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Quittung als PDF erstellen

Dieser Generator macht aus Betrag, Zahler, Zweck und Datum eine unterschriftsfertige Quittung als PDF, schreibt den Betrag selbst in Worten aus und setzt je nach Fall den richtigen Steuerhinweis: Privatverkauf ohne Umsatzsteuer, Kleinunternehmer nach § 19 UStG oder Kleinbetragsrechnung bis 250 € nach § 33 UStDV, deren Pflichtangaben er prüft. Anders als ein Mustertext aus dem Chat ist das Ergebnis eine fertige Druckdatei mit Original und Durchschrift. Die Quittung entsteht in Ihrem Browser, als zwei Exemplare auf A4 zum Durchschneiden oder als ein Exemplar auf A5 quer.

Von · · · Datenquelle: § 368 BGB, § 33 UStDV

Angaben zur Quittung

Wer stellt die Quittung aus?

Empfänger des Geldes (Aussteller)

Zahler

Papierformat

Ihre Quittung

Tragen Sie links mindestens Betrag und Ihren Namen ein. Hier erscheinen die Vorschau, der Betrag in Worten und der Knopf für das PDF. Nach dem ersten Erstellen folgt die Vorschau jeder Änderung.

Was auf eine Quittung gehört

Das Gesetz sagt über die Quittung nur einen Satz: Nach § 368 BGB muss der Gläubiger gegen Empfang der Leistung auf Verlangen ein „schriftliches Empfangsbekenntnis (Quittung)“ erteilen. Wer Geld bekommt, bestätigt also schriftlich, dass er es bekommen hat. Eine Liste mit Pflichtfeldern steht dort nicht. Damit die Quittung später etwas beweist, braucht sie trotzdem fünf Dinge: den Betrag, den Zahler, den Grund der Zahlung, Ort und Datum und die Unterschrift des Empfängers.

Der Grund der Zahlung wird am häufigsten vergessen. „350 € erhalten“ beweist, dass Geld geflossen ist, aber nicht wofür. Schreiben Sie „gebrauchtes Fahrrad, Rahmennummer WAW1234“ oder „Miete Garage Oktober 2026“, dann ist klar, welche Schuld die Zahlung getilgt hat. Die Kosten der Quittung trägt nach § 369 BGB übrigens der Schuldner, bei einem ausgedruckten Blatt Papier ist das kein Thema.

Welche Angaben je nach Fall dazukommen, zeigt die Tabelle. Gesetzestexte abgerufen am 27.09.2026 auf gesetze-im-internet.de.

AngabePrivatverkaufKleinunternehmerUnternehmer bis 250 €Quelle
Unterschrift des Empfängersjajaja§ 368 BGB
Name und Anschrift des AusstellersempfohlenPflichtPflicht§ 33 Nr. 1, § 34a Nr. 1 UStDV
AusstellungsdatumempfohlenPflichtPflicht§ 33 Nr. 2 UStDV
Menge und Art der Ware oder LeistungempfohlenPflichtPflicht§ 33 Nr. 3 UStDV
Betragjaja, mit Hinweis auf § 19 UStGbrutto in einer Summe plus Steuersatz§ 33 Nr. 4, § 34a Nr. 5 UStDV
Name und Anschrift des Kunden, Steuernummerneinerst über 250 €über 250 € volle Rechnung§ 34a Nr. 1–2 UStDV, § 14 Abs. 4 UStG

Privatverkauf: Quittung ohne Mehrwertsteuer

Der häufigste Fall ist der Verkauf über Kleinanzeigen oder auf dem Flohmarkt. Wer als Privatperson sein altes Sofa verkauft, übt keine „gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbstständig“ aus und ist dabei kein Unternehmer im Sinne des § 2 UStG. Auf die Quittung gehört deshalb keine Umsatzsteuer, und sie darf auch nicht darauf stehen. § 14c Abs. 2 UStG ist deutlich: Wer einen Steuerbetrag ausweist, obwohl er dazu nicht berechtigt ist, schuldet genau diesen Betrag. Ein gut gemeintes „inkl. 19 % MwSt.“ kann also Geld kosten.

Wählen Sie im Generator „Privatperson“. Die Quittung trägt dann den Satz, dass der Aussteller nicht als Unternehmer handelt und im Betrag keine Umsatzsteuer enthalten ist. Für ein Auto nehmen Sie zusätzlich einen Kaufvertrag, die Quittung ersetzt ihn nicht.

Kleinbetragsrechnung bis 250 Euro

Für Unternehmer ist jede Quittung, mit der eine Lieferung oder Leistung abgerechnet wird, eine Rechnung, denn § 14 Abs. 1 UStG zählt „jedes Dokument“ dazu, „gleichgültig, wie dieses Dokument im Geschäftsverkehr bezeichnet wird“. Für kleine Beträge gibt es eine Erleichterung: Eine Rechnung, deren Gesamtbetrag 250 Euro nicht übersteigt, braucht nach § 33 UStDV nur vier Angaben. Das sind Name und Anschrift des leistenden Unternehmers, das Ausstellungsdatum, Menge und Art der Ware oder Art und Umfang der Leistung und das Entgelt samt Steuer in einer Summe mit dem Steuersatz.

Die Grenze gilt für den Bruttobetrag. 250,00 € sind noch eine Kleinbetragsrechnung, 250,01 € nicht mehr. Wer netto 220 € abrechnet, liegt mit 19 % Umsatzsteuer bei 261,80 € und damit darüber. Der Generator rechnet das aus, schreibt den Steuersatz auf die Quittung und nennt Steuer und Nettobetrag zusätzlich, was erlaubt ist. Steuersätze nach § 12 UStG: 19 % regulär, 7 % ermäßigt.

Eine Kleinbetragsrechnung darf nach dem letzten Satz des § 33 UStDV immer auf Papier oder als PDF übermittelt werden, auch dort, wo zwischen Unternehmen sonst die E-Rechnung gilt. Ob Ihr Betrieb für größere Rechnungen schon E-Rechnungen braucht, zeigt der E-Rechnung-Pflicht-Check.

Als Kleinunternehmer quittieren

Kleinunternehmer nach § 19 UStG weisen keine Umsatzsteuer aus. Die Grenze liegt laut § 19 Abs. 1 UStG bei 25.000 € Gesamtumsatz im Vorjahr und 100.000 € im laufenden Jahr. Auf jede Rechnung, also auch auf die Quittung, gehört nach § 34a Nr. 5 UStDV ein Hinweis, dass die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer gilt. Der Generator setzt dafür den Satz „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet“.

Bis 250 € genügen die Angaben der Kleinbetragsrechnung. Darüber verlangt § 34a UStDV mehr: Name und Anschrift des Kunden und Ihre Steuernummer, alternativ die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder die Kleinunternehmer-Identifikationsnummer. Fehlt davon etwas, meldet der Generator es über der Vorschau, erstellt das PDF aber trotzdem, damit Sie selbst entscheiden.

Betrag in Worten, auch mit Cent

Der Betrag in Worten macht nachträgliches Ändern schwer. Aus „50“ wird mit einem Strich schnell „350“, aus „fünfzig“ nicht. Der Generator schreibt den Betrag nach § 36 des amtlichen Regelwerks der deutschen Rechtschreibung (Fassung 2024): Zahlen unter einer Million in einem Wort, also „zweihundertachtunddreißig“, ab einer Million getrennt, „eine Million zweihunderttausend“. Euro und Cent verbindet er mit „und“: 350,50 € stehen als „dreihundertfünfzig Euro und fünfzig Cent“ auf der Quittung. Das Wort steht fett, damit es beim Überfliegen nicht untergeht.

Zwei Exemplare auf A4 oder eins auf A5

Bei der Wahl A4 druckt der Generator die Quittung zweimal untereinander, oben „Original für den Zahler“, unten „Durchschrift für den Empfänger“, getrennt durch eine gestrichelte Linie. Beide unterschreiben Sie, schneiden das Blatt durch, und jeder hat seinen Beleg. So ersetzt ein Blatt den Quittungsblock mit Durchschlag. A5 quer (210 × 148 mm nach DIN EN ISO 216) enthält ein Exemplar, für Drucker mit A5-Fach oder zum Versenden als PDF.

Das PDF nutzt die Schrift Helvetica, die jedes PDF-Programm eingebaut hat. Die Datei ist deshalb nur wenige Kilobyte groß und sieht in jedem Programm gleich aus. Drucken Sie in Originalgröße (100 %), dann ist jede Hälfte des A4-Blatts so groß wie ein A5-Blatt quer.

Quittung oder Rechnung: wann Sie den Rechnungsgenerator brauchen

Eine Quittung bestätigt eine Zahlung. Eine Rechnung fordert sie an oder rechnet sie ab. Für Privatverkäufe und Kleinbeträge ist die Quittung das richtige Papier. Rechnet ein Unternehmer mehr als 250 € ab, braucht der Beleg die vollen Angaben nach § 14 Abs. 4 UStG, darunter fortlaufende Rechnungsnummer, Steuernummer, Leistungszeitpunkt und den Kunden mit Anschrift. Dafür gibt es den Rechnungsgenerator mit Positionen und Summen. Wenn Sie nur Netto und Brutto umrechnen wollen, reicht der MwSt-Rechner.

Ihre Daten bleiben im Browser

Betrag, Namen und Anschriften gehören nicht auf einen fremden Server. Hier landen sie auch nicht dort: Betrag in Worten, Prüfung der Angaben, Vorschau und PDF-Datei entstehen vollständig in Ihrem Browser, ohne nachgeladene Bibliothek. Im Browsertest vom 27.09.2026 ging beim Erstellen und Herunterladen genau eine Anfrage hinaus: die anonyme Zählung, dass das Werkzeug benutzt wurde, mit dem Namen der Seite und ohne Ihre Eingaben. Gespeichert wird nichts. Wie alle kostenlosen Tools dieser Website lädt die Seite außerdem Google Analytics und Google AdSense, je nach Ihrer Auswahl im Einwilligungsdialog; Ihre Eingaben erhalten auch diese Dienste nicht. Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung. Nach dem Laden funktioniert der Generator auch ohne Internetverbindung.

Häufige Fragen

Wie fülle ich eine Quittung richtig aus?

Oben steht der Betrag in Ziffern, darunter derselbe Betrag in Worten. Bei „erhalten von“ tragen Sie ein, wer bezahlt hat, bei „für“ den Grund der Zahlung, etwa „gebrauchtes Fahrrad, Rahmennummer WAW1234“. Dazu kommen Ort, Datum und die Unterschrift dessen, der das Geld bekommen hat. Unterschreibt der Zahler statt des Empfängers, beweist die Quittung nichts.

Wie schreibe ich einen Betrag mit Cent in Worten?

Euro und Cent getrennt, verbunden mit „und“: 350,50 € schreiben Sie als „dreihundertfünfzig Euro und fünfzig Cent“. Zahlen unter einer Million werden nach dem amtlichen Regelwerk der Rechtschreibung zusammengeschrieben, ab einer Million getrennt, also „eine Million zweihunderttausend“. Der Generator setzt den Wortbetrag selbst ein.

Brauche ich beim Privatverkauf eine Quittung ohne Mehrwertsteuer?

Ja, ohne Mehrwertsteuer. Wer als Privatperson sein Fahrrad oder Sofa verkauft, ist dabei kein Unternehmer im Sinne des § 2 UStG und darf keine Umsatzsteuer ausweisen. Wer es trotzdem tut, schuldet den ausgewiesenen Betrag nach § 14c Abs. 2 UStG dem Finanzamt. Wählen Sie im Generator „Privatperson“, dann steht auf der Quittung, dass keine Umsatzsteuer enthalten ist.

Was muss als Kleinunternehmer auf die Quittung?

Ihr Name und Ihre Anschrift, das Datum, was Sie geliefert oder geleistet haben, der Betrag und der Hinweis, dass die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer nach § 19 UStG gilt. Bis 250 € reicht das nach § 33 UStDV. Darüber verlangt § 34a UStDV zusätzlich Name und Anschrift des Kunden und Ihre Steuernummer oder Kleinunternehmer-Identifikationsnummer. Der Generator meldet, wenn davon etwas fehlt.

Reicht eine Quittung, wenn ich privat an eine Firma verkaufe?

Als Zahlungsnachweis ja. Die Firma bekommt damit einen Beleg, dass und wofür sie bezahlt hat. Umsatzsteuer steht als Privatperson nicht darauf, die Firma kann deshalb keine Vorsteuer daraus ziehen. Welche Angaben ihre Buchhaltung darüber hinaus braucht, etwa Ihre Anschrift, fragen Sie am besten vorher ab und tragen sie gleich mit ein.

Regelt die Quittung die Gewährleistung?

Nein. Die Quittung bestätigt nur, dass Geld geflossen ist. Ob der Verkäufer für Mängel haftet, steht im Kaufvertrag. Wer bei einem Privatverkauf die Haftung ausschließen will, vereinbart das dort schriftlich. Ein Satz wie „gekauft wie gesehen“ im Feld „für“ ersetzt keinen Vertrag, schadet aber auch nicht.

Der Generator setzt die Quittung nach § 368 BGB und prüft die Angaben der Kleinbetragsrechnung (§ 33 UStDV) und der Kleinunternehmer-Rechnung (§ 34a UStDV) in der am 27.09.2026 abgerufenen Fassung. Ob Sie Unternehmer oder Kleinunternehmer sind, entscheidet nicht der Generator. Sonderfälle wie Fernverkäufe, innergemeinschaftliche Lieferungen und Leistungen nach § 13b UStG sind von § 33 UStDV ausgenommen und hier nicht abgebildet. Keine Rechts- oder Steuerberatung.