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E-Rechnung erstellen: XRechnung und ZUGFeRD im Browser

Dieses Formular erzeugt aus Ihren Rechnungsdaten eine XRechnung 3.0 als XML-Datei und ein ZUGFeRD-PDF (PDF/A-3 mit eingebettetem Datensatz im Profil EN 16931). Die Testrechnungen dazu hat der offizielle Validator der KoSIT und Mustang ohne Fehler geprüft. Gedacht für Selbstständige und kleine Betriebe, die ab 2027 oder 2028 E-Rechnungen ausstellen müssen und dafür keine Buchhaltungssoftware kaufen wollen. Alles läuft in Ihrem Browser, nichts wird hochgeladen.

Von · · · Datenquelle: § 14 UStG, XRechnung 3.0.2 (KoSIT) · Methodik

Rechnungsdaten

Felder mit * sind Pflicht für eine gültige XRechnung.

Ihre Angaben (Rechnungssteller)

Empfänger

Rechnung

Positionen

Zahlung

Ergebnis

Füllen Sie das Formular aus und klicken Sie auf „Rechnung prüfen und erstellen“. Die Summen rechnet das Werkzeug nach den Regeln der EN 16931, dann stehen hier die beiden Dateien zum Download.

Ihre Rechnungsdaten verlassen dieses Gerät nicht. XML und PDF entstehen in Ihrem Browser. Die Seite sendet keine Eingabe an einen Server und speichert nichts; im Browser-Test am 30.09.2026 ging beim Erstellen und Herunterladen nur ein Nutzungszähler hinaus, der Werkzeugname und Seitenpfad enthält, aber keinen Rechnungsinhalt.

So erstellen Sie eine E-Rechnung mit diesem Formular

Tragen Sie Ihre Firmendaten, den Empfänger, die Positionen und Ihre Bankverbindung ein und klicken Sie auf „Rechnung prüfen und erstellen“. Das Werkzeug rechnet jede Position (Menge mal Einzelpreis, auf Cent gerundet), fasst die Umsatzsteuer je Steuersatz zusammen und prüft vor dem Erzeugen die Pflichtfelder der XRechnung. Fehlt etwas, steht es mit der Kennung der Regel da, zum Beispiel BR-DE-6 für die fehlende Telefonnummer. Ist alles vollständig, laden Sie zwei Dateien herunter: Rechnung-<Nummer>.xml (XRechnung) und Rechnung-<Nummer>.pdf (ZUGFeRD). Eine davon schicken Sie dem Kunden, meist per E-Mail.

Ein Beispiel: 2 Stunden Heizungswartung zu 65,00 € netto ergeben 130,00 €, dazu 19 % Umsatzsteuer von 24,70 €, Rechnungsbetrag 154,70 €. Mit 2 % Skonto bei Zahlung in 14 Tagen stehen in der Datei außerdem die Zeile #SKONTO#TAGE=14#PROZENT=2.00# und im PDF der Abzug von 3,09 €.

Ab wann Sie E-Rechnungen ausstellen müssen

Die Pflicht gilt für Rechnungen zwischen Unternehmen, die beide im Inland sitzen (§ 14 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 UStG). Rechnungen an Privatkunden sind nicht betroffen. Die Übergangsregeln stehen in § 27 Abs. 38 UStG:

WasAb wannFür wenGrundlage
E-Rechnungen empfangen können01.01.2025alle Unternehmen, auch Kleinunternehmer§ 14 Abs. 1 UStG
E-Rechnung ausstellen01.01.2027Unternehmen mit mehr als 800.000 € Gesamtumsatz im Vorjahr§ 27 Abs. 38 Nr. 1 und 2 UStG
E-Rechnung ausstellen01.01.2028alle übrigen Unternehmen; für Umsätze bis 31.12.2027 bleiben Papier oder, wenn der Empfänger zustimmt, ein PDF erlaubt§ 27 Abs. 38 Nr. 2 UStG
EDI-Verfahren weiter nutzenbis 31.12.2027mit Zustimmung des Empfängers§ 27 Abs. 38 Nr. 3 UStG
Ausnahme KleinunternehmerdauerhaftUmsätze nach § 19 UStG dürfen als sonstige Rechnung gehen§ 34a Satz 4 UStDV
Ausnahme KleinbetragdauerhaftRechnungen bis 250 € brutto, nicht bei Reverse-Charge (§ 13b), innergemeinschaftlicher Lieferung (§ 6a) und Fernverkauf (§ 3c)§ 33 Satz 3 und 4 UStDV
Aufbewahren8 Jahreab Ende des Ausstellungsjahres, strukturierter Teil im Original§ 14b Abs. 1 UStG

Steuerfreie Umsätze nach § 4 Nr. 8 bis 29 UStG, etwa Heilbehandlungen oder Unterricht, fallen nicht unter die Pflicht. Ob Ihr Betrieb betroffen ist, klärt der E-Rechnung-Pflicht-Check.

XRechnung, ZUGFeRD oder PDF: der Unterschied

Beide Formate erfüllen die europäische Norm EN 16931 und damit § 14 Abs. 1 UStG. Ein gewöhnliches PDF aus Word erfüllt sie nicht, auch wenn es per E-Mail kommt: Es ist nach dem Gesetz eine „sonstige Rechnung“.

XRechnungZUGFeRDPDF aus Word
DateiXML (hier UBL 2.1)PDF/A-3 mit Anhang factur-x.xml (CII)PDF
Für Menschen lesbarnur mit Viewerja, wie jede Rechnungja
E-Rechnung nach § 14 UStGjaja, Profil EN 16931nein
Behörden (Leitweg-ID)ja, Standardnur wenn die Stelle es annimmtnein

Für Firmenkunden ist ZUGFeRD meist die bequemere Wahl, weil der Empfänger ohne Zusatzprogramm eine normale Rechnung sieht und seine Software trotzdem die Daten liest. Bei Aufträgen von Bund, Ländern und Kommunen ist die XRechnung üblich. Was in einer Datei steht, zeigt Ihnen der E-Rechnung-Viewer.

Umsatzsteuer 0 %: Kleinunternehmer, § 4, Reverse-Charge, EU-Lieferung

Die E-Rechnung kennt für jede Position eine Steuerkategorie aus der Codeliste UNTDID 5305. Das Formular setzt sie aus Ihrer Auswahl: 19 % und 7 % werden zu S, der Nullsatz für Photovoltaik nach § 12 Abs. 3 UStG zu Z. Für die übrigen Fälle schreibt es den Pflichthinweis in die Datei und auf das PDF:

  • Kleinunternehmer (E): „Kein Ausweis von Umsatzsteuer, da Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG“. Diesen Wortlaut gibt die XRechnung-Spezifikation 3.0.2 in Kapitel 13.3 vor, das Formular schreibt ihn in BT-33 und BT-120. Er erfüllt den Hinweis nach § 34a Satz 1 Nr. 5 UStDV.
  • Steuerfrei nach § 4 (E): „Steuerfreie Leistung nach § 4 Nr. … UStG“ mit der Nummer, die Sie eintragen.
  • Reverse-Charge (AE): „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“ nach § 14a Abs. 5 UStG. Ihre und die USt-IdNr. des Kunden sind dann Pflicht.
  • Innergemeinschaftliche Lieferung (K): beide USt-IdNrn. nach § 14a Abs. 3 UStG und ein Empfänger außerhalb Deutschlands.

Positionen mit 19 % und 7 % dürfen in einer Rechnung gemischt sein. Je Rechnung gibt es einen Befreiungsgrund.

Leitweg-ID für Rechnungen an Behörden

Öffentliche Auftraggeber nennen Ihnen eine Leitweg-ID. Setzen Sie dann den Haken „Rechnung an eine Behörde“ und tragen Sie die ID ein. Sie kommt in das Feld Käuferreferenz (BT-10) und wird zugleich die elektronische Adresse des Empfängers. Das Formular prüft die zweistellige Prüfziffer nach dem Verfahren Modulo 97-10 aus der Formatspezifikation 2.0.2: Aus 04011000-1234512345 wird die Prüfziffer 06, gültig ist also 04011000-1234512345-06. Ein Zahlendreher fällt so schon beim Tippen auf.

Firmenkunden haben keine Leitweg-ID. Für sie ist BT-10 ein freies Textfeld (XRechnung 3.0.2, Beschreibung zu BT-10), dort passt jede Kunden-, Kostenstellen- oder Projektnummer, auch eine wie 4711-12. Bleibt das Feld leer, steht in der XRechnung „n/a“, was der Validator annimmt. Die Bestellnummer hat ein eigenes Feld.

USt-IdNr. und Land richtig angeben

Jede USt-IdNr. beginnt mit dem Ländercode, sonst lehnt der Validator die Rechnung nach Regel BR-CO-09 ab. Das Formular prüft deshalb bei Ihnen und beim Empfänger den Aufbau nach dem Merkblatt des Bundeszentralamts für Steuern: DE und neun Ziffern, in Österreich ATU und acht Ziffern, Griechenland mit EL. Leerzeichen und Punkte dürfen Sie mittippen. Ob eine Nummer wirklich vergeben ist, sagt nur die Bestätigungsabfrage beim BZSt. Das Land wählen Sie aus einer Liste mit den EU-Staaten, der Schweiz, Großbritannien und Norwegen. In der Datei steht der Code nach ISO 3166-1, also DE und nicht D (Regel BR-CL-14).

Womit die Dateien geprüft wurden

Vierzehn Testrechnungen, darunter alle Steuerfälle von oben, Skonto, Leitweg-ID, Sonderzeichen, eine Rechnung mit 34 Positionen über drei Seiten und Grenzfälle wie eine österreichische USt-IdNr., die Käuferreferenz 4711-12 und der Betrag „1.500“, liefen am 30.09.2026 durch zwei unabhängige Prüfer:

  • den KoSIT-Validator 1.6.3 mit der Prüfkonfiguration für XRechnung 3.0.2 vom 31.08.2026: alle vierzehn XRechnungen akzeptiert, 0 Fehler, 0 Warnungen;
  • Mustang 2.26.0 mit eingebautem veraPDF: alle vierzehn PDFs konform zu PDF/A-3b, Datensatz im Profil EN 16931 gültig, 0 Fehler.

Die Summen stimmen außerdem mit sieben Rechnungen aus der offiziellen XRechnung-Testsuite überein, etwa 33 und 42 Stück zu 143,75 € mit Steuer 2.048,44 € (Datei 01.14a). Was das Werkzeug nicht kann: Gutschriften und Rechnungskorrekturen, Rabatte oder Zuschläge auf Rechnungsebene, Anzahlungen, andere Währungen als Euro, Dateianhänge und den Versand über Peppol. Dafür brauchen Sie ein Rechnungsprogramm.

Häufige Fragen

Kann ich eine E-Rechnung kostenlos online erstellen?

Ja. Dieses Formular erzeugt eine XRechnung und ein ZUGFeRD-PDF ohne Anmeldung und ohne Kosten. Online heißt hier nur, dass Sie die Seite im Browser öffnen: Die Dateien entstehen auf Ihrem Gerät, Ihre Rechnungsdaten gehen an keinen Server.

Kann ich eine E-Rechnung mit ELSTER erstellen?

Nein. Über ELSTER geben Sie Steuererklärungen ab, Rechnungen laufen dort nicht durch. Eine E-Rechnung schicken Sie direkt an Ihren Kunden, in der Regel als E-Mail-Anhang. Das Finanzamt bekommt sie dabei nicht zugeschickt.

Kann ich aus einem PDF eine E-Rechnung machen?

Nicht durch Umwandeln. Ein PDF aus Word enthält die Rechnung nur als Bild und Text, nicht als Datensatz. Tragen Sie die Angaben aus dem PDF in das Formular ein; daraus entsteht ein ZUGFeRD-PDF, das zusätzlich den strukturierten Datensatz enthält.

Brauche ich DATEV oder ein Rechnungsprogramm?

Für einzelne Rechnungen nicht. Ein Programm lohnt sich, wenn Sie viele Rechnungen schreiben, Kundenstammdaten speichern, Gutschriften, Rabatte oder Anzahlungen abbilden oder Rechnungen über Peppol versenden wollen. Das kann dieses Formular nicht.

Funktioniert das auch auf dem Mac?

Ja. Das Werkzeug läuft in Safari, Chrome und Firefox auf dem Mac genauso wie unter Windows, Linux oder auf dem Tablet. Es muss nichts installiert werden. Die heruntergeladene XML-Datei zeigt der Mac nicht lesbar an; zum Kontrollieren öffnen Sie sie im E-Rechnung-Viewer.

Muss ich als Kleinunternehmer E-Rechnungen erstellen?

Nein. Nach § 34a Satz 4 UStDV dürfen Kleinunternehmer ihre Rechnungen weiter als sonstige Rechnung schicken: auf Papier oder, wenn der Empfänger zustimmt, als normales PDF (§ 14 Abs. 1 Satz 5 UStG). Empfangen müssen sie E-Rechnungen seit dem 01.01.2025 trotzdem können. Wer freiwillig eine E-Rechnung schickt, wählt oben „Kleinunternehmer nach § 19 UStG“.

Das Werkzeug erzeugt technisch gültige Dateien nach XRechnung 3.0.2 und ZUGFeRD (Profil EN 16931), geprüft am 30.09.2026. Für den Inhalt, also Steuersatz, Befreiungsgrund und Rechnungsangaben, sind Sie verantwortlich. Die Angaben zu § 14, § 14a, § 14b, § 19 und § 27 UStG sowie §§ 33, 34a UStDV geben den Stand vom 30.09.2026 wieder und sind keine Steuerberatung.