Welches Modell gilt im Saarland?
Im Saarland gilt seit dem 1. Januar 2025 das Bundesmodell nach § 15 GrStG i. V. m. GrStG-Saar. Das Saarland bleibt beim Bundesmodell, hebt aber beide Steuermesszahlen an. Die Formel lautet verkürzt: Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz.
Das Saarland hat als erstes Land von der Öffnungsklausel bei den Steuermesszahlen Gebrauch gemacht. Nach dem Saarländischen Grundsteuergesetz vom 15. September 2021 gilt für Wohngrundstücke eine Messzahl von 0,34 Promille statt der bundesgesetzlichen 0,31 und für alle übrigen Grundstücke 0,64 Promille statt 0,34. Beide Werte liegen über dem Bundesniveau, das Verhältnis zwischen Wohnen und Gewerbe verschiebt sich dabei deutlich zulasten des Gewerbes.
Am Bewertungsverfahren ändert das nichts: Der Grundsteuerwert kommt unverändert aus den §§ 218 ff. Bewertungsgesetz und steht im Bescheid des Finanzamts. Auch die Hebesätze bleiben Sache der einzelnen Gemeinde; getrennte Sätze für Wohnen und Nichtwohnen sind im Saarland nicht vorgesehen, weil die Differenzierung bereits über die Messzahlen erfolgt.
Mit gut fünfzig Gemeinden ist das Saarland das kleinste Flächenland. Die Hebesätze liegen entsprechend eng beieinander, und ein Vergleich mit Nachbargemeinden ist hier aussagekräftiger als in Ländern mit tausenden Kommunen.
| Merkmal | Regelung im Saarland |
|---|---|
| Modell | Bundesmodell |
| Fundstelle | § 15 GrStG i. V. m. GrStG-Saar (Saarländisches Grundsteuergesetz) |
| Formel | Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz |
| Wertabhängig | ja, über den Grundsteuerwert |
| Angaben, die Sie brauchen | Grundsteuerwert aus dem Bescheid des Finanzamts, Art des Grundstücks und Hebesatz Ihrer Gemeinde |
| Grundsteuer C möglich | ja, wenn die Gemeinde sie beschlossen hat |
Beispielrechnung im Saarland
Gerechnet wird ein Einfamilienhaus mit einem Grundsteuerwert von 250.000 Euro. Als Hebesatz ist 412 % angesetzt — der mittlere Hebesatz B der 52 Gemeinden im Saarland zum Stichtag 30.06.2025. Alle Zwischenschritte stehen darunter, gerundet wie im Gesetz.
- Grundsteuerwert 250.000,00 €, nach § 230 BewG auf volle 100 Euro abgerundet: 250.000,00 €.
- Steuermesszahl 0,34 ‰ für Wohngrundstück nach § 15 GrStG i. V. m. GrStG-Saar.
- 250.000,00 € × 0,34 ‰ = Steuermessbetrag 85,00 €.
- Steuermessbetrag × Hebesatz 412 % = 85,00 € × 4,12 = 350,20 € im Jahr.
Unter dem Strich stehen 350,20 € Grundsteuer im Jahr, fällig in vier Raten von je 87,55 € am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Der Steuermessbetrag beträgt 85,00 €; er steht im Bescheid des Finanzamts und ändert sich nicht, wenn die Gemeinde ihren Hebesatz anpasst.
Hebesätze im Saarland 2025
Saarland hat 52 Gemeinden mit einem gemeldeten Hebesatz B. Der mittlere Wert liegt zum Stichtag 30.06.2025 bei 412 %, die Hälfte aller Gemeinden liegt zwischen 369 % und 470 %. Im ersten Halbjahr 2025 haben 43 Gemeinden ihren Hebesatz B geändert — das sind 83 % der Gemeinden des Landes, 35 haben gesenkt und 8 erhöht.
| Kennzahl | Grundsteuer B im Saarland | Gemeinde |
|---|---|---|
| mittlerer Hebesatz (Median) | 412 % | — |
| niedrigster Hebesatz | 295 % | Perl (9.405 Einwohner) |
| höchster Hebesatz | 675 % | St. Ingbert (35.209 Einwohner) |
| mittlerer Hebesatz Grundsteuer A | 300 % | — |
| mittlerer Gewerbesteuerhebesatz | 430 % | — |
| Gemeinden in der Statistik | 52 | davon 43 mit Änderung 2025 |
Im Ländervergleich steht Saarland damit auf Rang 7 von 16, gemessen am mittleren Hebesatz B. Zum Vergleich: Der bundesweite Median liegt bei 395 %. Saarland liegt damit 17 Prozentpunkte darüber. Ein Vergleich mit Ländern, die ein anderes Modell anwenden, führt allerdings in die Irre — der Hebesatz wirkt auf den Steuermessbetrag, und der entsteht je nach Modell auf ganz verschiedenen Wegen.
Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 71231-03-01-5 und 71231-02-01-5, Stichtag 30.06.2025, Abruf 18.09.2026; Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0. Hebesätze ohne Stichtag sind wertlos: 2026 beschlossene Sätze sind noch nicht amtlich veröffentlicht.
Was der Hebesatz für Sie ausmacht
Derselbe Fall, nur mit einem anderen Hebesatz: Zwischen der günstigsten und der teuersten Gemeinde im Saarland liegen bei diesem Grundstück 323,00 € im Jahr. Das ist der Grund, warum der Hebesatz das einzige Feld dieses Rechners ist, das Sie wirklich nachschlagen müssen — alles andere steht in Ihren Unterlagen.
| Hebesatz | Einordnung | Grundsteuer im Jahr | je Quartal |
|---|---|---|---|
| 295 % | niedrigster Satz im Land (Perl) | 250,75 € | 62,69 € |
| 369 % | Viertel der Gemeinden darunter | 313,65 € | 78,41 € |
| 412 % | mittlerer Satz im Land | 350,20 € | 87,55 € |
| 470 % | Viertel der Gemeinden darüber | 399,50 € | 99,88 € |
| 675 % | höchster Satz im Land (St. Ingbert) | 573,75 € | 143,44 € |
Wann Sie zahlen und was Sie prüfen können
Die Grundsteuer wird nach § 28 Grundsteuergesetz zu je einem Viertel am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig. Wer weniger als 15 Euro im Jahr zahlt, bekommt den ganzen Betrag am 15. August in einer Summe; zwischen 15 und 30 Euro sind es zwei Raten im Februar und August. Auf Antrag ist auch eine Jahreszahlung zum 1. Juli möglich. Der Bescheid gilt so lange weiter, bis ein neuer kommt — ein jährlicher Bescheid ist nicht vorgesehen.
Wichtig ist, dass zwei verschiedene Behörden zwei verschiedene Bescheide erlassen. Das Finanzamt stellt den Grundsteuerwert und den Steuermessbetrag fest, die Gemeinde setzt darauf ihren Hebesatz an und schickt den Grundsteuerbescheid. Wer die Bewertung für falsch hält — eine zu große Wohnfläche, ein falsches Baujahr, eine falsche Grundstücksfläche — muss gegen den Bescheid des Finanzamts vorgehen, und zwar innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe. Gegen den späteren Bescheid der Gemeinde lässt sich die Bewertung nicht mehr angreifen; dort zählt nur noch, ob der Hebesatz richtig angewendet wurde.
Die Frist beträgt in beiden Fällen einen Monat ab Bekanntgabe. Fällt das Fristende auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag. Wie dieser Termin genau liegt, rechnet der Widerspruchsfrist-Rechner aus. Ein Einspruch hat keine aufschiebende Wirkung: Die Raten bleiben fällig, bis das Finanzamt die Vollziehung aussetzt.
So rechnet dieser Rechner
Der Rechner bildet die Formel nach § 15 GrStG i. V. m. GrStG-Saar (Saarländisches Grundsteuergesetz) ab und rundet an denselben Stellen wie das Gesetz. Er rechnet vollständig in Ihrem Browser; es wird nichts übertragen und nichts gespeichert. Der Hebesatz ist eine Eingabe und kein gepflegter Datenbestand — genau deshalb veraltet dieses Werkzeug nicht, wenn Ihre Gemeinde ihren Satz ändert.
Nicht abgebildet sind Ermäßigungen, die nur wenige Fälle betreffen: Abschläge für Baudenkmäler und für geförderten Wohnraum, Erlasstatbestände nach den §§ 32 bis 34 Grundsteuergesetz, die Flächenbegrenzung für sehr große Grundstücke sowie die Grundsteuer A außerhalb des Bundesmodells. Wenn einer dieser Fälle auf Sie zutrifft, weicht das Ergebnis vom Bescheid ab. Was der Rechner ausgibt, ist eine Kontrollrechnung — verbindlich sind der Grundsteuerwertbescheid des Finanzamts und der Grundsteuerbescheid Ihrer Gemeinde.