Neuen Laptop oder Monitor prüfen: Checkliste für die Rückgabefrist
Der neue Laptop oder Monitor ist ausgepackt, der erste Eindruck stimmt. Ob das Gerät wirklich in Ordnung ist, zeigt sich oft erst nach Tagen: ein heller Punkt im schwarzen Bild, eine Taste, die hängt, ein Akku, der zu wenig fasst. Dann ist die Rückgabefrist womöglich schon vorbei. Wer die ersten ein bis zwei Abende für einen festen Prüfdurchgang nutzt, kann noch entscheiden. Dieser Artikel sagt, was Sie in welcher Reihenfolge prüfen und was Sie dabei festhalten.
Welche Frist gilt für Ihren Kauf?
Bei einem Online-Kauf haben Sie als Privatperson ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen, in der Regel ab dem Tag, an dem die Ware bei Ihnen ankommt. Einen Grund brauchen Sie nicht. Wann die Frist länger läuft und wie der Widerruf aussieht, steht im Artikel Widerrufsrecht: 14 Tage und länger. Tragen Sie das Fristende am Liefertag in den Kalender ein.
Im Ladengeschäft gibt es dieses gesetzliche Recht nicht. Eine Rückgabe oder ein Umtausch dort ist Kulanz des Händlers, mit den Bedingungen, die er selbst setzt. Fragen Sie beim Kauf, wie lange sie gilt und ob der Karton vollständig sein muss.
Davon getrennt ist der Mangel: Ein defektes Gerät fällt unter die Gewährleistung gegenüber dem Händler, unabhängig vom Widerruf. Bei Pixelfehlern gilt: Hersteller legen in ihrer Pixelfehler-Richtlinie fest, wie viele Fehler als Mangel gelten. Ein Gerät kann also einen sichtbaren Fehler haben, der formal keiner ist. Beim Online-Kauf spielt das innerhalb der Frist keine Rolle, denn der Widerruf setzt keinen Mangel voraus.
Vor dem ersten Einschalten: auspacken und festhalten
Fotografieren Sie den Karton mit Versandaufkleber und Transportschäden, den Inhalt, bevor Sie etwas herausnehmen, und das Typenschild mit der Seriennummer. Notieren Sie Lieferdatum und Fristende. Karton, Zubehör und Rechnung bleiben erhalten, bis die Frist sicher abgelaufen ist.
Die Prüfung in sinnvoller Reihenfolge
Zuerst kommt, was klärt, ob Sie überhaupt ein neues Gerät in der Hand haben, zuletzt, was sich notfalls auch später klären lässt.
1. Gerät und Seriennummer. Vergleichen Sie die Seriennummer am Gerät mit der auf dem Karton und, soweit angegeben, auf der Rechnung. Unter Windows lesen Sie sie auch aus: In der PowerShell zeigt Get-CimInstance Win32_BIOS die Seriennummer des Geräts, am Mac steht sie unter Apple-Menü › Über diesen Mac. Beim ersten Start sollte das Gerät frisch wirken. Ein bereits eingerichtetes Benutzerkonto, fremde Dateien, fehlende Schutzfolien oder Siegel und Gebrauchsspuren sprechen für eine Retoure oder ein Vorführgerät. Notieren Sie das. Unter Windows prüfen Sie außerdem, ob Windows aktiviert ist: Einstellungen › System › Aktivierung.
2. Bildschirm. Dunkeln Sie den Raum ab, wischen Sie den Bildschirm sauber und starten Sie den Pixelfehler-Test. Er zeigt nacheinander Schwarz, Weiß, Rot, Grün, Blau und Grau 50 % im Vollbild. Gehen Sie nah heran und suchen Sie jede Fläche ab. Fotografieren Sie jeden Punkt, der auf Schwarz leuchtet oder auf Weiß dunkel bleibt, und notieren Sie Farbe und Position.
Die schwarze Fläche zeigt noch mehr. Bei LCD-Bildschirmen mit Hintergrundbeleuchtung kann an den Rändern oder in den Ecken ein heller Schimmer erscheinen, das sogenannte Backlight-Bleeding. Sehen Sie sie im dunklen Raum aus Sitzabstand an, danach leicht von der Seite. Ein schwacher Schimmer kommt bei vielen LCD-Geräten vor. Stört er in dunklen Filmszenen deutlich, ist das ein Grund, das Gerät innerhalb der Frist zurückzugeben, auch wenn der Hersteller es nicht als Mangel wertet. Bei OLED-Bildschirmen gibt es keine Hintergrundbeleuchtung, dort fällt es weg.
Bei einem Monitor prüfen Sie zusätzlich, ob der Fuß stabil steht und ob das Bild mit dem mitgelieferten Kabel in der Auflösung läuft, die auf der Verpackung steht (Windows: Einstellungen › System › Bildschirm). Testen Sie jeden Eingang, den Sie später nutzen wollen.
3. Tastatur und Touchpad. Der Tastatur-Test markiert jede gedrückte Taste im deutschen Layout und meldet Doppelanschläge. Drücken Sie alle Tasten, auch Umlaute und ß. Fn-Kombinationen, Medientasten und Betriebssystem-Tastenkürzel sieht ein Browser nicht, die probieren Sie von Hand: Helligkeit, Lautstärke, Tastaturbeleuchtung und die Tasten für Kamera und Mikrofon, falls vorhanden. Prüfen Sie beim Touchpad Klick, Doppelklick und Scrollen mit zwei Fingern.
4. Akku. Öffnen Sie unter Windows die Eingabeaufforderung und geben Sie powercfg /batteryreport ein. Windows legt eine HTML-Datei an, deren Speicherort es meldet. Im Abschnitt „Installed batteries“ (auf deutschem Windows „Installierte Akkus“) stehen die Design-Kapazität, also die Nennkapazität ab Werk, und die Vollladekapazität. Bei einem neuen Gerät sollten beide nah beieinander liegen. Eine Vollladekapazität etwas über dem Nennwert ist normal, eine deutlich darunter bei Neuware ist auffällig. Das Werkzeug Akkuzustand am Laptop prüfen rechnet aus beiden Zahlen den Prozentwert und beschreibt, wo Sie die Werte im Bericht finden. Heben Sie die Datei als Beleg auf. Am Mac halten Sie die Wahltaste gedrückt, klicken auf das Apple-Menü und öffnen Systeminformationen › Stromversorgung, dort stehen Zyklenzahl und Zustand. Eine kleine Zyklenzahl ist bei Neuware zu erwarten, nicht jedes Windows-Gerät meldet sie aber im Bericht. Wölbt sich der Akku oder wird das Gerät ungewöhnlich heiß, schalten Sie es aus und laden es nicht weiter.
5. Kamera, Mikrofon und Lautsprecher. Der Geräte-Test bündelt Webcam-, Mikrofon- und Lautsprecher-Test. Achten Sie auf ein scharfes Kamerabild, einen Pegel, der beim Sprechen ausschlägt, und Ton auf beiden Seiten ohne Kratzen. Zeigt sich ein Fehler, grenzt die Checkliste Kamera oder Mikrofon geht in Teams oder Zoom nicht ein, ob das Gerät oder eine Einstellung die Ursache ist. Ein gesperrter Zugriff in Windows sieht nämlich aus wie ein Hardwarefehler.
6. Anschlüsse und WLAN. Stecken Sie an jeden USB-Anschluss einen Stick oder eine Maus. Prüfen Sie, ob der Laptop am mitgelieferten Netzteil lädt, ob ein Monitor am HDMI- oder USB-C-Anschluss ein Bild bekommt (nicht jeder USB-C-Anschluss gibt Bild aus, das steht im Datenblatt) und ob Kopfhörerbuchse und Kartenleser funktionieren. Verbinden Sie sich mit dem WLAN, am besten dort, wo Sie später arbeiten, und koppeln Sie bei Bedarf ein Bluetooth-Gerät.
Befund melden und Beleg sichern
Halten Sie fest, was Sie gesehen haben: Foto oder kurzes Video, Datum, der Prüfschritt, die Seriennummer. Flackern filmen Sie mit dem Handy. Melden Sie schriftlich beim Händler, bei dem Sie gekauft haben, per E-Mail oder Kontaktformular, mit Bestellnummer, Fotos und einer klaren Bitte: Rückgabe, Ersatz oder Reparatur. Die gesetzliche Gewährleistung richtet sich an den Händler. Die Garantie des Herstellers ist eine freiwillige Zusage mit eigenen Bedingungen.
Läuft die Frist ab und Sie sind unsicher, ob der Befund als Mangel zählt, ist bei einem Online-Kauf der Widerruf der einfachere Weg. Der Widerruf muss innerhalb der Frist abgeschickt werden, bewahren Sie den Sendenachweis auf. Entfernen Sie vor der Rücksendung persönliche Daten, melden Sie alle Konten auf dem Gerät ab und setzen Sie es zurück.
Wenn Sie das Gerät behalten: Garantie registrieren
Notieren Sie die Seriennummer und legen Sie die Rechnung zu den Unterlagen, sie ist der Nachweis für Gewährleistung und Garantie. Viele Hersteller bieten auf ihrer Webseite eine Registrierung oder Garantieabfrage per Seriennummer an. Liegt der dort genannte Garantiebeginn deutlich vor Ihrem Kaufdatum, fragen Sie beim Händler nach.
Häufige Fragen
Wann beginnt die 14-Tage-Frist bei einem Online-Kauf?
In der Regel an dem Tag, an dem die Ware bei Ihnen ankommt, nicht mit der Bestellung. Hat der Händler nicht korrekt über das Widerrufsrecht belehrt, verlängert sich die Frist. Die Einzelheiten stehen im Artikel zum Widerrufsrecht.
Darf ich das Gerät zum Prüfen einschalten und einrichten?
Prüfen dürfen Sie so, wie Sie es im Laden auch dürften. Wer es darüber hinaus im Alltag nutzt, kann Wertersatz schulden. Im Zweifel stehen die Regeln in den Widerrufsbedingungen des Händlers.
Ab wie vielen Pixelfehlern kann ich zurückgeben?
Beim Widerruf eines Online-Kaufs ab einem einzigen, denn der Widerruf braucht keinen Mangel. Ob ein Fehler als Mangel gilt, legt die Pixelfehler-Richtlinie des Herstellers fest. Der Pixelfehler-Test rechnet für Ihre Auflösung aus, was die Pixelfehlerklassen nach ISO 9241-307 zulassen. Maßgeblich bleiben die Garantiebedingungen Ihres Herstellers.
Der Laden lehnt die Rückgabe ab. Habe ich einen Anspruch?
Auf Rückgabe eines mangelfreien Geräts besteht im Laden kein gesetzlicher Anspruch, das ist Kulanz des Händlers. Ist das Gerät defekt, gilt die Gewährleistung. Dann können Sie Nachbesserung oder Ersatz verlangen, schriftlich mit Fotos und Rechnung.
Soll ich warten, bis die Frist fast um ist?
Nein. Prüfen Sie in den ersten ein bis zwei Tagen. Findet sich ein Fehler, bleibt dann Zeit für Rückfragen beim Händler, für ein Ersatzgerät und für den Versand. Wer erst am letzten Tag prüft, muss den Widerruf unter Zeitdruck abschicken.
Neues Gerät, und Sie sind unsicher, ob ein Befund ein Mangel ist? Die erste Einschätzung am Telefon kostet nichts: 0171 2119261. Bei Einrichtung, Akkubericht, Treibern und Fehlersuche am neuen Rechner helfe ich per Fernwartung oder vor Ort in Hannover, Sarstedt und Umgebung.
So läuft eine Hilfe aus der Ferne ab, steht auf der Seite Fernwartung.