilt der Entnahmewert plus Umsatzsteuer, sonst in der Regel der gemeine Wert, also der Preis, den die Sache gebraucht noch bringen würde (§ 10b Abs. 3 EStG). Ein drei Jahre alter Laptop, neu 1.199 €, ist dann eher 250 € wert als 1.199 €. Der Verein muss aufzeichnen, wie er auf den Wert gekommen ist (§ 50 Abs. 7 Satz 3 EStDV). Das Werkzeug warnt deshalb, wenn das Kästchen „Unterlagen liegen vor“ fehlt.

Spenden bis 300 Euro

Bis 300 € braucht der Spender keine förmliche Bestätigung. Dem Finanzamt genügt der Kontoauszug oder Bareinzahlungsbeleg zusammen mit einem vom Verein hergestellten Beleg, auf dem der begünstigte Zweck, die Angaben zur Freistellung und die Angabe „Spende“ oder „Mitgliedsbeitrag“ stehen (§ 50 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b EStDV). Das gilt nur, wenn das Geld über eine Bank geflossen ist: Wer bar in die Vereinskasse zahlt, hat keinen Bankbeleg und braucht auch für kleine Beträge eine Zuwendungsbestätigung. Viele Spender wollen trotzdem eine richtige Bestätigung, und sie ist auch bei 20 € korrekt. Das Werkzeug zeigt bis 300,00 € einen Hinweis, ab 300,01 € nicht mehr.

Mitgliedsbeiträge und Aufwandsspenden

Mitgliedsbeiträge an Vereine, die den Sport, Freizeitkultur, Heimatpflege oder Zwecke wie Tierzucht, Kleingärten und Karneval fördern, sind nicht abziehbar (§ 10b Abs. 1 Satz 8 EStG). Solche Vereine kreuzen in den Mustern den Satz an, dass es sich nicht um einen solchen Mitgliedsbeitrag handelt. Setzen Sie dafür das Häkchen bei den Vereinsdaten; das Werkzeug lehnt dann eine Bestätigung über einen Mitgliedsbeitrag ab. Eine Aufwandsspende (Verzicht auf Erstattung „ja“) ist nur zulässig, wenn der Anspruch auf Erstattung vorher durch Vertrag oder Satzung eingeräumt war und nicht unter der Bedingung, dass man verzichtet (§ 10b Abs. 3 Satz 5 und 6 EStG).

Ihre Daten bleiben im Browser

Vereinsdaten, Spenderliste und PDF entstehen vollständig in Ihrem Browser, ohne Upload. Die CSV-Datei und die Vereinsdaten-Datei liest der Browser von Ihrer Festplatte, das PDF und die ZIP-Datei schreibt er direkt in Ihren Download-Ordner. Im Browsertest vom 04.10.2026 gingen beim Ausfüllen, Einlesen einer CSV und Herunterladen nur die anonyme Zählung des Seitenaufrufs und die Zählung der Nutzung hinaus; keine davon enthält Namen oder Beträge. Gespeichert wird nichts. Google Analytics und AdSense lädt die Seite je nach Ihrer Auswahl im Einwilligungsdialog. Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung.

Häufige Fragen

Wie sieht eine Zuwendungsbestätigung aus?

Sie folgt einem amtlichen Muster: oben der Verein als Aussteller, dann Name und Anschrift des Spenders, Betrag in Ziffern und in Buchstaben, Tag der Zuwendung, die Angaben zum Freistellungsbescheid mit Finanzamt, Steuernummer und Datum, der begünstigte Zweck und am Ende Ort, Datum und Unterschrift. Der Text ist vorgegeben, weil § 50 Abs. 1 EStDV eine Bestätigung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck verlangt.

Ab welchem Betrag braucht man eine Spendenquittung?

Bei Überweisung oder Bareinzahlung auf das Vereinskonto ab 300,01 Euro, bei Barzahlung direkt an den Verein immer. Bis 300 Euro genügt dem Finanzamt die Buchungsbestätigung der Bank (Kontoauszug) oder der Bareinzahlungsbeleg zusammen mit einem vom Verein hergestellten Beleg, auf dem Zweck, Freistellung und die Angabe Spende oder Mitgliedsbeitrag stehen (§ 50 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 EStDV, Stand: 04.10.2026). Wer bar in die Vereinskasse zahlt, hat keinen Bankbeleg und braucht deshalb auch für 20 Euro eine Zuwendungsbestätigung. Eine förmliche Bestätigung ist bei kleinen Beträgen immer erlaubt.

Was muss auf einer Spendenquittung für Sachspenden stehen?

Die genaue Bezeichnung der Sache mit Alter, Zustand und Kaufpreis, ihr Wert in Ziffern und Buchstaben und die Herkunft: Betriebsvermögen, Privatvermögen oder keine Angabe des Spenders. Dazu ein Kästchen, ob Unterlagen zur Wertermittlung wie Rechnung oder Gutachten vorliegen. Aus dem Betriebsvermögen zählt der Entnahmewert plus Umsatzsteuer (§ 10b Abs. 3 EStG).

Darf ein Verein die Zuwendungsbestätigung selbst erstellen?

Ja. Der Verein stellt die Bestätigung selbst aus und unterschreibt sie, er muss dafür aber den Text des amtlichen Musters verwenden. Dieses Werkzeug übernimmt die Muster 034122, 034123 und 034132 des Formularservers der Bundesfinanzverwaltung wortgleich und füllt nur Ihre Angaben ein. Voraussetzung ist ein Freistellungsbescheid, der nicht älter als fünf Jahre ist, oder eine Feststellung nach § 60a AO, die nicht älter als drei Jahre ist (§ 63 Abs. 5 AO).

Wie lange muss man Spendenquittungen aufbewahren?

Der Spender hebt die Bestätigung auf, bis ein Jahr nach Bekanntgabe des Steuerbescheids vergangen ist, sofern das Finanzamt sie nicht schon angefordert hat (§ 50 Abs. 8 EStDV). Der Verein bewahrt ein Doppel jeder Bestätigung auf und zeichnet Einnahme und Verwendung der Zuwendung auf (§ 50 Abs. 7 EStDV).

Wie viele Spendenquittungen darf ein Verein ausstellen?

Für jede Zuwendung genau eine Bestätigung. Wer mehrmals spendet, kann stattdessen eine Sammelbestätigung für einen Zeitraum bekommen, mit einer Anlage, die jede Zuwendung einzeln auflistet. Darin bestätigt der Verein, dass über diese Zuwendungen keine weiteren Bestätigungen ausgestellt wurden und werden. Sachspenden brauchen immer eine eigene Bestätigung.

Texte nach den amtlichen Mustern 034122, 034123 und 034132 des Formular-Management-Systems der Bundesfinanzverwaltung (abgerufen am 04.10.2026); Anforderungen nach § 50 EStDV, § 63 Abs. 5 AO und § 10b EStG in der am 04.10.2026 auf gesetze-im-internet.de veröffentlichten Fassung. Ob Ihr Verein steuerbegünstigt ist und welchen Wert eine Sachspende hat, prüft das Werkzeug nicht; für eine unrichtige Bestätigung haftet der Aussteller (§ 10b Abs. 4 EStG). Für Stiftungen, Parteien und öffentliche Stellen gelten andere Muster.