Was auf eine Quittung gehört
Das Gesetz sagt über die Quittung nur einen Satz: Nach § 368 BGB muss der Gläubiger gegen Empfang der Leistung auf Verlangen ein „schriftliches Empfangsbekenntnis (Quittung)“ erteilen. Wer Geld bekommt, bestätigt also schriftlich, dass er es bekommen hat. Eine Liste mit Pflichtfeldern steht dort nicht. Damit die Quittung später etwas beweist, braucht sie trotzdem fünf Dinge: den Betrag, den Zahler, den Grund der Zahlung, Ort und Datum und die Unterschrift des Empfängers.
Der Grund der Zahlung wird am häufigsten vergessen. „350 € erhalten“ beweist, dass Geld geflossen ist, aber nicht wofür. Schreiben Sie „gebrauchtes Fahrrad, Rahmennummer WAW1234“ oder „Miete Garage Oktober 2026“, dann ist klar, welche Schuld die Zahlung getilgt hat. Die Kosten der Quittung trägt nach § 369 BGB übrigens der Schuldner, bei einem ausgedruckten Blatt Papier ist das kein Thema.
Welche Angaben je nach Fall dazukommen, zeigt die Tabelle. Gesetzestexte abgerufen am 27.09.2026 auf gesetze-im-internet.de.
| Angabe | Privatverkauf | Kleinunternehmer | Unternehmer bis 250 € | Quelle |
|---|---|---|---|---|
| Unterschrift des Empfängers | ja | ja | ja | § 368 BGB |
| Name und Anschrift des Ausstellers | empfohlen | Pflicht | Pflicht | § 33 Nr. 1, § 34a Nr. 1 UStDV |
| Ausstellungsdatum | empfohlen | Pflicht | Pflicht | § 33 Nr. 2 UStDV |
| Menge und Art der Ware oder Leistung | empfohlen | Pflicht | Pflicht | § 33 Nr. 3 UStDV |
| Betrag | ja | ja, mit Hinweis auf § 19 UStG | brutto in einer Summe plus Steuersatz | § 33 Nr. 4, § 34a Nr. 5 UStDV |
| Name und Anschrift des Kunden, Steuernummer | nein | erst über 250 € | über 250 € volle Rechnung | § 34a Nr. 1–2 UStDV, § 14 Abs. 4 UStG |
Privatverkauf: Quittung ohne Mehrwertsteuer
Der häufigste Fall ist der Verkauf über Kleinanzeigen oder auf dem Flohmarkt. Wer als Privatperson sein altes Sofa verkauft, übt keine „gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbstständig“ aus und ist dabei kein Unternehmer im Sinne des § 2 UStG. Auf die Quittung gehört deshalb keine Umsatzsteuer, und sie darf auch nicht darauf stehen. § 14c Abs. 2 UStG ist deutlich: Wer einen Steuerbetrag ausweist, obwohl er dazu nicht berechtigt ist, schuldet genau diesen Betrag. Ein gut gemeintes „inkl. 19 % MwSt.“ kann also Geld kosten.
Wählen Sie im Generator „Privatperson“. Die Quittung trägt dann den Satz, dass der Aussteller nicht als Unternehmer handelt und im Betrag keine Umsatzsteuer enthalten ist. Für ein Auto nehmen Sie zusätzlich einen Kaufvertrag, die Quittung ersetzt ihn nicht.
Kleinbetragsrechnung bis 250 Euro
Für Unternehmer ist jede Quittung, mit der eine Lieferung oder Leistung abgerechnet wird, eine Rechnung, denn § 14 Abs. 1 UStG zählt „jedes Dokument“ dazu, „gleichgültig, wie dieses Dokument im Geschäftsverkehr bezeichnet wird“. Für kleine Beträge gibt es eine Erleichterung: Eine Rechnung, deren Gesamtbetrag 250 Euro nicht übersteigt, braucht nach § 33 UStDV nur vier Angaben. Das sind Name und Anschrift des leistenden Unternehmers, das Ausstellungsdatum, Menge und Art der Ware oder Art und Umfang der Leistung und das Entgelt samt Steuer in einer Summe mit dem Steuersatz.
Die Grenze gilt für den Bruttobetrag. 250,00 € sind noch eine Kleinbetragsrechnung, 250,01 € nicht mehr. Wer netto 220 € abrechnet, liegt mit 19 % Umsatzsteuer bei 261,80 € und damit darüber. Der Generator rechnet das aus, schreibt den Steuersatz auf die Quittung und nennt Steuer und Nettobetrag zusätzlich, was erlaubt ist. Steuersätze nach § 12 UStG: 19 % regulär, 7 % ermäßigt.
Eine Kleinbetragsrechnung darf nach dem letzten Satz des § 33 UStDV immer auf Papier oder als PDF übermittelt werden, auch dort, wo zwischen Unternehmen sonst die E-Rechnung gilt. Ob Ihr Betrieb für größere Rechnungen schon E-Rechnungen braucht, zeigt der E-Rechnung-Pflicht-Check.
Als Kleinunternehmer quittieren
Kleinunternehmer nach § 19 UStG weisen keine Umsatzsteuer aus. Die Grenze liegt laut § 19 Abs. 1 UStG bei 25.000 € Gesamtumsatz im Vorjahr und 100.000 € im laufenden Jahr. Auf jede Rechnung, also auch auf die Quittung, gehört nach § 34a Nr. 5 UStDV ein Hinweis, dass die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer gilt. Der Generator setzt dafür den Satz „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet“.
Bis 250 € genügen die Angaben der Kleinbetragsrechnung. Darüber verlangt § 34a UStDV mehr: Name und Anschrift des Kunden und Ihre Steuernummer, alternativ die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder die Kleinunternehmer-Identifikationsnummer. Fehlt davon etwas, meldet der Generator es über der Vorschau, erstellt das PDF aber trotzdem, damit Sie selbst entscheiden.
Betrag in Worten, auch mit Cent
Der Betrag in Worten macht nachträgliches Ändern schwer. Aus „50“ wird mit einem Strich schnell „350“, aus „fünfzig“ nicht. Der Generator schreibt den Betrag nach § 36 des amtlichen Regelwerks der deutschen Rechtschreibung (Fassung 2024): Zahlen unter einer Million in einem Wort, also „zweihundertachtunddreißig“, ab einer Million getrennt, „eine Million zweihunderttausend“. Euro und Cent verbindet er mit „und“: 350,50 € stehen als „dreihundertfünfzig Euro und fünfzig Cent“ auf der Quittung. Das Wort steht fett, damit es beim Überfliegen nicht untergeht.
Zwei Exemplare auf A4 oder eins auf A5
Bei der Wahl A4 druckt der Generator die Quittung zweimal untereinander, oben „Original für den Zahler“, unten „Durchschrift für den Empfänger“, getrennt durch eine gestrichelte Linie. Beide unterschreiben Sie, schneiden das Blatt durch, und jeder hat seinen Beleg. So ersetzt ein Blatt den Quittungsblock mit Durchschlag. A5 quer (210 × 148 mm nach DIN EN ISO 216) enthält ein Exemplar, für Drucker mit A5-Fach oder zum Versenden als PDF.
Das PDF nutzt die Schrift Helvetica, die jedes PDF-Programm eingebaut hat. Die Datei ist deshalb nur wenige Kilobyte groß und sieht in jedem Programm gleich aus. Drucken Sie in Originalgröße (100 %), dann ist jede Hälfte des A4-Blatts so groß wie ein A5-Blatt quer.
Quittung oder Rechnung: wann Sie den Rechnungsgenerator brauchen
Eine Quittung bestätigt eine Zahlung. Eine Rechnung fordert sie an oder rechnet sie ab. Für Privatverkäufe und Kleinbeträge ist die Quittung das richtige Papier. Rechnet ein Unternehmer mehr als 250 € ab, braucht der Beleg die vollen Angaben nach § 14 Abs. 4 UStG, darunter fortlaufende Rechnungsnummer, Steuernummer, Leistungszeitpunkt und den Kunden mit Anschrift. Dafür gibt es den Rechnungsgenerator mit Positionen und Summen. Wenn Sie nur Netto und Brutto umrechnen wollen, reicht der MwSt-Rechner.
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Betrag, Namen und Anschriften gehören nicht auf einen fremden Server. Hier landen sie auch nicht dort: Betrag in Worten, Prüfung der Angaben, Vorschau und PDF-Datei entstehen vollständig in Ihrem Browser, ohne nachgeladene Bibliothek. Im Browsertest vom 27.09.2026 ging beim Erstellen und Herunterladen genau eine Anfrage hinaus: die anonyme Zählung, dass das Werkzeug benutzt wurde, mit dem Namen der Seite und ohne Ihre Eingaben. Gespeichert wird nichts. Wie alle kostenlosen Tools dieser Website lädt die Seite außerdem Google Analytics und Google AdSense, je nach Ihrer Auswahl im Einwilligungsdialog; Ihre Eingaben erhalten auch diese Dienste nicht. Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung. Nach dem Laden funktioniert der Generator auch ohne Internetverbindung.