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XRechnung und ZUGFeRD öffnen: Ihre E-Rechnung im Klartext

Datei auf das Feld ziehen, Rechnung lesen. Das Tool holt den strukturierten Datensatz aus dem PDF, zeigt Aussteller, Positionen und Summen und prüft die Pflichtfelder der EN 16931 — alles im Browser, ohne Upload.

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Datei hierher ziehen oder klicken

ZUGFeRD- und Factur-X-PDF (.pdf) oder XRechnung (.xml), auch Peppol BIS Billing 3.0

Ihre Rechnung verlässt dieses Gerät nicht. Das Auslesen passiert vollständig in Ihrem Browser. Die Seite sendet keine Datei und keinen Rechnungsinhalt an einen Server und speichert nichts. Sie können die Verbindung nach dem Laden der Seite trennen, das Tool arbeitet weiter.

Geprüft werden die Pflichtfelder und Rechenregeln der EN 16931 sowie die Zulässigkeit des Profils nach UStAE 14.1. Das ersetzt keine vollständige Validierung gegen die Schematron-Regeln der KoSIT.

E-Rechnung öffnen: Datei hierher ziehen, Rechnung lesen

Sie haben eine Datei im Postfach, die sich nicht öffnen lässt, oder ein PDF, in dem angeblich Rechnungsdaten stecken. Ziehen Sie sie auf das Feld oben. Handelt es sich um ein ZUGFeRD- oder Factur-X-PDF, sucht das Tool den eingebetteten Datensatz, packt ihn aus und zeigt ihn an. Ist es eine XRechnung als XML, wird sie direkt gelesen. Sie sehen dann Rechnungsnummer, Datum, beide Parteien mit Anschrift und Steuernummer, jede Position mit Menge und Preis, die Aufschlüsselung nach Steuersätzen und die Summen. Darunter steht, welche Pflichtfelder fehlen und wie schwer das wiegt. Der Prüfbericht lässt sich ausdrucken oder als PDF sichern, der XML-Datensatz einzeln speichern.

Warum Ihr PDF-Reader die XRechnung nicht anzeigt

Eine XRechnung ist kein Dokument im gewohnten Sinn, sondern ein Datensatz. Sie hat kein Layout, keine Seiten, keine Schrift — nur Felder. Wer die Datei doppelklickt, bekommt im besten Fall eine Wand aus spitzen Klammern, im schlechtesten einen Downloaddialog. Das ist kein Fehler, sondern der Zweck: Die Rechnung soll von Software gelesen werden, nicht von Menschen.

ZUGFeRD geht einen Mittelweg. Ein ZUGFeRD-PDF ist ein PDF/A-3, dem derselbe Datensatz als Anhang beiliegt, meist unter dem Namen factur-x.xml oder zugferd-invoice.xml. Adobe Acrobat zeigt solche Anhänge über die Büroklammer, die Vorschau von macOS und viele Browser-Viewer zeigen sie überhaupt nicht. Deshalb der verbreitete Eindruck, im PDF stecke nichts. Wichtig für die Buchhaltung: Wenn sichtbare Seite und Datensatz auseinanderlaufen, zählt für das Finanzamt der strukturierte Teil.

XRechnung oder ZUGFeRD: woran Sie das Format erkennen

Die Dateiendung ist der erste Hinweis, aber nicht die ganze Wahrheit. Eine XRechnung kommt als .xml, ein ZUGFeRD als .pdf. Entscheidend ist die Spezifikationskennung im Datensatz, das Feld BT-24. Steht dort urn:cen.eu:en16931:2017#compliant#urn:xeinkauf.de:kosit:xrechnung_3.0, ist es eine XRechnung. Steht dort eine Kennung mit factur-x.eu oder nur urn:cen.eu:en16931:2017, ist es ZUGFeRD beziehungsweise Factur-X. Das Tool zeigt die Kennung im Ergebnis mit an.

Beide Formate bauen auf derselben Norm auf, benutzen aber unterschiedliche Syntax: ZUGFeRD verwendet CII von UN/CEFACT, die meisten XRechnungen UBL von OASIS, manche aber ebenfalls CII. Das Tool liest beide.

Welche Felder eine E-Rechnung haben muss (EN 16931)

Die Norm nummeriert jedes Feld mit einem Kürzel, das mit BT beginnt, und jede Regel mit einem Kürzel, das mit BR beginnt. Auf Dokumentebene sind unter anderem Pflicht: Spezifikationskennung (BT-24), Rechnungsnummer (BT-1), Rechnungsdatum (BT-2), Rechnungsart (BT-3), Währung (BT-5), Name und Anschrift beider Parteien (BT-27, BT-40, BT-44, BT-55), die vier Summenfelder BT-106, BT-109, BT-112 und BT-115, mindestens eine Position und mindestens eine Umsatzsteuer-Aufschlüsselung.

Dazu kommen Rechenregeln, die stimmen müssen: Die Positionssummen ergeben BT-106 (BR-CO-10), Netto plus Steuer ergibt Brutto (BR-CO-15), und der Steuerbetrag je Gruppe entspricht Bemessungsgrundlage mal Satz, auf zwei Stellen gerundet (BR-CO-17). Das Tool rechnet diese Regeln nach und zeigt bei Abweichungen beide Zahlen. Eine Besonderheit ist BR-CO-25: Bei einem positiven Zahlbetrag muss entweder ein Fälligkeitsdatum (BT-9) oder eine Zahlungsbedingung (BT-20) dastehen. Fehlt nur BT-9, ist das kein Verstoß — Prüfwerkzeuge melden das oft falsch.

Nicht jeder Fehler ist ein Problem: die drei Stufen des BMF

Das BMF-Schreiben vom 15. Oktober 2025 (GZ III C 2 - S 7287-a/00019/007/243) sortiert Befunde in drei Gruppen, und dieser Unterschied entscheidet, ob Sie handeln müssen.

Formatfehler nach den Randnummern 6a und 6b: Die Datei hält das vorgeschriebene Format nicht ein oder lässt sich nicht vollständig auslesen. Dann ist sie keine E-Rechnung, sondern eine sonstige Rechnung. Inhaltsfehler betreffen die Pflichtangaben nach § 14 Abs. 4 UStG, etwa eine fehlende Rechnungsnummer oder eine fehlende Steuernummer. Hier steht der Vorsteuerabzug des Empfängers im Feuer. Geschäftsregelfehler zu Nebeninhalten sind laut Randnummer 35a wörtlich „umsatzsteuerlich unbeachtlich“.

Dieselbe Randnummer legt außerdem nahe, das Prüfergebnis aufzubewahren: Wer die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns wahrt, darf sich darauf verlassen. Deshalb gibt es hier die Druckfunktion für einen datierten Prüfbericht.

BT-10 fehlt — und warum das meistens egal ist

Kaum eine Meldung sorgt für mehr Rückfragen. BT-10 ist die Käuferreferenz; bei Rechnungen an Behörden steht dort die Leitweg-ID, über die das Dokument im Behördennetz zugestellt wird. Pflicht ist das Feld aber nur in der XRechnung, durch die deutsche Zusatzregel BR-DE-15. In einer Stichprobe aus zwölf gültigen ZUGFeRD-Rechnungen fehlte BT-10 in neun Fällen, ohne dass eine davon fehlerhaft gewesen wäre.

Praktisch heißt das: Schicken Sie an ein Privatunternehmen, brauchen Sie BT-10 nicht. Schicken Sie an eine Behörde, brauchen Sie die Leitweg-ID zwingend, sonst kommt die Rechnung zurück. Das Tool trennt deshalb Befunde der Norm, Zusatzpflichten der XRechnung und reine Hinweise.

Welche ZUGFeRD-Profile das Finanzamt akzeptiert

ZUGFeRD kennt mehrere Ausbaustufen. Nach UStAE 14.1 Abs. 12 bis 15 sind die Versionen ab 2.0.1 zulässig, mit zwei Ausnahmen: MINIMUM und BASIC-WL enthalten keine Positionsdaten und sind deshalb keine E-Rechnung, sondern Buchungshilfen. BASIC, EN 16931 (COMFORT) und EXTENDED sind zulässig. Die oft zu lesende Aussage, nur COMFORT und EXTENDED seien erlaubt, ist falsch. ZUGFeRD 1.0 erfüllt die Norm nicht und scheidet ebenfalls aus.

Versionsstand am 18.09.2026: In Kraft ist XRechnung 3.0 (Spezifikation 3.0.2), gültig bis mindestens 31.07.2027; XRechnung 4.0 liegt als Vorversion vor und wird für 2027 erwartet. Bei ZUGFeRD ist 2.5.2 aktuell, technisch identisch mit Factur-X 1.09.2.

E-Rechnungen richtig aufbewahren: acht Jahre, strukturierter Teil

Nach § 14b Abs. 1 UStG gilt seit dem Vierten Bürokratieentlastungsgesetz eine Aufbewahrungsfrist von acht Jahren. Aufzubewahren ist der strukturierte Teil unversehrt in seiner ursprünglichen Form. Ein Ausdruck genügt nicht, ein Screenshot erst recht nicht. Wenn Sie hier den XML-Datensatz speichern, ist das für die Ablage im Ordner praktisch, ersetzt aber nicht die Originaldatei: Bei einem ZUGFeRD-PDF gehört das gesamte PDF ins Archiv, nicht nur der Anhang.

Für den Empfang gibt es keine Übergangsfrist mehr. Jedes Unternehmen in Deutschland muss seit dem 01.01.2025 E-Rechnungen entgegennehmen können, auch Kleinunternehmer nach § 19 UStG. Ob Sie selbst schon E-Rechnungen ausstellen müssen, hängt am Umsatz und am Kundenkreis — dafür gibt es den E-Rechnung-Pflicht-Check.

Häufige Fragen

Wie öffne ich eine XRechnung-XML-Datei?

Eine XRechnung ist eine reine XML-Datei ohne Seitenlayout. Doppelklicken bringt deshalb nichts Lesbares. Ziehen Sie die Datei auf das Feld oben, dann werden Aussteller, Empfänger, Positionen und Summen als normale Tabelle angezeigt. Die Datei bleibt dabei auf Ihrem Gerät.

Warum sehe ich im ZUGFeRD-PDF keine Daten?

Ein ZUGFeRD-PDF hat zwei Schichten: die sichtbare Seite und einen angehängten XML-Datensatz, meist unter dem Namen factur-x.xml. Viele Betrachter zeigen Anhänge gar nicht an, die Vorschau von macOS zum Beispiel. Dieses Tool liest den Anhang aus dem PDF heraus und stellt ihn dar.

Wie öffne ich eine XRechnung auf dem Mac?

Ohne Buchhaltungssoftware geht das am schnellsten im Browser. Safari, Chrome und Firefox auf dem Mac können die Datei an dieses Tool übergeben; es läuft vollständig im Browser, eine Installation ist nicht nötig. Nötig ist Safari 16.4 oder neuer, weil ältere Versionen komprimierte PDF-Anhänge nicht entpacken können.

Welche ZUGFeRD-Profile sind als E-Rechnung zulässig?

Nach UStAE 14.1 Abs. 12 bis 15 sind ZUGFeRD-Versionen ab 2.0.1 zulässig, ausgenommen die Profile MINIMUM und BASIC-WL. Diese beiden enthalten keine Positionsdaten und gelten nur als Buchungshilfe. BASIC dagegen ist zulässig, auch wenn oft das Gegenteil behauptet wird.

Was bedeutet der Fehler „BT-10 fehlt“?

BT-10 ist die Käuferreferenz, bei öffentlichen Auftraggebern die Leitweg-ID. Pflicht ist das Feld nur in der XRechnung nach Regel BR-DE-15. Das BMF-Schreiben vom 15. Oktober 2025 nennt ein fehlendes BT-10 in Randnummer 35a ausdrücklich umsatzsteuerlich unbeachtlich. Eine Behörde weist die Rechnung trotzdem ab, ein Privatunternehmen nicht.

Wird meine Rechnung hochgeladen?

Nein. Die Datei wird im Browser gelesen, ausgewertet und angezeigt. Es gibt in diesem Tool keinen Server-Aufruf, der Rechnungsdaten überträgt, und es wird nichts gespeichert. Schließen Sie den Reiter, ist alles weg.

Dieses Tool prüft Pflichtfelder, Rechenregeln und die Zulässigkeit des Formats. Es ist keine Validierung im Rechtssinn: Für eine vollständige Prüfung gegen die Schematron-Regeln der EN 16931 und der XRechnung nutzen Sie den Validator der KoSIT oder den Prüfdienst der Finanzverwaltung. Die Angaben zu § 14 UStG, zum UStAE und zum BMF-Schreiben vom 15.10.2025 geben den Stand vom 18.09.2026 wieder und sind keine Steuer- oder Rechtsberatung. Ob eine Rechnung zum Vorsteuerabzug berechtigt, entscheidet sich nicht allein an den hier geprüften Feldern.