Kostenloses Tool

E-Rechnung Muster: XRechnung und ZUGFeRD zum Herunterladen

Dieses Werkzeug stellt 14 Beispielrechnungen als XRechnung (UBL-XML), CII-XML und ZUGFeRD-PDF bereit und zeigt die wichtigsten Felder jeder Datei. Die Dateien entstehen beim Klick in Ihrem Browser, es wird nichts hochgeladen oder gespeichert.

Von · · · Datenquelle: XRechnung (xeinkauf.de) · Methodik

Alltagsfälle

Neun Rechnungen, wie sie in kleinen Betrieben vorkommen. Alle Angaben sind erfunden.

    Grenzfälle zum Testen

    Fünf Rechnungen mit Sonderzeichen, Leerzeichen und Zahlenformaten, an denen Programme häufig scheitern.

      Hinweis

      Das Werkzeug läuft in Ihrem Browser, Ihre Eingaben werden nicht übertragen. Öffnen Sie das Ergebnis, bevor Sie es weitergeben, und prüfen Sie, ob alles Nötige drin ist und nichts mehr, was raus sollte. Behalten Sie das Original, bis Sie das wissen. Für Verluste an Qualität oder Inhalt übernehmen wir keine Gewähr; die technische Grundlage nennt die Seite, Stand siehe „Zuletzt geprüft“.

      Wofür Sie Muster-E-Rechnungen brauchen

      Wer ein Buchhaltungsprogramm für den Rechnungseingang einrichtet, braucht Dateien zum Ausprobieren. Echte Rechnungen eignen sich dafür schlecht, weil sie Namen, Kontodaten und Preise Ihrer Geschäftspartner enthalten. Die Muster auf dieser Seite sind frei erfunden. Der Verkäufer heißt „Muster Handwerk GmbH“, die Kunden tragen Beispielnamen, die E-Mail-Adressen enden auf „.example“.

      Die Dateien taugen zum Testen eines Imports, zum Schulen von Mitarbeitern am Eingang und als Vorlage für Entwickler, die wissen wollen, wo in der Datei welches Feld steht. Wie eine Rechnung in der Datei aussieht, sehen Sie über „Felder anzeigen“ neben jedem Muster. Dort steht zu jedem Wert die Feldnummer der Norm, etwa BT-1 für die Rechnungsnummer oder BT-115 für den Zahlbetrag.

      Welche Dateien Sie bekommen

      Zu jedem Fall gibt es drei Downloads. Die XRechnung ist eine reine XML-Datei in der Schreibweise UBL, mit der Kennung urn:cen.eu:en16931:2017#compliant#urn:xeinkauf.de:kosit:xrechnung_3.0. Sie ist die in Deutschland verbreitete Form, vor allem für öffentliche Auftraggeber. Das ZUGFeRD-PDF ist ein PDF/A-3b, das die Rechnung lesbar zeigt und im Anhang factur-x.xml die Daten im Profil EN 16931 trägt. Die dritte Datei ist genau dieses XML aus dem PDF, einzeln, in der Schreibweise CII.

      UBL und CII sind zwei Arten, dieselben Daten aufzuschreiben. Wer beide Dateien eines Falls nebeneinander legt, findet dieselben Beträge und Pflichtangaben unter anderen Elementnamen. Das hilft, wenn ein Programm die eine Form liest und die andere nicht. Die CII-Datei trägt keine XRechnung-Kennung und ist deshalb keine XRechnung, sondern der Inhalt der ZUGFeRD-Rechnung. Wie ein ZUGFeRD-PDF aufgebaut ist, lesen Sie im E-Rechnung-Viewer nach, der beide Formen im Klartext zeigt.

      Die neun Alltagsfälle

      Die Fälle 01 bis 09 decken die Steuerkategorien ab, die in kleinen Betrieben am häufigsten auftreten. Die Kategorie steht in der Datei als Buchstabe (BT-118) und bestimmt, ob und wie Umsatzsteuer erscheint.

      KategorieBedeutungMuster
      SNormalsatz, 19 % oder 7 % (§ 12 UStG)01, 02, 07, 08
      ZNullsatz, hier für Photovoltaikanlagen (§ 12 Abs. 3 UStG)09
      Esteuerbefreit, mit Grund als Text (BT-120)03, 04
      AESteuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (§ 13b UStG)05, 13
      Kinnergemeinschaftliche Lieferung (§ 4 Nr. 1 Buchst. b, § 6a UStG)06, 11, 14

      Fall 02 zeigt, dass die Umsatzsteuer je Steuersatz auf die Summe der Nettobeträge berechnet wird. Fall 03 ist die Rechnung eines Kleinunternehmers mit Hinweis nach § 19 UStG; wie Sie eine solche Rechnung selbst erstellen, steht bei E-Rechnung für Kleinunternehmer. Fall 04 dient nur dem Aufbau: Ob eine echte Leistung nach § 4 UStG steuerfrei ist, hängt vom Einzelfall ab und lässt sich an einem Muster nicht ablesen. In Fall 08 steht die Leitweg-ID als Käuferreferenz, wie Behörden sie verlangen. Es ist die Beispiel-ID aus der Spezifikation. Sie führt zu keiner echten Stelle.

      Wofür die Grenzfälle da sind

      Die Fälle 10 bis 14 sind für Entwickler und Tester gedacht. Fall 10 hat 34 Positionen und Sonderzeichen im Namen („Müller & Söhne <OHG>“). Das XML muss sie maskieren, das PDF läuft auf drei Seiten. Fall 11 enthält die österreichische USt-IdNr. in der Eingabe mit Leerzeichen („ATU 123 456 78“), die Datei trägt sie ohne. Fall 12 setzt Tausenderpunkte in Preis und Menge, in der Datei steht dagegen immer der Punkt als Dezimaltrenner. Fall 13 hat einen Verkäufer in Wien ohne deutsche Steuernummer. Fall 14 enthält polnische Zeichen: Das XML behält „Łódź“, die PDF-Schrift enthält Ł, ź und ř nicht und setzt L, z und r ein.

      Diese Grenzen kennen die meisten Programme, aber nicht alle. Wenn ein Import bei einem dieser Fälle abbricht, hat er einen Fehler, den Sie bei echten Rechnungen früher oder später sehen würden.

      Was geprüft wurde und was nicht

      Die 14 XRechnungen hat der KoSIT-Validator 1.6.3 mit der Konfiguration zur XRechnung 3.0.2 (Stand 31.08.2026) am 30.09.2026 ohne Fehler, Warnung oder Hinweis angenommen. Die 14 ZUGFeRD-PDFs hat die Mustang-Kommandozeile 2.26.0 als PDF/A-3b mit gültigem XML im Profil EN 16931 bestätigt. Beide Prüfungen liefen außerhalb dieser Seite, das Protokoll steht in der Datei HERKUNFT.txt. Sie gelten nur für die Dateien in der Form vom 30.09.2026.

      Nicht geprüft ist, wie das Programm Ihres Kunden die Dateien aufnimmt, und nicht, ob die steuerliche Behandlung eines echten Geschäftsvorfalls stimmt. Für Letzteres sind die Muster auch nicht gedacht. Ob Sie überhaupt E-Rechnungen schicken müssen, klärt der E-Rechnung-Pflicht-Check.

      Eigene Rechnung erstellen

      Mit dem Werkzeug E-Rechnung erstellen bauen Sie aus Ihren Angaben dieselbe Art von Datei. Die Muster auf dieser Seite sind die Fälle, mit denen dieses Werkzeug getestet wurde. Wer eine eigene Datei vor dem Versand kontrollieren will, öffnet sie im E-Rechnung-Viewer.

      Häufige Fragen

      Sind die Muster echte Rechnungen?

      Nein. Firmen, Personen, Beträge und Rechnungsnummern sind erfunden, die IBAN DE02120300000000202051 ist die Beispiel-IBAN der Bundesbank für Prüfziffernverfahren. Buchen oder bezahlen Sie die Dateien nicht. Importieren Sie sie nur in Testumgebungen, weil sie sonst als echte Belege in Ihrer Buchhaltung landen.

      Was ist der Unterschied zwischen XRechnung und ZUGFeRD?

      Die XRechnung ist eine reine XML-Datei ohne Lesefassung. Das ZUGFeRD-PDF ist ein PDF, das ein Mensch lesen kann und in dem dieselben Daten als XML eingebettet sind. Beide Formen erfüllen die europäische Norm EN 16931 und gelten in Deutschland als E-Rechnung. Eine Rechnung, die nur als gewöhnliches PDF ohne eingebettetes XML vorliegt, ist keine.

      Warum gibt es zwei XML-Dateien?

      XML kennt für Rechnungen zwei Schreibweisen: UBL und CII. Die XRechnung ist hier in UBL geschrieben, das ZUGFeRD-PDF trägt CII. Die CII-Datei können Sie einzeln laden, um beide Fassungen derselben Rechnung zu vergleichen. Die Beträge und Pflichtangaben sind in beiden gleich, nur die Elementnamen unterscheiden sich.

      Was bedeutet „n/a“ bei der Käuferreferenz?

      Die XRechnung verlangt in BT-10 immer einen Eintrag (Regel BR-DE-15). Wenn Ihr Kunde keine Referenz vorgegeben hat, trägt dieses Werkzeug den Platzhalter „n/a“ ein. Bei Behörden steht hier die Leitweg-ID, im Muster 08 die Beispiel-ID aus der Spezifikation. Sie führt zu keiner echten Behörde.

      Mein Programm lehnt eine Muster-Datei ab. Was nun?

      Öffnen Sie die Datei zuerst im E-Rechnung-Viewer. Zeigt er sie fehlerfrei an, liegt die Ursache beim Programm. Häufig erwartet es eine andere Version der Spezifikation. Die Muster tragen die Kennung der XRechnung 3.0. Lesen Sie den Fehlertext Ihres Programms und prüfen Sie, ob es diese Version unterstützt. Bei der ZUGFeRD-Datei muss es zusätzlich Profil EN 16931 verstehen.

      Gelten die Prüfergebnisse auch für meine eigene Rechnung?

      Nein. Die Prüfung mit dem KoSIT-Validator bezieht sich auf genau diese 14 Fälle. Ihre eigene Rechnung kann Angaben enthalten, die hier nicht vorkommen. Sie sollten sie vor dem Versand selbst prüfen, zum Beispiel mit dem Viewer, und bei Zweifeln den Validator oder Ihre Steuerberatung einbeziehen.

      Die Muster enthalten ausschließlich erfundene Daten und dienen dem Testen und Lernen. Sie sind keine Vorlage für steuerliche Angaben und keine Steuerberatung. Die Prüfergebnisse beziehen sich auf die 14 Fälle in der Fassung vom 30.09.2026 (KoSIT-Validator 1.6.3, Mustang 2.26.0). Rechtsgrundlagen: § 12, § 13b, § 19, § 4 und § 6a UStG.